HE:Landesparteitage/2008.2/Satzung

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Satzungsänderungen zum Landesparteitag 2008

Die fristgerecht eingereichten Anträge zur Satzungsänderung sind in diesem Dokument zusammengefasst. Weitere Anträge sowie Veränderung an den Anträgen können nicht mehr vorgenommen werden. Über die Reihenfolge der Beschlussfassung entscheidet der Landesparteitag durch seine Tagesordnung. Der Antrag "Kassenprüfer" von Juergen Erkmann wurde vom Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags von Michael Seidel.

Entwurfsphase zu Satzungsänderungen zum Landesparteitag 2008

Mit Ablauf der Eingabefrist zum 18.07.2008 sind die Entwürfe obsolet und nur noch von historischen Interesse.
Lediglich zur Nachvollziehbarkeit stehen Sie weiterhin online zur Verfügung.

Diskussionen und Kommentare finden ausschließlich auf der Diskussionsseite statt. Die Satzungsänderungen werden dem Landesparteitag in der Reihenfolge der Abschnitte A, B und C vorgestellt und zur Beschlussfassung gebracht.

verpflichtende Sätzungsänderungen aufgrund des BuPTs

Hier werden Satzungsänderungen erarbeitet und vorgestellt, die für den Landesverband verpflichtend sind aufgrund von Änderungen in der Bundessatzung. Es werden lediglich Änderungen berücksichtigt, die die hessische Satzung andernfalls in Widerspruch zur Bundessatzung bringen würde. Die Ausarbeitung geschieht durch die PG Satzung, Ansprechpartner ist Pirata. Die PG Satzung sucht noch Mitglieder.

Satzungsänderung A1: §3 (2), Zugehörigkeit Gliederung

§3 (2) Erwerb der Mitgliedschaft
Erweiterung um:
(2a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.
(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.

Eingebracht von: Pirata 16:57, 8. Jun. 2008 (CEST)

Satzungsänderung A2: §4 (4) Ausübung des Stimmrechts

§4 (4) Ausübung des Wahlrechts
war:
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)
wird:
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, in dem nach §2 (2) bestimmten Gebietsverband und wenn der Pirat mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)

Begründung für Abweichung von der Bundessatzung:
Die Bundessatzung ist in diesem Punkt durch Verabschiedung der Unterpunkte §3 (2a) und (2b) inkonsistent.

Eingebracht von: Pirata 17:46, 8. Jun. 2008 (CEST)

mögliche Sätzungsänderungen aufgrund des BuPTs

Hier werden Satzungsänderungen erarbeitet und vorgestellt, die für den Landesverband empfehlenswert sind aufgrund von Änderungen in der Bundessatzung. Berücksichtigung finden solche Änderungen, die zwar keinen Widerspruch herbeiführen würden, jedoch zu einer Harmonisierung der beiden Satzungen beitragen. Die Ausarbeitung geschieht durch die PG Satzung, Ansprechpartner ist Pirata. Die PG Satzung sucht noch Mitglieder.

Satzungsänderung B1: §9b (8) Kassenprüfer

§9b (8) Zufügung:
(8) Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann auf Verlangen vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Prüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.

Begründung:
Ich stelle diese Änderung zur Diskussion. Einerseits gibt es uns eine weitere Kontrolle über unsere Finanzen, andererseits ist es fraglich, ob wir diese Positionen personell besetzen können und der Bedarf dazu besteht.

Eingereicht durch: Pirata 17:44, 8. Jun. 2008 (CEST)



Kommentar / Unterstützung einer Änderung f. Hessen

Die bestehende Regelung zur Wahl und Amtszeit der Kassenprüfer soll geändert werden, damit eine Kassenprüfung rechtzeitig vor einem Parteitag durchgeführt werden kann und nicht erst während des Parteitags. Die Kassenprüfer sollen nun Gelegenheit bekommen, in Absprache mit dem Schatzmeister bereits während der Amtszeit des Schatzumeisters Einblick in die Unterlagen zu den laufenden Geschäften zu nehmen. Vorteil möglicher Zwischenprüfungen ist vor allem, dass sich der Umfang der abschließenden Prüfung entsprechend verringert und Angaben zur jeweils aktuellen Kassenlage ggf. rechtzeitig korrigiert werden können. Die Übergabe der Unterlagen scheint nicht unbedingt erforderlich, der Halbsatz "..., die ihnen dann vollständig zu übergeben sind." sollte gestrichen werden. (8) S. 2 "Diesen obliegen die Vorprüfung..." sollte geändert werden in: " Diesen obliegen die Prüfung..."

Eingereicht durch: Michael Seidel , 05. Juli 2008

teilweise geändert in:
auf Verlangen vollständig zu übergeben.
Hintergrund: Eine Prüfung vor Ort ist nicht immer machbar. Sollten sich Kassenprüfer und Schatzmeister nicht einig werden, ergeben sich daraus Rechtsansprüche seitens der Kassenprüfer.
gemäß Vorschlag auf Prüfung statt Vorprüfung geändert.

Satzungsänderung B2: Finanzordnung (Entwurf)

Finanzordnung: Diskussion Verteilerschlüssel ist: Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%.

a) Wollen wir die Verteilung? Wenn nein, welche wollen wir statt dessen?
b) was ist mit Bezirksverbänden?

