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L
§ 38 GG Abs.(1) lautet: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Im Falle von Parteiaus- und -übertritten wird hierauf immer wieder Bezug genommen und die Weitergabe des Mandats an einen Nachrücker verhindert.
Gleichzeitig hat 'die Politik' kein Problem damit, dass der eigentlich verfassungswidrige Fraktionszwang immer und überall in Volksvertretungen praktiziert wird. Abweichler werden von der jeweiligen Fraktion öffentlich gebrandmarkt und - soweit möglich - negativ sanktioniert. Der Verfassungsbruch wird von allen Parteien öffentlich kommuniziert, ohne dass sich Protest dagegen erhebt.
Die Piratenpartei sollte im Rahmen ihrer Möglichkeiten gesetzliche und rechtliche Maßnahmen erörtern, öffentlich vorschlagen, auf den Weg bringen und versuchen durchzusetzen, um den Fraktionszwang auszuhebeln und unter Strafe zu stellen. +
Die Zweitstimme bestimmt bei Wahlen zu Volksvertretungen die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien. Die Sitzverteilung der Parteien im Parlament widerspiegelt die Stimmverteilung bei den abgegebenen gültigen Stimmen (das Problem Sperrklauseln lasse ich hier außen vor). Abweichungen, die durch zu viele Direktmandate (Erststimmen) entstanden sind, werden durch Ausgleichsmandate korrigiert.
Im Laufe der Wahlperiode kann sich das Verhältnis der Mandate der Parteien durch Aus- und Übertritte verschieben. Einen Zwang auf den Aus-/Übertretenden, dass Mandat an seine Partei zurückzugeben, ergibt sich wegen § 38 GG nicht.
Gefordert wird durch diesen Antrag. dass im Falle eines Übertritts, der Proporz durch Ausgleichsmandate wieder hergestellt wird. +
Zu §5 (3):
Die Begrenzung auf die Bezirksgrenzen ist redundant in der Bundessatzung geregelt. Für die Bundessatzung gibt es Pläne, dies zu ändern. Daher ist es sinnvoll diese Passage zu streichen.
Wenn die Bundessatzung dahin gehend geändert wird können wir die Regelung sofort übernehmen.
Sollte sie nicht geändert werden ändert sich für unseren Landesverband nichts.
Dieser Antrag soll die Zusammenarbeit von Kreisen in der Nähe von Bezirksgrenzen, verbessern.
Es ist nicht erkennbar, dass die Begrenzung parteiinterner Strukturen durch Grenzen in unserem Bundesland die Arbeit innerhalb der Partei fördert. Schon heute müssen Aufstellungsversammlungen über Kreisgrenzen hinweg organisiert und durchgeführt werden.
Man kann den letzten Satz als Ausschluss von virtuellen Regionalverbänden verstehen. Daher ist es auch zu streichen. In unserer aktuellen personellen Situation ist es nicht sinnvoll mehr Arbeit zu generieren.
Zu §5 (4):
Die zeitliche Begrenzung ist zu eng gefasst und greift zu stark in die Autonomie der untersten Gliederungen ein.
Für personell herausgeforderte Verbände ist es einfacher eine gemeinsamen Mitgliederversammmlung durchzuführen. Synergieeffekte sollte genutzt werden wo man kann.
So können, gerade im zentralen Ruhrgebiet, Kreise belebt werden und die parteiinteren Zusammenarbeit gestärkt werden. +
In der Piratenpartei herrscht seit Jahren eine hohe 'Austrittsbereitschaft', die meistens auch noch in parteischädigender Form öffentlichkeitswirksam kommuniziert wird. Die Gründe sind häufig persönliche Befindlichkeiten, Defaitismus ("das hat doch alles keinen Sinn mehr", "mit der Partei geht es doch bergab",...) oder sogar Opportunismus (bessere Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten in anderen Parteien).
Sollte es mit den Piraten - was wir ja alle hoffen - mal wieder bergauf gehen, befürchte ich, dass jede Menge Leute plötzlich wieder da sind und keine Skrupel haben, sich für hohe Posten zu bewerben. Mit Hilfe alter Seilschaften könnte das dann sogar gelingen. Hier muss eine Sperre eingebaut werden in Form einer Karenzzeit und einer 3/4. Mehrheit.
Ein weiterer Vorteil ist, dass es sich austrittsbereite Piraten zweimal überlegen, ob sie diesen Schritt machen, wenn sie bei einem möglichen Wiedereintritt Sanktionen zu erwarten haben. +
In der Piratenpartei herrscht seit Jahren eine hohe 'Austrittsbereitschaft', die meistens auch noch in parteischädigender Form öffentlichkeitswirksam kommuniziert wird. Die Gründe sind häufig persönliche Befindlichkeiten, Defaitismus ("das hat doch alles keinen Sinn mehr", "mit der Partei geht es doch bergab",...) oder sogar Opportunismus (bessere Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten in anderen Parteien).
Sollte es mit den Piraten - was wir ja alle hoffen - mal wieder bergauf gehen, befürchte ich, dass jede Menge Leute plötzlich wieder da sind und keine Skrupel haben, sich für hohe Posten zu bewerben. Mit Hilfe alter Seilschaften könnte das dann sogar gelingen. Hier muss eine Sperre eingebaut werden in Form einer Karenzzeit und einer 3/4 Mehrheit.
Ein weiterer Vorteil ist, dass es sich austrittsbereite Piraten zweimal überlegen, ob sie diesen Schritt machen, wenn sie bei einem möglichen Wiedereintritt Sanktionen zu erwarten haben. +
In der Piratenpartei herrscht seit Jahren eine hohe 'Austrittsbereitschaft', die meistens auch noch in parteischädigender Form öffentlichkeitswirksam kommuniziert wird. Die Gründe sind häufig persönliche Befindlichkeiten, Defaitismus ("das hat doch alles keinen Sinn mehr", "mit der Partei geht es doch bergab",...) oder sogar Opportunismus (bessere Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten in anderen Parteien).
Sollte es mit den Piraten - was wir ja alle hoffen - mal wieder bergauf gehen, befürchte ich, dass jede Menge Leute plötzlich wieder da sind und keine Skrupel haben, sich für hohe Posten zu bewerben. Mit Hilfe alter Seilschaften könnte das dann sogar gelingen. Hier muss eine Sperre eingebaut werden in Form einer Karenzzeit und einer 3/4 Mehrheit.
Ein weiterer Vorteil ist, dass es sich austrittsbereite Piraten zweimal überlegen, ob sie diesen Schritt machen, wenn sie bei einem möglichen Wiedereintritt Sanktionen zu erwarten haben. +
Dass es geradezu eine ‚Seuche‘ ist, dass von unserer Partei auf Listenplätzen aufgestellte Mandatsträger aus der Partei austreten oder zu anderen Parteien überwechseln und das Mandat mitnehmen, muss nicht weiter betont werden. Oft wird das Mandat aus pekuniären Gründen behalten. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Solche Maßnahmen sind rechtlich schwierig; die hier vorgeschlagene dürfte aber bei der rechtlichen Durchsetzung Erfolg haben. Einschlägig sind hier die §§ 21 und 38 GG (Bedeutung der Parteien bei der politischen Willensbildung und Unabhängigkeit des Mandats), die in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Die Rechtsprechung urteilt i.d.R. zu Gunsten von § 38:
„Die im Februar 1973 eingesetzte Enquete-Kommission Verfassungsreform des Bundestags hatte sich mit der Frage beschäftigt und in ihrem Schlussbericht vom 09.12.1976 mehrheitlich die Auffassung vertreten, Art. 38 GG verbiete es, dem Abgeordneten, der aus einer Partei ausgeschlossen werde oder freiwillig aus ihr austrete oder in eine andere Partei übertrete, sein Mandat zu entziehen (BT-Dr 7/5924, S. 26 f.). Jede Sanktion eines Partei- oder Fraktionswechsels durch Mandatsverlust sei geeignet, den Abgeordneten bei seiner nach Art. 38 GG „nur seinem Gewissen“ unterworfenen
Willensbildung unter Druck zu setzen und seinen repräsentativen Status zu beeinträchtigen; dies wolle Art. 38 GG verhindern.“ (SaarlVerfGH aaO)
D.h.: Mit einer Verpflichtung zur Rückgabe des Mandats kämen wir juristisch vermutlich nicht durch. Eine Entschädigungszahlung dürfte dagegen wenig Probleme bereiten, zumal die meisten Parteien sogar ohne Austritt ihren Abgeordneten die Weiterleitung eines Teils ihrer Bezüge an die Parteikasse abverlangen.
Auch der Fraktions- und Koalitionszwang, den es faktisch in allen Parlamenten und Räten gibt und der sogar vertraglich vereinbart wird, steht dem o.g. Grundsatz des freien Mandats massiv entgegen.
Daher vermute ich, dass eine solche, zu Beginn der Kandidatur abverlangte Entschädigungsvereinbarung, im Falle einer erfolgreichen Wahl und eines späteren Austritts, durchsetzbar sein dürfte.
Ein wichtiger Grund für die Weigerung, das Mandat an den Nachrücker weiterzugeben, entfiele damit.
Diese Regelung ist aus der Bundessatzung §9 (1) übernommen. Gemäß unserer Satzung ist gemäß § 6b (10) unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, wenn der Posten des Schatzmeisters unbesetzt ist. Das kann aus unterschiedlichen Gründen, z. B. einem Schicksalsschlag passieren. Da der Vorstand jetzt für zwei Jahre gewählt wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, größer als bei einem Jahr. Wenn optional ein stellvertretenden Landeschatzmeisters in die Satzung aufgenommen und gewählt wird, verringert sich die Wahrscheinlichkeit wieder. Dadurch ersparen wir uns mit höherer Wahrscheinlichkeit einen derartigen Landesparteitag. Dieser würde Geld kosten Aufgrund der kurzen, zur Verfügung stehenden Zeit für die Vorbereitung und Durchführung würden voraussichtlich nicht viele Parteimitglieder teilnehmen können.
Wenn der Satzungsänderungsantrag angenommen wird, ändert sich damit auch die Anzahl bei "bis zu ..." auf "zehn" +
Das Amt des Politischen Geschäftsführers (PolGF) gibt es meines Wissens bei den in Parlamenten vertretenen Parteien nur bei den Grünen. Bei uns werden an den PolGF Erwartungen geknüpft, die ein ehrenamtlich arbeitendes Vorstandsmitglied kaum vollumfänglich erfüllen kann. Daher ist eine Streichung nur konsequent. Die Aufgaben würden auf auf stellvertretende Vorsitzende verteilt, ggf. bis zu 3 stellvertretende Vorsitzende, siehe nächster Satzungsänderungsantrag. +
Änderung von bis zu zwei auf bis zu drei stellvertretende Vorsitzende, um die Arbeit auf mehr Schultern verteilen zu können. Dadurch erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes von neun auf zehn. +
Änderung von bis zu drei auf bis zu fünf Beisitzer, um die Arbeit auf mehr Schultern verteilen zu können. Dadurch erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes von neun auf elf. +
Viele Gebiete des Landes sehnen sich nach einer ordentlichen und verlässlichen Vertretung ihrer Region in der Landespartei. Der vorliegendes Satzungsänderungsantrag trägt diesem Wunsch Rechnung und vergrößert den Einfluss der Regionen im Vorstand der Landespartei.
Je Regierungsbezirk soll ein Vertreter vollwertiges Mitglied im Landesvorstand werden. Damit können regionale Wünsche besser Berücksichtigung finden und die Vernetzung der Regionen verstärkt werden.
In einem weiteren Schritt könnte man über die Verteilung der Regionen nachdenken und andere Grenzen als die politisch gegebenen Bezirksgrenzen ansetzen. Dann würde nach dieser Amtszeit ein entsprechend anderer Regionenproporz entstehen. +
Viele Gebiete des Landes sehnen sich nach einer ordentlichen und verlässlichen Vertretung ihrer Region in der Landespartei. Der vorliegendes Satzungsänderungsantrag trägt diesem Wunsch Rechnung und vergrößert den Einfluss der Regionen im Vorstand der Landespartei.
Je Regierungsbezirk soll ein Vertreter vollwertiges Mitglied im Landesvorstand werden. Damit können regionale Wünsche besser Berücksichtigung finden und die Vernetzung der Regionen verstärkt werden.
In einem weiteren Schritt könnte man über die Verteilung der Regionen nachdenken und andere Grenzen als die politisch gegebenen Bezirksgrenzen ansetzen. Dann würde nach dieser Amtszeit ein entsprechend anderer Regionenproporz entstehen. +
Viele Gebiete des Landes sehnen sich nach einer ordentlichen und verlässlichen Vertretung ihrer Region in der Landespartei. Der vorliegendes Satzungsänderungsantrag trägt diesem Wunsch Rechnung und vergrößert den Einfluss der Regionen auf den Vorstand der Landespartei.
