BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Bildung/Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Juniorprofessuren)
- Titel: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Juniorprofessuren)
- SortKey: BDCB
- Status: Angenommen2010.1
- Ansprechpartner: M.P. Cato
- Sub-AG: Bildung
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Verbesserung der Aussichten des wissenschaftlichen Nachwuchses (Juniorprofessuren)
Ansätze zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden leider oft als Einladung zum Sparen aufgefasst. Vor allem die Juniorprofessur sowie die geplante Lehrjuniorprofessur sind in der derzeitigen Form äußerst problematisch.
Insbesondere müssen die Zukunftsaussichten der Juniorprofessoren verbessert werden – die Einführung eines „Tenure Track“ nach US-amerikanischem Vorbild mit der Weiterbeschäftigung als Professor nach Ablauf der Juniorprofessur als Regelfall wäre ein Ansatz.
Kurzfassung
Wider die "Wegwerf-Wissenschaftler" - neue Perspektiven für den akademischen Nachwuchs schaffen
Verschiedene Ansätze der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden hierzulande leider meistens als Einladung zum Sparen aufgefasst. Insbesondere die Juniorprofessur sowie die neue Lehrjuniorprofessur sind in der derzeitigen Form äußerst problematisch. Hier muss es gelten, per "tenure track" auch langfristige Perspektiven zu schaffen.
Bearbeiter
Vorschlag
Seit 2002 (5. Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes) existiert in Deutschland die Möglichkeit, sog. Juniorprofessoren anzustellen. Jungen Wissenschaftlern mit herausragender Promotion soll dabei ohne die bisher übliche Habilitation direkt unabhängige Forschung und Lehre an Hochschulen ermöglicht werden. In der Praxis aber haben viele Länder, u.a. Baden-Württemberg, hier vor allem Sparmöglichkeiten geschaffen. Das Grundgehalt eines Juniorprofessors beträgt 3.507,50 Euro, das sind gut 600 Euro weniger als das Gehalt eines W2-Professors. Zudem verfügt ein Juniorprofessor in der Regel über keinerlei Mittel für Assistenten oder Hilfskräfte, muss aber volle professorale Pflichten (Lehre, Forschung, Abnahme von Prüfungen, Doktorandenbetreuung...) wahrnehmen.
In den USA ist im Gegenzug "tenure track" üblich - d.h. nach Ablauf seines Vertrages hat ein bewährter Juniorprofessor die Chance, auf Lebenszeit verbeamtet zu werden und eine volle Professur zu erhalten. An deutschen Hochschulen hingegen findet "tenure track" kaum statt; Professorenstellen werden nach wie vor durch aufwändige Berufungsverfahren besetzt. Will sich ein Juniorprofessor nach Ablauf seiner Vertragslaufzeit erfolgreich auf eine Professur bewerben, wird de facto nach wie vor eine umfangreiche zweite Monographie (also eine Entsprechung zur Habilitationsschrift) erwartet.
Bereits jetzt sind mit dem Auslaufen der ersten Juniorprofessuren (die meist auf insgesamt sechs Jahre befristet waren) die Schwächen des deutschen Systems deutlich geworden - viele ehemalige Juniorprofessoren haben den Sprung zur Professur nicht geschafft und sind z.T. arbeitslos. Zugleich verlieren sie mit Ende des Vertrages auch den Professorentitel und die damit einhergehenden Möglichkeiten. So dürfen ausgeschiedene Juniorprofessoren ihre Doktoranden nach Vertragsende nicht weiterbetreuen.
Die Diskussion um "Lehrprofessuren" in Baden-Württemberg erscheint da als blanker Hohn. So sollen spezielle Juniorprofessoren noch mit einem erhöhten Lehrdeputat ausgestattet werden, das es ihnen unmöglich macht, eine zweite Monographie zu schreiben und sich somit eine Perspektive über die Juniorprofessur hinaus zu schaffen. Die einzigen Profiteure sind die maroden Hochschulen - teure Professoren können so durch billige "Wegwerfwissenschaftler" ersetzt werden.
