Bundesgeschäftsstelle/Ladungsfähige Adresse

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Untergliederungen der Piratenpartei können die Adresse der Bundesgeschäftsstelle als ladungsfähige Adresse (beispielsweise in einem Impressum) angeben, sofern die folgenden Voraussetzungen gegeben sind.

Formulierung der Adresse

Die Adresse ist als Kombination aus dem vollständigen Namen der Untergliederung und der postalischen Adresse anzugeben, beispielsweise

Piratenpartei Ortsverband Musterstadt
Pflugstraße 9a
10115 Berlin

Meldung von zwei Ansprechpartnern

Vor der Veröffentlichung sind zwei Ansprechpartner zu benennen und mit vollständigen Kontaktdaten (insbesondere auch Telefon und eMail) an die BGS (bgs [ät] piratenpartei [punkt] de) zu melden.

(Wenn hier so etwas wie eine einstweilige Verfügung aufläuft, wollen wir nicht erst recherchieren müssen, wer denn da handeln könnte - in dem Moment, in dem der BGS das zugeht, beginnen da Fristen zu laufen...)


Ergänzung: Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Untergliederung, die Aktualität der Kontaktdaten zu gewährleisten.

Hinweis zu rechtlichen Verantwortung

Die rechtliche Verantwortung für eigenes Handeln verbleibt bei der jeweiligen Untergliederung und geht durch die Nutzung der BGS-Adresse nicht auf den Bundesverband über.


Hinweis: Der dieser Regelung zugrundeliegende BuVo-Beschluss ist C3 Bundesgeschäftsstelle als ladungsfähige Adresse