BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Karenzzeit für Amtsträger

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Wie schon in der Mail erwähnt, habe ich ein Problem damit, dass eine übergeordnete Dienststelle ohne scharfe Regeln zur Hand zu haben, einfach einem Ex-Politiker einen Job verwehren kann. Wenn man erstmal 5 Jahre lang in allen möglichen Bereichen Entscheidungen getroffen hat, kann man hieraus alles mögliche konstruieren.

Problem ist natürlich, dass ein stärkeres Regelwerk Hilfestellung gibt, dieses zu umschiffen. Ein alleiniges Hoffen auf den gesunden Menschenverstand der übergeordneten Dienststelle halte ich aber für ungeeignet.

--Navigator 23:22, 3. Feb. 2010 (CET)

Übergangsgeld

Frage von der Klausur: Ist es nötig hier Übergangsgeld zu zahlen? --eckes

NRW: Kompensation fehlte, war nachträglich "Geschrei"? --eckes

Sind 3 Jahre zu lang? (eher 1-2) --eckes

Evtl. zurück zum alten Arbeitgeber? --eckes

Textvorschlag

Ich habe im aktuellen Textvorschlag versucht (zumindest die meisten) Anmerkungen aus der Klausur einigermaßen zu berücksichtigen.

  • Das Problem mit dem Regelwerk ist hoffentlich durch den Ethikrat einigermaßen eingedämmt.
  • Die Kompensation habe ich eingebaut. Ich denke die genaue Höhe muss nicht im Wahlprogramm festgelegt werden, bei meinem Text habe ich versucht mich an den angesprochenen Regeln des Wettbewerbsverbots [1] aus der Wirtschaft zu orientieren.
  • Bei der Dauer der Karenzzeit habe ich mal "'mindestens' 3 Jahre" eingetragen, um die vorgeschlagene Staffelung bei der Ausarbeitung eines Gesetzes zu ermöglichen. Ich bin noch am überlegen, ob ich mich auf 2 Jahre runterhandeln lassen soll. ;) Allerdings bin ich dafür hier ruhig etwas konsequenter mit 3 Jahren ins Rennen zu gehen. Durch die Entschädingszahlung wird das Problem sowieso entschärft. Eine Reduzierung auf 1 Jahr halte ich für absolut nicht sinnvoll, da das den Vorschlag zur reinsten Attrappe verkommen lässt.
  • Beim Rückkehrrecht zum alten Arbeitgeber, bin ich auch unschlüssig, ob das ins Wahlprogramm muss, oder nicht eher etwas für die Ausarbeitung des Gesetzes ist.

Was ich gerne noch tun möchte, ist die Möglichkeit des Verbots eines Wechsels in eine Lobbytätigkeit einzubauen. Ich weiß allerdings noch nicht so recht, wie ich das sauber formulieren soll und heute schaffe ich es eh nicht mehr. --SD 00:26, 30. Mär. 2010 (CEST)

  • Gefällt mir jetzt ganz gut. Nur bei der Kompensation bin ich mir nicht sicher. Heisst das, als Abgeordneter bekommt man "noch mehr Geld" nach der Amtszeit wenn man sich einen AG sucht zu dem man nicht wechseln darf? Ein reines "erhält nur Bezüge wenn er sich an Ethikrat-Einschätzung hält" (wie bei Beamten) ist glaube besser? --Bernd 'eckes' Eckenfels 04:09, 30. Mär. 2010 (CEST)
Noch mehr Geld zu bekommen ist dadurch ausgeschlossen, dass andere Bezüge auf die Entschädigung angerechnet werden. Vorbild dafür ist die Regelung aus dem Wettbewerbsverbot in §74c HGB [2]. --SD
Das heisst, man erhält keine Entschädigung, nur den Bezug den man sowieso hätte? --eckes
Das kommt auf die Höhe der Entschädigung und darauf welche Bezüge man eigentlich bekommt an. Ich habe mich mal ein wenig durch den Dschungel der Gesetze gekämpft, um da etwas mehr Klarheit zu bekommen: Beamte und Beamte auf Zeit (z.B. die kommunalen Wahlbeamten, siehe [3]) bekommen ein Übergangsgeld, wenn sie gegangen werden, siehe [4] & [5]. Wenn ich das richtig verstehe, gibt's das bis zum Rentenalter (auch wenn es bei denen nicht Rente heißt). Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen werden darauf bereits angerechnet. Das ist also im Grunde nicht viel anders, wie es hier laufen würde. Die Entschädigung für die Dauer der Karenzzeit könnte man z.B. auch Beamten zugestehen, die freiweillig aus dem Beamtentum ausscheiden oder aus einem Grund gegangen werden, durch den sie auch ihren Anspruch auf Übergangsgeld verlieren. Politische Beamte, die gegangen werden, erhalten das Übergangsgeld für maximal 3 Jahre, siehe hier [6], wer politischer Beamter ist, steht hier [7]. Das würde also die Staatssekretäre betreffen, außer das gilt in dem Fall nicht, weil es auch ein LBG gibt in dessen entsprechendem Paragraphen §60 etwas anderes steht [8]. Was ich jetzt nicht gefunden habe, ist was passiert, wenn die Amtszeit bei Beamten auf Zeit bzw. politischen Beamten abläuft, also ob sie dann überhaupt irgendwelche Bezüge bekommen. Wie die Bezüge bei den Ministern und dem MP geregelt sind, habe ich leider auch nicht gefunden. Im Artikel 53 der Landersverfassung steht, dass es in einem Gesetz geregelt ist [9], ich konnte bis jetzt aber nicht herausfinden in welchem und mir raucht zu sehr der Kopf um noch weiter zu suchen. Da fällt mir dann auch gleich wieder ein warum ich nicht Jura studiert habe... --SD 03:57, 2. Apr. 2010 (CEST)