Attribut:Antragstext
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A
Dem Kapitel "Trennung von Staat und Religion" im Wahlprogramm wird hinzugefügt:
"
===Keine Sonderregelungen für Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht===
Beschäftigte bei Religionsgemeinschaften müssen als Arbeitnehmer die gleichen Rechte haben wie Beschäftigte in nichtreligiösen Unternehmen bzw. Organisationen. Auch bis zur vollständigen Entflechtung von Kirche und Staat darf es nicht hingenommen werden, dass in Organisationen, die öffentliche Gelder erhalten, Menschen wegen ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer persönlichen Meinung oder ihrem privaten Lebenswandel benachteiligt werden."
Dieser Antrag ergänzt den Wahlprogrammantrag "Trennung von Staat und Religion". +
Dem Kapitel "Trennung von Staat und Religion" im Wahlprogramm wird hinzugefügt:
"
===Keine religiösen Symbole in staatlichen Institutionen===
Alle religiösen Symbole werden aus staatlichen Institutionen entfernt. Architektur und Gestaltung eines Gebäudes lassen auf den Charakter der Verwendung dieses Gebäudes schließen. Aufgrund des Anspruchs weltanschaulicher Neutralität unserer staatlichen Institutionen haben religiöse Symbole jeder Art in diesen Institutionen keinen Platz. Davon unberührt bleiben religiöse Symbole, die Angestellte z. B. als Kleidung oder Schmuck tragen (Kreuze als Anhänger, Kopftuch). Eigene Überzeugungen auf diese Art zum Ausdruck zu bringen liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen Menschen."
Dieser Antrag ergänzt den Wahlprogrammantrag "Trennung von Staat und Religion". +
Dem Kapitel "Trennung von Staat und Religion" im Wahlprogramm wird hinzugefügt:
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===Mindesturlaub statt gesetzlicher Feiertage===
In Rheinland-Pfalz leben viele Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen zusammen. Die Meinungen darüber, welche Tage des Jahres einen besonderen Stellenwert haben, gehen mitunter weit auseinander.
Deswegen setzen wir uns für die Aufhebung der gesetzlichen Feiertage ein.
Stattdessen bekommt jeder Arbeitnehmer 12 zusätzliche Urlaubstage, die er frei auf das Jahr verteilen kann und die im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden.
Im Gegensatz zu den übrigen Urlaubstagen müssen diese nicht eingereicht und vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Für Personen, die in Notfall- und Pflegeberufen tätig sind (Feuerwehrleute, Rettungsdienst, Polizei, Ärzte, Kranken- und Altenpflege etc.), sind Ausnahmeregelungen notwendig, die eine Absicherung des Personalbedarfs gewährleisten."
Dieser Antrag ergänzt den Wahlprogrammantrag "Trennung von Staat und Religion" und konkurriert mit "Mindesturlaub statt gesetzlicher Feiertage (B)". +
Dem Kapitel "Trennung von Staat und Religion" im Wahlprogramm wird hinzugefügt:
"
===Mindesturlaub statt gesetzlicher Feiertage===
In Rheinland-Pfalz leben viele Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen zusammen. Die Meinungen darüber, welche Tage des Jahres einen besonderen Stellenwert haben, gehen mitunter weit auseinander.
Deswegen setzen wir uns für die Aufhebung der gesetzlichen Feiertage ein. Auch Sonntage sollen nicht mehr als Feiertage zählen. Stattdessen bekommt jeder Arbeitnehmer 64 zusätzliche Urlaubstage, die er frei auf das Jahr verteilen kann und die im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden. Im Gegensatz zu den übrigen Urlaubstagen müssen diese nicht eingereicht und vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Für Personen, die in Notfall- und Pflegeberufen tätig sind (Feuerwehrleute, Rettungsdienst, Polizei, Ärzte, Kranken- und Altenpflege etc.), sind Ausnahmeregelungen notwendig, die eine Absicherung des Personalbedarfs gewährleisten."