Je Regierungsbezirk sollen mindestens zwei Vertreter in einen beratenden Beirat des Landesvorstandes entsandt werden. Damit können regionale Wünsche besser Berücksichtigung finden und die Vernetzung der Regionen verstärkt werden.
In einem weiteren Schritt könnte man über die Verteilung der Regionen nachdenken und andere Grenzen als die politisch gegebenen Bezirksgrenzen ansetzen. Dann würde nach dieser Amtszeit ein entsprechend anderer Regionenproporz entstehen. +
Bemerkung: Als letztes wurde auf dem Landesparteitag in Soest versucht diesen Passus dadurch zu missbrauchen, dass man meinte kurz vor Ende des zweiten Tages, nach bereits erfolgter Abreise der Mehrzahl der Teilnehmer, eine überraschende Vorstandsneuwahl erzwingen zu können. Meine Anregung hier ist, entweder das benötigte Quorum drastisch zu erhöhen oder auf einzelne Vorstandsmitglieder zu beschränken und hier dann auch maximal zwei, was einen kompletten Geschäftsbereich abdecken würde.
Das strukturelle Defizit zieht sich wie ein roter Faden mindestens seit 2012 durch die Partei und verschlimmert sich, zumindest gefühlt, stetig. Der Gründe dafür sind Legion, jedoch muss man irgendwo anfangen die Defizite abzubauen. Aus meiner Sicht kommen wir hier am schnellsten ein deutliches Stück nach vorne, wenn wir hier eklatante Fehlentwicklungen zielorientiert abbauen.
Ist Zustand:
Derzeit lässt man sich in den Landesvorstand wählen ohne eine wirkliche Vorstellung von der Aufgabenstellung zu haben für die man sich bewirbt. Ich behaupte die meisten haben keine wirkliche Vorstellung davon was denn bitte schön der politische Geschäftsführer tatsächlich machen soll. Hinzu kommt die Mär vom basisgesteuerten, verwaltenden Vorstand ohne Entscheidungskompetenzen die damit keine Macht missbrauchen können. In der Folge ist die überwiegende Mehrheit dann aber auch maximal Erbost, wenn genau das herauskommt was hierbei vorprogrammiert ist, nämlich die mehr oder weniger (je nach persönlicher Einstellung) engagierte Chaosbewältigung. Wenn dann einer der maximal gehandicapten dann auch noch aus purer Verzweiflung Dinge entscheidet um das Boot nicht ganz kentern zu lassen, lässt der Shitstorm nicht auf sich warten. Also wählen wir Vorstände, warten bis diese sich 3-6 Monate zu finden versuchen, sich darüber beim jeweiligen einmischen in andere Kompetenzbereiche verkrachen, während sich im Hintergrund klammheimlich auch jegliche Reste von funktioneller Struktur verflüchtigen.
Wo möchten wir hin?
Ein erster Schritt zur Verbesserung der derzeitigen Lage ist eine einigermaßen vernünftige Tätigkeitsbeschreibung in die Satzung zu schreiben, die dem Bewerber einen groben Rahmen der Aufgabe und dem Wähler die Möglichkeit einer vernünftigen Befragung eben jener Bewerber erlaubt. Fest zugeordnete Verantwortungsbereiche erlauben dann aber auch eine recht schnelle Fehlersuche und ggfs. Neubesetzung von Posten mit geeigneteren Personen.
Ein zweiter Schritt ist den Amtsinhaber dann aber auch mit entsprechenden Befugnissen auszustatten um seiner Aufgabe überhaupt nachkommen zu können. Selbst wenn der Vorstand an sich mal Reibungsarm arbeitete scheiterte dies häufig an AG’s die sich als Speerspitze der Avantgarde verstanden und dann eben diverse Beschlüsse nicht umsetzten, oder eben nicht mit eben dem, oder, oder, oder…..
Insbesondere in Zeiten stetig knapper werdender Ressourcen an Mitteln und Personal muss der Vorstand die Möglichkeit haben Schwerpunkte zu setzen und durchsetzungsfähig priorisieren können. Dies kann allerdings nur dann gelingen, wenn gewucherte persönliche Netzwerke und aufgeblähter Selbstbeweihräucherungskontrollwahn, als Transparenz maximal missverstanden, außer Kraft gesetzt werden und funktionelle, schlanke und durch vor allem personenunabhängige Informations- und Kommunikationsstrukturen ersetzt werden. Transparenz ist die Ebenen gerechte Nachvollziehbarkeit von Prozessen und nicht den Wachstumsprozess jeden Gehirnfurzes zwischen Flensburg und Garmisch in Echtzeit mitverfolgen können (oder meist müssen).
