BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/Naturressourcen sind Gemeinschaftseigentum

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Vorlageneinbindung deaktiviert : {{BW Landespolitik Vorschlag |Status = Verwaist |Ansprechpartner = [[Benutzer:Hartmut R.|Hartmut]] |Sub-AG = Umwelt |Titel = Naturressourcen sind Gemeinschaftseigentum |SortKey = EAE |Padlink = http://freiburg.piratenpad.de/LPTBW2010-Umwelt-A-Grundlagen }}

Ersetzt durch Landesverband Baden-Württemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/Trinkwasserversorgung und Landesverband Baden-Württemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/Trinkwasser


Vorspann

Kurzfassung

Naturressourcen verstehen wir als Gemeinschaftseigentum. Wir stellen uns gegen alle Versuche, z.B. Wasser für die Alltagsversorgung zu einer Handelsware in privatem Besitz zu machen. Daher unterstützen wir auch das Stuttgarter Bürgerbegehren "100-Wasser" zur Kommunalisierung der Stuttgarter Wasserversorgung. Wir fördern die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser auch im privaten Bereich und die Erhaltung bzw. Wiedergewinnung natürlich vorhandener Trinkwasservorräte durch sorgfältig gewählte und kontrollierte Wasserschutzgebiete.


Bearbeiter

Hartmut

Vorschlag

Langfassung

Natur und Umwelt sind der Raum, in dem die Menschheit lebt. Wir atmen gemeinsam eine Luft und trinken das Wasser eines großen Kreislaufs. Intakte Umwelt ist ein Grundrecht und kein Luxusgut, das man bei Gefahr retten muss, wenn das Geld dazu reicht.

Wir verstehen die Umwelt als wesentliches Element einer Bürgerrechtspolitik, die das Recht auf die Entfaltung unterschiedlicher Lebensmodelle und die Offenheit für ein breites Spektrum künftiger gesellschaftlicher Entwicklungen umfasst. Dazu gehören auch die Freiheits- und Entwicklungsrechte kommender Generationen. Denn für uns gibt es viele Gegenwarten - und mehr als eine Zukunft!

Politische Entscheidungen in den Bereichen Wirtschaft und Verkehr, genauso wie in der Energiepolitik, stellen Weichen für unser Überleben - und das Überleben der Menschheit. Es kann nicht sein, dass künftige Generationen in Sippenhaft genommen werden für unsere heutigen Bequemlichkeiten - und es kann nicht sein, dass der Staat sich mit Stacheldraht und massiven Polizeieinsätzen dagegen wehrt, dass Eltern ihre Kinder vor einer Zerstörung ihrer Zukunftschancen schützen wollen.

In Baden-Württemberg besteht landesplanerisch eine Tendenz zur strikten Unterscheidung in soziale Umwelt und "natürliche" Umwelt, in Wirtschaftszonen und Zonen für den Naturschutz. Umweltschutz hierzulande orientiert sich noch weitgehend am Reservats- und Interventionsnaturschutz des 19. Jahrhunderts - was auch durch EU-Vorgaben unterstützt wird. Dem setzen wir einen Ansatz entgegen, der nicht mehr künstlich zwischen innerstädtischem "öffentlichem Raum" und Naturschutz- und Erholungsräumen "draußen" unterscheidet und der ebenso die Zweiteilung der Landschaft in Nutzräume und Schutzräume aufhebt.

Dies bedeutet keine Auflösung von Naturschutzgebieten, sondern eine Naturschutz- und Umweltpolitik, die Schutzgebiete nur als Teile einer vielfältigen Raumnutzung und Raumgestaltung begreift, nicht als Modell einer kompensatorischen Reservatskultur.

Naturressourcen verstehen wir als Gemeinschaftseigentum. Wir stellen uns gegen alle Versuche, z.B. Wasser für die Alltagsversorgung zu einer Handelsware in privatem Besitz zu machen. Wir fördern die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser auch im privaten Bereich und die Erhaltung bzw. Wiedergewinnung natürlich vorhandener Trinkwasservorräte.


Quellen

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
10.05.2010 In Arbeit Erster Entwurf veröffentlicht