Eingebracht durch: Pirata 17:56, 8. Jun. 2008 (CEST)

freie Satzungsänderungen

Hier können Anträge zu Satzungsänderungen vorgestellt werden. Bei der Erstellung von Satzungsänderungen sollte dringend auf die Form und mögliche verpflichtende Satzungsänderungen geachtet werden. Die PG Satzung ist gerne dabei behilflich. Bitte achtet auf die satzungsbedingte Form und Fristen.
<betrifft §x>
<war Text>
<wird zu Text>
<Begründung / Erläuterung>
Eingereicht durch: <Benutzer|Name>

Satzungsänderung C1: §9 Strukturgremium


Eingereicht von: Pirata 18:46, 8. Jun. 2008 (CEST)
Zurückgezogen: Pirata 16:14, 13. Jul. 2008 (CEST)

Satzungsänderung C2: Einladung zum Parteitag via E-Mail

<betrifft §9b (2)>

<Wird angepasst>
(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Fax oder signierte E-Mail) mindestens 6 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

<Wird eingefügt>
(3) Alle Piraten werden zuerst per E-Mail eingeladen. Die E-Mail enthält einen Link, über welchen die Piraten ihre Teilnahme oder Absage am Parteitag bekanntgeben können. Piraten die nicht auf die E-Mail reagieren werden fristgerecht per Fax (wenn Faxnummer hinterlegt) oder Brief eingeladen.

<Weitere Änderung>
Folgende Paragraphen-Nummerierung wird um 1 erhöht


<Begründung / Erläuterung>
Kosten und Aufwand sparen

<Status Satzungsändung>

  • Überarbeitet nach Hauke's Vorschlag zur Reduktion des Verwaltungsaufwandes
  • Nach MadDog's Meinung Finale Version

Satzungsänderung C3: Offenes und Virtuelles Plenum

Der Vorschlag soll zwei Sachen erreichen:
- Plenum in der Satzung verankern
- Teilnahme und Initiierung von allen Piraten an Entscheidungen ermöglichen

zu ändernde §:
§9 (1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht, das Plenum und die Gründungsversammlung.

§9a (4) Der Landesvorstand tritt mindestens zweimal jährlich auf dem offenen Plenum zusammen. Er wird Zusätzliche Zusammenkünfte werden vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Neue §: §9c - Das Plenum

(1) Das Plenum fungiert als erweiterte zusätzliche Mitgliederversammlung der Hessischen Piraten. Das Plenum ist ein Organ des Landesverbandes mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand. Das Plenum wird unterteilt in das offene Plenum und das virtuelle Plenum.

Zur Erläuterung: Der Landesparteitag 02/2008 wird sowohl dem virtuellen Plenum 
als auch dem Landesverband Hessen initiativ eine entsprechende Geschäftsordnung geben.

(2) Das offene Plenum tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Im Rahmen des offene Plenums tagt der Vorstand. Tagungsordnung, Tagungsort und Veranstaltungshäufigkeit sind in der Geschäftsordnung geregelt.


(3) Im virtuellen Plenum können alle hessischen Piraten abstimmen. Der Vorstand ist angehalten die Umsetzung der Beschlüsse des Plenums zu ermöglichen, jedoch behält der Vorstand die Verantwortlichkeit für alle Entscheidungen des virtuellen Plenums.

(4) Der Vorstand gibt dem offenen und virtuellen Plenum jeweils eine Geschäftsordnung.

(5) Eingaben an das virtuelle Plenum müssen vor dem offene Plenum bekanntgegeben werden. Einreicher kann jeder hessische Pirat sein. Der Vorstand wird angehalten, möglichst viele Entscheidungen in das virtuelle Plenum zu verlagern. Jede Eingabe wird laut Geschäftsordnung des Plenums diskutiert, darauf auf dem offene Plenum behandelt und anschliessend virtuell abgestimmt. Die Stimmen werden ausgezählt und das Ergebnis - ggf. mit Stellungsnahme des Vorstandes - im Protokoll nachgetragen. Der Vorstand übernimmt das Votum des virtuellen Plenums oder lehnt dieses mit Begründung ab.


Siehe Papiere der AK Basisdemokratie

Status Satzungsändung: 26.06.2008

  • Version 1.1, Konsolidierter Vorschlag von [AK Basisdemokratie]
  • Version 1.2, MadDog, Formatverbesserung, Aufzeigen noch uneiniger Punkte
  • Version 1.3
    • Alternativversion als Auftrag an Vorstand erstellt
    • Satzungsanstrag wiederhergestellt um für den LaPT beide Fassungen zur Verfügung zu haben (ggf. wird Satzungsantrag auf Parteitag von Antragsteller zurückgezogen)
  • Version 1.4, Finale Version ohne Alternativen mehr

- MadDog

Satzungsänderung C4: $9a Der Landesvorstand

betrifft §9a (5)

war:
(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

wird zu:
(5) Auf Antrag 1/100 der Piraten kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert werden, um sich mit aktuellen Fragestellungen und anschließender Stellungnahme in Form von Beschlüssen zu befassen.

Eingereicht durch: AK Basisdemokratie

Satzungsänderung C5: