HE:Struktur/AK/Basisdemokratie/Entwürfe für GO

Aus Piratenwiki Mirror
< HE:Struktur‎ | AK/Basisdemokratie
Version vom 6. November 2009, 00:29 Uhr von imported>Hermes (→‎neu)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Konzept Mitbestimmung / „Basisdemokratie“ „Plenum 2009“

Grundlegendes

Die hier aufgeführten Anträge zur GO betreffen sowohl die Einführung basisdemokratischer Mitbestimmung als auch die Erhöhung der Transparenz der Entscheidungsfindung. Obgleich beide vom AK Basisdemokratie im eigenen Themengebiet gesehen werden, sind die entsprechenden Ziele und unsere Anträge voneinander unabhängig.

Anträge zur Einführung Basisdemokratie

§3 Entscheidungsfindung

alt

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit getroffen, dass heisst es werden drei Stimmen benötigt, damit eine Entscheidung als vom Vorstand getroffen gilt.
  2. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  3. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand verzichtet hierbei auf die Regel, daß ein solcher von 1% der Mitglieder des Landesverbandes unterstützt werden muß.
    1. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
      1. E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-hessen.de)
      2. persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung
  4. Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

neu

§3

  1. Sofern nachfolgend nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit getroffen.
  2. Der Vorstand wird bei der Entscheidungsfindung während der Optionsphase das Votum der kooptierten Beisitzer in seine Entscheidungen einfliessen lassen.
  3. Das Stimmgewicht der Gesamtheit der kooptierten Mitglieder kann in der Optionsphase durch den Vorstand per GO geändert werden.
  4. der Vorstand kann gegen jede Entscheidung des Erweiterten Vorstandes ein begründetes Veto einlegen.
  5. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand verzichtet hierbei auf die Regel, daß ein solcher von 1% der Mitglieder des Landesverbandes unterstützt werden muß. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
    1. E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-hessen.de)
    2. persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung

Kommentar: In der Satzung ist der Vorstand definiert: Der Vorstand besteht aus Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischem Geschäftsführer.

delta

  1. Sofern nicht anders geregelt, werden alle Entscheidungen im Vorstand mit absoluter Mehrheit getroffen., dass heisst es werden drei Stimmen benötigt, damit eine Entscheidung als vom Vorstand getroffen gilt.
  2. Der Vorstand wird bei der Entscheidungsfindung während der Optionsphase das Votum der kooptierten Beisitzer in seine Entscheidungen einfliessen lassen.
  3. Das Stimmgewicht der Gesamtheit der kooptierten Mitglieder kann in der Optionsphase durch den Vorstand per GO geändert werden.
  4. Beschlüsse des Vorstands sind vom Generalsekretär bzw. einem beauftragen Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen.
  5. Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand verzichtet hierbei auf die Regel, daß ein solcher von 1% der Mitglieder des Landesverbandes unterstützt werden muß.
    1. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
      1. E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) piratenpartei-hessen.de)
      2. persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung
  6. Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

Kommentar: In der Satzung ist der Vorstand definiert: Der Vorstand besteht aus Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär und politischem Geschäftsführer.

§4 Vorstandssitzungen

alt

  1. Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einzuberufen.
  3. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  4. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.

neu

  1. Vorstandssitzungen finden in der Regel grundsätzlich offen statt. Zu Beginn jeder Vorstandssitzung kooptiert der Vorstand alle anwesenden rechtsicher indentifizierbaren und kooptierungswilligen hessischen Piraten für die Sitzungsdauer zu stimmberechtigten Beisitzern. Vorstand und kooptierte Besitzer bilden den erweiterten Vorstand. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
  2. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung ohne kooptierte Beisitzer einberufen werden. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
  3. Jedes Vorstandsmitglied des Vorstands kann bei berechtigten Interesse eine fernmündliche Vorstandssitzung verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einzuberufen.
  4. Von jeder Vorstandssitzung wird Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen vom Generalsekretär veröffentlicht. Bei geschlossenen Vorstandssitzungen werden nur die nicht-vertraulichen Tagesordnungspunkte veröffentlicht.

Kommentar: 4. Satz 2 hat zur Voraussetzung, daß ein neutrales Gremium gemäß Antrag zur innerparteilichen Transparenz eingesetzt wird.

Anträge zur Innerparteiliche Transparenz

Neutales Gremium Abstract

Für die Dauer der Optionsphase wird ein neutrales Gremium eingesetzt.

Das Gremium hat vollständigen Zugang zu allen Sitzungen des Landesvorstandes sowie nachgeordneter Gliederungen und darüber hinaus Zugriff auf alle relevanten Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung im Vorstand des Landesverband (und nachgeordneter Gliederungen?) führen.

Das Gremium erstellt Zwischenberichte nach eigenem Ermessen.

Die Berichte enthalten keine Informationen über den geheimgehaltenen Inhalt, sondern nur die Tatsache, ob der Inhalt nach Meinung des Gremiums im Rahmen der geltenden Gesetze veröffentlichungsfähig wäre.

Das Gremium ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Das Gremium ist neutral und keiner Seite verpflichtet. Die Mitglieder des Gremium sind somit nicht kooptierungsfähig.

Dies bedeutet nicht, dass das Gremium Zugriff auf die Kommunikationskanäle des Vorstandes erhält. Der Vorstand ist lediglich verpflichtet, das Gremium von relevanten Vorgängen zu unterrichten und dem Gremium die notwendigen Informationen auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen.

Vorgeschlagene Größe des Gremiums: 3-5 Personen.

Erweiterung §3 Entscheidungsfindung, Absatz (4)


Das Neutrale Gremium protokolliert die Vetos incl. des kompletten Abstimmungspuntes sowie der Vetobegründung.

Formulierungsvorschlag für neuen §§ Neutrales Gremium,

Antrag zur Innerparteiliche Transparenz

Formulierungsvorschlag für neuen §§ Neutrales Gremium,

  1. Der Landesparteitag beschliesst die Einsetzung eines begleitenden Gremiums für die Dauer der Optionsphase, welches zur Neutralität und zur Vertraulichkeit verpflichtet ist. Die Mitglieder des Gremiums werden durch den Landesparteitag gewählt. Sie dürfen keine Funktionen innerhalb Ddes Landesverbandes innehaben.
  2. as Gremium hat vollständigen Zugang zu allen Sitzungen des Landesvorstandes. Es hat Zugriff auf alle relevanten Unterlagen, die zur Entscheidungsfindung im Vorstand des Landesverbandes führen. Bei Beschlüssen, die vom Vorstand im Umlaufverfahren getroffen werden, muß das Gremium informiert werden.
  3. Das Gremium veröffentlicht Zwischenberichte nach eigenem Ermessen.Die Berichte enthalten keine Informationen über vertrauliche und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte, sondern nur die Tatsache, ob der Inhalt nach Meinung des Gremiums im Rahmen der geltenden Gesetze veröffentlichungsfähig wäre.
  4. Das Gremium ist dem Landesparteitag unmittelbar berichtspflichtig. Es ist hinsichtlich der Organe des Landesverbandes zur Neutralität verpflichtet.
  5. Das Gremium besteht aus 3 Mitgliedern die vom LPT zu wählen sind.

nachfolgende Paragraphen

die nachfolgenden werden entsprechend umnumeriert.