Dies ließe sich verhindern, indem "tenure track" bei Juniorprofessuren verpflichtend gestaltet würde. Gerade im Bereich der Lehrjuniorprofessur muss eine reelle Perspektive geschaffen werden. Auch muss über das derzeit übliche Berufungsverfahren für Professuren nachgedacht werden.
Ist-Zustand
Seit 2002 (5. Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes) existiert in Deutschland die Möglichkeit, sog. Juniorprofessoren anzustellen. Jungen Wissenschaftlern mit herausragender Promotion soll dabei ohne die bisher übliche Habilitation direkt unabhängige Forschung und Lehre an Hochschulen ermöglicht werden. In der Praxis aber haben viele Länder, u.a. Baden-Württemberg, hier vor allem Sparmöglichkeiten geschaffen. Das Grundgehalt eines Juniorprofessors beträgt 3.507,50 Euro, das sind gut 600 Euro weniger als das Gehalt eines W2-Professors. Zudem verfügt ein Juniorprofessor in der Regel über keinerlei Mittel für Assistenten oder Hilfskräfte, muss aber volle professorale Pflichten (Lehre, Forschung, Abnahme von Prüfungen, Doktorandenbetreuung...) wahrnehmen.
In den USA ist im Gegenzug "tenure track" üblich - d.h. nach Ablauf seines Vertrages hat ein bewährter Juniorprofessor die Chance, auf Lebenszeit verbeamtet zu werden und eine volle Professur zu erhalten. An deutschen Hochschulen hingegen findet "tenure track" kaum statt; Professorenstellen werden nach wie vor durch aufwändige Berufungsverfahren besetzt. Will sich ein Juniorprofessor nach Ablauf seiner Vertragslaufzeit erfolgreich auf eine Professur bewerben, wird de facto nach wie vor eine umfangreiche zweite Monographie (also eine Entsprechung zur Habilitationsschrift) erwartet.
Warum die Änderung notwendig ist
Bereits jetzt sind mit dem Auslaufen der ersten Juniorprofessuren die Schwächen des deutschen Systems deutlich geworden - viele ehemalige Juniorprofessoren haben den Sprung zur Professur nicht geschafft und sind z.T. arbeitslos. Zugleich verlieren sie mit Ende des Vertrages auch den Professorentitel und die damit einhergehenden Möglichkeiten. So dürfen ausgeschiedene Juniorprofessoren ihre Doktoranden nach Vertragsende nicht weiterbetreuen.
Soll-Zustand
Um reelle Perspektiven zu schaffen, braucht es eine Verpflichtung zu "tenure track" bei der Juniorprofessur.
Kosten
Insgesamt bliebe ein solcher Weg zur Professur gegenüber klassischen Berufungsverfahren weitgehend kostenneutral; gesamtgesellschaftlich wäre sie sogar von großem Nutzen, da so die leidige Phase des "Privatdozenten" vermieden würde. Privatdozenten müssen unbezahlt Lehrveranstaltungen geben, um ihren Titel zu behalten und eine Chance auf eine Professur zu haben, und begnügen sich währenddessen oft mit befristeten Gelegenheitsarbeiten. Dass Universitäten bereit sein müssen, für qualifiziertes Personal zu bezahlen, ist eine Selbstverständlichkeit; ebenso, wie das Land entsprechende Mittel zur Verfügung stellen muss.
Alternativen
Das Berufungsverfahren und Qualifikationen zur Professur grundsätzlicher überdenken (?).
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Juniorprofessur http://de.wikipedia.org/wiki/Tenure_Track
Haltungen anderer Parteien
???
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
---|---|---|
[2.3.2010] | In Arbeit | Erster Entwurf veröffentlicht (von M.P. Cato) |
05.04.2010 | Ostern | Textentwurf eingefügt |