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Attribut:Antrag

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L
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt: "* Scientology" aufzunehmen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt: "* Nationaldemokratische Partei Deutschlands" aufzunehmen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt: "* Alternative für Deutschland" aufzunehmen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt: "* Die Freiheit" aufzunehmen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" die Punkte: " * Pro Deutschland * Pro NRW * Pro Köln" aufzunehmen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §4 Absatz 3 der Strukturordnung die Textpasage: " Arbeitskreis, Arbeitsgruppe und Projektgruppe" zu streichen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §6 Absatz 1 Punkt C der Strukturordnung zwischen "sie" und "sich" den Text "ein Arbeitskreis, eine Arbeitsgruppe oder eine Projektgruppe ist und " einzufügen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen §2 Absatz 2 Punkt B der Strukturordnung in: "b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) oder indirekt (z.B. über einen Koordinator) erreicht werden kann," sowie §4 Absatz 3 der Strukturordnung das Satzenden nach "zu jeder Zeit" in: " eine Möglichkeit, sie zu kontaktieren." und §6 Absatz 1 Punkt C der Strukturordnung in: "c) sie schwerwiegend gegen das Transparenzgebot (Strukturordnung §2) verstößt," zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen im ersten Satz von §3 Absatz 2 der Strukturordnung den Text: "Mitglieder des Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden" in: " der Gründungsmitglieder NRW-Pirat sein" zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen im ersten Satz von §3 Absatz 2 der Strukturordnung das Wort: "Zur" durch "Bei" sowie "müssen mindestens drei" durch "muss mindestens eines" zu ersetzen. Des weiteren in §6 Absatz 1 Punkt B der Strukturodnung den Text: "weniger als drei ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind," durch: "weniger als eines der Mitglieder NRW-Pirat ist," zu ersetzten.  +
Der Landesparteitag möge beschließen den ersten Satz von §3 Absatz 2 der Strukturordnung in: "Eine Organisationseinheit braucht mindestens drei Gründungsmitglieder, wobei mindestens eines NRW-Pirat sein muss." zu ändern sowie in §6 Absatz 1 Punkt B der Strukturodnung den Text: "ihrer Mitglieder Mitglieder des Landesverbandes sind," durch: "Personen Mitglied sind oder keiner davon NRW-Pirat ist," zu ersetzten.  +
Der Landesparteitag möge beschließen an §2 Absatz 2 den folgenden Satz anzuhängen: "Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand ansonsten der Landesvorstand."  +
Der Landesparteitag möge beschließen an §2 Absatz 2 bei Annahme von SÄA073 den folgenden Satz anzuhängen: "Ist eine Entscheidung durch diese Stellen nicht innerhalb eines halben Jahres erfolgt, entscheidet der Landesvorstand."  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §2 Absatz 2 bei Annahme von SÄA073 im dort hinzugefügten Satz den Text: "der Landesvorstand" durch: "von der Mitgliederversammlung des betroffenen Gebietes damit beauftragte Büropiraten." zu ersetzen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §2 Absatz 2 bei Annahme von SÄA073 im dort hinzugefügten Satz den Text: "der Landesvorstand" durch: Modul A: "die Mitgliederversammlung des betroffenen Gebietes" und Modul B: "oder von der Mitgliederversammlung damit beauftragte Büropiraten" zu ersetzen. Die Module sollen nacheinander abgestimmt werden.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §2 Absatz 2 der Strukturordnung bei Annahme SÄA075 oder SÄA076 jeweils in Kombination mit SÄA074 in dem Satz der in SÄA074 hinzugefügt wurde den Text: "Ist" durch: "Hat die Mitgliederversammlung keine solche Beauftragung ausgesprochen oder ist" zu ersetzen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Finanzordnung des Landesverbandes NRW den folgenden § hinzuzufügen: §7 Mitgliedsbeitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag ist an den Landesverband zu entrichten.  +
Der Landesparteitag möge beschließen §8 Absatz 3 der Satzung zu streichen und die folgenden Absätze entsprechend neu zu nummerrieren.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern ein passender Anhang existiert, in dem Anhang "UNVEREINBARKEIT" den Punkt: "* Die Rechte" aufzunehmen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen, sofern SÄA003 angenommen wurde, in dem in SÄA003 angehängten Punkt in §4 Absatz 3 der Finanzordnung vor dem Wort "beteiligt" den folgednen Text einzufügen: "direkt "  +