NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Vorsitz/(2)

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Version vom 30. September 2011, 16:13 Uhr von imported>Matthias Kellner (/* (2) Er/sie eröffnet über jeden Punkt der Tagesordnung die Beratung. Die Würde und Rechte des Ra-tes sind von ihm/ihr zu wahren und die Verhandlungen möglichst zu fördern. Seine/ihre Tätigkeit hat er/sie sachlich und unparteiisch auszuüben.)
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(2) Er/sie eröffnet über jeden Punkt der Tagesordnung die Beratung. Die Würde und Rechte des Rates sind von ihm/ihr zu wahren und die Verhandlungen möglichst zu fördern. Seine/ihre Tätigkeit hat er/sie sachlich und unparteiisch auszuüben.