HSG:Kassel/Satzung SS 2010

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Satzungsänderungsanträge zur Mitgliederversammlung am 28.04.2010

Bitte hier eure Satzungsänderungsanträge ablegen. Damit die Anträge Satzungsgemäß mit der Einladung verschickt werden können, müssen eure Anträge bis spätestens Sonntag, den 11.04.2010 hier eingegangen sein!

  • § 10 (2)
 Alt: Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung dem Landesverband Hessen der Piratenpartei Deutschland zu.
 Neu: Das Vermögen der Hochschulgruppe fließt bei Auflösung dem Kreisverband Kassel Stadt der Piratenpartei Deutschland zu.

Begründung: Zum Zeitpunkt der Satzungsverabschiedung hatte der Kasseler Kreisverband noch kein benutzbares Bankkonto, weshalb die nächst höhere Gliederung begünstigt wurde. Nun existiert ein solches Bankkonto, weshalb es zweckmäßig wäre, diese Gliederung zu begünstigen, da es viele Überschneidungen der Mitglieder zwischen der PHG und dem Kreisverband gibt.

Beantragt von Kasseler Pirat