Hierzu dient die Geschäftsstellenordnung. Nachdem in der Geschäftsordnung Zuständigkeiten und Bereiche dem jeweiligen mittelfristigen Bedarf und vorhandenen Ressourcen gemäß geordnet sind, spiegelt sich in der Geschäftsordnung das allgemeingültige Mikromanagement des Landesvorstandes und der nachgeordneten Gliederungen wieder. Eine solche Regelung ist zwingende Voraussetzung um in einem nächsten Schritt die Arbeitsabläufe innerhalb aller Gliederungen funktional zu strukturieren und zwar unabhängig davon, ob ein einzelner Büropirat die Obliegenheiten eines vKV bearbeitet oder ein ganzer KV-Vorstand sich die Geschäftsbereiche teilt.
Als Beispiel fordert die Stadt Leverkusen seit Jahren einen Tunnel für die mitten durch die Stadt führende A1 unter dem Slogan "Tunnel statt Stelze", siehe http://www.piratenpartei-leverkusen.de/2013/06/tunnel-statt-stelze/. Bund und Land zeigen nur Lippenbekenntnisse, der Bundesverkehrswegeplan sieht eine bis zu zwölfspurige Megastelze mitten durch die Stadt vor. Dafür hat der Bundesverkehrsminister, in dessen eigenem Wahlkreis ein Tunnel für Durchgangsverkehr milliardenschwer gefördert wurde, aber die diesbezügliche Bürgerbeteiligung quasi amputiert, um Zeit zu sparen und den Neubau der geschädigten Leverkusener Brücke zu beschleunigen. In Leverkusen würde die Tunnellösung zudem das gefährliche Anbohren einer Giftmülldeponie vermeiden, siehe https://piratenpartei-leverkusen.piratenpad.de/Dhuennaue. Auch in Maastricht wurde mit einer Tunnellösung der Durchgangsverkehr effektiv aus der Stadt gelenkt, siehe http://mobil.ksta.de/region/leverkusen/stadt-leverkusen/autobahnplanung-in-leverkusen-maastrichter-tunnel-regt-die-phantasie-von-laermgegnern-an-22619830. In Hamburg wird aktuell die A7 gedeckelt, siehe http://www.hamburg.de/fernstrassen/a7-deckel/, und auch für die A100 in Berlin könnte Potential bestehen. +
Die Fachkraftquote, die in der Heimpersonalverordnung oder den entsprechenden Rechtsverordnungen der Länder geregelt sind, ist politisch unter Beschuss. Verschiedene Interessensverbände, vor allem der Bundesverband privater Anbieter (BpA) fordern ihre Absenkung, weil zahlreiche Stellen unbesetzt seien. Dass zahlreiche Pflegende aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen ihren Beruf zumindest temporär aufgegeben und den Pflexit gewählt haben, wird dabei übersehen.
Ein Absenken der Fachkraftquote würde die prekären Rahmenbedingungen in der Pflege weiter verschlechtern. Ein weiterer Angriff auf die Fachkraftquote findet durch dubiose Fortbildungsanbieter statt, die Bildungsangebote machen, die wegen der geringen Inhalte höchstens zu Helfertätigkeiten qualifizieren, dies aber aufgrund einer rechtlichen Regelungslücke als Fachkraftausbildung verkaufen. (1)(2) Niederschwellige Bildungsangebote können nicht die Qualität einer mehrjährigen Ausbildung ersetzen.
Quellen: (1) http://www.sockenseite.de/wordpress/emo/aufreger/etikettenschwindel/
(2) https://frausofa.wordpress.com/2017/09/18/fachkraft-darf-wohl-jeder/ +
Der Kreisverband hat bereits seit 2015 keinen handlungsfähigen Vorstand
mehr. Versuche, den KV wiederzubeleben, sind nicht gelungen.
