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Datenschutz in der Drogenpolitik

Einleitung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bezeichnet das Recht des Einzelnen grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden. Der Begriff wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geprägt und gilt als ein Grundrecht des Datenschutzes.

Auch in der Drogenpolitik, vor allem im Umgang mit Drogenkonsumenten und Drogenkranken, wird dieses Recht teilweise massiv verletzt. Die Piraten fordern, auch in diesem Bereich, die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung und eine stärkere Kontrolle der Institutionen im Umgang mit den personenbezogenen Daten der Betroffenden.

Drogentests im Rahmen von Einstellungstests

Drogentests im Rahmen von Einstellungstests bei vielen großen Firmen sind datenschutzrechtlich fragwürdig. Einfach ist bei diesen Tests die rechtslage nicht da es bisher in Deutschland keine klaren Vorschriften dafür gibt. Es gilt abzuwägen zwischen dem Interesse des Arbeitgebers und des Bewerbers. Nur in wenigen Branchen ist das Interesse des Arbeitgebers zwingend, etwa dort, wo andere gefährdet werden könnten(Piloten, Kraftfahrer usw..) In jeder anderen Branche würde ein verpflichtender Test gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.

Die Unternehmen umgehen diese Hürde, indem sie Bewerber unterschreiben lassen, dass sie mit dem Test einverstanden sind. Natürlich können Bewerber den Drogentest ablehnen. Das hat wiederum zur Folge, das diese Person nicht eingestellt wird. Dadurch ist die Freiwilligkeit des Tests nicht gegeben. Bei den Test wird außerdem der Drogenkonsum belegt, aber nicht eine Abhängigkeit der getesteten validiert. Geprüft werden darf außerdem nur auf illegale Drogen.

Die mit Abstand verbreitetste Droge, die auch den größten volkswirtschaftlichen Schaden durch Arbeitsausfall anrichtet, ist aber der Alkohol.

Die Piraten setzen sich für die Abschaffung dieser rechtlich strittigen Drogentests, durch eine klare Gesetzgebung ein. In Bereichen in denen Drogentests auf Grund des gefährdungspotentials zwingend nötig sind, müssen sowohl illegale als auch legale Drogen abgefragt werden, da die Gefährdung durch legale Drogen wesentlich häufiger Auftritt.

Datenschutz in der Drogenersatztherapie

Im Rahmen der Drogenersatztherapie(z.B. Methadon) werden die Substituierten durch eine Unterschrift gezwungen, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu befreien. Wird diese Befreiung nicht erteilt, wird die Finanzierung des Programms nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese Zwangshandlung verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Weiterhin ist eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht bei einer solchen Therapie nicht notwendig, da die Verhältnissmässigkeit nicht gegeben ist.

Die Piraten bestehen auf die Abschaffung dieser zwangsbefreiung des Arztes von der Schweigepflicht und den grundgesetzkonformen Umgang mit den Substituierten und deren personenbezogende Daten.

Beurteilung durch Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung

Sachbearbeiter in öffentlichen Institutionen z.B. Arbeitsämtern/Sozialämtern sind dazu angehalten Notizen zu auffälligem Verhalten der Antragsteller anzufertigen und diese in die Akten einzutragen. Hierzu gehören auch Vermuten zu Drogenkonsum und Drogenproblemen.

Hier geht es ganz klar um subjektive Eindrücke von im Bereich der Drogen ungeschultem Personal.

Diese Einschätzungen können leicht zu persönlichen Barrieren in vielen Lebensbereichen führen, da nicht klar ist wie diese Daten weiterverarbeitet werden.

Die Piraten werden eine Abschaffung dieser unqualifizierten Einschätzung durch die Mitarbeiter durchsetzen. Gerade öffentliche Einrichtungen müssen im Bereich des Datenschutzes eine Vorbildrolle einnehmen und datenschutzrechtlich korrekt mit personenbezogende Daten umgehen.

Unterstützung des akzept-Bundesverband und des Deutschen AIDS-Hilfe e.V. im Rahmen der akzeptierenden Drogenarbeit

Die beiden Institution fordern einen menschlichen Umgang mit Drogenkosumenten und Drogenabhängigen und fordern hier auch den datenschrechtlichen Korrekten Umgang mit den Klienten. Hierzu gehören unter anderem folgende Forderungen:

  • Einhaltung der Schweigepflicht und der Schutz personenbezogener Daten.
  • Die MitarbeiterInnen müssen ein (nicht anzweifelbares!) Zeugnisverweigerungsrecht haben.
  • Jede Offenbarung von personenbezogenen Daten – sei es im Team, gegenüber anderen Einrichtungen oder gegenüber den Kostenträgern – setzt die Einwilligung der KlientInnen voraus; ohne diese ist eine Weitergabe von Informationen unzulässig.
  • Die MitarbeiterInnen wirken darauf hin, daß externe Stellen, an die personenbezogene Daten weiterzugeben sind, ausreichende Vorkehrungen zum Datenschutz treffen.

Dieses vorbildliche Verhalten im Umgang mit den personenbezogenden Daten der Betroffenden wird durch die Piraten unterstützt und gefördert.

Löschung von personenbezogenden Daten beim LKA bei unberechtigtem Verdacht von Drogendelikten

Im Rahmen von Ermittlungen des LKA kommt es immer wieder dazu das Leute unschuldig des Konsums/Besitzes/Verkaufs von illegalen Drogen verdächtigt werden.

Erweitrungsvorschlag: Auch eine erkennungsdienstliche Behandlung findet hierbei oft und in rechtlich fragwürdigem Rahmen statt. Auch die so festgestellten sehr persönlichen Daten sollten nach ergebnisslos verlaufenen Ermittlungen verpflichtend umgehend wieder gelöscht werden. Dies wird meines Wissens nach heute leider nicht so praktiziert, und Betroffene sind gezwungen mittels selbst bezahltem rechtlichem Beistand eine solche Löschung durchzusetzen. --Δŋďí Ř. 14:20, 23. Dez. 2009 (CET)

Die Piraten pochen auf die Löschung der personenbezogenden Daten wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Verwendung der Daten, sowie die Weitergabe hat auf jeden Fall zu unterbleiben.












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