BW:Bezirksverband Stuttgart/Gründungsversammlung/Protokoll

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Dieses Protokoll ist nicht nach den Namenskonventionen benannt! * Protokoll der Gründungsversammlung des Bezirksverbandes Stuttgart der Piratenpartei Deutschland

Ort: Kolpinghaus Stuttgart, Heusteigstr. 66
Datum: 7. November 2009
Beginn: 10 Uhr
Ende: 20 Uhr
Protokollant: Petalor

Das Protokoll folgt der Tagesordnung.

Anmerkung: Aus Gründen des Datenschutzes wurden in der Wiki-Version die Namen aller Piraten durch ihre Nicks ersetzt (bzw. abgekürzt).

Abk.: VL=Versammlungsleitung; WL=Wahlleitung; GO=Geschäftsordnung; TO=Tagesordnung; Bz=Bezirk; BzV=Bezirksverband; BzPT=Bezirksparteitag

TOP 1: Akkreditierung

Anwesende:

  • Stimmberechtigte bei Sitzungsbeginn: 62
  • Vertreter der Presse: 2 von Sonntag Aktuell; 1 der Stuttgarter Zeitung.
  • Gäste: Piraten aus anderen Bezirken und Bundesländern, Nichtpiraten.

Eröffnung der Versammlung durch Orca als Vertreter des Landesvorstands.   {10:12h}

TOP 2: Wahl des Protokollanten

Kandidat: Petalor
angenommen ohne Gegenstimme  {10:13h}

Grußwort des Vorstands des Landesverbands Baden-Württemberg durch Orca: Der Vorstand sei erfreut über den fortschreitenden Aufbau der Parteistruktur und über die Arbeitsentlastung für den Landesverband, die sich aus der Gründung des Stuttgarter und voraussichtlich bald weiterer Bezirksverbände ergebe. Er wünsche dem neuen Bezirksverband viel Erfolg.

TOP 3: Wahl des Versammlungsleiters

Kandidat: Orca
angenommen ohne Gegenstimme  {10:15h}

TOP 4: Wahl des Wahlleiters und Wahl der Wahlhelfer

Kandidatin Wahlleiter: Mopple
angenommen ohne Gegenstimme  {10:17h}

Kandidaten Wahlhelfer:

von der Versammlung akzeptiert  {10:19h}

TOP 5: Abstimmung über Zulassung von Gästen

angenommen ohne Gegenstimme  {10:21h}

TOP 6: Abstimmung über Zulassung von Presse

angenommen ohne Gegenstimme  {10:22h}

TOP 7: Abstimmung über Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen

angenommen ohne Gegenstimme  {10:22h}

TOP 8: Diskussion und Abstimmung über die Geschäftsordnung

Vorstellung durch VL

Antrag auf Nichtverlesung der Geschäftsordnung; mehrheitlich angenommen  {10:25h}

Geschäftsordnung mehrheitlich angenommen  {10:25h}

TOP 9: Diskussion und Abstimmung über die Tagesordnung

Vorstellung des Entwurfs der Tagesordnung durch VL

GO-Antrag auf Änderung der TO: Es wird beantragt, die TOP 10 und 11 zu vertauschen, damit zunächst über die Satzungserweiterungsanträge diskutiert und abgestimmt werden und dann die Satzung als Ganze angenommen werden könne.  {10:29h}
Gegenrede: "Annahme der 'Rohsatzung'" würde nicht bedeuten, dass diese unfertig und lückenhaft als Satzung des BzV angenommen würde, sondern als Arbeitsgrundlage.
Pirat 1: Die derzeitige Formulierung mache das aber nicht klar.
Pirat 2: Wenn die Reihenfolge geändert werde, würden die Satzungserweiterungsanträge beraten, bevor feststehe, dass die Versammlung den Bezirksverband gründen werde.

VL fragt die Versammlung, ob sie die Gründung des Bezirksverband wünscht.
Die Versammlung erklärt einstimmig ihren Willen zur Gründung des Bezirksverbandes Stuttgart.  {10:32h}

GO-Antrag auf Änderung der TO: Es wird beantragt, zusätzlich eine durch die Formatierung eingetretene Unklarheit in der TO zu bereinigen (TOP 11.1 bis 11.4).
GO-Antrag: Es wird beantragt, die Tagesordnung per Beamer zu projizieren, damit die zu beschließenden Änderungen für alle Anwesenden nachvollziehbar sind. Antrag wird ohne Gegenrede angenommen.  {10:33h}
Die Techniker projizieren die TO-Version von der Wiki-Seite der Gründungsversammlung und nehmen hier auch im Folgenden die beschlossenen Änderungen vor.
Nach Präsentation der TO über den Beamer wird der GO-Antrag betreffend der Formatierung ohne Gegenrede angenommen.  {10:40h}
Abstimmung über den GO-Antrag betreffend der Vertauschung der TOP 10 und 11; der Antrag wird mehrheitlich angenommen.  {10:43h}

Abstimmung über die Annahme der TO: Die Tagesordnung in der geänderten Form wird mehrheitlich angenommen.  {10:45h}

TOP 10: Diskussion und Abstimmung über Satzungserweiterungsanträge

Die Satzungserweiterungsanträge werden in der Reihenfolge der Paragraphen und Abschnitte der Satzung, auf die sie sich beziehen, behandelt.

I: Antrag zu §1(1)

1 Antrag - Antragsteller fenhir  {10:48h}

Es wird beantragt, den §1(1) von

    (1) Der Bezirksverband Stuttgart ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Bezirksebene. 

wie folgt zu ändern:

    (1) Der Bezirksverband Stuttgart der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter
    Gebietsverband auf Bezirksebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland
    (Bundessatzung/Landessatzung).

Begründung durch den Antragsteller: Dies sei eine Vereinheitlichung mit dem entsprechenden Abschnitt in der Landessatzung Baden-Württemberg, mache deutlich, dass der BzV zur Piratenpartei Deutschland gehört und mache es dadurch schwerer, sich von dieser zu lösen.

Diskussion:

  • Pirat1 weist darauf hin, dass diese Änderung bei etwaigen Änderungen der Bundessatzung, z. B. des Zuschnitts der Untergliederungen, wichtig bzw. problematisch werden könnte.
  • Pirat2 schlägt deshalb Ergänzung vor, zu "gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung) vom 4. - 5. Juli 2009".
  • VL wendet ein, es habe eine Frist zur Einreichung von Anträgen gegeben und fragt, ob man die Anträge jetzt noch ändern könne.
  • Pirat3 (Mitglied des Orga-Teams) führt aus, die Frist sei nur inoffiziell gewesen, um die Aufnahme der Anträge auf die Wiki-Seite zu ermöglichen, damit alle interessierten Piraten die Chance hatten, sich über die Anträge im Voraus zu informieren.

GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes zur Frage, ob noch Anträge eingebracht werden können.

  • Pirat1: Da es eine Neugründung sei, könne man in der Diskussion aufkommende Änderungsvorschläge aufgreifen.
  • VL bestätigt, dass erst bei späteren Parteitagen (laut Satzung) Fristen für Anträge gelten.
  • Pirat2 ruft auf, die Diskussion ernst zu nehmen, da die Satzung dauerhaft gelten solle.

Meinungsbild: Sollen Anträge noch zugelassen werden? Mehrheitliche Zustimmung.  {10:57h}

  • Pirat4 fragt, warum man nicht "jeweils aktuelle Bundessatzung" schreibe.
  • Pirat5: Dann müsste man evtl. nach Änderungen an dieser die Bz-Satzung sofort ändern.
  • Pirat6 spricht sich gegen einen Bezug auf die Bundessatzung aus.
  • Antragsteller: Durch diesen Bezug solle noch eindeutiger werden, dass der BzV sich Bundes- und Landespartei unterstellt.
  • Pirat7 verweist auf Beispiele anderer Parteien, in denen die Grenzen von Landes- und Bezirksverbänden nicht mit denen der "politischen Grenzen der Regierungsbezirke" usw. übereinstimmen müssten. Insbesondere in Baden-Württemberg sei eine Gliederung entsprechend der Regierungsbezirke (wie es die Bundessatzung derzeit verlangt) unpraktisch; wenn aber die BS geändert werde, werde es wichtig sein, was in diesem Punkt der Bezirkssatzung stehe.
  • Pirat8 möchte eine Einschätzung, ob der Bezirk bei einer Formulierung mit oder ohne Datum des Standes der Bundessatzung flexibler sei.
  • VL: Bei Formulierung ohne Datum.
  • Pirat4 schlägt vor, die Grenzen des Bezirksverbandes explizit in der Satzung als entsprechend denen des Regierungsbezirks Stuttgart zu benennen.
  • Pirat9 erinnert daran, dass bei der nächsten Gelegenheit, die Satzung zu ändern, dafür eine 2/3-Mehrheit notwendig sein werde, auch wenn es nur darum gehe, Widersprüche auszuräumen, die durch die Nennung eines Datums in diesem Punkt entstünden.
  • Antragsteller weist darauf hin, dass es bei seinem Antrag nicht nur um die Bezirksgrenzen gehe, sondern darum, den Bezirk zum Befolgen der Bundessatzung zu verpflichten.
  • Pirat10: Mit den Klammern sei die Formulierung nicht eindeutig.
  • Pirat11: Es würde noch problematischer, wenn sowohl auf Bundes- wie Landessatzung Bezug genommen werde, und es einen Widerspruch zwischen diesen geben sollte. Pirat11 schlägt daher vor, nur auf eine der Satzungen Bezug zu nehmen, und spricht sich für die Variante mit Datum aus.
  • VL: Offensichtlich handle es sich um um ein sehr kontroverses Thema; es sei wohl nötig, unter mehreren Alternativvorschlägen auszuwählen. VL fragt, ob es Vorschläge für deren Formulierung gebe.
  • Pirat12: Da die Piraten des Bezirks ohnehin Teil der Bundespartei seien, sollte es selbstverständlich sein, dass sie sich deren Entscheidungen unterordneten und ihnen nicht widersprächen. Daher sei ein solcher Punkt in der Satzung unnötig.
  • Pirat13 fragt, was Bundes- bzw. Landessatzung über die Bezirksverbände aussagten.
  • VL: Die Landessatzung regele nur die Verteilung der Gelder, die Bundessatzung nur die Grenzfrage.
  • Pirat14 fragt, ob die Bezirkssatzung überhaupt von der Bundessatzung abweichen dürfe.
  • VL: Die Bezirkssatzung könne nur festlegen, wo die Bundessatzung nichts gegenteiliges festlegt habe.
  • Pirat15: Es bestehe keine Notwendigkeit, sich auf Satzungen zu beziehen, in denen fast nichts über den Bezirksverband stehe.

Antrag, zunächst gesondert über den ersten, praktisch unstrittigen Teil des Satzungserweiterungsantrags (Einschub der Worte "der Piratenpartei Deutschland") abzustimmen, dann über den zweiten Teil zu beraten. Dieser Antrag wird angenommen.  {11:13h}

  • Antragsteller erinnert nochmals daran, dass es ihm nicht um die Gebietsregelung gegangen sei.
  • Pirat16 verliest § 14 der Bundessatzung: "Die Satzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen."
  • Pirat17: Wenn der Bezirksverband sich also ohnehin an die Bundessatzung halten müsse, gebe es keine Notwendigkeit, das in seine Bezirkssatzung zu schreiben.

Durchführung der beschlossenen Abstimmung über den Einschub der Worte "der Piratenpartei Deutschland"; der Einschub wird mehrheitlich beschlossen.  {11:18h}

  • VL: Es sei nicht ungewöhnlich, und könne wünschenswert sein, dass eine Satzung nicht nur das Notwendigste regelt, sondern an bestimmten Punkten ins Detail geht.

Alternativvorschläge zum zweiten Teil von §1(1):

  1. ursprüngliche Form ("... auf Bezirksebene.")
  2. entsprechend des von fenhir eingebrachten Satzungserweiterungsantrages ("... auf Bezirksebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung/ Landessatzung).")
  3. Alternativantrag "... gemäß der Bundessatzung vom 4. - 5. Juni 2009."

Diskussion über die Alternativvorschläge:

  • Pirat18: An einer eventuellen Änderung der Bundessatzung wären die Stuttgarter Piraten ja auch beteiligt.
  • Pirat19: Da in der Bundessatzung stehe, dass sie für untergeordnete Verbände gilt, brauche es nicht auch noch in der Bezirkssatzung zu stehen.

Abstimmung über die Alternativvorschläge; 1. wird mehrheitlich angenommen.  {11:25h}

II: Antrag zu §1(3)

1 Antrag - Antragsteller Konze

Stuttgart

Der Antrag wird, verbunden mit der Korrektur eines offensichtlichen Irrtums in § 1(3) ("Bezirksverbandes Stuttgart" statt irrtümlich "Landesverbandes Baden-Württemberg"), einstimmig angenommen.  {11:31h}

III: Antrag zu §2(3)

1 Antrag - Antragsteller Pidder Lütt (nicht anwesend)

(3) In Abstimmung mit dem Betroffenen, dem Bezirksverband Stuttgart und der 
nach Wohnsitz eigentlich zuständigen Gliederung bzw. der vom Betroffenen 
gewünschten Gliederung kann in begründeten Ausnahmefällen eine abweichende 
Zugehörigkeit beschlossen werden. Bei Uneinigkeit ist das nächsthöhere 
Schiedesgericht anzurufen..

Diskussion:

  • VL weist darauf hin, dass der Antrag etwas von den Regelungen der Bundes- und Landessatzung abweiche und auch unklar formuliert sei.
  • Pirat1 findet es problematisch, über Erweiterungsanträge zu diskutieren, ohne den Satzungsentwurf zu kennen.
  • Pirat2 findet es einen Vorteil des Antrages, dass er eine Anrufung eines Schiedsgerichts erlaube. Dies sei ein zusätzliches Freiheitsmoment im Vergleich zur Form des Satzungsentwurfs, der eine solche Möglichkeit nicht vorsehe.
  • Pirat3 wendet ein, dass bei Widerspruch zu einer Entscheidung ohnehin der Weg zum Schiedsgericht offenstehe.
  • VL widerspricht: Laut den Landes- bzw. Bundessatzungen sei die Entscheidung des Vorstandes endgültig.
  • Pirat4 regt an, die Formulierung so zu ändern, dass deutlich werde, dass der Vorstand die Entscheidung trifft. Durch eine reine Passivkonstruktion bleibe unklar, von wem entschieden wird.
  • Pirat5 verliest Bundessatzung A §3(2a) "Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden."
  • VL nimmt die Berichtigung zur Kenntnis.
  • Pirat6 weist darauf hin, dass dann der vorliegende Antrag nicht notwendig sei.

