NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Oberhausen

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Oberhausen

Kontaktdaten

Fachbereich 5-6-30 /Erschließung und Beiträge, Straßenbenennung
Fachbereichsleiterin Petra Oehlandt
Tel.: 0208 825-2501
Fax: 0208 825-5268
E-Mail: petra.oehlandt@oberhausen.de

Infos BTW 2009

Ich kopiere einfach mal die Mail hier hinein, die ich von der Stadt Oberhausen heute erhalten habe:

Plakatierung aus Anlass der Bundestagswahl am 27.09.2009

Sehr geehrter Herr Düngel,

die an Parlamentswahlen zugelassenen Parteien haben in der Stadt Oberhausen das Recht, 3 Monate vor Parlamentswahlen im öffentlichen Verkehrsraum zu plakatieren. Anschlagtafeln, Plakatwände und dergleichen hierfür stellt die Stadt Oberhausen leider nicht zur Verfügung. Die Parteien haben auf eigene Kosten diese Anschlag­möglichkeiten zu beschaffen und im öffentlichen Ver­kehrsraum an geeigneter Stelle anzubringen. Um den am Wahlkampf beteilig­ten Parteien einerseits weitestgehend Möglichkeiten zur Wahlwerbung ein­zu­räumen, andererseits aber die Interessen der Oberhausener Bürger hinsichtlich der Verkehrs­sicherheit zu gewährleisten und Belästigungen zu vermeiden, weise ich auf folgende bei der Plakatierung zu be­achtende Regularien hin:

Da die Verkehrssicherheit im allgemeinen weniger durch die Art des Wahl­plakates, sondern vielmehr durch die besonderen Verhältnisse des Aufstel­lungsortes gefährdet wird, ist es erforderlich, dass die Parteien mir ihre ent­sprechenden Vorhaben rechtzeitig mitteilen, damit ggf. die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen Auflagen jeweils nach den örtlichen Gegeben­hei­ten festgelegt werden können. Um diese für die Verkehrssicherheit not­wen­dige Prüfung durchzuführen, ist es erforderlich, die Aufstellorte für die Plakat­träger mit folgenden An­gaben einzureichen:

- Straße, auf der der Werbeträger stehen soll,

- nähere Angaben, wie z. B. Kreuzung, Einmündung, Laterne, Schilder­pfo­sten mit Angabe des Verkehrszeichens.

Es ist erforderlich, folgende Aufstellorte für Plakatträger auszuschließen:

- Im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen und Einmündungen (der 5m-Abstand ist ein­zuhalten),

- vor Bahnübergängen,

- im Bereich von Signalanlagen,

- auf Radwegen,

- auf Gehwegen, wenn nicht mindestens 2 m Gehweg freibleibt,

- am Innenrand von Kurven.

Falls von Ihnen beabsichtigt ist, im Gebiet der Stadt Oberhausen Plakate anzu­bringen, bitte ich mir baldmöglichst die Liste mit den Plakatstandorten einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag gez. XXX