Dieser Antrag ergänzt den Wahlprogrammantrag "Trennung von Staat und Religion" und konkurriert mit "Mindesturlaub statt gesetzlicher Feiertage (A)". +
Im Landeswahlprogramm wird hinter dem Kapitel "Flugverkehrsbelastungen minimieren" ein neues Kapitel "Maßnahmen zur Lärm- und Erschütterungsvermeidung im Bahnverkehr" mit dem nachfolgenden Inhalt eingefügt.
Die Piratenpartei fordert die Ausweitung des im Dez.2012 eingeführten lärmabhängigen Trassenpreissystem sowie des Pilot- und Innovationsprogramm "Leiser Güterverkehr" mit folgenden Punkten:
Sofortige Maßnahmen zur Umrüstung aller Güterwaggons mit neuen, lärmmindernden Rädern und Bremsen. Dazu sollen Anreize geschaffen werden über:
1. die Finanzierung mittels günstiger Kredite, die für eine bestimmten Zeitraum zins- und tilgungsfrei sind.
2. Sonderabschreibungen, die günstiger sind je früher die Umrüstung erfolgt.
Für diese Umrüstung muss ein genauer Zeitstrahl bezogen auf die verschiedenen Rollmaterialien erstellt werden.
3. Alle lauten Güterwaggons, ob privat, staatlich oder ausländisch müssen ab sofort mit einer monatliche Lärmpauschale belegt werden, die jedes Jahr höher wird.
Festlegung von Grenz- und Alarmwerten in der Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese sollen nach Empfindlichkeitsstufen gestaffelt werden und auch bei Klagen Rechtskraft besitzen.
Die Piratenpartei fordert weiterhin die sofortige Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zum Bau einer Umgehung von Rhein- und Moseltal Die Aufnahme dieses Projektes in den Bundesverkehrswegeplan 2015 ist notwendig
Langfristig fordern wir die Entwicklung von neuen, alternativen Transportsystemen, die Vorzugsweise unterirdisch angelegt werden. +
Der Landesparteitag beschließt: Im Wahlprogramm wird im Kapitel "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte" hinter dem Abschnitt "Echte Sicherheitspolitik auf Basis von Fakten " ein neuer Abschnitt "Wissenschaftlich fundierte Kriminalpräventionsstrategie" eingefügt mit folgendem Text:
"Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z.B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu, dass Bund und Länder eine gemeinsame Präventionsstrategie entwickeln. Die bisherigen Ministerialzuständigkeiten für Kriminalprävention im Bund wollen wir prüfen und ggf. in einem Ministerium vereinen." +
Der Landesparteitag beschließt: Im Wahlprogramm wird im Kapitel "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte" vor dem Abschnitt "Polizei- und Ordnungsbehördengesetz" ein neuer Abschnitt "Sicherheitsbewusstsein stärken" eingefügt mit folgendem Text:
Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland oft nicht bekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko oftmals weit überschätzt wird. Wir wollen daher ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken. +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter
Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Sperrklausel
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz strebt an, die Sperrklausel bei
Landtagswahlen auf 2,5% zu halbieren, und damit wenigstens teilweise dem
Umstand zu begegnen, dass ansonsten Tausende von Wählerstimmen
wirkungslos bleiben könnten. Gerade heutzutage, wo wir eine feinere
Gliederung des Parteiensystems erleben, ist die 5%-Hürde ein zu starker
Eingriff in die Gleichheit und Fairness der Wahl. Eine 2,5%-Hürde
erscheint hoch genug, um eine Zersplitterung des Landtages zu
verhindern, aber niedrig genug, um taktische Wahlentscheidungen zu
vermeiden. +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter
Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 1981 festgestellt wurde, ist
die Möglichkeit der Briefwahl problematisch im Hinblick auf die
Grundsätze der freien und geheimen Wahl. Zum damaligen Zeitpunkt wurden
jedoch Briefwahlunterlagen nur in begründeten Fällen ausgestellt, so
dass das Gericht trotz dieser Bedenken die Briefwahl als Möglichkeit der
Beteiligung ansonsten verhinderter Wähler akzeptierte. Mittlerweile ist
die Anzahl der Briefwähler jedoch kontinuierlich gestiegen und stellt
aus Sicht der Piratenpartei ein Problem dar.