Es wird auf einen Rechtschreibfehler in §2(2) hingewiesen, dessen Korrektur mehrheitlich beschlossen wird ("mit angezeigten" zu "mit angezeigtem").  {11:38h}

  • Pirat7: Da die Bundessatzung für die Stuttgarter Piraten gelte, brauche in ihrer Bezirkssatzung nichts zusätzliches zur Mitgliedschaft zu stehen.

Abstimmung über den Satzungserweiterungsantrag; mehrheitlich abgelehnt.  {11:42h}

IV: Antrag zu §8

1 Antrag - Antragsteller Veijn

Der Antragsteller zieht den Antrag zurück; VL fragt, ob jemand den Antrag zu übernehmen wünsche; niemand übernimmt ihn, somit entfällt der Antrag.  {11:42h}

V: Antrag zu §9(1)

1 Antrag -Antragsteller Veijn

Es wird beantragt, den §9 von

(1) Organe sind der Vorstand, der Bezirksparteitag und die Gründung des 
Bezirksverbandes Stuttgart (Gründungsversammlung).

wie folgt zu ändern:

(1) Organe sind der Vorstand, der Bezirksparteitag und die Gründungsversammlung des 
Bezirksverbandes Stuttgart. 

Begründung durch den Antragsteller: Es handle sich um eine sprachliche Verbesserung.

Abstimmung: Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.  {11:44h}

VI: Antrag zu §9a(1)

1 Antrag - Antragsteller Veijn

Es wird beantragt, den §9a von

(1) Dem Vorstand gehören 5 Mitglieder der PIRATEN an: Ein Vorsitzender, ein 
stellvertretender Vorsitzender, ein Bezirksschatzmeister, ein Bezirkssekretär 
und ein politischer Geschäftsführer.

wie folgt zu ändern:

(1) Dem Vorstand gehören 5 Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender 
Vorsitzender, ein Bezirksschatzmeister, ein Bezirkssekretär und ein politischer 
Geschäftsführer. 

Begründung durch den Antragsteller: Der Begriff "Piraten" sei bereits in §1(4) definiert worden.

Diskussion:

  • Pirat1: Es könnten ja auch andere Piraten gemeint sein, der Begriff sei nicht eindeutig.
  • Antragsteller: Er habe überlegt, ob dies der Grund für die Formulierung sei.
  • Pirat2: Das wäre egal; da die Mitglieder des Vorstandes ja von uns gewählt werden müssten, könne wohl kaum ein Pirat "in anderer Wortbedeutung" versehentlich darunterrutschen.

Der Antragsteller zieht den Antrag zurück; VL fragt, ob jemand den Antrag zu übernehmen wünsche; niemand übernimmt ihn. Stattdessen wird ein Antrag eingebracht, "Mitglieder der PIRATEN" durch "Piraten im Sinne dieser Satzung" zu ersetzen.

  • Pirat6 spricht sich dagegen aus, da man sonst, im Sinne der Eindeutigkeit, immer "Piraten im Sinne dieser Satzung" schreiben müsse.
  • Elzoido möchte den ursprünglichen Satzungserweiterungsantrag übernehmen.
  • VL: Zu spät, er müsste ihn neu einbringen.

Elzoido bringt den ursprünglichen Antrag neu ein.

GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste, mehrheitlich angenommen.  {11:54h}

Es stehen somit drei Alternativen zur Auswahl:

  1. Belassung der Form des Satzungsentwurfs ("Mitglieder der PIRATEN")
  2. Antrag aus der Diskussion ("Piraten im Sinne dieser Satzung")
  3. ursprünglicher Antrag ("Piraten")

Abstimmung über die Alternativanträge; 3. wird mehrheitlich angenommen.  {11:58h}

GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für 15 Minuten; angenommen ohne Gegenrede.

PAUSE

Fortsetzung der Sitzung um 12:15h.

VII: Antrag zu §9a(3)

1 Antrag - Antragsteller fenhir
Der Antragsteller stellt GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes zur Vorziehung der Anträge zu §9b(2), die sich mit demselben Thema befassen; sollte einer jener Anträge angenommen werden, würde er diesen Antrag zurückziehen.

Es wird gebeten, die Anträge zunächst auf der Leinwand zu zeigen.

Meinungsbild ergibt Einstimmigkeit für die Vorziehung der Anträge.  {12:22h}

X: Anträge zu §9b(2)

4 Anträge - Antragsteller 1+2 Veijn Antragsteller 2+3 fenhir
1.+2. Vorschlag Antragsteller Veijn (Alternativen als [ / ])

Es wird beantragt, den §9b von

(2) Der Bezirksparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung 
erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es 
beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder 
Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, 
Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle 
Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem 
Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer 
und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu 
veröffentlichen.

wie folgt zu erweitern:

(2) Der Bezirksparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Dabei dürfen zwischen 
2 ordentlichen Bezirksparteitagen nicht mehr als [13 Monate/14 Monate] liegen. 
Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der 
Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, 
E-Mail oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum 
Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, 
aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche 
vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante 
Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut 
zu veröffentlichen. 

2.+3. Vorschlag Antragsteller fenhir (Alternativen als [ / ])

 Es wird beantragt, den §9b(2) von

    (2) Der Bezirksparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung 
erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es 
beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder 
Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, 
Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle 
Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem 
Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer 
und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu 
veröffentlichen. 

wie folgt zu erweitern/ändern:

    (2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt spätestens [13 Monate/14 Monate] 
nach dem Letzten. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn 
ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied 
schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die 
Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung 
und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu 
enthalten. Spätestens 1 Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in 
aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand 
eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. 

VL erläutert grundsätzlich, worum es in diesem Teil der Satzung gehe.

GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes, ob die Versammlung grundsätzlich eine Fristsetzung für die Einberufung von Parteitagen wünsche; ohne Gegenrede angenommen.

Meinungsbild: Die Versammlung ist mehrheitlich für eine Fristsetzung.

Antragsteller1 (Veijn) verzichtet auf Begründung des Antrags.

Begründung durch Antragsteller2 (fenhir): Da in §9a(3) festgelegt sei, dass der Vorstand bis zum nächsten ordentlichen Bezirksparteitag im Amt bleibe, hier aber bisher keine Rede von einem ordentlichen BzPT sei, würde der Vorstand theoretisch ewig im Amt bleiben. Zudem solle die Frist zwischen zwei ordentlichen Parteitagen auf etwas über einem Jahr festgelegt werden, damit nicht die Notwendigkeit, Parteitage an Wochenenden abzuhalten, zusammen mit der jährlichen Verschiebung der Wochentage gegen das Datum dazu führe, dass die Parteitage jedes Jahr früher abgehalten werden müssten.

