Attribut:Antragstext
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A
Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Satzung wie nachfolgend beschrieben geändert wird.<br>
Es ist zu beachten, dass es '''Optionen''' und '''Alternativen''' gibt. Diese sollen zuerst abgestimmt werden, bevor anschließend über den Gesamtantrag abgestimmt wird.
1. Dem Glossar wird der Punkt „SDMV = Ständige dezentrale Mitgliederversammlung“ hinzugefügt.
2. In §4 [Organe und Gremien des Landesverbandes] wird dem Punkt „Landesparteitag (LPT)“ ein neuer Unterpunkt „ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV)“ hinzugefügt.
3. An §4.1 [Der Landesparteitag (LPT)] werden folgende Veränderungen durchgeführt.
„(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV nach den jeweiligen Regeln statt.“<br>
wird ersetzt durch<br>
„(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder der SDMV nach den jeweiligen Regeln statt.“
„Der Landesparteitag wählt ein Parteitagspräsidium aus mindestens 3 Piraten zu seiner Leitung und zur Protokollführung. Näheres sowie die genaue Aufgabenverteilung im Präsidium regelt die Geschäftsordnung.“<br>
wird ersetzt durch<br>
„(1a) Die LMV wählt ein Präsidium aus mindestens 3 Piraten zu ihrer Leitung und zur Protokollführung.<br>
(1b) Die SDMV wird durch die Abstimmungsleitung und die Abstimmungshelfer organisiert.<br>
(1c) Näheres, insbesondere die genaue Aufgabenverteilung der Versammlungsämter, regelt die jeweilige Geschäftsordnung.“
In Absatz 2 wird „Die Aufgaben des LPT“ geändert in „Die Aufgaben der LMV“.
Neu eingefügt wird<br>
'''Alternative A1:''' „(2a) Die Aufgaben der SDMV sind:<br>
a) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm und<br>
b) die Beschlussfassung über sonstige Anträge."<br>
<s>'''Alternative A2:''' „(2a) Die Aufgabe der SDMV ist die Beschlussfassung über sonstige Anträge."</s>
In Absatz 4 wird „Der LPT“ in „Die LMV“ geändert und ein neuer Absatz<br>
„(4a) Eine Abstimmung der SDMV wird auf Verlangen<br>
a) der Abstimmungsleitung oder<br>
b) eines Piraten, der seit mindestens drei Monaten einen Antrag eingereicht hat
durchgeführt.“<br>
eingefügt.
„(8) Dem Landesparteitag obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, Wahlprogramme, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene.“<br>
wird ersetzt durch<br>
'''Alternative A1:''' „(8) Der LMV obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene."<br>
<s>'''Alternative A2:''' „(8) Der LMV obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, Wahlprogramme, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene."</s>
In Absatz 9 wird „Über den Parteitag“ geändert in „Über die LMV“.<br>
Außerdem wird ein neuer Absatz<br>
„(10) Bei der SDMV erstellen die Abstimmungshelfer für ihre Urne ein Protokoll über den Verlauf und die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmung. Dieses übermitteln sie unterschrieben an die Abstimmungsleitung. Die Abstimmungsleitung erstellt auf Basis der Abstimmungsergebnisse ein Beschlussprotokoll, das von allen Mitgliedern der Abstimmungsleitung unterzeichnet werden muss.“<br>
eingefügt.
4. Neu hinzugefügt wird der Paragraph
"§4.1.3 [Die ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV)]<br>
(1) Die SDMV tagt ab dem 01.03.2013 und endet am 31.12.2013. Dies muss gemäß §5.1 Absatz 1 und 2 bis zum 15.02.2013 allen Landespiraten gemäß §5.1 Absatz 4 mitgeteilt werden. Dabei gibt die Abstimmungsleitung einen unverbindlichen Zeitplan an, nach dem Abstimmungen der SDMV abgehalten werden sollen.<br>
(2) Abstimmungen der SDMV werden bedarfsgerecht nach Maßgabe der Abstimmungsleitung veranstaltet. Der Abstand zwischen zwei Abstimmungen soll etwa 1 bis 2 Monate betragen. Dabei legt die Abstimmungsleitung den Tag und die Uhrzeit fest, zu der die Urne ausgezählt werden muss. Wann die Abstimmung beginnt, entscheiden die Abstimmungshelfer in Absprache mit den dort akkreditierten Piraten unter der Bedingung, dass die Urne<br>
1. zwischen dem Einwurf des ersten Stimmzettels und der Auszählung öffentlich zugänglich,<br>
2. unter der Aufsicht von mindestens einem Abstimmungshelfer und<br>
3. mindestens 2 Stunden lang zur Stimmabgabe geöffnet
ist.<br>
(3) Die Auszählung erfolgt öffentlich.<br>
(4) Die Einladung zu Abstimmungen muss spätestens 4 Wochen im Voraus durch die Abstimmungsleitung an alle zum Zeitpunkt der Einladung stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Stimmberechtigte werden über die Termine, zu denen die Einladung bereits vor Erhalt ihrer Stimmberechtigung versandt wurde, gesondert informiert. Es können in einer Einladung mehrere Abstimmmungen angekündigt werden.<br>
(5) Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes Rheinland-Pfalz hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied der SDMV akkreditiert zu werden.<br>
(6) Die SDMV erhält erstmalig durch die LMV eine Geschäftsordnung.<br>
<s>'''Alternative B1:''' Diese kann nur durch die SDMV selbst geändert werden.</s><br>
'''Alternative B2:''' Diese kann sowohl durch die SDMV, als auch durch die LMV geändert werden.“.
5. An §4.2 [Der Landesvorstand (LVOR)] werden folgende Änderungen durchgeführt.
„(2c) Generalsekretär und politischer Geschäftsführer bilden gemeinsam die Abstimmungsleitung für die SDMV. Durch Beschluss des Landesvorstands können ihr weitere Piraten angehören.“<br>
kommt als neuer Absatz hinzu.
