Attribut:Begründung

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A
Aktuell können Wahlprogramme für Kommunalwahlen, also u.a. Kreistags- oder (Verbands)Gemeinderatswahlen, in Gebieten ohne Kreisverband lediglich durch den Landesvorstand beschlossen werden, da dieser die Geschäfte in beschriebenen Gebieten führt. Für die meisten Gebiete kann der Landesvorstand jedoch nicht ausreichend über die Probleme und Themen vor Ort informiert sein, um ein angemessenes und auf diese Probleme zugeschnittenes Wahlprogramm vorzustellen. Aktuell wäre es lediglich möglich, dass die Mitglieder vor Ort ein Programm schreiben und der Landesvorstand darüber beschließt. Daher soll dieses Recht gemäß dem Prinzip der Macht der Basis mit der beantragten Änderung auf die Mitglieder im betroffenen Gebiet übergehen. Die Alternative wäre ein Kommunalwahlprogramm für ganz Rheinland-Pfalz, was jedoch aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen in unserem Bundesland wenig zielführend wäre. Der Antrag betrifft alle Wahlgebiete gemäß des Kommunalwahlgesetzes, sofern dort keine selbstständigen, dem Landesverband untergeordneten Gliederungen bestehen. Diese Wahlgebiete sind: * gemäß §9 das Gebiet der jeweiligen Gemeinde bei Wahlen zum Gemeinderat * gemäß §54 Abs.2 das Gebiet der jeweiligen Verbandsgemeinde bei Wahlen zum Verbandsgemeinderat * gemäß §55 Abs.2 Landkreise bei Wahlen zu Kreistagen * gemäß §56 Abs.2 das Gebiet des Bezirksverbands bei Wahlen zum Bezirkstag des Bezirksverbandes der Pfalz * gemäß §57 Abs.1 Ortsbezirke bei Wahlen zum Ortsbeirat Beispielsweise sind gemäß dieses Antrags für die Bestimmung des Programmes für eine Kreistagswahl die Mitglieder eines (potentiellen) vKVs stimmberechtigt. Wer im betreffenden Landkreis wohnt, jedoch einem anderen KV zugeordnet wurde, kann im Wohn-Landkreis zwar für den Kreistag kandidieren, ist jedoch in besagten Programmfragen nicht stimmberechtigt. Dies entspricht den Regelungen zwischen den Landesverbänden.  +
Um die staatliche Neutralität in religiösen Angelegenheiten zu wahren gibt es nur zwei Alternativen: Entweder man bietet für jede Religion ein entsprechendes Unterrichsfach an, oder für keine. Realistisch gesehen wird es immer religiöse Minderheiten geben, für die es weder geeigneten Fachlehrer (für die es wiederum Studiengänge geben muss) noch Lehrpläne gibt. Daher bleibt konsequenter Weise nur die Abschaffung des Religionsunterrichts. Der Ethikunterricht soll erhalten bleiben. Allerdings muss der existierende [http://lehrplaene.bildung-rp.de/no-cache/lehrplaene-nach-faechern.html?tx_abdownloads_pi1%5Baction%5D=getviewclickeddownload&tx_abdownloads_pi1%5Buid%5D=201&tx_abdownloads_pi1%5Bcid%5D=5786 Lehrplan ] dringend überarbeitet werden.  +
Die Mehrheit ist formal korrekt eine qualifizierte 2/3 Mehrheit. Die Menge für diese Mehrheit sollte in der Satzung genau definiert sein. Der Verweis auf die Geschäftsordnung weißt noch einmal explizit darauf hin, in der Geschäftsordnung die nötigen Verfahren zur Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder genau festzulegen. Eine weitere mündliche Begründung erfolgt vor Ort.  +
Die Piratenpartei verpflichtet sich zur Transparenz. Diese muss auch für ihre Protokolle gelten. Um eine ausreichende Informationslage aller Mitglieder auf dem Parteitag sicherzustellen ist ein Auskunftsanspruch für das laufende Protokoll somit elementar. So können bspw. auch Formfehler aufgedeckt werden. Durch die jeweilige Geschäftsordnung besteht die Möglichkeit diesen Anspruch jeweils flexibel umzusetzen, so dass der Ablauf einer Veranstaltung nicht gestört wird. Der Auskunftsanspruch sollte deshalb in der Satzung verankert werden.  +
Ausführlichere und klarere Darstellung als in der bisherigen sehr knappen Formulierung.  +
Die neue Fassung schützt die Partei besser davor, zum Beispiel auf einem Parteitag, überraschend geentert zu werden. Bisher ist es auch einfach möglich, sich für Parteitage Stimmen zu kaufen, zum Beispiel um einen besseren Listenplatz zu bekommen. Zudem erhält der Bewerber mehr Rechte, bisher gab es keinerlei Fristen und der Bewerber währe damit der Willkür der zuständigen Instanz ausgesetzt. Die zuständige Instanz könnte einfach nie über den Beitritt entscheiden und damit dem Bewerber die Möglichkeit der Klage vor dem Schiedsgericht entziehen. Die Frist von 3 Wochen ist recht lang, sie ist aber nötig, damit in der Partei über den Beitritt diskutiert werden kann.  +