Diskussion:

  • Pirat1 weist darauf hin, dass ein Zehntel der Piraten die Einberufung eines Parteitages verlangen könne, so dass eine Abwahl des Vorstandes möglich sei.
  • Antragsteller2 räumt dies ein.
  • Pirat2 bittet, beide Paare von Änderungsvorschlägen gleichzeitig auf die Leinwand zu bringen. Dies wird durchgeführt.

Abstimmung darüber, welches der Vorschlagspaare grundsätzlich weiter beraten werden soll. Zur Auswahl stehen

  1. Vorschläge 1+2
  2. Vorschläge 3+4

Alternative 2. wird mehrheitlich zur weiteren Beratung angenommen.  {12:37h}

In den verbleibenden Vorschlägen wird das Wort "Letzten" nach mehrheitlichem Entscheid durch "vorangegangenen" ersetzt, dabei auch die fehlerhafte Groß- zu Kleinschreibung verbessert.  {12:40h}

Antrag, keine weiteren Rechtschreibkorrekturen zuzulassen; mehrheitlich angenommen.

  • VL weist darauf hin, dass Rechtschreibfehlern semantische Bedeutung zukommen könne.

Abstimmung über die Länge der Frist zwischen den Parteitagen. Zur Auswahl stehen:

  1. Vorschlag 3: "13 Monate nach dem vorangegangenen."
  2. Vorschlag 4: "14 Monate nach dem vorangegangenen."

Mehrheitlich angenommen wird 1.  {12:49h}

Wie angekündigt wird Satzungserweiterungsantrag VII nun vom Antragsteller zurückgezogen; VL fragt, ob jemand den Antrag zu übernehmen wünsche; niemand übernimmt ihn, somit entfällt der Antrag.

VIII: Anträge zu §9a(4)

2 Anträge - Antragsteller 1+2 fenhir
1. + 2. Vorschlag (Alternativen als [ / ])

Es wird beantragt, den §9a(4) von

    (4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. 
Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner 
Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der 
Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen 
kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. 

wie folgt zu ändern:

    (4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal alle 
[zwei/drei] Monate zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen 
Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von 
zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei 
außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Begründung durch den Antragsteller: Da der Vorstand über seine Sitzungen ein Protokoll führen solle, trügen mehr bzw. häufigere Sitzungen zu mehr Transparenz der Vorstandsarbeit bei; Anträge für öffentliche Sitzungen des Vorstandes würden zeitnäher entschieden. Der Antragsteller erkenne an, dass vom Vorstand ein zeitlicher Mehraufwand verlangt wird.

Diskussion:

  • Pirat1: Zwei Monate seien problematisch, z. B. wegen Urlaubszeit.
  • VL erinnert daran, dass ein wegen Urlaubs fehlendes Vorstandsmitglied nichts an der Beschlussfähigkeit ändere.
  • Pirat2: Da "Zusammentreten" physisch definiert sei, mache man dem Vorstand unnötig große Arbeit; der Vorstand könne auch elektronisch kommunizieren.
  • Pirat3 stimmt aus seiner Erfahrung mit Vorstandsarbeit zu. Er findet, eine Regelung dieser Frage könne auch der Geschäftsordnung des Vorstandes überlassen bleiben.
  • Pirat4 verweist generell auf die GOs; nicht alles müsse in der Satzung geregelt werden.
  • Antragsteller: Die Gründungsversammlung habe aber keinen Einfluss auf die GO des Vorstandes.

GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes, ob die Versammlung grundsätzlich die Aufnahme einer Regelung in die Satzung wünscht. Angenommen ohne Gegenrede. Die Versammlung wünscht mehrheitlich die Aufnahme.

  • Pirat5 schlägt vor, "vier Mal im Jahr" zu schreiben.
  • Pirat6: Bei reiner Regelung der Anzahl könne man alle Pflichttermine an aufeinander folgenden Tagen ableisten und sich den Rest des Jahres nicht mehr treffen.
  • Pirat7: Buchhalterisch argumentiert sei ein Treffen pro Quartal praktisch für die Quartalsabrechnung.
  • Pirat8 fragt, wo der Unterschied zwischen "alle drei Monate", "vier Mal im Jahr" und "ein Mal pro Quartal" sei.
  • VL: Es bestehe dann ein Unterschied, wenn die Amtsperiode nicht mit dem Jahresanfang zusammenfalle.
  • Pirat9: Auch bei einer Formulierung mit "Quartal" könne man die Treffen am letzten Tag des einen und ersten Tag des folgenden Quartals abhalten.
  • Pirat10: Man solle die Regelungen nicht zu eng gestalten, sondern der GO des Vorstandes Raum geben und dem Vorstand auch vertrauen.
  • Pirat11 wirft ein, wenn sie glaubte, sie müsste einem Vorstand derlei Dinge vorschreiben, würde sie diesen Vorstand nicht wählen.

Nach Abschluss der Diskussion stehen folgende drei Alternativen zur Auswahl:

  1. Vorschlag 1 ("alle zwei Monate")
  2. Vorschlag 2 ("alle drei Monate")
  3. Vorschlag aus der Diskussion ("einmal im kalendarischen Quartal")

Abstimmung über die Alternativanträge; 2. wird mehrheitlich angenommen.  {13:08h}

IX: Anträge zu §9a(12)

2 Anträge - Antragsteller 1 unsinn; Antragsteller 2 Konze
1. Vorschlag - Antragsteller unsinn (zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend)

(12) Der Vorstand hat in seiner Funktion die offiziellen Partei-Medien zu nutzen. 
Diese sind: Bundeslandspezifische Mailingliste und Webseite, Forum, Wiki.
(12.1) Alle Bekanntmachungen erfolgen über Mailingliste des Bezirksverbands.

2. Vorschlag - Antragsteller Konze

(12) Der Vorstand hat sich auf ein offizielles Partei-Medium zur Bekanntmachung 
der Vorstandstätigkeiten zu einigen.

Diskussion:

  • Pirat1 fragt, was "offizielle Partei-Medien" seien.
  • Antragsteller2: Die in Vorschlag 1 aufgeführten: Mailinglisten, Website, Forum und Wiki.
  • Pirat2: Man solle einem Vorstand vertrauen können. Wenn ein Vorstand keines der vorgenannten Medien nutze, also keine Informationen heraus gebe, könne man ihn auch gleich abwählen.
  • Pirat3 schlägt die Formulierung "geeignetes Medium" vor, um dem Vorstand Entscheidungsfreiheit zu lassen und zukunftssicher zu sein.
  • Antragsteller2 stellt klar, dass er selbst beide Vorschläge ablehne und seinen nur als "kleineres Übel" eingebracht habe.
  • Pirat4: Eine Festlegung auf ein Medium könne Probleme bereiten, wenn dieses Medium eventuell deaktiviert werde (z. B. das Forum durch den Bundesvorstand).
  • Pirat5: Auch Vorstände könnten unterschiedliche Vorlieben bei der Medienbenutzung haben.
  • Pirat6: Die Vorschläge schränkten den Vorstand zu sehr ein.
  • Pirat7: Wie solle der Vorstand denn bekanntgeben, welches Medium er zu nutzen gedenke (Henne-Ei-Problem)?

GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste; angenommen ohne Gegenrede.

