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L
Der LPT möge beschließen folgende Module in das Wahlprogramm aufzunehmen und an geeigneter Stelle in das Kapitel 1.7.1 Handelsabkommen CETA und TTIP des WP Entwurfes einfügen.<br><br>
Bitte den Antrag modular abstimmen.<br><br>
1. Modul:<br>
Überschrift bitte um „TISA“ ergänzen<br>
1.7.1 Handelsabkommen CETA, TTIP und TISA<br><br>
2. Modul:<br>
Bitte den Einleitungssatz ergänzen um:<br>
Ebenfalls in Verhandlung befindet sich das globale Dienstleistungsabkommen TISA, welches in Bereiche wie Bildung, Banken, u.s.w. vordringt und diese zu Handelswaren machen möchte.
<br><br>
3. Modul:<br>
Wichtige Details der Verträge sind in Anhänge (Annexe) geregelt. Diese dürfen auch nach Ratifizierung vom _Gemeinsamen Ausschuss_ geändert werden. Dieser _Gemeinsame Ausschuss_ unterliegt keiner Parlamentarischen Kontrolle, ist nicht demokratisch legitimiert und ist somit dem Primat der Politik entzogen.*<br><br>
4. Modul:<br>
Erschweren von Rekommunalisierung<br>
Durch den starken gewünschten Wettbewerb und Wettbewerbsregeln wird eine bereits heute durch Beihliferegularien erschwerte Rekommunalisierung weiter erschwert.
<br><br>
5. Modul:<br>
Verhindert ein zukunftsweisendes Urheberrecht, z.B. durch den Verbot der Umgehung von DRM-Systemen. <br><br>
6. Modul:<br>
Bitte den bisherigen Schlusssatz ergänzen und geeignet positionieren:<br>
Die Eingriffe durchdringen allen Bereiche und beeinflussen die Handlungsfähigkeit der Landesregierung und lassen teilweise eine übergroße Sensibilität bei Gesetzesvorlagen erwarten.<br>
Nicht zuletzt aus diesen genannten Gründen setzen wir uns für eine Ablehnung von CETA, TTIP und TISA ein.<br><br>
7. Modul:<br>
Nach unserer Auffassung muss Freihandel folgenden Grundsätzen folgen und unsere Werte als Solidar- und Werkgemeinschaft widerspiegeln und ins Zentrum rücken:<br><br>
Modul 7.1<br>
1. Menschenrechte, <br>
2. Bürgerrechte, <br>
3. Verbraucherschutz, <br>
4. Arbeitnehmerrechte, <br>
5. Umweltschutz, <br>
6. Datenschutz, <br>
7. Schutz von Persönlichkeitsrechten<br>
8. soziale Gerechtigkeit, <br>
9. Transparenz, <br>
Modul 7.2<br>
1. Vorsorgeprinzip, <br>
2. Nachhaltigkeit <br>
3. entwicklungspolitische Kohärenz, <br>
4. geeignet sein um Vertreibung aus der Heimat nicht zu verstärken<br>
5. In weiten Bereichen soll gelten: Regional vor Global. <br>
6. Güter und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssen jederzeit Rekommunalisierbar sein. <br>
7. Güter und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssen vorrangig den Menschen dienen und sind keine Spekulationsobjekte.<br>
8. Das gilt für Einrichtungen der Bildung, Wasserversorgung, Elektrizitätsversorgung, Gasversorgung, Krankenversicherungen, Internet, Feuerwehr, Polizei,<br>
9. Schiedsgerichte in ihrer heutigen Form sind grundsätzlich auszuschließen.
10. Klagerecht muss immer allseitig möglich sein, sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten und finanzierbar sein.<br>
11. Kapitalflucht und Steuerflucht sind in den Abkommen einzudämmen. Es gilt: Da wo Umsatz gemacht wird sind auch Steuern zu entrichten. <br><br>
1.12.4 Rundfunk und Medien<br><br>
Der LPT möge beschließen das folgende Kapitel in den Absatz 1.12.4, Rundfunk und Medien, des vorläufigen Wahlprogramms aufzunehmen:<br><br>
Bitte den Antrag modular abstimmen<br><br>
Modul 0 Kapitelname<br>
Bitte den Titel des Kapitals ändern in: <br>Medien, Rundfunk und Urheberrecht
<br><br>
1. Modul:<br>
Medienkonzentration<br>
Wir treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Die Novellierung des Landesmediengesetzes und einen Rundfunkstaatsvertrag mit dem Ziel, die Konzentration der Medienunternehmen weiter zu erhöhen, lehnen wir ab, da Zeitungsverlagen die Kontrolle privater TV-Anbieter oder die Bildung von Informations- und Meinungskartellen nicht noch leichter gemacht werden sollte. Wer im Printbereich lokal eine Meinungsmacht innehat, soll nicht gleichzeitig auch den lokal vorherrschenden Privatsender betreiben dürfen. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert.<br><br>
2. Modul:<br>
Programmvielfalt und Spartenkanäle<br>
Die digitalen Spartenkanäle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ein Element der notwendigen Programmvielfalt, ermöglichen die Erprobung neuer Programmideen und unterstützen, auch mit Programmwiederholungen, individuelle Sehgewohnheiten der Zuschauer und damit die Grundversorgung. Sofern die digitalen Kanäle weiter ohne besondere Mehrkosten betrieben werden können, soll die vorhandene Anzahl nicht eingeschränkt werden.<br><br>
3. Modul:<br>
Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren<br>
Wir lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Laut Verfassung soll dieser unabhängig und staatsfern sein.<br><br>
4. Modul:<br>
Vertreter politischer Parteien sind in Rundfunkräten entbehrlich<br>
Wir lehnen die Einflussnahme von Parteipolitik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell ab.<br>
Wir wollen Parteienvertreter in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind, abschaffen. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen, durch Parteien instrumentalisierten, Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden, besetzt ist. <br> <br>
5. Modul:<br>
