NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Eingaben
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Version vom 30. September 2011, 12:56 Uhr von imported>Matthias Kellner (→Eingaben)
Eingaben
Alle Eingaben von Einzelpersonen oder Personengruppen, sofern sie nicht unter § 22 c NGO fallen, sind im Zweifelsfall dem Verwaltungsausschuss vorzulegen, der über die Art der weiteren Bearbeitung (eigene Erledigung, Abgabe an Fachausschüsse oder Verwaltung, Vorlage beim Rat) entscheidet.