HB:Kreisverband Bremerhaven/Geschäftsordnung
< HB:Kreisverband Bremerhaven
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Version vom 11. August 2014, 07:09 Uhr von imported>Christian.heiss (→§13 Inkrafttreten)
Geschäftsordnung des Vorstands ab 27.4.2014
Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Bremerhaven
Inhaltsverzeichnis
- 1 Erster Abschnitt - Vorstandssitzungen
- 1.1 §1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- 1.2 §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.3 §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.4 §4 Leitung der Vorstandssitzungen
- 1.5 §5 Abstimmungen
- 1.6 §6 Protokollführung
- 2 Zweiter Abschnitt - Datenschutz
- 2.1 §7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- 3 Dritter Abschnitt - Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- 3.1 §8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
- 3.2 §9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- 3.3 §10 Sonstiges Vorstand
- 4 Vierter Abschnitt - Finanzordnung ergänzend
- 4.1 §11 Kassenprüfung
- 4.2 §12 Kontoführung
- 5 Fünfter Abschnitt - Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 5.1 §13 Inkrafttreten
Erster Abschnitt - Vorstandssitzungen
§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- Der Termin und Ort für die nächste physische Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollanten veröffentlicht.
- Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung per E-Mail eingeladen. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes müssen an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
- Jeder Antrag bedarf der Textform und benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen endgültigen Antragstext. Der Antrag ist per E-Mail an vorstand@piratenpartei-bremerhaven.de zu richten und auf der Mailingliste Bremerhaven zu veröffentlichen sofern keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind.
- Antragsberechtigt sind:
- Alle Mitglieder des Kreisverbandes Bremerhaven
- Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Bremen
§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- Allen Menschen ist es gestattet an den Sitzungen des Kreisvorstandes als Gast teilzunehmen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Dieser Antrag ist zu begründen.
- Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
Vom Vorstand wird vor Beginn der Sitzung eine Versammlungsleitung bestimmt.
§5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
§6 Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
- Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
- Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
- Kopien sind sofern vorhanden in der GS, ansonsten beim Schatzmeister vorzuhalten.
Zweiter Abschnitt - Datenschutz
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
- Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Dritter Abschnitt - Aufgaben der Vorstandsmitglieder
§8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
- Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Satzung des Kreisverbandes zusammen.
- Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Satzung alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen.
- Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreismitgliederversammlung.
- Jedes Mitglied des Vorstands fertig über seine Tätigkeit für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an, der halbjährlich vorzulegen ist. Dieser ist in Textform anzufertigen.
§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- Vorsitzender - Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes. Der Vorsitzende vertritt die Piraten Bremerhaven nach außen.
- Stellvertretender Vorsitzender - Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorstand gegenüber den Mitgliedern.
- Schatzmeister - Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes und führt die Mitgliederverwaltung durch.
- Beisitzer - übernimmt vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.
§10 Sonstiges Vorstand
- Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
- Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
- Der Kreisvorstand tritt mindestens alle zwei Monate zusammen.
Vierter Abschnitt - Finanzordnung ergänzend
§11 Kassenprüfung
- Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
- Der Kreismitgliederversammlung muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.
- Die Kassenprüfer müssen uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
- Der Verlust der Geschäftsfähigkeit muss dem Vorstand unverzüglich mitgeteilt werden.
§12 Kontoführung
- Der Vorstand richtet für den Kreisverband ein Konto bei einem Kreditinstitut ein.
- Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen bis zu 50,00 Euro im Monat der Schatzmeister, der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Ein Verwendungsnachweis für das Geld ist zur nächsten Kreisvorstandssitzung vorzulegen.
- Abhebungen über 50,00 Euro benötigen die Unterschrift von mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder.
- Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge fortlaufend ab und hält diese jederzeit zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.
Fünfter Abschnitt - Inkrafttreten und sonstige Regelungen
§13 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 27.4.2014 in Kraft gesetzt.
