NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ordnung in den Sitzungen/(2)
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Version vom 30. September 2011, 11:44 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(2) Die/der Ratsvorsitzende kann ein Ratsmitglied bei ungebührlichem oder wiederholtem ordnungswidrigen Verhalten von der Sitzung ausschließen. Auf Antrag d…“)