Parteiprogramm/Änderungsanträge/Verfassung

< Parteiprogramm‎ | Änderungsanträge
Version vom 4. Oktober 2009, 19:50 Uhr von imported>Kapikubu (Rechtschreibung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
50px Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Carlos

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen.

Verfassungsfragen

Die Gedanken sind frei, aber wie lange noch!

Ich beobachte, dass ein um sich greifender human Idealismus in der Politik die Strafgesetzgebung immer weiter von objektiven Tatbeständen hin zu noch nicht objektiv nachweisbaren Umständen der Motivation der handelnden Subjekte verlagert.

Erstes Beispiel: Durch die Einführung des Tatbestandes der Vergewaltigung in der Ehe ist die Ehe nicht mehr mit einer generellen Einwilligung in die geschlechtliche Vereinigung verbunden. Das obschon man mittels des besonderen Vertrauenverhältnisses zwischen den Ehepartner eine Begründung für eine härtere Bestrafung einer Körperverletzung hätte, vergleichbar mit der Körperverletzung im Amt, welches das eingeforderte Vertrauensverhältnis der Bürger gegenüber Amtsträger schützt. Problematisch hieran ist, dass zwischen Alltäglichkeit und Verbrechen nur zwei Bit Kopf der Beteiligten liegen.

Zweites Beispiel: Der inflationäre Umgang mit "Unternehmensstraftaten". Es gibt verschiedene Kategorien der Straftaten. Das sind zunächst die Ordnungswidrigkeiten. Das sind alle "Kavaliersdelikte". Kippe wegwerfen, wild pinkeln, ein wenig zu schnell fahren, ... . Die nächste Kategorie sind die Vergehen. Das ist alles, dessen Mindeststrafe weniger als ein Jahr Knast oder Geldstrafe ist, z.B. Diebstahl. Diesen beiden ist gemein, dass eine Tat vollendet sein muss, damit man sich überhaupt strafbar macht. Haut das Vorhaben nicht hin, interessiert es von offizieller Seite niemand. Die nächste Kategorie sind dann die Verbrechen. Das ist alles, was mit mindestens einem Jahr bestraft wird, und nicht in eine höhere Kategorie fällt, also z.B Raub, Totschlag, Mord. Bei diesen Delikten ist auch der Versuch strafbar. Das ist logisch, es hätte leicht ein schwerer oder sogar irreparabler Schaden an einzelnen Personen entstehen können. Lässt der Täter von sein Vorhaben aber freiwillig ab, so genießt er Straffreiheit.

Dann gibt es da noch die höchste Kategorie, das ist die Unternehmensstraftat. Hier ist der Straftatbestand schon von Beginn an erfüllt, theoretisch also vom Zeitpunkt des ersten darüber Nachdenkens, wie man denn sowas bewerkstelligen kann! Diese Kategorie wurde geschaffen für Straftaten, welche geeignet sind, horrenden Schaden für extrem viele Menschen anzurichten. Eine Google Recherche liefert dafür die folgenden Tatbestände:


  1. § 81 Hochverrat gegen den Bund
  2. § 82 Hochverrat gegen ein Land
  3. § 108e Abgeordnetenbestechung
  4. § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie


Bis Dato alles Straftaten, die fundamentale Rechte wie Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit annähernd aller Menschen dieses Landes umständehalber gefährden können. Soweit ist das Ok, aber jetzt kommt es: Um es den Fahndern leicht zu machen, hat die Politik auch "§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften" in die Liste dieses Straftattypus aufgenommen, und das soll jetzt sogar noch auf den simplen Aufruf erweitert werden, obschon bei einem Klick auf einen Link im allgemeinen nicht bekannt ist, was sich dahinter verbirgt, und im übrigen durch ein Klick auf öffentlich zugängliche Inhalte auch keinem Menschen geschadet wurde, außer möglicherweise dem Betrachter des Inhalts selber. Und das alles nur, weil die Politiker der "Was ist ein Browser?-Parteien" es nicht geschafft haben wollten, die Entstehung solcher Werke zu verhindern.

Das Fragen des geistigen Hintergrundes so vieler alltäglicher Handlungen, auch solche, die möglicherweisse als Vorbereitungshandlung zu einer der neuen inflationär auftreten Unternehmenstraftatbestände gelten könnten, eine Rolle spielt, wird zu immer mehr absurden Situationen wie dieser führen:

Junger Mann, 25 geht mit junger Frau anlässlich der Kirchweihe in den Wald. Danach ist die Frau tot, die Polizei stellt Sperma sicher. 20 Jahre passiert nichts, dann liefern DNA und Computer den Übeltäter von damals. Das Strafmaß in diesem Fall bewegt sich, je nach dem, was im Kopf des Täters vorging, zwischen Freispuch und lebenslänglich. Hat er die Frau aus Zorn getötet, z.B. weil sie sich über einen vorzeitigen Samenerguss lustig gemacht hat, dann war es Totschlag, und der wäre verjährt - wollte der Mann die Frau vergewaltigen, wäre es Mord zur Verdeckung einer Straftat, und der verjährt nie! Den Fall hat es so gegeben!

Das wiederum aber wirft die Frage nach forensischen Methoden der Ermittlung einer geistigen Intention auf. Geht nicht, meinen Sie? Weit gefehlt. Schon heute ist es mit der Untersuchung der P300 nur anhand der elektrischen Signale Ihres Gehirns möglich festzustellen, ob Sie schon mal in einem bestimmten Ort waren!! Ich habe selbst ein System programmiert, mit dem man solche Untersuchungen machen kann, und kann hier verraten, das die Chinesen schon danach gefragt haben! Der Weg zur Gedankenpolizei ist da, speziell bei einem inflationären Umgang mit Unternehmenstraftaten, nicht mehr weit!

Meine Forderung: Artikel 1 Absatz (2) GG ändern: Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und zur Freiheit der Gedanken als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Man könnte das zwar auch durch die Hintertür über Artikel 20 Absatz 4 herleiten, weil dieser durch eine flächendeckende Vorwärtsbekämpfung von Straftaten ausgehebelt würde. Aber besser ist allemal ein demokratischer Konsens zu neuen Techniken.

--Carlos 23:19, 26. Jun. 2009 (CEST)

Artikel zum Thema

Mit Gedanken spielen