„(3) Die Mitglieder des LVORs werden vom LPT in geheimer Wahl für die Dauer von maximal 13 Monaten gewählt.“<br>
wird geändert in<br>
„(3) Die Mitglieder des LVORs werden von der LMV in geheimer Wahl für die Dauer von maximal 13 Monaten gewählt.“
In Absatz 6 wird „den LPT vorzubereiten“ in „die LMV vorzubereiten“ geändert.
„(11a) Verliert der LVOR dauerhaft die Beschlussfähigkeit, weil weniger als 3 Mitglieder im LVOR verbleiben, müssen die verbleibenden Mitglieder des LVOR unverzüglich einen außerordentlichen LPT einberufen, wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer LPT mit Vorstandswahlen stattfindet.“<br>
wird geändert in<br>
„(11a) Verliert der LVOR dauerhaft die Beschlussfähigkeit, weil weniger als 3 Mitglieder im LVOR verbleiben, müssen die verbleibenden Mitglieder des LVOR unverzüglich eine außerordentliche LMV einberufen, wenn innerhalb der nächsten 3 Monate keine reguläre LMV mit Vorstandswahlen stattfindet.“
„(14) Der LVOR liefert zum Parteitag einen formlosen mündlichen Tätigkeitsbericht ab. Dient der Parteitag laut vorläufiger Tagesordnung auch der Wahl eines neuen Vorstandes, so liefert der amtierende Vorstand einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Wird außerordentlich ein neuer Vorstand gewählt, so reicht der alte Vorstand zum nächsten Parteitag den schriftlichen Tätigkeitsbericht nach. Der schriftliche Tätigkeitsbericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der LPT oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Ein Vorstand kann nur dann entlastet werden, wenn der Parteitag vorher seinen schriftlichen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis genommen hat. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten."<br>
wird geändert in<br>
„(14) Der LVOR liefert auf der LMV einen formlosen mündlichen Tätigkeitsbericht ab. Dient die LMV laut vorläufiger Tagesordnung auch der Wahl eines neuen Vorstandes, so liefert der amtierende Vorstand einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Wird außerordentlich ein neuer Vorstand gewählt, so reicht der alte Vorstand zur nächsten LMV den schriftlichen Tätigkeitsbericht nach. Der schriftliche Tätigkeitsbericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann die LMV oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen. Ein Vorstand kann nur dann entlastet werden, wenn die LMV vorher seinen schriftlichen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis genommen hat. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.“
„(15a) Ist ein Mitglied des LVOR aus diesem ausgeschieden, so ist zum nächsten regulären oder außerordentlichen LPT eine Nachwahl oder Neuwahl anzusetzen.“<br>
wird geändert in<br>
„(15a) Ist ein Mitglied des LVOR aus diesem ausgeschieden, so ist zur nächsten regulären oder außerordentlichen LMV eine Nachwahl oder Neuwahl anzusetzen.“
6. In §4.5 [Der Landesfinanzausschuss] wird<br>
„(6) Der Landesfinanzausschuss legt zu jedem ordentlichen Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor, der auch den Landeshaushaltsplan gemäß §4.5.(2) umfasst.“<br>
geändert in<br>
„(6) Der Landesfinanzausschuss legt zu jeder ordentlichen LMV einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor, der auch den Landeshaushaltsplan gemäß §4.5.(2) umfasst.“
7. Hinter §5.2 [Durchführung von Versammlungen] wird ein neuer Paragraph eingefügt.<br>
„§5.2a [Durchführung der SDMV]<br>
(1) §5.2 gilt nicht für die SDMV.<br>
(2) Die SDMV erstreckt sich im §4.1.2 Absatz 1 genannten Zeitraum über das gesamte Land Rheinland-Pfalz.<br>
(3) Die Beschlüsse nach §4.1 Absatz 2a werden durch Abstimmungen an Urnen gefasst. Eine Urne kann an Abstimmungen teilnehmen, wenn mindestens ['''Alternative C1:''' 5, <s>'''Alternative C2:''' 10</s>] stimmberechtigte Piraten sich für diese Urne akkreditieren lassen. Die Urne ist bei einer Abstimmung beschlussfähig, wenn mindestens 5 Piraten dort abstimmen.<br>
<span style="visibility:hidden" id="pkt7-4"><span id="Anker:pkt7-4"></span></span>
(4) Die Diskussion zu Anträgen der SDMV soll über eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete Mailingliste erfolgen.<br>
'''Optional:''' Diese wird mit dem Forum synchronisiert.<br>
'''Optional:''' Der Landesvorstand ernennt zwei oder mehrere Moderatoren, die eine angemessene inhaltliche Diskussion und die Beteiligung aller Abonnenten sicherzustellen haben.<br>
(5) Der Landesverband trägt die Kosten, die für die korrekte Durchführung der SDMV notwendig sind.<br>
(6) Die SDMV ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfe der Urnen beschlussfähig sind.<br>
(7) Abgestimmt wird über alle Anträge, die mindestens [<s>'''Alternative D1:''' zwei,</s> '''Alternative D2:''' vier] Wochen vor der Abstimmung beim LVOR eingereicht werden. Dieser veröffentlicht die Anträge umgehend in der Antragsfabrik im Wiki. Nach ihrer Einreichung für die SDMV dürfen die Anträge nicht mehr verändert werden.<br>
(8) Eingereichte Anträge können nur bis zu drei Tage vor der Abstimmung zurückgezogen werden. Vor dieser Frist können zurückgezogene Anträge übernommen werden.<br>
(9) Zulässig sind ausschließlich Änderungsanträge zur Geschäftsordnung der SDMV und Anträge nach §4.1 Absatz 2a. Es ist in der Antragsfabrik zu kennzeichnen, dass ein Antrag per SDMV abgestimmt wird.<br>
(10) Abstimmungshelfer vor Ort werden jeweils auf Vorschlag der dort akkreditierten Piraten von der Abstimmungsleitung ernannt. Pro Urne werden mindestens drei Abstimmungshelfer ernannt.“
8. In §5.4 [Verschlusssachen] wird<br>
„(1) Interna können per mehrheitlichem Beschluss, durch den LPT oder dem LVOR, als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss vom LVOR oder vom LPT von diesem Status befreit werden. Die LMV kann Verschlusssachen des LVORs nur nach Abs. 2 aufheben.“<br>
geändert in<br>
„(1) Interna können per mehrheitlichem Beschluss, durch die LMV oder dem LVOR, als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen können per mehrheitlichem Beschluss vom LVOR oder von der LMV von diesem Status befreit werden. Die LMV kann Verschlusssachen des LVORs nur nach Abs. 2 aufheben.“
9. In §5.6 Absatz 1 wird „a) vom LPT,“ in „a) von der LMV,“ geändert.<br>
In den Absätzen 7 und 9 wird jeweils „Der LPT“ durch „Die LMV“ ersetzt.
