LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/Satzung

Aus Piratenwiki Mirror
< LSA:Landesverband‎ | Organisation/Arbeitsgruppen
Version vom 2. Dezember 2013, 21:44 Uhr von imported>SyneX (hat „LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/AG Satzung“ nach „LSA:Landesverband/Organisation/Arbeitsgruppen/Satzung“ verschoben: Namensschema)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
AG Satzung

Beschreibung

Die AG Satzung befasst sich mit der Ausarbeiung der Satzung des Landesverbandes Sachsen- Anhalt.

Die aktuelle Satzung: LSA:Satzung
Die Satzung des Bundesverbandes: Satzung

Die Diskussion findet derzeit im Forum statt.


Mitglieder

Ansprechpartner:


Änderungsanträge

ACHTUNG: Die Satzungsänderungsanträge für den nächsten LPT befinden sich auf der Planungsseite zum Landesparteitag LSA 2010.
Die nachfolgenden Anträge sind nur offiziell, wenn sie auf der Planungsseite stehen. -- SyneX 22:41, 7. Feb. 2010 (CET)

Antrag Änderung der Satzung LV LSA / § 6 - Ordnungsmaßnahmen

Bisheriger Wortlaut:

§ 6 - Ordnungsmaßnahmen

(1) Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.

Um den Vorstand des LSA zu legitimieren disziplinarische Maßnahmen (Rüge, Verweis, etc) auszusprechen empfehle ich, §6 Satzung LV LSA wie folgt anzupassen:

§ 6 - Ordnungsmaßnahmen

(1) Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene. Disziplinarische Maßnahmen, welche Mitglieder des Landesverbandes betreffen können abweichend vom §6 Absatz 3 der Bundessatzung, vom Vorstand des Landesverbandes getroffen werden. In jedem Fall muß einer disziplinarischen Maßnahme eine ordentliche Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichtes im Sinne der Schiedsgerichtsordnung §1 Absatz 3 vorausgehen. Sollte der Vorstand aufgrund von Befangenheit einzelner Vorstandsmitglieder nicht beschlußfähig sein, tritt die Regelung nach §6 Absatz 3 der Bundessatzung in Kraft.

--> Diskussion dazu: http://wiki.piratenpartei.de/Diskussion:Landesverband_Sachsen-Anhalt/AG_Satzung

Antrag Ergänzung der Satzung LV LSA / § 3a - Ehrenmitgliedschaft

Ergänzung:

§ 3a - Ehrenmitgliedschaft

1) Der Vorstand und die Mitgliederversammlung können unabhängig voneinander, im Rahmen einer Abstimmung, Ehrenmitglieder aufgrund besonderer Leistungen ernennen. Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit. Eine Ehrenmitgliedschaft wird befristet ausgesprochen. Ein Ehrenmitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Pirat. Nach Ablauf der festgelegten Frist muß der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft erneut aussprechen oder diese läuft stillschweigend aus.