Archiv:2010/Antragsfabrik/Klarstellung Beendigung der Mitgliedschaft

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von MichaelG.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Klarstellung Beendigung der Mitgliedschaft (ZURÜCKGEZOGEN)
Änderungsantrag Nr.
T026
Beantragt von
MichaelG
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §5 (1)
Beantragte Änderungen

Ich beantrage, im Abschnitt Grundlagen §5 Absatz 1 "(siehe § 10 Abs. 1 PartG)" hinter das Wort "Wahlrechts" einzufügen.

Begründung

Alte Fassung:

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

Neue Fassung:

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts (siehe § 10 Abs. 1 PartG), Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.

Wir sollten einen Verweis einfügen, wo der Verlust bzw. die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts geregelt sind.


<ul><li>Der für das Attribut „Titel“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Klarstellung Beendigung der Mitgliedschaft (ZURÜCKGEZOGEN)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:MichaelG|MichaelG“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Alte Fassung:(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.Neue Fassung:(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts (siehe § 10 Abs. 1 PartG), Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.Wir sollten einen Verweis einfügen, wo der Verlust bzw. die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts geregelt sind.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Haide F.S. gemäß § ... fände ich schicker
  2. Gerald
  3. Laird_Dave 18:29, 21. Mär. 2010 (CET)
  4. Sebastian Pochert 19:00, 21. Mär. 2010 (CET)
  5. ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ron
  2. Trias überflüssig, bitte spart uns Zeit.
  3. SteffenO 21:03, 13. Mär. 2010 (CET) überflüssig, bitte spart uns Zeit.
  4. Chrit was ist wenn das PartG geändert wird ?
  5. eckes unnötig, bitte den Antrag nicht einbringen
  6. Neismark Unnötig, das Parteiengesetz gilt auch, wenn es nicht in der Satzung erwähnt wird. Bitte zurückziehen.
  7. Franz Rauchfuss
  8. Bragi
  9. Thomas F
  10. Nati2010 17:08, 30. Mär. 2010 (CEST)
  11. Aratec
  12. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Jonathan Gruner
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

Ob uns ein solcher Antrag auf dem BPT nicht die Zeit nimmt, die wir für andere Anträge oder Diskussionen bräuchten? --Idee 01:29, 26. Feb. 2010 (CET)

Vorschlag

Anträge, die nicht den Sinn verändern, sondern nur "redaktionelle" Änderungen beinhalten, kann man En Bloc verabschieden. Von solchen Anträgen gibt es mehrere. Wenn man also einen tatsächlich sinnvollen Antrag hat, der irgendwelche Semanti oder Syntax korrigiert, dann kann man solche Anträge gleich mitnehmen. Wenn man ein Gesetz"label" einfügt wie das PartG, dann ist das nicht sonderlich schädlich und von wegen Aufblähung, es gibt schlimmeres. Darüberhinaus kann man stets nachvollziehen, woher der Wille kam, dies in die Satzung einzubeziehen, also dass die Partei aufgrund des PartG handeln muss und nicht anders kann. Nicht jede Kleinsgliederung hat einen IPSEN oder ein PARTG-Buch zur Hand, um nachschlagen zu können. Wenn das PartG geändert wird, dann bricht das PartG diese "Klausel" in der Satzung. Wenn das PartG geändert wird und es wieder eine Satzungsänderung "redaktioneller Art" gibt, kann man diesen Antrag ebenso En Bloc abstimmen. --Idee 02:54, 24. Mär. 2010 (CET)

Das kann man allerdings nicht (en bloc) wenn umstrittene wie diesem dabei sind. Außerdem, ob es nur deswegen in der Satzung ist weil es das ParteiG verlangt oder ob es bewusst reingenommen wurde ist meines Erachtens keineswegs klar. Ganz abgesehen davon dass ich nicht weiss warum nur an dieser Stelle auf das einschlägige Gesetz verwiesen werden soll. Eine Kommentierung der Satzung durch das Schiedsgericht steht ja eh aus. Vermutet jemand dass dieser Abschnitt in nächster Zeit benötigt wird? --eckes

Ich ziehe diesen Antrag zurück

Bitte archivieren. MichaelG 10:01, 2. Apr. 2010 (CEST)