11. In §9 Absatz 6 wird „auf Beschluss des LPTs“ durch „auf Beschluss der LMV“ ersetzt.
12. §11 Absatz 7 wird geändert in „Näheres bestimmt die auflösende LMV.“
Der Landesparteitag beschließt:
Der Landesfinanzausschuss wird aus der Satzung gestrichen. Die Aufgaben werden dem Landesvorstand übertragen.
Dazu werden
# der §4.5 '''Der Landesfinanzausschuss''' aus der Satzung vollständig entfernt.
# dem §4.2 '''Der Landesvorstand''' ein Absatz (2c) hinzugefügt mit folgendem Wortlaut:
"(2c) Der Landesvorstand ist zuständig für die Finanzplanung des Landesverbandes. Der Landesvorstand legt für jedes Kalenderjahr dem ersten Landesparteitag im Jahr einen Entwurf eines Haushaltsplanes zur Beschlussfassung vor. Bei Abweichungen der Ausgaben zum Haushaltsplan von mehr als 20% bei einzelnen Posten oder von mehr als 10% des Gesamthaushalts legt der Landesvorstand dem nächsten Landesparteitag einen geänderten Haushaltsplan zur Nachtragsbeschlussfassung vor." +
Der Landesparteitag beschließt:
Im §5.7 '''Satzungs- und Programmänderung''' der Landessatzung wird nach Absatz (1) ein neuer Absatz (2) eingefügt:
"(2) Änderungen am Grundsatzprogramm und am Wahlprogramm sind beschlossen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmt."
Die Nummerierung der weiteren Abschnitte wird entsprechend hochgesetzt. +
Die Piraten wollen, dass in Ortsmitten insbesondere im ländlichen Raum je Ort vorerst ein kleines altes Gebäude gekauft und sein Erdgeschoss in eine barrierefreie Musterwohnung umgestaltet wird.<br>
Diese Wohnung kann an ältere Mitbürger vermietet werden, die auf Grund von Gebrechen ihr früheres Haus oder ihre frühere Wohnung am Ort nicht mehr nutzen können.<br>
Das Haus darf diesen Bürgern auch verkauft werden.<br>
Verkaufserlöse fließen in den / einen Fonds zurück.<br>
Wenn nicht sofort Bedarf für eine barrierefreie Wohnung besteht, ist eine Zwischennutzung als Ferienwohnung zulässig. +
Die Piratenpartei RLP tritt dafür ein, dass Zuwendungsfähigkeit und menschliche Anteilnahme als Eignung für ein Medizinstudium gelten. Die Abiturnote darf höchstens als nachrangige Eigenschaft gelten. +
Hiermit beantrage ich die Aufnahme ins Grundsatzprogramm: Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz sieht es als Ziel an, die Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungen auch zwischen den Wahlen zu stärken und auszubauen. Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird hierzu Systeme und Plattformen zur Verfügung stellen, um dem Bürger die Möglichkeit zu geben, sich an der Entwicklung von politischen Forderungen der Piratenpartei Rheinland-Pfalz für die Bürger im Land direkt zu beteiligen bzw. diese Anzuregen. +
Der Landesparteitag möge den nachfolgenden Text als Geschäftsordnung für die ständige dezentrale Mitgliederversammlung (SDMV) beschließen.<br>
==Geschäftsordnung für die SDMV==
=== 1. Begriffsdefinitionen ===
* '''Stimmkarte:''' Die Karte, die ein Pirat bei seiner Akkreditierung erhält und die er zur Teilnahme an einer Abstimmung der SDMV benötigt.<br>
* '''Akkreditierungsnummer:''' Die Nummer, die auf der Stimmkarte steht und den Piraten bei einer Abstimmung anhand eines Abgleichs mit der Akkreditiertenliste gleichzeitig ausweist und anonymisiert.<br>
* '''Stimmzettel:''' Der Zettel, auf dem der Pirat über eingereichte Anträge abstimmt.<br>
* '''Urne:''' Synonym sowohl für das Gefäß, in dem die ausgefüllten Stimmzettel gesammelt werden, als auch für den Ort, an dem eine Abstimmung möglich ist.<br>
* '''Akkreditiertenliste:''' Die Liste, auf der die Akkreditierungsnummern stehen, die bei der zugehörigen Urne zum Zeitpunkt der Abstimmung zugelassen sind.