Die Piratenpartei möchte daher die Möglichkeit der Briefwahl wieder auf
ein absolut notwendiges Minimum beschränken, bspw. auf Wählerinnen und
Wähler, die sich längerfristig im Ausland aufhalten. Für die Masse der
Briefwähler sollen dagegen andere Möglichkeiten der Stimmabgabe
geschaffen werden. Mobile Wahllokale, die bereits eingesetzt werden um
in kleineren Pflegeeinrichtungen, die über keine eigene Wahlurne
verfügen, die Wahlteilnahme zu ermöglichen, sollen zukünftig auch
einzeln im eigenen Zuhause gepflegte Personen mit einbeziehen. Für
Personen, die sich am Wahltag nicht an ihrem Wohnsitz aufhalten oder
anderweitig verhindert sind, soll es ermöglicht werden, unter
kontrollierten Bedingungen vor dem eigentlichen Wahltermin an
ausgewiesenen Orten zu wählen. +
An der Geschäftsordnung zur SDMV werden folgende Änderungen vorgenommen.
* Das Wort "Versammlungsleitung" wird jeweils durch "Abstimmungsleitung" ersetzt.
* In Abschnitt 3 (Urnen) ist die fortlaufenden Nummerierung zu korrigieren.
* Absatz 3.2 (3) wird gestrichen. +
Die Ständige dezentrale Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinland-Pfalz möge beschließen, das Kapitel "Abschaffung von Ausreisezentren" ersatzlos zu streichen. +
Punkt 4.1 Absatz 1 der Geschäftsordnung der SDMV wird von
"Eine nach Punkt 2.1 zur Akkreditierung beauftragte Person stellt einem Piraten nach Überprüfung der Stimmberechtigung und nach Vorlage des Personalausweises in einem persönlichen Treffen eine Stimmkarte aus. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Adresse in der Mitgliederdatenbank mit der Adresse auf dem Ausweis übereinstimmt."
(zur modularen Abstimmung der einzelnen Akreditierungsmöglichkeiten)<br>
geändert in
"Eine nach Punkt 2.1 zur Akkreditierung beauftragte Person stellt einem Piraten nach Überprüfung der Stimmberechtigung eine Stimmkarte aus. Die Überprüfung der Stimmberechtigung kann erfolgen durch
# die freiwillige Vorlage eines Bundespersonalausweises (§1 Ausweisgesetz),
# <s>die Vorlage des Zahlungsnachweises über den aktuellen Jahresmitgliedsbeitrag des zu akkreditierenden Piraten,</s>
# <s> die Vorlage einer Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, die nicht älter als 3 Monate ist,</s>
# die freiwillige Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis,
# <s> die Vorlage der Bankkarte des zur Beitragszahlung gemeldeten Kontos oder</s>
# Legitimation durch persönliches Kennen (siehe Notariatsrecht)."
(Punkte 1-6 Modular stimmen) +
§4.4 (4) der Satzung wird um folgenden Satz ergänzt.
Die Einberufung erfolgt nur wenn im künftigen Tätigkeitsgebiet der
nächstuntergeordneten Gliederung mindestens 60 Mitglieder ihren
Wohnsitz haben.
Dieser Antrag tritt 21 Tage nach seiner Annahme in Kraft. +
Der Text des §7 "(1) Es gilt die Bundesfinanzordnung." wird durch folgenden Text ersetzt.
===§7.1 – Gültigkeit===
Es gelten die Bestimmungen der Finanzordnung der Bundessatzung. Die hier
getroffenen Regelungen erweitern die Finanzverwaltung auf Landesebene.
===§7.2 – Begriffe===
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) „Kreise“ im Sinne dieser Finanzordnung sind alle Landkreise und kreisfreien Städte des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
(3) Der Landesverband ist die Zuständige Gliederung für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags gemäß Bundessatzung.
