NRW:Arbeitskreis/Drogenpolitik/Ideen/Alkohol
Alkohol
Einleitung
Einleitend führen wir hier ein paar Fakten auf:
Alkoholismus gilt seit 1968 offiziell, also auch vor den Gerichten, als Krankheit und wird auch bei Gerichtsverfahren so behandelt bzw. eingestuft, da ein Alkoholiker, wenn bei ihm das Symptom des Kontrollverlustes aufgetreten ist, nach einem Glas Alkohol nicht mehr frei entscheiden kann ,ob er das nächste und übernächste Glas auch noch zu sich nehmen will. Er trinkt dann zwanghaft bis zum Vollrausch weiter.
Rund 1.6 Millionen Menschen in Deutschland sind alkoholabhängig und 2,5 Millionen sind zumindest alkoholkrank, vom Alkoholismus betroffen sind allerdings noch sehr viel mehr, da 10-15 Mio. Menschen „co-abhängig“ sind, das heißt in einer Familie leben, in der es einen Alkoholiker gibt und die daher teilweise ihr gesamtes Leben nach diesem ausrichten müssen. Insgesamt trinken mindestens zehn Prozent der Bevölkerung so viel Alkohol, dass sie ihre Gesundheit damit gefährden.
In Deutschland sterben jährlich rund 42.000 Menschen direkt an den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums, Alkohol am Steuer ist sogar die zweithäufigste Todesursache von Jugendlichen unter 25.