=== 2. Ämter und ihre Aufgaben ===
====2.1 Die Abstimmungsleitung====
(1) Die Abstimmungleitung besteht gemäß §4.2 (2c) der Landessatzung mindestens aus dem Generalsekretär und dem politischen Geschäftsführer des Landesverbands Rheinland-Pfalz. Zur ihrer Unterstützung kann der Landesvorstand weitere Piraten beauftragen. Für Aufgaben des Generalsekretärs müssen diese eine Datenschutzbelehrung erhalten und eine Datenschutzverpflichtung unterschrieben haben.<br>
(2) Die Aufgaben des Generalsekretärs sind<br>
a) die Akkreditierung von Piraten,<br>
b) die Erstellung von Akkreditierungslisten,<br>
c) die Gründung und Auflösung von Urnen und<br>
d) die Ernennung und Entlassung von Abstimmungshelfern.<br>
(3) Generalsekretäre von Untergliederungen sind ebenfalls zur Akkreditierung der Piraten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs berechtigt, gehören aber nicht der Versammlungsleitung an und müssen auch nicht vom Landesvorstand beauftragt werden.<br>
(4) Die Aufgaben des politischen Geschäftsführers sind<br>
a) die Erstellung der Stimmzettel,<br>
b) die Auswertung der Abstimmungsergebnisse und<br>
c) die Veröffentlichung der Gesamtergebnisse beim jeweiligen Antrag in der Antragsfabrik.<br>
(5) Alle anderen anfallenden Aufgaben teilen die Mitglieder der Abstimmungsleitung unter sich auf.<br>
====2.2 Abstimmungshelfer====
(1) Die Abstimmungshelfer einer Urne werden von den dort akkreditierten Piraten vorgeschlagen und müssen von der Abstimmungsleitung ernannt werden.<br>
(2) Ihre Aufgaben sind<br>
a) die Eröffnung und Schließung der Urne,<br>
b) die Überprüfung der Stimmabgabeberechtigung anhand der Akkreditierungsnummern,<br>
c) die Ausgabe der Stimmzettel,<br>
d) die Kontrolle der Stimmzettelabgabe<br>
e) die Auszählung der Urne und<br>
f) die Weiterleitung der Abstimmungsergebnisse an die Abstimmungsleitung.<br>
(3) Die Abstimmungshelfer weisen die Piraten auf Abstimmungsmodalitäten hin und stellen die Einhaltung der Abstimmungsordnung (Punkt 5) sicher.<br>
====2.3 Protokollführung====
(1) Das Beschlussprotokoll der Abstimmungsleitung umfasst alle Anträge im exakten Wortlaut, die Ergebnisse der Abstimmung, sowie die Teilergebnisse der einzelnen Urnen. Es ist im Piratenwiki zu veröffentlichen, sobald alle notwendigen Daten vorliegen.<br>
(2) Das Protokoll der Abstimmungshelfer enthält die Uhrzeiten von Beginn und Ende der Abstimmung und dem Ende der Auszählung, die Ergebnisse der Auszählung, sowie ein Bericht über Vorkommnisse, die die Gültigkeit der Abstimmung an dieser Urne beeinflussen können. Das Protokoll ist von allen Abstimmungshelfern zu unterzeichnen und zeitnah an die Abstimmungsleitung zu übermitteln.
====2.4 Ende von Ämtern und Befugnissen====
Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
===3. Urnen===
====3.1 Gründung einer Urne====
(1) Alle für die SDMV akkreditierten Piraten haben das Recht Urnen zu gründen.<br>
(2) Eine Gründung verläuft nach folgendem Schema:<br>
1. Ein Pirat stellt bei der Abstimmungsleitung einen Gründungsantrag in Textform. Dieser beinhaltet die Angaben zu Ort und Zeit für ein Gründungstreffen.<br>
2. Die Abstimmungsleitung gibt diese Informationen auf der Info-Mailingliste von Rheinland-Pfalz bekannt. Zwischen der Bekanntgabe und dem Gründungstreffen müssen mindestens zwei Wochen liegen.<br>
3. Auf dem Gründungstreffen wählen die anwesenden Piraten im Beisein des Generalsekretärs oder eines Beauftragten die nach §5.2a (10) der Landessatzung erforderliche Anzahl an Abstimmungshelfern. Außerdem wird die Mailingliste gewählt, über die die Organisation der Urne ablaufen wird, sowie der Ort, an dem die Abstimmung an dieser Urne in der Regel durchgeführt werden soll. Der Abstimmungsort muss öffentlich und möglichst barrierefrei zugänglich sein.<br>
4. Der Generalsekretär bzw. sein Beauftragter ernennt die gewählten Abstimmungshelfer. Über das Gründungstreffen wird ein Beschlussprotokoll angefertigt.<br>
5. Eine erfolgreiche Gründung wird auf der Info-Mailingliste bekannt gegeben.<br>
6. Akkreditierte Piraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln. Sobald genug Piraten sich für diese Urne eingetragen haben (siehe §5.2a Absatz 3 der Landessatzung), kann sie erstmals an einer Abstimmung teilnehmen. Bis dahin bleiben wechselnde Piraten an ihrer alten Urne angemeldet.<br>
(3) Alle existierenden Urnen werden auf einer Übersichtsseite im Wiki aufgelistet.
====3.2 Wechsel zwischen bestehenden Urnen====
(1) Akkreditierte Piraten können frei entscheiden, an welcher Urne sie sich eintragen möchten. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Änderungswünsche sind in Textform an die Abstimmungsleitung zu stellen, müssen aber spätestens drei Tage vor einer Abstimmung erfolgen.<br>
(2) Ist abzusehen, dass an einer Urne bei der Abstimmung weniger als zwei Abstimmungshelfer zur Verfügung stehen werden, so kann sich der verbleibende Abstimmungshelfer mit seiner Akkreditierungsliste auch einer anderen Urne anschließen, so lange dadurch nicht das Ende der Abstimmung überschritten wird. Dies ist schnellstmöglich der Versammlungsleitung und über die vereinbarte Mailingliste anzuzeigen.<br>
(3) Abstimmungshelfer dürfen ihre Stimme nur an ihrer eigenen Urne abgeben.
====3.3 Ernennung und Entlassung von Abstimmungshelfer ====
(1) Nach einer Urnengründung können weitere Piraten zu Abstimmungshelfer ernannt werden, indem mindestens die Hälfte der an der Urne akkreditierten Piraten dies in Textform bei der Abstimmungsleitung beantragen.<br>
(2) Ein Abstimmungshelfer muss auf Antrag<br>
a) des Abstimmungshelfers oder<br>
b) der Hälfte der an der Urne akkreditierten Piraten<br>
von der Abstimmungsleitung entlassen werden. Dieser Antrag ist in Textform zu stellen.
====3.3 Gültigkeit von Urnen====
Eine Urne wird bei einer Abstimmung ungültig, wenn<br>
1. weniger als zwei Abstimmungshelfer bei der Abstimmung vorort waren oder<br>
2. weniger als 5 der dort angemeldeten Piraten ihre Stimme abgegeben haben.
====3.4 Auflösung einer Urne====
(1) Eine Urne wird von der Versammlungsleitung aufgelöst wenn<br>
1. weniger Piraten als nötig an dieser Urne angemeldet sind,<br>
2. weniger als 3 Abstimmungshelfer an dieser Urne angemeldet sind,<br>
3. die Urne dreimal in Folge ungültig ist.<br>
(2) Die an der Urne gemeldeten Piraten werden schnellstmöglich von der Versammlungsleitung über die Schließung der Urne informiert.
