Diskussion:Bundesparteitag 2010.1/Planung/Struktur/GO/Geschäfts- und Wahlordnung

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Parteiengesetz beachten

Die Wahlen für den Vorstand sind lt. Parteiengesetz zwingend geheim. Die bisherige Planung sieht (gesetzeswidrig) die Möglichkeit einer nicht geheimen Wahl vor. Bitte ändern, Grüße Aloa5 14:30, 2. Mai 2010 (CEST)

  • Ist durch den ersten Absatz der Wahlordnung schon geregelt: (1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz ein anderes bestimmt. - Xander 16:11, 02. Mai 2010 (CET)
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