Benutzer:Sven423/ACTA-ePetition

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen... (500 Zeichen)

die Bundesregierung dazu aufzufordern, den aktuellen Stand der Verhandlungen zum Anti-Piraterieabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) bekannt zu geben. Geschehen sollte dies durch Veröffentlichung der aktuellen Vertragsentwürfe mit dem Ziel eine öffentliche Debatte zu führen.

Begründung (3000 Zeichen)

Seit 2007 wird das ACTA hinter verschlossenen Türen in aktuell bereits sieben Verhandlungsrunden ausgearbeitet. Beteiligt sind die Europäische Union, die USA, Japan und acht weitere Staaten.

Über den Inhalt des Abkommens ist in der Öffentlichkeit wenig gesichert bekannt, die spärlichen Informationen und bekannt gewordenen Dokumente lassen jedoch massive Grundrechtseinschränkungen erwarten. Organisationen und Initiativen wie Reporter ohne Grenzen, der AK Zensur, der Chaos Computer Club (CCC), die Free Software Foundation (FSF) und die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen vor der Verabschiedung.

Bislang bekannt gewordene Eckpunkte:

1. Internetfilter
Internetfilter öffnen Missbrauch Tür und Tor - ihre Verwendung kann schnell zur Zensur ausarten und Probleme werden nur ausgeblendet und nicht gelöst. Mit ACTA werden möglicherweise Filtermaßnamen eingeführt, die weit über das hierzulande äußerst umstrittene Zugangserschwernisgesetz hinaus gehen. Dies stellt einen tiefen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.

2. Internetsperren ("Three Strikes" Modell)
Der Rat der Europäischen Union hat den Zugang zum Internet zurecht als Menschenrecht bezeichnet, eine Einschränkung ist dementsprechend äusserst kritisch zu betrachten. Internetsperren schneiden Menschen von ihren sozialen Kontakten ab und erschweren die Teilnahme am öffentlichen Leben erheblich, damit greifen sie tief in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein.

3. Haftung der Provider für Inhalte und Aktionen der Nutzer nach chinesischem Vorbild
Neutrale Zugangs- und Hostingprovider sind die Grundlage des freien Internet, die Providerhaftung zwingt die Unternehmen aber zu präventiven Zensurmaßnahmen. Zum Selbstschutz gehen Unternehmen dann oft über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus und schränken so die Aktivitäten und Inhalte der Nutzer, und damit deren Recht auf Meinungsfreiheit, empfindlich ein.

4. Verbot der Umgehung von Internet-Sperrmaßnahmen und -Filtern.
Ein solches Verbot würde eine anonyme Bewegung im Internet auf legale Art unmöglich machen. Anonymität wiederum ist unabdingbar zur freien Meinungsäußerung, beispielsweise und vor allem auch in diktatorischen Staaten. Einem möglichen Diktator derart mächtige Werkzeuge zur Unterdrückung von Grundrechten zu geben ist unverantwortlich und widerspricht den Prinzipien unseres Grundgesetzes.

Der Mangel an Transparenz bei diesem Vertragswerk ist ebenso kritisch: So wird Wirtschaftsunternehmen unter Stillschweigevereinbarungen Einblick in den aktuellen Verhandlungsstand gewährt, dem Volk und dessen gewählten Vertretern wird dieser aber verwehrt. Unter solchen Bedingungen ist keine ausgewogene, öffentliche Debatte möglich, wie sie in Demokratien jedoch unabdingbar zur legitimen Entscheidungsfindung ist.

Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass hier Maßnahmen mit Gesetzeswirkung am Volk vorbei entschieden werden muss der aktuellste Entwurf des ACTA der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Anregungen für die Online-Diskussion (1000 Zeichen)

Das ACTA greift nicht nur in die Onlinewelt ein, auch weitere Gebiete wie beispielsweise das Patenrecht sind betroffen. Um dies zu erläutern reichen die 3000 Zeichen für den Begründungstext der Petition jedoch bei Weitem nicht aus.