===4. Akkreditierung===
====4.1 Allgemeines====
(1) Eine nach Punkt 2.1 zur Akkreditierung beauftragte Person stellt einem Piraten nach Überprüfung der Stimmberechtigung und nach Vorlage des Personalausweises in einem persönlichen Treffen eine Stimmkarte aus. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Adresse in der Mitgliederdatenbank mit der Adresse auf dem Ausweis übereinstimmt.<br>
(2) Adresswechsel sind der Abstimmungsleitung umgehend anzuzeigen. An die angegebene Adresse werden die jeweils aktuellen Stimmkarten versandt.<br>
====4.2 Die Stimmkarte====
(1) Auf der Stimmkarte stehen<br>
a) eine 5-stellige Zufallszahl, über die der Generalsekretär den Piraten zuordnen kann (Akkreditierungsnummer) und<br>
b) Zeilen mit jeweils 2 Feldern, in denen der Erhalt des Stimmzettels und die Stimmzettelabgabe für jede Abstimmung von den Abstimmungshelfern bestätigt werden.<br>
(2) Nach der der letzten Zeile zugeordneten Abstimmung versendet der Generalsekretär per Post neue Stimmkarten an alle akkreditierten Piraten. Die Akkreditierungsnummern bleiben erhalten.<br>
(3) Geht eine Stimmkarte verloren, so wird deren Akkreditierungsnummer gesperrt und der Pirat erhält eine neue Stimmkarte mit geänderter Nummer. Hierfür anfallende Kosten trägt der Pirat.<br>
(4) Der Generalsekretär stellt in Absprache mit den zur Akkreditierung berechtigen Personen sicher, dass es nicht zur Mehrfachvergabe der gleichen Zuordnungsnummer kommen kann.
====4.3 Akkreditierungslisten====
(1) Am Tag vor dem Urnengang versendet der Generalsekretär per signierter E-Mail eine Liste an die Abstimmungshelfer der jeweiligen Urne, auf der die Akkreditierungsnummern der dort akkreditierten Piraten angegeben sind (Akkreditierungsliste). Das Dateiformat muss revisionssicher sein.<br>
(2) Piraten dürfen nur an der Urne abstimmen, auf deren Akkreditierungsliste sie stehen.
====4.4 Ende der Akkreditierung====
(1) Die Akkreditierung des Piraten endet mit dem Austritt aus der Partei, dem Wechsel in einen anderen Landesverband oder dem Ende der SDMV.<br>
(2) Bei ausstehenden Mitgliedsbeitragszahlungen ist der Pirat nicht abstimmungsberechtigt und seine Akkreditierungsnummer erscheint nicht auf der Akkreditierungsliste. Die Akkreditierungskarte verliert aber nicht ihre Gültigkeit.
===5. Abstimmungsordnung===
(1) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Abstimmungshelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Abstimmung in Frage stellen, sofort der Abstimmungsleitung bekannt zu geben. Diese hat alle Landespiraten unverzüglich über die RLP-Info-Mailingliste darüber in Kenntnis zu setzen.<br>
(2) Auf Anordnung der Abstimmungsleitung oder auf Antrag von 20 Akkreditierten muss eine Abstimmung aller oder einzelner Anträge wiederholt werden. Die erneute Abstimmung muss beim nächsten Urnengang der SDMV erfolgen. Der Antrag ist in Textform an die Abstimmungsleitung zu stellen.<br>
(3) Nimmt ein Landespirat nicht an der Abstimmung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Abstimmungsergebnissen oder Beschlüssen.
====5.1 Stimmzettel====
(1) Auf den Stimmzetteln stehen die Antragsnummern und -bezeichnungen aus der Antragsfabrik, sowie Felder zum Ankreuzen für „Ja“ und „Nein“. Kein Kreuz bedeutet eine Enthaltung.<br>
(2) Andere Markierungen als Kreuze dürfen gewertet werden, solange der Wille des Abstimmenden eindeutig erkennbar ist.<br>
(3) Ist der Wille des Abstimmenden bei einem oder mehreren Anträgen nicht erkennbar, so wird diese Stimmabgabe als "ungültig" gezählt. Die Stimmabgabe bei den verbleibenden Anträgen wird dadurch nicht beeinflusst.<br>
(4) Alle anderen Einträge oder Markierungen führen dazu, dass der gesamte Stimmzettel ungültig wird.<br>
(5) Die Abstimmungsleitung verschickt die Stimmzettel in einem revisionssicheren Format, zusammen mit den Akkreditierungslisten an die Abstimmungshelfer.
====5.2 Abstimmung====
(1) Zwei Abstimmungshelfer eröffnen unter Berücksichtigung von §4.1.3 (2) der Landessatzung die Urne. Es ist sicherzustellen, dass diese vor Abstimmungsbeginn leer ist.<br>
(2) Jeder Pirat erhält von einem Abstimmungshelfer einen Stimmzettel. Den Erhalt dokumentiert der Abstimmungshelfer durch einen Vermerk auf der Stimmkarte des Piraten und auf der Akkreditiertenliste.<br>
(3) Die ausgefüllten Stimmzettel werden in die Urne eingeworfen, was wiederum von den Abstimmungshelfern auf der Stimmkarte und auf der Akkreditiertenliste vermerkt wird.
====5.3 Auszählung und Veröffentlichung====
(1) Die Auszählung nehmen die Abstimmungshelfer unmittelbar nach dem Ende der Abstimmung vor.<br>
(2) Alle Ergebnisse werden umgehend in digitaler Form per signierter E-Mail an die Abstimmungsleitung geschickt. Diese veröffentlicht alle Einzelergebnisse und das aufaddierte Gesamtergebnis auf der Seite des jeweiligen Antrags in der Antragsfabrik.<br>
(3) Zeugen müssen die Möglichkeit haben, sich Ergebnisse der Auszählung zu notieren, um sie mit den veröffentlichen Daten abzugleichen.<br>
(4) Die Originalstimmzettel werden zusammen mit der Akkreditierungsliste von den Abstimmungshelfern an die Abstimmungsleitung übergeben. Diese archiviert sie.<br>
(5) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er die satzungsgemäße Mehrheit bekommt. Grundgesamtheit ist die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmen.<br>
(6) Die erneute Auszählung des Gesamtergebnisses muss<br>
1. auf Beschluss der Abstimmungsleitung oder<br>
2. auf Antrag in Textform von mindestens 20 Piraten an die Abstimmungsleitung<br>
erfolgen. Die Auszählung von Teilergebnissen ist nicht vorgesehen.
