NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Wahlen/(2)

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(2) Gewählt ist derjenige/diejenige, für den/die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist derjenige/diejenige gewählt, für den/die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die/der Oberbürgermeister/in zu ziehen hat.