NRW:Landesmitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge

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Änderungsantrag Nr.
1
Beantragt von
Thorres
Betrifft
NRW / §8 Absatz 3
Beantragte Änderungen
  1. Ersetzung des Absatzes im Wortlaut

Ersetze "(3) Die Einberufung der LMV soll 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen." durch "(3) Die Einberufung der LMV erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung.

Begründung

Die Deadline soll konkret festgelegt sein. Eine scheinbar nicht feste Deadline führt dazu, dass der Termin der Einladung immer wieder überschritten werden wird. Die Einladung sollte aber so früh raus gehen, damit die Mitglieder sich auf den Termin einstellen können.

Diskussion
NRW-Web:Landesmitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge


Änderungsantrag Nr.
2
Beantragt von
1UP
Betrifft
NRW / § 4
Beantragte Änderungen

Ergänzung: Ein Pirat darf insgesamt auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene nur ein Maximum von n Ämtern/Positionen innehaben.

Begründung

Momentan haben wir Piraten, die gleichzeitig Vorstandsmitglieder, Crewsprecher, AG/PG-Leiter, etc. sind. Diese Ändeurng soll die Wertschätzung ihres Engagements nicht schmälern, sondern soll gewährleisten, dass den bekleideten Ämtern ein hinreichend großes Zeitfenster zur Verfügung steht, die für das jeweilige Amt erforderlich ist.

Diskussion
NRW-Web:Landesmitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge


Änderungsantrag Nr.
3
Beantragt von
1UP
Betrifft
NRW / §8 (1)
Beantragte Änderungen

Ergänzung: Bei Orten mit mehreren Crews (z.B. Großstädte) mit einer hohen, engagierten Mitgliederzahl haben die Crews gemeinsam die Möglichkeit, einen Ortsverband zu gründen, in dem die einzelnen Crews aufgehen.

Begründung

Die Organisation in Crews hat sich in Köln als suboptimal herausgestellt, da viel Zeit für die Abstimmungen der einzelnen Crews untereinander draufgeht. Wir haben momentan ca. 60 aktive Piraten (davon momentan ca. 30 als "harter Kern", die einen Großteil der Organisation tragen), eine weitere Aufsplittung in Crews würde uns sehr ausbremsen.

Diskussion
NRW-Web:Landesmitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge


Änderungsantrag Nr.
4
Beantragt von
Bastian und Skl8em
Betrifft
NRW / 4. §0 bis §3
Beantragte Änderungen
  1. Erstellung eines neuen Punkt 4. Schattenauschuss

§0 Es kann zu jedem Ausschuss des Landtages NRW ein Schattenausschussmitglied geben. Er kann im Namen der Piratenpartei NRW zu den Diskussionen, Entscheidungen und Gesetzesentwürfe innerhalb seines Auschusses Stellung nehmen und Forderungen an diesen Ausschuss stellen.

§1 Die Schattenausschussmitglieder werden von der Landesmitgliederversammlung gewählt. Sie müssen bei jeder Landesmitgliederversammlung bestätigt werden.

§2 Sie können vom Landesvorstand in einer Vorstandssitzung entlassen werden. Die Entscheidung muss begründet werden.

§3 Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Schattenausschussmitglied debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun.

Begründung

Die Vorteile, die ich mir bei so einer Struktur erhoffe, sind vielfältig:

  • Erstens: Wir gewinnen an Breite, indem wir Stellung zu zusätzlichen Themen beziehen. Dies ist einer der Hauptvorwürfe der meisten Leute an uns, und ich sehe zur Zeit wenig Änderungen in dieser Richtung. Durch die Stellungnahmen wird die Diskussion über diese Themen in der Partei angestoßen. Er fördert die Meinungsbildung innerhalb der Partei und gleichzeitig das Öffentlichkeitsbild der Piratenpartei. – Das beste Beispiel hat jemand am Münsteraner Stammtisch gebracht: Die Gesundheitskarte ist aus piratischer Sicht ein klarer Fall. Dies muss man aber nun weiter kommunizieren.
  • Zweitens: Wir gewinnen an Seriosität: Indem wir diese Ausschüße besetzen, zeigen wir, dass uns diese Themen auch am Herzen liegen und dass wir uns damit beschäftigen. Solche Leute sind natürliche Ansprechpartner für die Presse und erleichtern damit die Arbeit des Pressesprechers.
  • Drittens: Wahlkampf vor dem Wahlkampf: Es geht euch allen wahrscheinlich auch so: In 10 Tagen müssen wir über eine Liste entscheiden. Falls irgendwelche dieser Leute ins Parlament einziehen, wissen wir nicht, was sie dort machen werden, nicht mal, in welchen Ausschüssen sie sitzen würden. Durch diese Struktur kann man schon mal sehen, was die einzelnen Leuten machen würden, falls sie im gegebenen Ausschuß wären. Man kann es sozusagen als Test sehen, ob man so jemand überhaupt dort haben will. (Wenn er gewählt wird, ist alles zu spät). Indem andere Piraten zu seinen Äußerungen Stellung nehmen, können sie sich als potentielle Gegenkandidaten für einen Listenplatz sichtbar machen. So wird auch die Diskussion bei der Listenerstellung sichtbarer gemacht und ist von politischerer Natur.
  • Viertens: Dadurch, dass Schattenausschußmitglieder die Entwicklung im Parlament näher verfolgen, lernen sie mehr über dessen Struktur und Arbeitsweisen. Sollte es der Fall sein, dass einer ins Parlament kommt, so hat er schon ein wenig Erfahrung damit gesammelt und kann direkt professioneller arbeiten.
Diskussion
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer_Diskussion:Skl8em/Schattenauschuss


Änderungsantrag Nr.
5
Beantragt von
Lechimp
Betrifft
NRW / §9 Absatz 3
Beantragte Änderungen
  1. Dem §9 (3) möge folgender Satz angehängt werden:

"Verwaltungspiraten können auch in den Wahlperioden eines Vorstandes von der LMV nachgewählt werden und amtieren dann nur bis zum Ende der Periode und nicht für ein Jahr."


Diskussion
NRW-Web:Landesmitgliederversammlung/Satzungsänderungsanträge

Der Antrag ging rechtzeitig beim Vorstand ein wurde aber erst 29.08.09 hier eingestellt.

§12 (3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.
D.h. Formal ist der Antrag richtig gestellt - Da er aber den meisten Piraten in NRW nicht bekannt war wird die Wahl ob wirklich darüber abgestimmt werden soll der LMV anheim gestellt.