===6. Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung===
(1) Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung müssen als sonstige Anträge eingereicht werden.<br>
(2) Eine veränderte Geschäftsordnung findet erst bei der nächsten SDMV-Abstimmung Anwendung.
Es wird beantragt (falls der Parteitag das wünscht, ist modular oder jeder Punkt einzeln abzustimmen):
Wir übernehmen die Änderungen und Erweiterungen, die beim Bundesparteitag 2012.2 am Bundes-Parteiprogramm vorgenommen wurden, auch in unser Landesprogramm.
Diese sind:
'''vom Bundesparteitag 2012.2'''
# Im Kapitel "Privatsphäre und Datenschutz" wird im Abschnitt "Privatsphäre" folgender Absatz angefügt: "In einem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (z.B. mittels so genannter Bundes- oder Staatstrojaner) durch staatliche Stellen erkennen wir '''immer''' einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtstaat vereinbar."
# Das Kapitel "Wissenschaft und Forschung" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
# Das Kapitel "Landwirtschaft" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
# Das Kapitel "Jugendschutz"" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
# Das Kapitel "Wirtschaft und Finanzen" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
# Das Kapitel "Rentenpolitik" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
# Das Kapitel "Gesundheitspolitik" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
# Das Kapitel "Europa" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
# Das Kapitel "Außen- und Sicherheitspolitik" wird mit gleichem Text und, soweit möglich, an gleicher Position wie beim Bundes-Parteiprogramm eingefügt.
# Falls zuvor der Antrag "Übernahme-Änderungen-Bund-BPT2010.2-und-BPTs2011" angenommen wurde und damit das Kapitel "Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern)" eingefügt wurde, wird dieses nun wieder gestrichen, da dieser Text nun als Unterpunkt im Kapitel "Wirtschaft" enthalten ist.
# Falls zuvor der Antrag "Übernahme-Änderungen-Bund-BPT2010.2-und-BPTs2011" angenommen wurde und damit das Kapitel "Mehr Demokratie wagen" geändert und neu positioniert wurde, werden die ersten drei Kapitel unseres Landes-Programms nun in folgender Reihenfolge angeordnet:
:Präambel
:Prinzipien piratiger Politik
:Mehr Demokratie wagen
Der Landesparteitag beschließt: Im bisherigen Abschnitt '''17. Landesfinanzen''' des Wahlprogramms wird der Unterabschnitt "Keine Datenhehlerei unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit!" mit folgendem Text ergänzt:
"Es ist inakzeptabel, dass die Landesregierung unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit Bankdaten von Bürgerinnen und Bürgern aufkauft und damit die Steuergerechtigkeit in die Hände von Kriminellen legt, statt sich für ein einfacheres, transparenteres und gerechteres Steuersystem einzusetzen.
Den Ankauf von personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern durch Ämter und Behörden lehnt die Piratenpartei generell ab. In einem Rechtsstaat darf sich der Staat nicht als Datenhehler betätigen. Wer mit Kriminellen zusammenarbeitet und diese für Straftaten oder deren Beute bezahlt, fördert damit ggf. sogar weitere Straftaten. Auch bei Ermittlungen im Bankenumfeld gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung. Es ist nicht hinnehmbar, dass gegen Menschen ermittelt wird und sie z.B. mit einer oft traumatisierenden Hausdurchsuchung rechnen müssen, lediglich weil ihre Daten von Kriminellen an den Staat verkauft werden. Ermittlungen müssen sich im Rahmen von Kriminalitätsbekämpfung generell auf konkrete Verdachtsfälle beschränken. Ein Auslandskonto zu besitzen, darf aber noch keinen Verdacht einer Straftat begründen.
Die mangelhafte Absicherung und Zugriffskontrolle von Unternehmensdatenbanken erleichtert nach Ansicht der PIRATEN, Daten illegal auszulesen und weiterzugeben. Wir setzen uns daher dafür ein, das Bewusstsein für Datensicherheit und Datensparsamkeit auch im Unternehmensumfeld zu stärken." +
Der Landesparteitag möge beschließen:
"Der Landesvorstand möge geeignet Maßnahmen ergreifen um die Nutzbarkeit
der Mailinglisten in Rheinland-Pfalz nutzbar zu halten. Er soll hierfür
einen Maßnahmenkatalog erarbeiten, der grundsätzlich auf eine
nichtsperrende Moderation setzt." +
Mit der Überschrift "Politische Bildung stärken, Verfassungsschutz auflösen" wird als Unterpunkt des Abschnittes "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte" folgender Absatz ins Wahlprogramm aufgenommen:
"Nicht erst die Skandale um neonazistische Morde im ganzen Bundesgebiet haben deutlich gemacht, dass das System Verfassungsschutz seinen Namen nicht verdient hat. Ein Geheimdienst, der fernab jeder demokratischen Kontrolle agiert, mit Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zusammenarbeitet, sie finanziert, ihre Straftaten duldet oder gar dazu anstiftet oder sie vertuscht, schützt unsere Freiheit und Demokratie nicht, sondern gefährdet sie in hohem Maße.