Der Landesvorstand hat am 21.10.2107 per Umlauf beschlossen, den KV Gelsenkirchen aufzulösen. +
Landtags- und Bundestagswahl sind vorbei. Die nächste Landtagswahl kommt regulär erst in knapp 5 Jahren. Das Wahlprogramm zur LTW 2017 liegt so vor, wie es zur Wahl gestanden hat; Änderungen sind nachträglich nicht möglich. Wozu wird jetzt weiter am 'alten' Wahlprogramm gearbeitet ? Mein Vorschlag: Alle drei Programme zusammenfassen! Das Grundsatzprogramm wird dem eigentlichen Parteiprogramm vorangestellt. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die die verschiedenen Programmpunkte der drei Programme sinnvoll in ein Gesamtprogramm einpflegt. +
Herstellen einer schnellen und kontinuierlichen Arbeitsbereitschaft innerhalb der Gliederungen. Nach einer Wahl in eine Funktion dauert es häufig Monate bis ein gewähltes Vorstandsmitglied arbeitsfähig ist. Mit dieser Lösung kann am Tag der Wahl in ein Amt ein Vorstandsmitglied / Büropirat seine Aufgaben wahrnehmen. Gleichzeitig erhält er vollen Zugriff und Einsicht über den aktuellen Schriftverkehr zu seinem Tätigkeitsbereich. Urlaubsvertretungen und Stellvertreterregelungen können einfach durch Weiterleitungen organisiert, plötzliche Personalausfälle können innerhalb kürzester Zeit aufgefangen werden.
Der Informationsfluss in den jeweiligen Geschäftsbereichen kann damit automatisiert innerhalb der Strukturen in beide Richtungen erfolgen. Eine Bildung von persönlichen Netzwerken ist nicht mehr notwendig. Erfolgte Arbeit verschwindet nicht mehr mit der Hardware des einzelnen Nutzers. Brüche im Informationsfluss sind schnell zu identifizieren und abzustellen. Die jeweilige Gliederungsebene wird in die Verantwortung genommen Informationen auf ihrer Ebene zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Planungsprozesse sind einfach einzuleiten und abzuarbeiten.
Diese Struktur würde darüber hinaus die immer wieder, vor allem von Pressevertretern, beklagte Kommunikation ins Nirgendwo beenden. Eine entsprechende Funktion ändert sich nie, die dahinter agierende Person im Extremfall täglich. Ist den meisten Leuten total egal, solange irgendjemand ihr Anliegen auch bearbeitet. Entsprechende Änderungen in diversen Onlineauftritten sind dann auch nur dann zu ändern, wenn entsprechende strukturelle Änderungen einheitlich durchgeführt werden. Somit obliegt den Unergliederungen nur noch die Pflege der Daten im eigenen Bereich. Örtliche Arbeitsgliederungen abweichend von der Struktur werden durch interne Weiterleitungen realisiert. Im Extremfall ist dies der Büropirat im vKV. Hier kann im Hintergrund auf eine Adresse zusammengeroutet werden was einläuft, abzüglich der Funktionen die durch den LV wahrgenommen werden, die an den entsprechenden Geschäftsbereich weitergeleitet werden.
Anmerkungen zum Datenschutz:
Hier besteht dann auch die Möglichkeit bestimmte Verfahren der Verschlüsselung einheitlich anzuwenden und die entsprechende Pflege und Aktualisierung zentral dem Fachpersonal anzuvertrauen, so dass Aus- und Weiterbildung auf der Anwenderseite einfacher wird.
Ob ein administrativer Datenschutzbeauftragter (ADSB) in den jeweiligen Gliederungen notwendig ist, ist davon abhängig auf welcher Gliederungsebene die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt. Derzeit ist dies bei den Kreisverbänden von Art und Umfang her durchaus durch die Vorsitzenden als gesetzlich verantwortlich Leitende ihrer Geschäftsstelle in Zweitfunktion zumutbar. Jedoch würde die Einrichtung einer entsprechenden Informationsstruktur dem BDSB und den LDSB eine eigene Kommunikationsstruktur zur Verfügung stellen, auf denen die Informationen direkt bis in die unteren Gliederungsebenen durchlaufen können.
Ohne Datenschutzerklärung, kein Zugang. Auch hier krankt es an fehlenden verbindlichen Strukturen. Eigentlich ist nichts einfacher als gewählte Personen am Wahlabend diese Papiere ausfüllen zu lassen, über die DSB Adresse eine formatierte Änderungsmeldung an LV und Bund abzusetzen und die gezeichnete Papierform nach Fertigung einer Kopie für KV Unterlagen dann per Post an die Bundesgeschäftsstelle zu schicken. Auch hier wären die Grundlagen gelegt eine entsprechende Prozessüberwachung einzuführen was die entsprechenden obligatorischen Schulungen angeht.