Geschäftsordnung des Vorstands bis 27.4.2014
Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Bremerhaven
Inhaltsverzeichnis
- 1 Erster Abschnitt - Vorstandssitzungen
- 1.1 §1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- 1.2 §2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 1.3 §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1.4 §4 Leitung der Vorstandssitzungen
- 1.5 §5 Abstimmungen
- 1.6 §6 Protokollführung
- 2 Zweiter Abschnitt - Datenschutz
- 2.1 §7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- 3 Dritter Abschnitt - Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- 3.1 §8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
- 3.2 §9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- 3.3 §10 Sonstiges Vorstand
- 4 Vierter Abschnitt - Finanzordnung ergänzend
- 4.1 §11 Kassenprüfung
- 4.2 §12 Kontoführung
- 5 Fünfter Abschnitt - Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 5.1 §13 Inkrafttreten
Erster Abschnitt - Vorstandssitzungen
§1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- Der Termin und Ort für die nächste physische Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollanten veröffentlicht.
- Zu Vorstandssitzungen per Telefon oder Internet wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung per E-Mail eingeladen. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.
§2 Anträge zu einer Vorstandssitzung
- Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandes müssen an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
- Jeder Antrag bedarf der Textform und benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen endgültigen Antragstext. Der Antrag ist per E-Mail an vorstand@piratenpartei-bremerhaven.de zu richten und auf der Mailingliste Bremerhaven zu veröffentlichen.
- Antragsberechtigt sind:
- Alle Mitglieder des Kreisverbandes Bremerhaven
- Die Vorstandsmitglieder der Gebietsverbände der Piratenpartei Bremen
§3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- Jedermann ist es gestattet an den Sitzungen des Kreisvorstandes als Gast teilzunehmen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Dieser Antrag ist zu begründen.
- Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
§4 Leitung der Vorstandssitzungen
Vom Vorstand wird vor Beginn der Sitzung eine Versammlungsleitung bestimmt.
§5 Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
§6 Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird vom Kreisvorstand aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
- Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
- Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
- Kopien der Protokolle sind in der Geschäftsstelle vorzuhalten.
Zweiter Abschnitt - Datenschutz
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
- Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Dritter Abschnitt - Aufgaben der Vorstandsmitglieder
§8 Aufgaben des Vorstandes im Allgemeinen
- Der Vorstand setzt sich gemäß gültiger Satzung des Kreisverbandes zusammen.
- Der Kreisvorstand hat die Aufgabe im Rahmen der Satzung alle Belange des Tagesgeschäftes zu regeln die mit der Organisation des Kreisverbandes zusammenhängen.
- Dazu gehört auch die Vorbereitung, Ausrichtung und Koordination der Kreismitgliederversammlung.
- Jedes Mitglied des Vorstands fertig über seine Tätigkeit für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform anzufertigen.
§9 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- Vorsitzender - Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes. Der Vorsitzende vertritt die Piraten Bremerhaven nach außen.
- Stellvertretender Vorsitzender - Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorstand gegenüber den Mitgliedern.
- Schatzmeister - Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Führung der finanziellen Mittel des Kreisverbandes und führt die Mitgliederverwaltung durch.
- Beisitzer - übernimmt vom Vorstand verteilte Aufgaben, den Anforderungen und Fähigkeiten entsprechend.
§10 Sonstiges Vorstand
- Aufgaben zur Durchführung der Geschäfte können durch den Vorstand frei vergeben werden.
- Bei, im laufenden Jahr, frei werdenden Positionen, übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds.
- Der Kreisvorstand tritt mindestens alle zwei Monate zusammen.
Vierter Abschnitt - Finanzordnung ergänzend
§11 Kassenprüfung
- Kassenprüfungen dürfen unangemeldet erfolgen.
- Der Kreismitgliederversammlung muss eine lückenlose Kassenprüfung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Wochen ist.
- Die Kassenprüfer müssen uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
§12 Kontoführung
- Der Vorstand richtet für den Kreisverband ein Konto bei einem Kreditinstitut ein.
- Zugriff auf das Konto hat für Abhebungen bis zu 50,00 Euro der Schatzmeister, der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
- Abhebungen über 50,00 Euro benötigen die Unterschrift von mindestens zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder.
- Der Schatzmeister legt die Kontoauszüge fortlaufend ab und hält diese jederzeit zur Verfügung der Kassenprüfer bereit.
Fünfter Abschnitt - Inkrafttreten und sonstige Regelungen
§13 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde vom gewählten Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 13. Juli 2012 in Kraft gesetzt.