Benutzer:Hermes/Petition/Änderung des Petitionsrechts

Aus Piratenwiki Mirror
< Benutzer:Hermes‎ | Petition
Version vom 3. Dezember 2008, 17:47 Uhr von imported>Hermes (→‎Hintergrund)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Petition an den Bundestag zur Änderung des Petitionsrechts

Hintergrund

Ich musste mich heute darüber ärgern, wie einfach die Veröffentlichung von Petitionen verhindert werden kann. Die Existenz einer sachgleichen nicht-öffentlichen Petition reicht völlig aus.

Ein paar Worte mehr dazu auf http://hessen.klarmachen-zum-aendern.de/node/55

Der Status der Petition ist: am 3.12.2008 Eingereicht

Ziel der Petition

Der Dt. Bundestag möge beschließen,

das Petitionsrecht derart zu ändern, dass alle öffentlichen Petitionen unabhängig vom Einreichungsstand sachgleicher Petitionen zu veröffentlichen sind. In der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze möge in Punkt 4.b) "Petition" durch "öffentliche Petition" ersetzt werden. Eine Zusammenlegung der öffentlichen sowie der nicht-öffentlichen Petition ist akzeptabel, wenn beide zur Sprache kommen.

Begründung

Die Möglichkeit, auf Petitionen zu verlinken, wurde in der Vergangenheit von namhaften Medien des öfteren verwendet, siehe etwa die Berichterstattung zur Vorratsdatenspeicherung.

Derzeitig behindert die Existenz einer sachgleichen nicht-öffentlichen Petition den öffentlichen Diskurs. In der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/rili.pdf) heisst es unter Punkt 4.b) "Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn [...] sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet".

Dieser Punkt bezieht sich auf jegliche Petition, da in der Richtlinie andernorts explizit "öffentliche Petitionen" referenziert werden.

Eine Mitzeichung einer öffentlichen Petition kann somit durch Einreichen einer beliebigen Einzelpetition zum Sachgebiet unmöglich gemacht werden und somit die öffentliche Wahrnehmung einer an sich formgerechten öffentlichen Petition verhindern.

Materialien

(kommt noch, Links zeigen noch in den Wald...)

Petition zur Änderung des Petitionsrechts (noch nicht wirklich ;) [PDF] [ODF]

Unterstützerunterschriftenformular für die Petition zur Änderung des Petitionsrechts [PDF] [ODF]

Ausgefülltes Formular des Petitionsausschusses