Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis München

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Bei Fragen kuckt einfach mal ins Pad https://mucl.piratenpad.de/aktual-Plakatierungsverordnung

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

alle 29 Gemeinden mit Angaben, 475 eigene Plakatträger insgesamt erforderlich und ca. 700 Plakate insgesamt. In diesen Zahlen ist ein Verschnitt von ca. 15% für Reparaturen, Vandalismus usw. eingerechnet! Daniel am 24.09.2012

16 Gemeinden mit Plakatierung 6 Wochen vor der Wahl = Samstag 3. August 2013 beginnend: Aying (20), Garching (30), Gräfelfing (30), Grünwald (20), Haar (30), Kirchheim (15), Neubiberg (20), Neuried (20), Oberhaching (15), Oberschleißheim (30), Putzbrunn (30), Sauerlach (30), Schäftlarn (30), Straßlach-Dinglharting (15), Unterhaching (30), Unterschleißheim (100) = 455 Plakatträger gesamt!

1 Gemeinde mit Plakatierung 4 Wochen vor der Wahl = Samstag 17. August 2013 beginnend: Baierbrunn (30)

1 Gemeinden mit Plakatierung 2 Wochen vor der Wahl = Samstag 1. September 2013 beginnend: Grasbrunn (10)

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen Träger Plakate Stand Verordnung
1 Aschheim
  • ausschließlich auf gemeindeeigenen Plakatwänden (23, je 1 Din A 1 Plakat)
  • Plakatierung im Bauhof, Kopernikusstr. 8, Termin 05/2013 erfragen
0 23
2 Aying
  • 08095 / 9095-12 Bürgermeister bittet um max. 20 Plakatträger, bitte schonende Anbringung, keine eigene Verordnung, sehr netter Bürgermeister
20 20
3 Baierbrunn
  • 089 / 744150-14 Herr Stark, Ordnungsamt: keine eigene Plakatierungsverordnung, nur Beschluß Gemeinderat vor einer Wahl, max. 4 Wochen vorher, vermutlich 5 gemeindeeigene Wahltafeln, eigene Plakatständer erlaubt, mail an markus.stark@baierbrunn.bayern.de, er meldet sich mit Details.
30 40
4 Brunnthal 0 16 2013-06-17
5 Feldkirchen
  • 089 / 909974-0 Herr Gleixner: anschreiben 05/2013, Plakatierungsverordnung, Gemeinde stellt vermutlich 10 Wahltafeln, die Parteien sprechen sich vorher ab, eigene Plakatträger nicht erlaubt
0 20
6 Garching bei München
  • max. 30 DIN A1 Plakate pro Partei erlaubt
30 30
7 Gräfelfing
  • 089 / 8582-0 Frau Schmitz, Leiterin Ordnungsamt, haben Plakatwände, eigene Plakate auch erlaubt
30 40
8 Grasbrunn
  • http://www.grasbrunn.de/export/download.php?id=229
  • Von dem Verbot [...] ebenfalls ausgenommen sind für Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb der von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen uod -anschlagtafeln angebracht worden sind, für die jeweils zu den Wahlen zugelassenen politischen Parteien [...] bei Europawahfen, Bundestagswahlen, Landtagswahl, KommunalWahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin
  • Diese Werbemittel müssen inrerhalb einer Woche nach der Wahl weder entfernt werden.
10 10 2013-06-18
9 Grünwald 20 40
10 Haar 30 30
11 Hohenbrunn 0 16
12 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
  • 08102 / 88-0 Frau Rieke, Ordnungsamt: haben Plakatierungsverordnung, 6 gemeindeeigene Wahltafeln, keine eigenen Plakatträger
0 12
13 Ismaning
  • http://rathaus.ismaning.de/user/eesy.de/ismaning.de/rathaus/dwn/verord_oeff_anschlaege.pdf
  • Es stehen 11 spezielle Wahltafeln zur Verfügung, die ca. 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden.
  • Die einzelnen Anschlagtafeln bestehen wiederum aus 5 Feldern mit der Größe von 1,2 m auf 1,9 m (wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das 20 Din A 1 Plakate, bei 27 Parteien)
  • Die Plakatierung muss von der Partei selbst übernommen werden
