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Attribut:Bemerkung

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P
Genehmigung erging bei Nachfrage, warum man denn keine Antwort auf Mail + Brief bekommen hat mündlich. Mit der Bitte den Runderlass zu beachten und nicht vor dem Heimatfest loszulegen.... Das heimatfest war aber in der Woche vor dem 22.07. ;-)  +
Siehe Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_Bissendorf.pdf]]  +
Sie Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_Bohmte.pdf]]  +
Siehe Dokumente [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Bramsche.pdf]] und [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Bramsche_Infobrief_an_Parteien.pdf]]  +
Siehe Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Dissen.pdf]]  +
Siehe Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Glandorf.pdf]]  +
Siehe Scan [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Hilter.pdf]]  +
Siehe [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Melle.pdf]]  +
Siehe auch Datei: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Ostercappeln.pdf]]  +
Wurde über die Samtgemeinde genehmigt, siehe auch für die Mitgliedsgemeinden Badbergen, Menslage, Nortrup und nein ich mach nicht einen Eintrag / Gemeinde) [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Samtgemeinde_Artland.pdf]]  +
Sehr geehrter Herr Nobis, auf Grund Ihrer Mail vom 25.06.2013 teile ich Ihnen mit, dass eine besondere Erlaubnis zur Plakatierung anlässlich der Bundestagswahl am 22.09.2013 entbehrlich ist. Durch Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19.02.2009 (gültig ab 15.03.2009) ist geregelt, dass Plakatwerbung innerhalb der geschlossenen Ortschaften innerhalb einer Zeit von zwei Monaten vor der Wahl zugelassen ist. Die Plakatwerbung ist nach dem Wahltag unverzüglich zu entfernen. Dieses ist spätestens bis zum 28.09.2013 zu veranlassen. Für Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück für Genehmigungen befügt. Seitens der Samtgemeinde Fürstenau werden keine Aufstellwände etc. zur Verfügung gestellt. Bei eigener Aufstellung sind die Eigentumsrechte zu beachten. Diese Mitteilung gilt auch für die Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge und Gemeinde Bippen als Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau. Den Runderlass füge ich bei. Mit freundlichen Grüßen Holger Stünkel Gilt auch für Berge, Bippen  +
Sehr geehrter Herr Nobis, hiermit erteile ich Ihnen die Genehmigung für die Wahlwerbung Ihrer Partei "PIRATEN PARTEI" mit Wahlplakaten in der SG Neuenkirchen. Die SG Neuenkirchen hat keine Plakatwände. Gruß aus Neuenkirchen Dieter Westermann Samtgemeinde Neuenkirchen PS: Neuenkirchen umfasst auch Merzen, Neuenkirchen, Voltlage  +
Siehe Scan [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Eggermuehlen.pdf]]  +
Sehr geehrter Herr Nobis, Plakate können an den Laternen entlang der Ortsdurchfahrt der B 214 angebracht werden. Die Altstadtlaternen im Ortskern sind freizuhalten. Großplakate können auf der Freifläche gegenüber dem Hotel Billenkamp aufgestellt werden (s. beigef. Skizze) Ich gehe davon aus, dass die Plakate nach der Wahl zeitnah wieder abgenommen werden. Mit freundlichem Gruß Werner Gramann Gemeinde Ankum www.ankum.de info@ankum.de  +
Siehe auch Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Bersenbrueck.pdf]]  +
Siehe auch Scan: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Rieste.pdf]]  +
Gesamter Plakatierbescheid für den Wahlkreis 34, sorry, aber ich lade nicht 16 verschiedene Bescheide hoch und bitte um wohlwollende Nachsicht,  +
Abmessungen dürfen DIN A 1 nicht überschreiten. Aufstellung ist nicht gestattet im Bereich des Marktplatzes und der Fußgängerzone, am Brückengeländer auf der Leinebrücke, sowie am Zaun entlang des Alfelder Friedhofes (Walter-Gropius-Ring/Hildesheimer Straße).  +
Genehmigung / Bitte nur an Stellflächen zu Plakatieren, Liste der Stellflächen: [[Datei:Plakatiergenehmigung_BTW13_Gehrde_Stellflaechen.pdf]]  +