NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abstimmung/(4)
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Version vom 30. September 2011, 11:39 Uhr von imported>Matthias Kellner (Die Seite wurde neu angelegt: „====(4) Geheime Abstimmung findet in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag von mindestens fünf Ratsmitgliedern, einer Fraktion oder Gruppe statt.====“)