Die Überwachung und Kriminalisierung von politischen Parteien und Gruppierungen gefährdet die Meinungsfreiheit und damit die gesellschaftliche Meinungsvielfalt und Demokratie. Die ausufernden Befugnisse für Geheimdienste widersprechen den Grundsätzen der Piratenpartei: Heimliche Informationsbeschaffung, verdeckte Ermittler und das Anwerben von V-Leuten, heimliches Betreten oder Durchsuchen von Wohnungen oder Computern, optische oder akustische Überwachung und Eingriffe in Post und Telekommunikation, Auskunftsbefugnisse gegenüber Dritten und vieles mehr lassen sich bei Geheimdiensten nicht wirksam kontrollieren und sind daher aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar. Auch die Betätigung des Verfassungsschutzes in der Bildungsarbeit und die vehemente Verbreitung der Extremismustheorie lehnen wir ab, genauso wie Vereinsverbote oder die Aberkennung der Gemeinnützigkeit auf Basis intransparenter, geheimdienstlicher Erkenntnisse.
Wir fordern daher die Auflösung des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes und die ersatzlose Streichung der bisherigen nachrichtendienstlichen Kompetenzen. Die bisher für den Verfassungsschutz bereitgestellten Haushaltsmittel wollen wir der Landeszentrale für politische Bildung zuweisen. Hier soll Demokratiebildung, politische Aufklärung, Präventionsarbeit und die offene Beobachtung politischer Tendenzen zukünftig transparent stattfinden. Ihre überparteiliche Arbeit wollen wir ausbauen und ihre Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung stärken. Die Geschichte und Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz sollen in einem Projekt der Landeszentrale für politische Bildung aufgearbeitet werden."
Der Landesparteitag möge der Spezifizierung folgender Begrifflichkeiten zur organisatorischen Untergliederung der Sonstigen Anträge zustimmen:
=== Positionspapiere ===
In Positionspapieren als Sonstige Anträge werden offizielle Stellungnahmen und Verhaltensweisen zu konkreten Anlässen beschlossen, die in der Regel in den Programmen wenig sinnergebend sind. In ihnen werden also Aussagen zu Positionen des Landesverbandes basisdemokratisch legitimiert. +
Der Landesparteitag spricht sich für einen Finanzausgleich auf Basis des im Bochum abgelehnten Satzungsänderungsantrages SÄA042 aus. Der Landesverband Rheinland-Pfalz wir sich deshalb auf freiwilliger Basis am Finanzausgleich beteiligen. Zu diesem Zweck wird die Hälfte der direkt an den Landesverband gezahlten Mittel aus der Parteienfinanzierung für den Finanzausgleich bereitgestellt. +
Im Abschnitt "Für ein selbstbestimmtes Leben" wird nach dem Absatz "Kein
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen" ein neuer Absatz mit dem Titel
"Kein Flohmärkteverbot in Rheinland-Pfalz" und dem folgenden Text eingefügt:
"Die Piratenpartei lehnt das von der SPD-Landesregierung vorangetriebene
landesweite Flohmärkteverbot in Rheinland-Pfalz ab. Im Gegensatz zu
Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates die Grundrechte des
Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor
Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen.
Die Freiheit des Einzelnen findet nur dort ihre Grenzen, wo die Freiheit
eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird. Durch Flohmärkte,
die meist auf großen Parkplätzen stattfinden, findet nach unserer
Überzeugung keine Einschränkung der Freiheit anderer Menschen statt.
Alle diesbezüglichen Verbote und Verbotsanweisungen sind daher aufzuheben. +
Der Landesparteitag beschließt: Der Abschnitt "Rundfunkgebühren" unterhalb von "Kultur" wird geändert wie folgt:
#Die Überschrift wird geändert in "Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk".
#Der Abschnitt wird verschoben und zu einem neuen eigenen Punkt auf oberster Ebene (nach dem Punkt "Open Access - Zugang zu Wissen schaffen").
#Unterhalb der Überschrift wird als Einleitung eingefügt: <code>"Eine funktionierende Demokratie braucht einen lebendigen Diskurs über Politik und Gesellschaft. Dieser findet heute zu einem entscheidenden Teil über die Medien statt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bildet unserer Auffassung nach eine wichtige und unabhängige Ergänzung und ein oft notwendiges Gegengewicht zu den privaten Medien. Die Piratenpartei sieht daher im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine demokratische Funktion und steht zum Dualen Rundfunksystem. In der bisherigen Ausgestaltung sehen die PIRATEN jedoch erhebliche Defizite und Verbesserungspotential: Transparente Entscheidungsprozesse, objektivere Qualitätskriterien, die Bereitstellung der Inhalte unter freien Lizenzen, die Einführung eines datenschutzgerechten Gebühreneinzug-Modells und eine Besetzung der Rundfunkräte mit NGOs aus bisher vernachlässigten gesellschaftlichen Bereichen gehören daher zu unseren Zielen.</code>
#Nach dem Abschnitt "Dauerhafte Verfügbarkeit öffentlich-rechtlicher Berichterstattung" wird der Abschnitt "Qualitätskriterien für Öffentlich-Rechtliche" eingefügt mit folgendem Text: <code>"Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können inzwischen unabhängig von den Medien Fernsehen und Radio konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten kann daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wiedergeben. Wir setzen uns daher für objektive und transparente Qualitätskriterien ein, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt.</code>
#Unter den bisherigen Abschnitten wird ein neuer Abschnitt "Besetzung und Transparenz der Rundfunkgremien" eingefügt mit folgendem Text: <code>"Der Einfluss der Verwaltungsgremien der Öffentlich-Rechtlichen ist hoch. Dadurch kann es - wie in der Causa Brender - dazu kommen, dass aus parteipolitischem Kalkül versucht wird, Einfluss auf Personal oder Programmgestaltung zu nehmen. Die Piratenpartei fordert daher, dass in Verwaltungsgremien der Öffentlich-Rechtlichen keine Mitglieder von Landesregierungen vertreten sein dürfen. Die Sitzungen der Gremien sollen zukünftig außerdem öffentlich stattfinden und ins Internet übertragen werden. Die PIRATEN setzen sich dafür ein, dass auch bisher vernachlässigte gesellschaftliche Gruppierungen wie z.B. Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen (Chaos Computer Club e.V., DigitalCourage e.V. und Digitale Gesellschaft e.V.), aber auch Konfessionslosenverbände in den Rundfunkräten einen Platz bekommen und Gehör finden.</code>
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Landesvorstand wird beauftragt, anstelle des nächsten regulären Barcamps einen dezentralen Landesparteitag zur Wahl des neuen Vorstands durchführen zu lassen. Auf dem nachfolgenden regulären Landesparteitag wird der neu gewählte Vorstand in einer einfachen Abstimmung sicherheitshalber formal bestätigt. Der Rest der Zeit wird für ein Barcamp genutzt. +
Im Kapitel "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte" des Wahlprogramms wird hinter dem Punkt "Versammlungsfreiheit" ein neuer Punkt
"'''Erforschung und Einsatz von Drohnen'''
Wir sehen die Erforschung und den Einsatz von Drohnen – in der Fachsprache oft UAS (Unmanned Aircraft System), UAV (Unmanned Aerial Vehicle) oder RPAS (Remotely Piloted Aircraft System) genannt – durch staatliche und private Organisationen sehr kritisch. Der Einsatz von Drohnen ermöglicht nicht nur eine rapide Ausweitung von verdachtsunabhängiger Datensammlung und Überwachung, sondern er führt durch die Kombination von Automatisierung und Bewaffnung zu erheblichen Gefahren für alle Menschen, die sich im Einsatzbereich von Drohnen aufhalten. Drohneneinsätze erzeugen ein Klima der Angst, das einer freiheitlichen Gesellschaft nicht angemessen ist.