===§7.3 – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel===
(1) Die Finanzmittel aus
a) allen Zuweisungen unterliegen zunächst einem Rückstellungsrecht des
Landesschatzmeisters. Zurückgestellte Mittel müssen nach ihrer Auflösung dem
eigentlichen Zweck oder Empfänger zugeleitet werden,
b) Mitgliedsbeiträgen werden nach dem Schlüssel aus der Bundessatzung
verteilt. +
Der §2.4 [Fördermitgliedschaft] wird gestrichen. +
Dem §4 [Organe und Gremien des Landesverbandes] wird folgender Abschnitt hinzugefügt:
===§4.?? [Virtuelle Kreisverbände (vKV)]===
(1) Mitglieder welche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wohnen
für die noch keine Kreisverband existiert können sich in einem
Virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren.
Das Gebiet des vKV entspricht dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
(2) Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. Die Geschäfte
werden weiterhin vom Landesvorstand geführt.
(3) Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im
Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder.
Die Mitglieder wählen folgende Piraten:
- Orgapirat des vKV, verantwortlich für die Organisation innerhalb des vKV
- Pressepirat des vKV, verantwortlich für die Kontakte zur örtlichen Presse
- Verwaltungspirat des vKV, verantwortlich für die Betreuung der Mitglieder
des vKV und Beantragung der Gelder beim Landesverband.
(4) Die von der Mitgliederversammlung bestimmten Piraten werden vom
Landesvorstand entsprechend der Wahl beauftragt. Sie nehmen diese Funktion
so lange wahr bis der Landesvorstand die Beauftragung widerruft, sie die
Beauftragung zurückgeben oder die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten
wählen. +
Dem §7 [Finanzordnung] wird an geeigneter Stelle folgender Abschnitt hinzugefügt:
===§7.?? Virtuelle Kreisverbände (vKV)===
(1) Basierend auf den politischen Grenzen werden für alle Kreise ohne
existierenden Kreisverband Kostenstellen in der Buchhaltung geschaffen
(virtuelle Kreisverbände). Auf diese Kostenstellen werden alle Finanzen
gebucht, die einem tatsächlich existierenden Kreisverband zustünden.
(2) Mittel aus den Kostenstellen virtueller Kreisverbände
a) können von dem Verwaltungspirat des vKV beim Landesvorstand zweckgebunden
beantragt werden.
b) kann jede Gruppe von Piraten mit mindestens drei Mitgliedern des
Landesverbandes, von denen mindestens zwei ihren Wohnsitz im virtuellen
Kreisverband haben beim Landesvorstand zweckgebunden beantragen,
c) müssen in ihrer Verwendung dem zugeordneten vKV zu Gute kommen,
d) gehen bei Gründung entsprechender Kreisverbände in deren Besitz über,
e) des jeweils letzten Geschäftsjahres fließen an den Landesverband wenn
diese im letzten Geschäftsjahr nicht verausgabt wurden. +
Dem §7 [Finanzordnung] wird an geeigneter Stelle folgender Abschnitt hinzugefügt:
===§7.?? – Verteilung und Verwendung der Finanzmittel===
(??) Die Finanzmittel aus<br />
xx) der staatlichen Teilfinanzierung werden wie folgt aufgeteilt:<br />
Der Landesverband erhält '''50%'''.<br />
'''25%''' werden nach Flächengröße der Landkreise und kreisfreien Städte
aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet.<br />
'''25%''' werden nach Einwohneranzahl der Landkreise und kreisfreien Städte
aufgeteilt und an die zuständigen Kreisverbände ausgeschüttet.
Dieser Antrag tritt zum 01.01.2014 in Kraft. +
§5.2a Absatz 7 der Landessatzung wird neu gefasst.
'''Neue Fassung:'''
"(7) Abgestimmt wird über alle Anträge, die mindestens vier Wochen vor der Abstimmung beim LVOR eingereicht werden. Dieser veröffentlicht sie umgehend in der Antragsfabrik im Wiki. Nach ihrer Einreichung dürfen die Anträge nur noch von den Antragstellern verändert werden. Änderungen sind dem LVOR bekannt zu geben. In den drei Wochen vor der Abstimmung dürfen die Anträge nicht mehr verändert werden." +
In §4.1.3 Absatz 1 der Landessatzung wird der Satz
"Die SDMV tagt ab dem 01.03.2013 und endet am 31.12.2013."
geändert in
"Die SDMV tagt ab dem 01.03.2013 und endet am 30.06.2014.". +