Nach Abschluss der Diskussion stehen folgende fünf Alternativen zur Auswahl:

  1. Vorschlag 1
  2. Vorschlag 2
  3. Vorschlag aus der Diskussion: Stichwort "offizielle Medien"
  4. Vorschlag aus der Diskussion: Stichwort "geeignete Medien"
  5. Keine Änderung am Satzungsentwurf: Keinen Abschnitt 12 in §9a aufnehmen.

Die Punkte 3. und 4. müssten noch ausformuliert werden müssten.

GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes, ob 5. eine Mehrheit fände. In diesem Fall müsse man nicht noch Zeit in die Ausformulierung von 3. und 4. investieren. Antrag angenommen ohne Gegenrede.

Meinungsbild ergibt eine Mehrheit für Vorschlag 5.
Abstimmung über die Annahme von 5.; mehrheitlich angenommen.  {13:21h}

XI: Antrag zu §11(3)

1 Antrag - Antragsteller Veijn

Es wird beantragt, den §11(3) von

(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband 
übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des 
Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunal bzw. Bezirkswahlen bei 
Bedarf vom Bezirksparteitag verabschiedet werden.

wie folgt zu ändern:

(3) Das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland wird vom Bezirksverband 
übernommen. Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des 
Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunalwahlen bei Bedarf vom 
Bezirksparteitag verabschiedet werden. 

Begründung des Antragstellers: Es gebe keine Bezirkswahlen. Die Gemeinderats- und Kreisratswahlen wie auch die Wahl zum Regionalparlament der Region Stuttgart würden zusammen Kommunalwahlen genannt. Der Regierungsbezirk als solcher verfüge über keine Volksvertretung, daher fänden auch keine Wahlen statt.

  • VL erläutert, dass auch die Kandidatenaufstellung nicht etwa durch den Bezirksverband, sondern durch die Piraten in den einzelnen Wahlkreisen erfolgen müsse.

Es wird ein Antrag eingebracht, Satz 2 ganz zu streichen, da der Bezirksverband keine Wahlprogramme zu verabschieden brauche.

  • Pirat1 gibt zu bedenken, dass bis zu Kommunalwahlen bereits untergeordnete Verbände existieren sollten, um die entsprechenden lokalspezifischen Wahlprogramme auszuarbeiten.

Nach Abschluss der Diskussion stehen die folgenden drei Alternativen zur Auswahl:

  1. Keine Änderung des Satzungsentwurfs
  2. Antrag (Kommunalwahlen; Streichung von "bzw. Bezirkswahlen")
  3. Antrag aus der Diskussion: Streichung von Satz 2.

Abstimmung über die Alternativen; 3. wird mehrheitlich angenommen.  {13:26h}

XII: Anträge zu §12

3 Anträge - Antragsteller 1+2 Konze; Antragsteller 2 fenhir
1. Vorschlag - Antragsteller Konze

Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.

2. Vorschlag - Antragsteller Konze

(1) Die Auflösung des Bezirksverbandes oder seine Verschmelzung mit einer 
anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bezirksparteitags mit einer 
2/3 Mehrheit beschlossen werden.

(2) Sobald in allen Kreisen des Bezirksverbandes Kreisverbände gegründet 
wurden, kann der Bezirksverband durch Beschluss des Bezirksparteitags mit 
einfacher Mehrheit aufgelöst werden.

(3) Soll auf einem Bezirksparteitag die Auflösung oder Verschmelzung des 
Bezirksverbandes abgestimmt werden, so sind die Piraten des Bezirksverbandes 
darüber bei der Einladung gesondert zu informieren.

3. Vorschlag - Antragsteller fenhir

Es wird beantragt, den §12 wie folgt zu erweitern:

    (1) Die Verschmelzung des Bezirksverbandes kann nur durch einen Beschluss 
des Landesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Landesparteitag 
Stimmberechtigten beschlossen werden. 

    (2) Die Auflösung des Bezirksverbandes kann nur durch einen Beschluss des 
Landesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Landesparteitag 
Stimmberechtigten beschlossen werden. 

    (3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine 
Urabstimmung unter den Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren 
Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich. 

    (4) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt 
werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim 
Landesvorstand eingegangen ist. 

    (5) Der Bezirksverband hat eine Bestimmung in seine Satzung aufzunehmen, 
wonach Beschlüsse über seine Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der 
Zustimmung eines Landesparteitages bedürfen.

Begründung durch die Antragsteller: Antragsteller1 (Konze): Vorschlag 1 sei die einfachste Regelung, Vorschlag 2 gebe dem Bezirksverband volle Freiheit, über sich selbst zu entscheiden.
Antragsteller2 (fenhir): Vorschlag 1 sei insofern problematisch, als die Bundessatzung keine Regelung über die Auflösung oder Verschmelzung der Bezirksverbände enthalte. Bei Vorschlag 2 entscheide der Bezirksverband über sich selbst; für die Landesverbände sei aber geregelt, dass über ihre Auflösung der übergeordnete Verband (als Bundesparteitag) mitentscheiden müsse; eine hierzu analoge Regelung sei vorzuziehen.

Diskussion:

  • Pirat1: Die Piraten des Bezirksverbandes beschlössen dessen Gründung; da sollten sie doch auch seine Auflösung beschließen können.
  • Pirat2: Es sei möglich, dass über die Bezirksparteitage gezielt Probleme für den Landesverband gemacht werden sollten, etwa indem man die Bezirksverbände auflöse und so die Landespartei ins Chaos stürze. Dies sei z. B. der FDP in Nordrhein-Westfalen vor einigen Jahrzehnten passiert, und es habe lange gedauert, bis sie sich davon habe erholen können. Man müsse aufpassen, dass die Bezirke nicht als Machtinstrumente gegen den Landesverband missbraucht werden könnten.
  • Pirat3 erläutert, dass Vorschlag 2(2) auf eine Idee des Tübinger Bezirks zurückgehe und ermöglichen solle, die Bezirksverbände unbürokratischer wieder aufzulösen, wenn sie nicht mehr gebraucht würden, weil die Organisation auf unteren Ebenen bereits aufgebaut sei.
  • Pirat4: Wenn man das aber auf dem Landesparteitag regle, könnten drei Bezirke einen vierten, der sich widersetze, überstimmen.
  • VL weist darauf hin, dass der Landesverband entsprechend den derzeitigen Regelungen finanziell von den Bezirksverbänden abhängig sei.
  • Pirat5 fragt, wer diese finanzielle Verteilung so festgesetzt habe.
  • VL: Der Landesparteitag.
  • Pirat7 fragt, ob Vorschlag 3 hier helfen würde, da man dabei doch auch auf den Landesparteitag angewiesen sei.
  • VL: Ja, aber der Landesvorstand könne nötigenfalls einen Landesparteitag einberufen.
  • Pirat8 fragt, wieso in den Vorschlägen von der Verschmelzung mit anderen Parteien die Rede sei, und ob so etwas realistisch sei.
  • Pirat9: In den letzten Jahren hätten sich einige SPD-Bezirksverbände mit der WASG bzw. mit der Partei "DIE LINKE." verschmolzen.

