BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Reform des Wahlverfahrens (Eine Stimme)

< BW:Arbeitsgruppen‎ | Landespolitik‎ | Transparenz
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gerechteres Wahlsystem [Eine Stimme]

  • Titel: Gerechteres Wahlsystem [Eine Stimme]
  • SortKey: AJB
  • Status: Abgelehnt
  • Ansprechpartner: NineBerry
  • Sub-AG: Transparenz
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei
Abgelehnt

Dieser Text wurde auf einem Landesparteitag abgelehnt (u.U. zugunsten einer alternativen Variante) und wird voraussichtlicht nicht wieder abgestimmt.

Textvorschlag

Gerechteres Wahlsystem


In Baden-Württemberg ist die landesweite Zulassung zur Landtagswahl besonders schwierig: Parteien müssen mehr Unterstützerunterschriften sammeln als in jedem anderen Bundesland. Damit kleine Parteien nicht benachteiligt werden, möchten wir die Zahl der benötigten Unterschriften senken.

Ein weiteres Problem sind negative Stimmgewichte: Dabei können mehr Wählerstimmen zum Verlust von Sitzen führen oder weniger Stimmen zu einem Zugewinn. Das verstößt gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit und der Gleichheit der Wahl. Um negative Stimmgewichte zu vermeiden, wollen wir die bisherige Berechnung von Mandaten auf Bezirksebene durch eine landesweite Berechnung ersetzen.

Kommentar

Alternativantrag zu Wahlrecht; Alternativantrag zu Verbessertes Landeswahlrecht

 

Vorschlag nur minimale Korrekturen am bestehenden Wahlrecht

  • Ignorieren der Regierungsbezirke bei der Vergabe von Ausgleichsmandaten: der Proporz muss nicht über diese hinweg gewart werden, was die Zahl der Ausgleichsmandate verringern hilft, nur der BW-weite Parteiproporz bleibt gewahrt. Die Ausgleichsmandate, die die Parteien erhalten, können immer noch gemäß Sainte-Lague auf die anderen Bezirke umgerechnet werden. (die geringe Verzerrung innerhalb der Bezirke spielt keine Rolle, weil diese ja keine eigene Entscheidungsbefugnis innerhalb des Landtags haben)
  • 3%-Klausel für die Parteien landesweit, wer darunter liegt, wird bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt
  • Absenkung der nach Ansicht des Erstellers dieses Vorschlags verfassungswidrig hohen Anzahl nötiger Unterstützungsunterschriften von 150 auf 100 pro Wahlvorschlag (entspricht dann wieder der 1/1000-Regel für Wahlen in Deutschland, mit 150 liegt das Quorum klar darüber)
  • Anerkennung von Wahlen mit Abgeordneten aus Bundestag und anderen Landtagen wie bei der Bundestagswahl: wenn jeweils mindestens 5 Abgeordnete einer Partei in mindestens 2 dieser Parlamente sitzen, entfällt die Unterschriftensammlung ganz

Mitschrieb Klausur

Klausur Mitschrieb Tirsales

  • Überlegung: Wenn man für einzelne Kandidaten Unterschriften sammelt und eine Grenze (z.B. 2000 Unterschriften wie bei der Bundestagswahl) überschreitet ist jeder Kandidate der Partei im Land automatisch zugelassen.
  • Kontroverse Diskussion. Deckelung steht in der Kritik, da dann Kandidaten ohne Unterstützerschriften antreten. Ablehner dieser Version tendieren dazu lieber weniger nötige Stimmen pro Kandidat zu verlangen (50 statt 150).
  • Problem: Die Forderung kann als Eigennutz ausgelegt werden.
    • Allerdings könnten wir die Idee erst beschließen, wenn wir auch schon selbst vertreten sind und das Problem nicht mehr haben.
  • Infragestellung, ob wir wirklich die Hürden für kleine Parteien senken wollen.
    • Es gibt allerdings immer noch die 5% Hürde.
  • Der Punkt ist eher, dass der Aufwand zur Teilnahme an der Wahl zu groß ist.

Meinungsbild:

  1. Änderung Ausgleichsmandatsregelung
    1. Mehrheit dafür
    2. 2 dagegen
  2. Aufnahme der Absenkung von Unterstützern ins Wahlprogramm
    1. 6 dafür
    2. Mehrheit dagegen
  3. Änderung des Wahlrechtes in BaWü
    1. 8 dafür
    2. 7 dagegen
  4. Einführung Erst- u zweitstimme
    1. Mehrheit dafür
    2. 4 dagegen