Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA17
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Version vom 19. Februar 2013, 00:20 Uhr von imported>Jamasi (Textersetzung - „Antragssteller“ durch „Antragsteller“)
- Änderungsantrag Nr.
- S17
- Beantragt von
- Christian Hufgard
- Betrifft
- Satzung / Abschnitt A §15
- Beantragte Änderungen
Erweitern des §15 um folgenden Absatz
Die Kandidatur für ein Amt muss vier Wochen vor dem Bundesparteitag bekanntgebenen werden, dies gilt ebenfalls für vorgeschlagene Kandidaten.
- Begründung
Die Übernahme eines Parteiamtes sollte reiflich überlegt sein und nicht spontan erfolgen "weil es sonst keiner macht". Sollte sich vor Ablauf der Frist nicht für jedes Amt ein Kandidat gefunden haben, muss der Bundesparteitag sich diesen Problems annehmen. Durch diese Änderungen sollen "Spontankandidaturen" verhindert werden, die in den bisherigen Jahren immer wieder zu Vorständen geführt haben, die ihre übernommenen Pflichten nicht in optimaler Qualität ausfüllen konnten.