Eingebracht wird Vorschlag 4, Antragsteller Veijn

(1) Die Auflösung des Bezirksverbandes oder seine Verschmelzung mit einer 
anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bezirksparteitags mit einer 
2/3 Mehrheit beschlossen werden.

(2) Soll auf einem Bezirksparteitag die Auflösung oder Verschmelzung des 
Bezirksverbandes abgestimmt werden, so sind die Piraten des Bezirksverbandes 
darüber bei der Einladung gesondert zu informieren.

Nach Ende der Diskussion stehen somit 4 Alternativen zur Auswahl (Vorschläge 1 bis 4). Abstimmung über die Alternativen; Vorschlag 3 wird mehrheitlich angenommen.  {13:48h}


Es wird noch ein weiterer Satzungsergänzungsantrag eingebracht:

XIII: Antrag zu §9b(4)

1 Antrag - Antragsteller Magges

Die Bz-Versammlung möge folgendes beschliessen:

Der Bz-Parteitag hat grundsätzlich Einfluss auf die Geschäftsordnung des 
Bz-Vorstandes des Bz-Verbandes Stuttgart.
Dieses Recht nimmt der Bz-Parteitag durch Anträge und Abstimmungen über die 
Geschäftsordnung des Bz-Vorstandes wahr.

Die erste Geschäftsordnung des ersten Bz-Vorstandes ist vom ersten Bz-Parteitag 
in einer Abstimmung anzunehmen.

Diskussion:

  • Pirat1: Man solle die Basisdemokratie nicht so weit treiben, dass der Vorstand nicht mehr handlungsfähig sei.
  • Pirat2: Jedes Gremium könne seine GO auf einfache Weise selbst ändern. Die Formulierung durch den Antragsteller verhindere nicht, dass der Vorstand ihm nicht genehme GO-Teile, die ihm der Parteitag aufgezwungen habe, zu Sitzungsbeginn wieder abändere.
  • Pirat3: Der Bezirksparteitag werde erst in mehreren Monaten erstmals tagen, der Vorstand brauche schon vorher eine GO.

Es wird ein Alternativvorschlag eingebracht, entsprechend dem Antrag, aber ergänzt um die Festlegung, dass der Vorstand die Teile seiner GO, die der Bezirksparteitag geändert oder festgelegt hat, nicht selbst wieder ändern darf.

Es wird ein Alternativvorschlag eingebracht, entsprechend dem Antrag, aber ergänzt um die Festlegung, dass der Vorstand die Teile seiner GO, die der Bezirksparteitag geändert oder festgelegt hat, nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit des Bezirksparteitages wieder ändern darf.

Es wird ein Alternativantrag eingebracht, auf diese Regelung zu verzichten und den Satzungsentwurf in diesem Punkt nicht zu ändern.

GO-Antrag auf Schließung der Rednerliste; angenommen ohne Gegenrede.  {14:15h}

Nach Abschluss der Diskussion stehen die folgenden vier Alternativen zur Auswahl:

  1. Antrag
  2. Alternativantrag 1 -- Ergänzung einer Sperrregelung
  3. Alternativantrag 2 -- Ergänzung einer Regelung zur Genehmigung durch den BzPT
  4. Alternativantrag 3 -- Keine Änderung am Satzungsentwurf

GO-Antrag: Zunächst Abstimmung über 4.; habe 4. eine Mehrheit, müsse man nicht Zeit auf die Formulierung von 2. und 3. verwenden.
Gegenrede: 4. könne die Abstimmung in dieser Form nur gewinnen, wenn es die absolute Mehrheit gegenüber den anderen drei Vorschlägen habe; bei gleichzeitiger Abstimmung könne es auch mit nur relativer Mehrheit gewinnen.

Abstimmung über GO-Antrag; mehrheitlich angenommen.

Abstimmung über 4.; mehrheitlich verworfen.  {14:19h}

Die Alternativen 2. und 3. werden nun ausformuliert

weitere Diskussion:

  • Pirat4: Mit welchem Recht solle ein Bezirksparteitag über die Geschäftsordnung des Vorstandes entscheiden? Was könne der Vorstand tun, bis der erste Bezirksparteitag tage und Gelegenheit habe, an der GO des Vorstandes zu arbeiten?
  • Pirat5: Es bestehe die Gefahr, dass der Vorstand nichts mehr an seiner eigenen GO ändern könne und dadurch unflexibel werde.

Abstimmung über die drei verbliebenen Alternativen: 3. wird mehrheitlich angenommen.  {14:27h}

TOP 11: Abstimmung über die Satzung

Diskussion: Was soll man tun wegen in der Satzung verbliebener -eventuell sinnentstellender - Rechtschreibfehler?

Vorschlag: Aufnahme einer "salvatorischen Klausel"

  • Pirat1: Man könne nicht sinnentstellende Rechtschreibfehler per Fiat zu nicht-sinnentstellenden umdefinieren.
  • Pirat2: Salvatorische Klausel beziehe sich nicht auf solche Fälle.
  • Pirat3: Für die Korrektur von Rechtschreibfehlern sollte auf einem Parteitag hoffentlich eine 2/3-Mehrheit zu erhalten sein.

Abstimmung: Soll man jetzt nach Fehlern suchen oder die Satzung wie sie jetzt vorliegt verabschieden und Fehler später korrigieren?
Die Versammlung beschließt mehrheitlich, nicht jetzt nach Rechtschreibfehlern zu suchen.  {14:35h}

Abstimmung: Nimmt die Gründungsversammlung des Bezirksverbandes Stuttgart die ihr vorliegende Satzung in dieser Form an?

Die Satzung wird einstimmig angenommen  {14:37h}
Applaus

Unterbrechung der Versammlung bis 15:10h. (Nach GO-Antrag verlängert bis 15:15h)

TOP 12: Vorstandswahlen

VL/WL weisen darauf hin, dass wegen des Wegfalls bzw. Hinzukommens einiger Kandidaten in den letzten Tagen die Wahlzettel nach Fristablauf nochmals neu gedruckt worden seien, und bitten die Versammlung um Billigung des Vorgehens.
Von der Versammlung mehrheitlich gebilligt.  {15:19h}

Wahl zum Amt des Vorsitzenden

Kandidaten:

VL fragt, ob es weitere Kandidaten gebe; es gibt keine.

Die Kandidaten stellen sich vor.

Fragen:

  • Pirat1 fragt, wie die Kandidaten die Kommunikation innerhalb der Partei fördern wollten.
  • Pirat2 sagt, das Amt habe zwei Hauptschwerpunkte, die Verwaltung und die Repräsentation des Bezirks gegenüber den Landes- und Bundesverbänden. Er fragt, wie die Kandidaten dies gestalten wollten.
  • Pirat3 fragt, wie die Kandidaten die Basis, insbesondere die Piraten, die nicht viel Zeit zum durchforsten des Wikis aufwenden könnten, integrieren wollten.
  • Pirat4 fragt, wie, nach Meinung der Kandidaten, bisher passive Mitglieder für die Landtagswahl aktiviert werden könnten.
  • Pirat5 fragt, wie die Kandidaten die Stammtische zur Vernetzung/Aktivierung/Integration nutzen wollten.
  • Pirat6 bittet um 3 Stichworte jedes Kandidaten, warum man gerade ihn wählen solle.
  • Pirat7 fragt, ob die Kandidaten noch weitere Ämter zu bekleiden planten.
  • Pirat8 fragt, wie die Kandidaten sich die nächsten 60 Tage vorstellten.
  • Pirat9 fragt, wie die Kandidaten sich bei einem Konflikt mit dem Landesverband verhalten würden, wenn es um ein Thema ginge, von dem sie keine Ahnung hätten.

