Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate im Landkreis Pfaffenhofen

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Baar-Ebenhausen
2 Ernsgaden
3 Geisenfeld
4 Gerolsbach keine speziellen Auflagen; allgemeines hier und hier zu finden
5 Hettenshausen
6 Hohenwart
7 Ilmmünster Anzeigepflichtig bei Frau Landfried.
8 Jetzendorf Verordnung der Gemeinde Jetztendorf über öffentliche Anschläge (PDF)
9 Manching
10 Münchsmünster Ein Antrag ist bei Herr/Frau? Gellrich zu stellen.
11 Pfaffenhofen a.d.Ilm Es gibt ein Infoblatt. Unklar ob es hier veröffentlicht werden darf.
12 Pörnbach
13 Reichertshausen
14 Reichertshofen Darf man keine eigenen Plakatständer aufstellen. 2 oder 3 große Plakate sind vorhanden, diese werden unter den Parteien aufgeteilt. (info laut Besucher)
15 Rohrbach
16 Scheyern
17 Schweitenkirchen
18 Vohburg a.d.Donau Nicht Anzeigepflichtig. Im Altstadtgebiet und an den Toren verboten.
19 Wolnzach In den Bereichen Marienplatz, Rathaus, Kirche und Wahllokal (50m) verboten.