NRW:Landesparteitag 2010.1/Medienpolitik

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Dies sind die Vorschläge für den Themenbereich Medienpolitik im Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2010.

Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können

Link zur Doodle-Umfrage

Hinweis:

Rundfunk- und sonstiges Medienrecht ist Ländersache (Kulturhoheit der Bundesländer). Zwar haben sich die Länder untereinander in Rundfunkstaatsverträgen zusammengeschlossen, in denen etwa die bundesweite Tätigkeit von ARD, ZDF usw. geregelt wird. Jedoch verbleibt die Hoheit über Presse- und Medienrecht bei den Ländern.

21.2: Keine GEZ-Gebühr auf Computer und Handys

Die NRW-Piraten lehnen eine GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Mit den Angeboten im Internet drängen die öffentlich-rechtlichen Sender den Bürgern eine unverlangte Leistung auf, für die sie eine Gebühr verlangen.

Ein Voraussetzung für Gebühren für internetfähige Computer oder Mobilfunkgeräte ist also der Nachweis, dass der Computer für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet genutzt wird. Gebühren sind nur bei tatsächlicher Nachfrage denkbar. Der Nachweis muss dabei durch die GEZ erbracht werden, wie dies auch bei konventionellen Rundfunkgeräten, wie Fernsehern oder Radios, der Fall ist.

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Markus Kompa, Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

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21.3: Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren

Die NRW-Piraten lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab, welcher laut Verfassung unabhängig und staatsfern sein soll.

Autoren

Markus Kompa Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

21.4 Vertreter politischer Parteien sind in Rundfunkräten entbehrlich.

Die NRW-Piraten fordern die Abschaffung von Parteienvertretern in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften, die durch einen Verwaltungsrat gesteuert werden, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden besetzt ist. Der Fall des Chefredakteurs des ZDF, Nikolaus Brender, der vom Ministerpräsidenten Roland Koch aus seinem Amt entfernt wurde, ist beispielhaft für die verfassungswidrigen Tendenzen. Die NRW-Piraten lehnen Parteipoltik im öffentlich rechtlichen Rundfunk generell ab.

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Markus Kompa, Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

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21.5: Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte

Die NRW-Piraten fordern Transparenz der Entscheidungen der Rundfunkräte. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen.

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Markus Kompa, Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

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21.6: Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat

Die NRW-Piraten fordern die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in die Rundfunkräte. Diese sind neben Parteivertretern überwiegend mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund, besetzt. Die Nutzer der sogenannten 'Neuen Medien', die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden und sollten deswegen auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Als Interessenvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. prädestiniert, der sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben hat und einen verlässlichen Vertreter der Internetnutzer darstellt.

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Markus Kompa, Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

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21.7: Medienkonzentrationsrecht

Die NRW-Piraten treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Die Neuregelung des Landesmediengesetzes, das Zeitungsverlagen die Kontrolle privater TV-Anbieter ermöglicht und damit Informations- und Meinungskartelle begünstigt, lehnen wir ab. Wer im Printbereich lokal eine Meinungsmacht inne hat, soll nicht gleichzeitig auch den lokal vorherrschenden Privatsender betreiben dürfen. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert.

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Markus Kompa Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

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21.8: Internetsperren

Die NRW-Piraten lehnen Internetsperren ab. Das vom Bundestag beschlossene Zugangserschwerungsgesetz ist bereits wegen fehlender Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes formell verfassungswidrig. Daher muss damit gerechnet werden, dass nach einem entsprechenden Spruch des bereits angerufenen Bundesverfassungsgerichts ein Rundfunkstaatsvertrag auf Länderebende angestrebt werden wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Zugangserschwerungsgesetz nicht auf Länderebene eingeführt wird.

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Markus Kompa Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

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21.9: Verfügbarkeit von TV-Produktionen

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV-Angebote, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Die Produktionen stehen der Allgemeinheit jedoch nur für eine begrenzte Zeit oder gar nicht zur Verfügung. Die NRW-Piraten fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit bezahlt wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

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Markus Kompa Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

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21.10: Digitale Lernmittelfreiheit

Die NRW-Piraten wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende. Das Land NRW muss dazu insbesondere eine Gesetzesinitiative gegen die Einschränkungen zur Speicherung von Schulfunksendungen nach § 47 UrhG einbringen, der in die Kulturhoheit der Bundesländer eingreift.

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Markus Kompa Teiler Döhrden, Redigiert: Lechimp

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