Beginn der Wahl        {16:00h}

Kein Programm während der Auszählungspause

Ende der Auszählung
Bekanntgabe des Ergebnisses: Es wurden 73 Stimmen abgegeben, davon 72 gültige und 1 ungültige. Es gab keine Enthaltung. Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Damit ist Elukir in das Amt des Vorsitzenden des Vorstandes des Bezirksverbandes Stuttgart der Piratenpartei Deutschland gewählt.

VL fragt, ob sie die Wahl annehme. Sie nimmt die Wahl an.  {16:18h}

Wahl zum Amt des stellvertretenden Vorsitzenden

Kandidaten:

VL fragt, ob es weitere Kandidaten gebe. Blubser wird als Kandidat vorgeschlagen und nimmt an.

Die Kandidaten stellen sich vor.

Fragen:

  • Pirat1 fragt, wie die Kandidaten sich bei einem Konflikt mit dem Landesverband verhalten würden, wenn es um ein Thema ginge, von dem sie keine Ahnung hätten.
  • Pirat2 fragt, wie die Kandidaten sich die dienstliche Beziehung zur Vorsitzenden vorstellten.
  • Pirat3 bittet um 3 Stichworte jedes Kandidaten, warum man gerade ihn wählen solle.
  • Pirat4 fragt, ob die Kandidaten Erfahrung mit ehrenamtlicher Tätigkeit hätten.
  • Pirat5 richtet seine Frage an Linux-frickler. Vor dem Hintergrund der Probleme während des Bundestagswahlkampfs mit dem Material, insbesondere Wahlplakaten, die nicht rechtzeitig zur Verfügung gestanden hätten, möchte er wissen, was nach Meinung des Kandidaten verbessert werden könne.
  • Pirat6 fragt, ob die Kandidaten eher lokale Selbstorganisation oder zentrale Organisation durch den Bezirksvorstand bevorzugen würden.

1. Wahlgang       {16:45h}

Programm während der Auszählungspause: Vorstellung der Barcamp-Idee und der Planung für ein Piraten-Barcamp durch TeeCee.

Ende der Auszählung
Bekanntgabe des Ergebnisses:     {16:55h}
Es wurden 72 Stimmen abgegeben. Es gab keine ungültigen Stimmen oder Enthaltungen. Von den 72 Stimmen entfielen auf

Niemand hat die im 1. Wahlgang notwendige absolute Mehrheit erreicht  {17:00h}

2. Wahlgang

Programm während der Auszählungspause: Vorstellung des Basisdemokratischen Evolutionären Entscheidungsfindungsmodells (BEE), das vom Stuttgarter Diskussionsabend erarbeitet worden ist, durch HenryMorgan. Nach der Präsentation wird ein Meinungsbild dazu eingeholt; die Versammlung nimmt BEE mit großer Mehrheit positiv auf.

Ende der Auszählung
Bekanntgabe des Ergebnisses:     {17:15h}
Es wurden 68 Stimmen abgegeben. Es gab keine ungültigen Stimmen oder Enthaltungen. Von den 68 Stimmen entfielen auf

Da zwei Kandidaten die gleiche Anzahl der Stimmen erhalten haben, findet zwischen ihnen eine Stichwahl statt.  {17:20h}

3. Wahlgang

Ende der Auszählung
Bekanntgabe des Ergebnisses: Es wurden 66 Stimmen abgegeben, davon 63 gültige und 3 ungültige. Es gab keine Enthaltungen. Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Damit ist Linux-frickler in das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes des Bezirksverbandes Stuttgart der Piratenpartei Deutschland gewählt.

VL fragt, ob er die Wahl annehme. Er nimmt die Wahl an.  {17:29h}

Wahl zum Amt des Bezirksschatzmeisters

Kandidaten:

VL fragt, ob es weitere Kandidaten gebe; es gibt keine.

Die Kandidaten stellen sich vor.

VL erinnert daran, dass der Schatzmeister persönlich haftbar sei.

Fragen:

  • Pirat1 fragt Sritez, ob er Leichen im Keller habe.
  • Pirat2 fragt die Kandidaten, ob sie schon über Erfahrung in ähnlichen Ämtern verfügten.
  • Pirat3 fragt Sritez, ob er genug Zeit für die Amtsführung haben werde.

1. Wahlgang       {17:38h}

Programm während der Auszählungspause: Piraten erzählen Schwänke aus dem Wahlkampf und von den Infotischen.

Ende der Auszählung
Bekanntgabe des Ergebnisses:     {17:45h}
Es wurden 63 Stimmen abgegeben, davon 62 gültige und 1 ungültige. Es gab keine Enthaltungen. Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Niemand hat die im 1. Wahlgang notwendige absolute Mehrheit erreicht  {17:50h}

2. Wahlgang

Ende der Auszählung
Bekanntgabe des Ergebnisses:     {17:58h}
Es wurden 62 Stimmen abgegeben. Es gab keine ungültigen Stimmen oder Enthaltungen. Von den 62 Stimmen entfielen auf

Damit ist Laird_Dave in das Amt des Bezirksschatzmeisters im Vorstand des Bezirksverbandes Stuttgart der Piratenpartei Deutschland gewählt.

VL fragt, ob er die Wahl annehme. Er nimmt die Wahl an.  {18:00h}

Wahl zum Amt des Bezirkssekretärs

Kandidaten:

VL fragt, ob es weitere Kandidaten gebe; es gibt keine.

VL erläutert die Funktion des Bezirkssekretärs.

Die Kandidaten stellen sich vor.

Fragen:

  • Pirat1 bittet um 3 Stichworte jedes Kandidaten, warum man gerade ihn wählen solle.
  • Pirat2 fragt die Kandidaten, ob sie genug Zeit für die Amtsführung haben würden.
  • Pirat3 fragt, ob die Kandidaten im Fall ihrer Wahl auf eine Landtagskandidatur verzichten würden.
  • Pirat4 fragt Nedra, warum sie sich zur Kandidatur entschieden habe.
  • Pirat5 fragt die Kandidaten, was sie von selbstorganisierenden Systemen hielten.

Wahl       {18:13h}

Programm während der Auszählungspause: Piraten erzählen Schwänke aus dem Wahlkampf und von den Infotischen.

Ende der Auszählung     {18:20h}
Bekanntgabe des Ergebnisses: Es wurden 62 Stimmen abgegeben. Es gab keine ungültigen Stimmen oder Enthaltungen. Von den 62 Stimmen entfielen auf

Damit ist Nedra in das Amt des Bezirkssekretärs im Vorstand des Bezirksverbandes Stuttgart der Piratenpartei Deutschland gewählt.

VL fragt, ob sie die Wahl annehme. Sie nimmt die Wahl an.  {18:22h}

Wahl zum Amt des politischen Geschäftsführers

Kandidaten:

VL fragt, ob es weitere Kandidaten gebe.
Konze wird als Kandidat vorgeschlagen und nimmt an.