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz lehnt deshalb innen-, rechts-, forschungs- und rüstungspolitische Maßnahmen zur Förderung des Drohneneinsatzes ab, sofern nicht sichergestellt werden kann, dass die unbemannten Flugsysteme nicht gegen Menschen eingesetzt werden und die Grundrechte nicht einschränken. Dies ist beispielsweise denkbar im Bereich Katastrophenhilfe, Vermisstensuche und Umweltforschung. Militär, Polizei und andere Sicherheitsbehörden
sollen keine Drohnen einsetzen. Den Einsatz und die Erforschung bewaffneter Drohnen lehnen wir kategorisch ab."
eingefügt. +
Das Kapitel 18 "Energiepolitik" des Wahlprogramms wird in "Umwelt- und Energiepolitik" umbenannt.
Der Punkt 18.7 "Nutzung von öffentlichen Gebäuden für regenerative Energie" wird zwischen 18.2.4 "Energieplanung und Risikobewertung" und 18.2.5 "Netzneutralität bei Energienetzen" auf der dritten Hierarchieebene eingefügt.
Die verbleibenden Punkte 18.4 "Einsatz erneuerbarer Energien statt fossiler Brennstoffe" bis 18.9 "Transparenz in der Energiepolitik - Verträge öffentlich machen!" werden gestrichen.
Die Punkte 18.3.1 "Verbraucherinformation verbessern" bis 18.3.5 "Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes" werden in das Kapitel 17 "Verbraucherschutz" verschoben und ersetzen dabei die Punkte 17.1 "Verbraucherinformationsgesetz" bis 17.4 "Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System".
Die somit alleine stehende Überschrift 18.3 "Verbraucherschutz und Umweltinformationsrechte" wird gestrichen.
Punkt 18.2.11 "Natur- und Landschaftsschutz" wird eine Hierarchieebene höher angesiedelt (als Punkt 18.3) und die Punkte 18.2.12 "Landesplanung" bis 18.2.20 "Lichtverschmutzung" als entsprechende Unterpunkte 18.3.X geführt.
18.10 "Fracking" wird ebenfalls zu einem Unterpunkt von 18.3.
'''Anmerkung:''' Sämtliche Gliederungsnummern dienen nur der besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen. Im Wahlprogramm selbst sind weder Gliederungsnummern vorhanden, noch sollen sie eingefügt werden. +
Die Abschnitte "Kein Religionsbezug in der Landesverfassung" (im Kapitel "Modernisierung der Demokratie"), "Staatsleistungen an Kirchen beenden" (im Kapitel "Landesfinanzen) und "Abschaffung des Tanzverbots" (im Kapitel Kultur) werden aus dem Wahlprogramm gestrichen.
Statt dessen wird das folgende Kapitel hinter das Kapitel "Modernisierung der Demokratie" eingefügt.
===Trennung von Staat und Religion===
====Kein Religionsbezug in der Landesverfassung====
Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig ihrer religiösen Ansichten. Statt spezifischem Religionsbezug fordern wir ein Bekenntnis zu allgemein gültigen Werten, auf denen die Gesellschaft aufbaut. Deutschland garantiert als weltlicher Staat Religionsfreiheit. Religiöse und religionsfreie Weltanschauungen sind Privatsache und die Freiheit der Wahl sowie Gleichbehandlung ist durch eine Verfassung ohne Bezüge zu einem Gott oder einer bestimmten Religion zu garantieren.
====Staatsleistungen an Kirchen beenden====
Die Länder zahlen jährlich ca. 400-500 Millionen Euro an die Kirchen. In Rheinland-Pfalz wurden dafür im Landeshaushalt 2013 etwa 53 Millionen Euro veranschlagt. Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen darüber hinaus aufgrund jahrhundertealter Verträge eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich beenden.
====Abschaffung des Versammlungs-, Sport- und Tanzverbots====
Im „Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ ist das Verbot verschiedener Veranstaltungen geregelt. Wir wollen die Paragrafen 6, 7 und 8 streichen (Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen, Verbot von Sportveranstaltungen, Verbot von Tanzveranstaltungen). Der Staat soll hier nicht in die Freiheit des Einzelnen eingreifen. +
Dem Kapitel "Trennung von Staat und Religion" im Wahlprogramm wird hinzugefügt:
"
===Selbstverwaltung der Religionsgemeinschaften===
Die Verwaltung religiöser Institutionen ist vollständig in deren eigene Hände zu legen. Staatliche Stellen dürfen infolge dessen nicht mehr für Austritte aus Religionsgemeinschaften zuständig sein. Damit verbundene Bearbeitungsgebühren entfallen.
Die staatlichen Finanzbehörden sollen nicht länger Kirchensteuern einziehen und verwalten. Kirchen und Religionsgemeinschaften können sich in eigener Verantwortung über Mitgliedsbeiträge finanzieren."
Dieser Antrag ergänzt den Wahlprogrammantrag "Trennung von Staat und Religion". +