Redmine ist ein webbasiertes Projektmanagement-Tool. Es kann für Benutzer- und Projektverwaltung, Diskussionsforen, Wikis, zur Ticketverwaltung oder Dokumentenablage genutzt werden (http://de.wikipedia.org/wiki/Redmine). Die bisherige Organsisation im Landesverband hat enorme Defizite im Informations- und Taskmanagement, viele Aufgaben und Arbeiten können nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, Informationen gehen auf Maillinglisten verloren, wegen mangelnder Abstimmung zwischen den Aufgabenbereichen der Vorstandmitglieder und der Beauftragten entstehen organisatorische Ausfälle und Desorientierung bei organisatorischen Entscheidungen. Das PM Redmine bietet hierfür vollintegrierte Managementfunktionen mit über PlugIns erweiterbare Funktionen und Zugriff über verschiedenste Endgeräte.  +
Piratchen sind definitiv geschlechtsneutral und süß! Darüberhinaus lassen Sie sich wunderbar flauschen!  +
Durch das immer größer werdende Interesse an der Piratenpartei steigt die Arbeitsleistung und Anforderungen der AG Presse enorm. Um den Pressesprecher zu entlasten und eine größere Flexibilität zu gewährleisten ist ein Stellvertretender Pressesprecher absolut erforderlich. Dies wurde auch vom jetzigen Pressesprecher I.S. so erläutert und schon öfter hatte er darum gebeten.  +
Seit Anfang 2014 ist die Extremismusklausel abgeschafft. http://de.wikipedia.org/wiki/Extremismusklausel  +
(Begründung des Antrages zweite Zeile etc.)  +
Dieser Antrag wurde bereits fast wortgleich mit großer Mehrheit am 21.02.2010 angenommen und am 26./27. Juni 2010 als TOP 18 wieder gekippt.  +
Das Reichskonkordat regelte als Vertrag zwischen Papst und Hitler unter anderem die kirchliche Erlaubnis zur Erhebung von Kirchensteuern, den rechtlichen Sonderstatus der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts (dadurch müssen beispielsweise die Finanzen der Bistümer nicht offengelegt werden), die Gleichstellung der Kleriker mit dem Beamtenstatus und den Treueeid der Bischöfe an den Reichsstatthalter (Adolf Hitler). Die genannten Kapitel aus dem Wahlprogramm wollen wir ins Grundsatzprogramm übertragen, weil sie nicht innerhalb der Länderkompetenz liegen. Dieser Antragsentwurf wurde zusammen von Mainzer Piraten und Mitgliedern der Giordano-Bruno-Stiftung erstellt.  +
Somit kann sich das Parteitagspräsideium auf seine Aufgabe vorbereiten und die Vorbereitung des Parteitags unterstützten. Jeder Parteitag behält trotzdem das Recht über sein Präsidium zu entscheiden.  +
Die LMV in Trier hat sich in einem Meinungsbild für die Etablierung eines Online-Abstimmungstools ausgesprochen. Die SDMV war ein netter Versuch, ist aber nach Ansicht vieler Piraten gescheitert. Zurück zu einem "nur LMV" kann nicht die Lösung sein, denn die Teilnahme an einer LMV stellt eine große Hürde für die Mitwirkung dar. Lasst uns das endlich korrigieren und bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen!  +
Diese Änderung soll die Möglichkeit schaffen, dass Urnen mit zu wenigen Stimmen doch noch gezählt werden können. Außerdem wird die bestehende Regelung bei nur einem Abstimmungshelfer neu gefasst.  +
Zugang zu sanitären Anlagen verhindert Wildpinkeln und sorgt insofern dafür, dass Bereiche wie Innenstädte und Rasthöfe sauberer bleiben. Diese Sauberkeit und auch der Zugang zu sanitären Anlagen ohne entwürdigendes Bitten in Gastwirtschaften oder Geschäften muss als Recht jedes Einzelnen angesehen werden.  +
nicht immer wird ein Vorsitzender oder sein Stellvertreter neu gewählt. Deshalb sollte "neu gewählt" durch "aktuell gewählt" ersetzt werden. Dazu weitere kleine grammatikalische Korrekturen.  +
Damit sich alle Landespiraten auf den LPT vorbereiten können, ist es wichtig, dass bereits vor dem LPT feststeht, was beschlossen werden soll. --Jan G. 18:54, 30. Nov. 2009 (CET) (Landespirat zum Zeitpunkt der Antragsstellung, nicht jedoch zum Datum des Parteitags) Anmerkung: Falls Jan nicht berechtigt sein sollte, den Antrag zu stellen, weil beim LPT nicht mehr dem LV RLP angehören wird, übernehme ich den Antrag.--Friedel 16:56, 1. Dez. 2009 (CET)  +
Der Antrag ist selbsterklärend; weitere Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.  +