Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.
Die Daten werden täglich aktualisiert.
NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Verletzung der Vertraulichkeit
< NDS:Wolfsburg | 2011 | Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Version vom 30. September 2011, 12:55 Uhr von imported>Matthias Kellner (→Verletzung der Vertraulichkeit)
Verletzung der Vertraulichkeit
Die Verletzung der Vertraulichkeit kann vom Rat der Stadt nach § 25 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung durch eine Geldbuße bis zu 75,00 € geahndet werden. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bleibt unberührt.