Fragen:

  • Pirat1 bittet um 3 Stichworte jedes Kandidaten, warum man gerade ihn wählen solle.
  • Pirat2 führt aus, dass zur Tätigkeit des politischen Geschäftsführers die Kommunikation und Repräsentation der Partei nach außen gehöre. Er fragt die Kandidaten, wie sie dabei vermitteln wollten, dass das Bild der Piraten als "Männerpartei" nicht korrekt sei.
  • Pirat3 fragt Largo, ob er im Falle seiner Wahl seinen Realnamen in seine Wiki-Seite aufnehmen werde.
  • Pirat4 fragt Largo, wie nach seiner Meinung ein Vollprogramm bis zur Landtagswahl zu erreichen sei.
  • Pirat5 fragt nach den politischen Interessengebieten der Kandidaten außer der klassischen Piratenthemen.
  • Pirat6 fragt, welche Erfahrungen die Kandidaten im Umgang mit den Medien hätten, und wie sie das bisherige Auftreten der Partei in und die Behandlung durch die Medien beurteilten.

1. Wahlgang       {18:59h}

Programm während der Auszählungspause: Präsentation von Piratenaktionen im Ostalbkreis und Erzählung von der Berlinfahrt.

Ende der Auszählung
Bekanntgabe des Ergebnisses:     {19:08h}
Es wurden 59 Stimmen abgegeben, davon 58 gültige und 1 ungültige. Es gab keine Enthaltungen. Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Niemand hat die im 1. Wahlgang notwendige absolute Mehrheit erreicht  {19:11h}

2. Wahlgang

Programm während der Auszählungspause: Hinweis auf die Sitzung des Landtagsausschusses zum Amoklauf von Winnenden am Mittwoch, 11. November.
Es wird vorgeschlagen, eine mahnwachenähnliche Aktion außerhalb der Landtagsbannmeile abzuhalten (Kein Killerschach oder ähnliches, das als Respektlosigkeit gegenüber den Angehörigen erscheinen könnte). Auf die Frage, ob man wohl als Besucher an der Ausschusssitzung teilnehmen könne, äußert VL die Vermutung, dass keine Besucher zugelassen sein würden, und kritisiert in diesem Zusammenhang die mangelnde Transparenz, die die lokale und Landespolitik auszeichneten, z. B. im Blick auf die Entscheidungsvorgänge, die zu "Stuttgart 21" führten. So sei eine detaillierte Auseinandersetzung nicht nur mit den strikten Gegnern, sondern auch mit Anhängern alternativer Optionen wie dem "Kopfbahnhof 21" unterblieben.

Ende der Auszählung
Bekanntgabe des Ergebnisses:     {19:20h}
Es wurden 60 Stimmen abgegeben, davon 58 gültige und 2 ungültige. Es gab keine Enthaltungen. Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Damit ist Tiffy in das Amt des politischen Geschäftsführers im Vorstand des Bezirksverbandes Stuttgart der Piratenpartei Deutschland gewählt.

VL fragt, ob sie die Wahl annehme. Sie nimmt die Wahl an.  {19:23h}

TOP 13: Wahl der Rechnungsprüfer für den folgenden Bezirksparteitag

Kandidaten:

VL fragt, ob es weitere Kandidaten gebe; es melden sich:

Die Kandidaten stellen sich vor und sagen, was sie als Rechnungsprüfer qualifiziere.

GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes, ob über die Rechnungsprüfer en bloc, nicht einzeln, abgestimmt werden soll. Die Versammlung ist mehrheitlich für die Abstimmung en bloc.  {19:35h}

Abstimmung über die Rechnungsprüfer
Die Versammlung bestätigt die Rechnungsprüfer mehrheitlich.  {19:36h}

TOP 14: Meinungsbild zum terminlichen Rahmen des folgenden Bezirksparteitags

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Termin im November oder Dezember problematisch sei, weil in dieser Zeit die meisten geeigneten Räumlichkeiten für Weihnachtsfeiern gebucht würden.
Der neue Vorstand schlägt deshalb vor, einen Termin im September ins Auge zu fassen.

  • Pirat1: Im September sei noch Nachsaison der Urlaubszeit, manche Piraten wären dann wahrscheinlich verreist.
  • Pirat2 regt an, den Termin wegen der dann bevorstehenden Landtagswahl eher früher zu wählen.

Meinungsbild: Die Versammlung spricht sich mit großer Mehrheit für einen Termin im September aus.  {19:41h}

TOP 15: Wünsche und Anträge an den gewählten Vorstand

VL fragt, ob es Wünsche oder Anträge gebe.

  • Ein Resolutionsentwurf zur Unterstützung der streikenden Studierenden wird eingebracht. Vorstand und Versammlung erarbeiten gemeinsam einige Verbesserungen und verabschieden die Resolution in folgender Form:  {19:48h}
Der Vorstand des Bezirksverbandes Stuttgarts und die zur Gründung des  
Bezirksverbandes versammelten Piraten erklären sich solidarisch mit den 
Studierenden, die derzeit in Heidelberg, Tübingen und in anderen Städten Räume 
ihrer Universitäten besetzen. Insbesondere unterstützen wir die Forderungen 
nach Transparenz bei Entscheidungen von Gremien, mehr demokratischer 
Mitbestimmung durch die Studierenden sowie freiem Zugang zu Bildung.

Wir rufen die Verwaltungen der Universitäten auf, die Versuche der Studierenden 
zur Verbesserung ihrer Situation nicht zu bekämpfen, sondern zu unterstützen.


  • Es wird angeregt, dass Piraten, insbesondere ihre Vorstände und Kandidaten, Rhetorikkurse besuchen bzw. dass solche für sie veranstaltet werden sollen; hier investiertes Geld sei sicherlich gut angelegt.
  • Der Vorstand wird gebeten, die für die Versammlungen zur Kandidatenaufstellung benötigten Mitgliederdaten möglichst bald zugänglich zu machen.
    • Der Vorstand merkt an, dass dies bereits veranlasst sei, und verspricht, sich um eine rasche Umsetzung zu bemühen.
  • Der Vorstand wird gebeten, für das Stuttgarter Umsonst & Draußen ein Festzelt anzuschaffen, bzw. sich beim Landesvorstand für die Anschaffung einzusetzen.
    • Der Vorstand bestätigt, dies zu planen.

Hinweis auf die Jupis: Alle Piraten unter 27 Jahren werden gebeten, bei den Jupis einzutreten. Dies sei nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, höhere Mitgliederzahlen bedeuteten aber mehr staatliche Unterstützung für die Jupis.

Hinweis auf den Stuttgarter Diskussionsabend, der alle 14 Tage stattfindet und allen Interessenten offen steht.

WL bedankt sich bei allen Wahlhelfern.

Das Orga-Team bedankt sich bei allen Helfern und wünscht dem gewählten Vorstand viel Erfolg.

Die Mitglieder des gewählten Vorstandes bedanken sich bei der Versammlung für das in sie gesetzte Vertrauen und drücken ihre Hoffnung aus, diesem gerecht werden zu können.

Ende der Versammlung       {20:03h}