  • Aus praktischen Gründen sind nur 5 der Wahltafeln für eine beidseitige Plakatierung geeignet
  • Die Reihenfolge der Plakatierung von links nach rechts sollte sich an der Listennummer auf dem Stimmzettel orientieren.
0 16
14 Kirchheim bei München
  • 089 / 90909-19 Frau Delaporte, Ordnungsamt: Gemeinde stellt 10 Plakatwände, 15 eigene Ständer erlaubt, Genehmigung einholen ab 05/2013, Email an laporte@kirchheim-heimstetten.de, extrem nette Dame
15 25
15 Neubiberg 20 20
16 Neuried 0 20
17 Oberhaching
  • http://www.oberhaching.de/ceasy/modules/core/resources/main.php5?id=484
  • Den politischen Parteien und anderen Wahlvorschlagsträgern wird gestattet, sechs Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen [...] bewegliche Plakatständer auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden Grundstücken aufzustellen, [...]
  • Sechs Wochen vor bis eine Woche nach Wahlen[...] werden von der Gemeinde zusätzlich Anschlagtafeln aufgestellt, damit der Partei [...] eine ausreichende Werbefläche zur Verfügung steht.
  • josef.kellner@oberhaching.de 089 / 61377-131
15 35 2013-06-17
18 Oberschleißheim
  • Ansprechpartner Herr Hoffmann 089 315613-16 mhoffmann@oberschleissheim.de
  • Plakatierung ab 6 Wochen vor der Wahl möglich.
  • Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt.
  • Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert werden solange die Verkehrssicherheit gegeben ist.
  • Google Map mit den Plakatwänden der Gemeinde: Plakatwände Karte
30 50
19 Ottobrunn 30 30 2013-06-17
20 Planegg
  • http://www.planegg.de/export/download.php?id=418
  • 6 Wochen vor, 5 Woche nach Wahl
  • Gemeinde stellt Anschlagtafeln auf (Standorte?)
  • Den politischen Parteien [...] wird gestattet, sechs Wochen vor und zwei Wochen nach Wahlen [...] Anschläge auf beweglichen Plakatständern [...] den durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Plakatwänden anzubringen. Die Anzahl der beweglichen Plakatständer wird auf 25 Standorte, davon höchstens 10 in der Bahnhofstrasse, pro Partei [...] begrenzt. Dabei zählen zwei oder drei zusammenhängende Ständer als ein Standort. Anschläge an Bäumen werden nicht genehmigt.
0 20 2013-06-17
21 Pullach im Isartal
  • Anschlagtafeln ohne große Regelung. Wer zuerst kommt, darf drauf.
0 20
22 Putzbrunn
  • 089 / 46262-0 Verordnung: www.putzbrunn.de/export/download.php?id=303 Gemeinde stellt Wahltafeln, max. 30 eigene Plakate bis DIN A0 erlaubt. 6 Wochen vor Wahl, max,. 1 Woche nach Wahl.
30 50 2013-06-17
23 Sauerlach 30 30 2013-06-17
24 Schäftlarn
  • 08178 / 93030 Verordnung: www.schaeftlarn.de/export/download.php?id=919 Eigene Plakatträger erlaubt 6 Wochen vor, 1 Woche nach Wahl usw. DIN A1
30 30 2013-06-17
25 Straßlach-Dingharting
  • 08170 / 9300-26 Frau Sommer: Plakatierungsverordnung. 4 gemeindeeigene Wahlständer, 1 Plakat pro Partei pro Seite erlaubt, 6 Wochen vor Wahl, 1 Woche hinterher, eigene Plakatträger erlaubt, Anzahl nicht begrenzt offensichtlich, 5 reichen völlig, 30 zuviel, Sachbearbeiter ist bis Mitte Oktober 2012 abwesend, Daniel ruft 05/2013 druch.
15 23
26 Taufkirchen 0 20 2013-06-17
27 Unterföhring 0 20 2013-06-17
28 Unterhaching
  • ... 6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahlen, Wahlständer für Plakate bis einschließlich DIN A 0 auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden...[1]
30 30 2013-06-17
29 Unterschleißheim
  • Plakatierung ab 6 Wochen vor der Wahl möglich. Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt. Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert werden solange die Verkehrsicherheit gegeben ist.
  • Plakatierungsverordnung Richtlinien
30 30 2013-06-17