LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/Satzung
Änderungsanträge
Die nachfolgenden Anträge sind nur offiziell, wenn sie auf der Planungsseite stehen. -- SyneX 22:41, 7. Feb. 2010 (CET)
Antrag Änderung der Satzung LV LSA / § 6 - Ordnungsmaßnahmen
Bisheriger Wortlaut:
§ 6 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.
Um den Vorstand des LSA zu legitimieren disziplinarische Maßnahmen (Rüge, Verweis, etc) auszusprechen empfehle ich, §6 Satzung LV LSA wie folgt anzupassen:
§ 6 - Ordnungsmaßnahmen
(1) Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene. Disziplinarische Maßnahmen, welche Mitglieder des Landesverbandes betreffen können abweichend vom §6 Absatz 3 der Bundessatzung, vom Vorstand des Landesverbandes getroffen werden. In jedem Fall muß einer disziplinarischen Maßnahme eine ordentliche Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichtes im Sinne der Schiedsgerichtsordnung §1 Absatz 3 vorausgehen. Sollte der Vorstand aufgrund von Befangenheit einzelner Vorstandsmitglieder nicht beschlußfähig sein, tritt die Regelung nach §6 Absatz 3 der Bundessatzung in Kraft.
--> Diskussion dazu: http://wiki.piratenpartei.de/Diskussion:Landesverband_Sachsen-Anhalt/AG_Satzung
Antrag Ergänzung der Satzung LV LSA / § 3a - Ehrenmitgliedschaft
Ergänzung:
§ 3a - Ehrenmitgliedschaft
1) Der Vorstand und die Mitgliederversammlung können unabhängig voneinander, im Rahmen einer Abstimmung, Ehrenmitglieder aufgrund besonderer Leistungen ernennen. Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit. Eine Ehrenmitgliedschaft wird befristet ausgesprochen. Ein Ehrenmitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Pirat. Nach Ablauf der festgelegten Frist muß der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft erneut aussprechen oder diese läuft stillschweigend aus.