BE:LiquidFeedback Themendiskussion/163

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§7 Absatz 2 Der Bundessatzung:

(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

Ich glaube damit sollte die Vorstellung von Bezirksübergreifenden Bezirksverbänden tot sein. Man könnte natürlich versuchen die Bundessatzung zu ändern. --Wobble 18:32, 2. Feb. 2010 (CET)