RP:LiquidFeedback/Nutzungsbedingungen
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Version vom 27. September 2012, 15:50 Uhr von imported>StopSecret (removed Category:Landesverband Rheinland-Pfalz; added Category:Themen in Rheinland-Pfalz using HotCat)
Die Nutzungsbedingungen für die LiquidFeedback-Instanz des Landesverbands Rheinland-Pfalz werden derzeit noch diskutiert, als Diskussionsgrundlage dienen die Bedingungen des Landesverbands Berlin:
Für die Nutzung von LiquidFeedback, nachfolgend System genannt, unter der Domain lqpp.de/rp gelten die Nutzungsbedingungen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland. Jedem Pirat, der das System nutzt, sind diese bekannt; er erklärt sich durch Login in das System unter vorgenannter Domain mit ihnen einverstanden.
- Jeder Pirat der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, Nutzer genannt, erhält einen Zugang zum System.
- Jeder Nutzer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Einträge und Einstellungen, die er vornimmt, aus Gründen der Nachvollziehbarkeit (Transparenz) für unbegrenzte Zeit im System erhalten bleiben und auch veröffentlicht werden können. Dies gilt auch im Fall des Parteiaustritts.
- Der Nutzer kann eine Pseudonymisierung seiner Einträge durch Verwendung eines Pseudonyms erreichen.
- Eine Anonymisierung ist prinzipiell nicht möglich.
- Dem Nutzer ist bekannt, dass jeder Nutzer die Datenbankinhalte zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit herunterladen kann. Eine nachträgliche Pseudonymisierung dieser Daten ist daher nicht möglich.
- Die Weitergabe jeglicher datenschutzrelevanter Daten ist nur unter Vorraussetzung der Zustimmung aller betroffenen Nutzer gestattet. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten untersagt.
- Der Nutzer darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte, auch nicht an andere Piraten, weitergeben. Er darf das System nur selbst persönlich nutzen. Vollmacht zur Stimmübertragung darf ausschließlich systemintern als Delegation erfolgen. Nutzer die aus persönlichen Gründen das System nicht uneingeschränkt nutzen können, können Ausnahmen beim Generalsekretär beantragen.