Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Aschaffenburg

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

  • Wo: Überall, aber so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird, insbesondere keine Gefährdung oder Behinderung des Fußgänger- oder Straßenverkehrs.
  • Spezielle Auflagen: Nicht an folgenden Orten: Brücken, Bundes- und Kreisstraßen, Bauzäune, Bäume, Verkehrszeichen, Masten von Signalanlagen (Ampeln), im Bereich von Verkehrsinseln, auf Mittelstreifen, im Einmündung- und Kreuzungsbereich, auf Gehwegen wenn weniger als 1,50m Breite verbleibt, auf Radwegen, unmittelbar vor Zebrastreifen
    diese Auflage wird von allen Parteien komplett ignoriert. Ist auch veständlich, weil soviel Platz gäb es nicht. Evtl sollten wir mal beim Amt nachfragen, ob die das nicht lockerer sehen. --Trias 00:35, 7. Sep. 2009 (CEST)
  • Antrag notwendig: Nicht in der Zeit vom 14.08.2009 bis 30.09.2009 für Plakate und Infostände.
  • Müssen die Plakate wieder entfernt werden: Ja, spätestens am 3. Tag nach der Wahl.
  • Weiteres: Infostände insbesondere an folgenden Plätzen: Herstallstraße in Höhe Juwelier Vogel (ehem. Brunnen), Eingang Schöntal/Wegegabelung, Schöntal gegenüber des Wasserfalls (Eingang City-Galerie), Fußgängerzone Goldbacher Str., Steingasse vor dem Gebäude der Volkshochschule

Die genaue Mail der Stadt ist auch nochmal in dem Post "Re: FYI: Wahlplakate in Aschaffenburg" in der Mailing-List "Unterfranken" vom 02.07.2009 11:01 Uhr zu finden.