Überparteiliche Intendanten<br>
Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass Rundfunkintendanten von Vertretern politischer Parteien oder unter deren Einflussnahme gewählt werden. Die Unabhängigkeit bei der Wahl der Intendanten ist zu gewährleisten.<br><br>
6. Modul:<br>
Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte<br>
Wir fordern die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen guten Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen.<br><br>
7. Modul:<br>
Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat<br>
Wir streben die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in die Rundfunkräte an. Diese sind neben Parteivertretern überwiegend mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund, besetzt. Die Nutzer der sogenannten „Neuen Medien“, die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Als Interessenvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. (CCC) prädestiniert. Der CCC hat sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben und stellt einen verlässlichen Vertreter der Internetnutzer dar.<br><br>
8. Modul:<br>
Verfügbarkeit von Medieninhalten<br>
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV- und Radio-Angebote sowie interaktive Medieninhalte, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Internet ermöglicht eine nachhaltige Archivierung und Publikation dieser Inhalte, dennoch stehen jene in der Praxis nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Wir fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.<br>
Zu diesem Zweck setzen wir uns für eine Rücknahme der im 12. RÄStV (?) eingeführten Depublikation öffentlich-rechtlicher Medieninhalte im Internet ein. Darüber hinaus sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Inhalte unter freier Lizenz zur Verfügung stellen.<br><br>
9. Modul:<br>
Digitale Lernmittelfreiheit<br>
Wir wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende.<br><br>
10. Modul:<br>
Gebührenfinanzierung<br>
Die 2013 eingeführte Haushaltspauschale sehen wir als eine Lösung für die frühere durch die GEZ (?) praktizierte Verletzung der Privatsphäre zahlreicher Rundfunkteilnehmer. Gleichzeitig lehnen wir eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Eine derartige Gebührenerhebung würde eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale bedeuten.<br>
Wir sprechen uns darüber hinaus für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studenten, ALG-II-Empfänger und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus. Insbesondere bei Studenten soll die Einschränkung fallen, die derzeit lediglich BAföG-Empfänger (?) zur Gebührenbefreiung berechtigt.<br><br>
11. Modul:<br>
Freiheit des Internets erhalten <br>
Das Internet ist ein wichtiges Mittel, das den Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Wir setzen uns dafür ein, den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten. Beschränkungen sowohl auf Anbieterseite (zum Beispiel Internetsperren) als auch auf Anwenderseite (zum Beispiel Three Strikes (?)) müssen auch auf Landesebene verhindert werden.<br><br>
12. Modul:<br>
Medienpädagogik – Förderung der „sekundären Lesefähigkeit“ (Digital Literacy)<br><br>
13. Modul:<br>
Umgang mit IT und dem Internet<br>
Um allen Menschen die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft zu eröffnen, wollen wir schon in den Schulen den Umgang mit digitaler Technologie systematisch fördern. Das Erlernen mindestens einer höheren Programmiersprache sowie Grundkenntnisse in Datenbanken, Suchmaschinen, HTML (?) und der Internet-Infrastruktur soll für jeden Schüler selbstverständlicher Teil der Lernziele sein.<br><br>
14. Modul:<br>
Abbau von Hürden<br>
Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges, persönliches Netzwerk von Kontakten in sozialen Netzwerken zu erarbeiten, sehen wir als zentrale Ziele der schulischen Erziehung und Bildung. Deshalb wollen wir die Nutzung digitaler Medien in der Schule, im Unterricht sowie in den unterrichtsfreien Zeiten, fördern, statt sie, wie bisher, durch Verbot von Mobiltelefonen einzuschränken. Ebenso sollte kreativer Einsatz von Internetquellen bei Facharbeiten, Hausarbeiten etc. gefördert werden, statt diesen als Täuschungsversuch zu ächten.<br><br>
15. Modul:<br>
Urheberrecht<br><br>
16. Modul:<br>
Reform des Urheberrechts<br>
Wir werden im Landtag, über den Einfluss durch den Bundesrat, eine Reform des Urheberrechts einleiten. Diese Reform soll in der Hinsicht in das bestehende Urheberrecht eingreifen, als dass es sich dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das in Schieflage geratene Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt.<br><br>
17. Modul:<br>
Geltungsbereich und Zeitraum<br>
Für diese Reform sollen die im Urheberrecht verankerten Zugeständnisse an die Allgemeinheit, die Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden. <br>
Ferner soll die Geltungsdauer des Urheberrechts herabgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber zu schützen, ad absurdum.<br>
Die Dauer des Urheberrechts soll höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten. Für Filme soll das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten - für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung.<br><br>
18. Modul:<br>
Zugang und Verfügbarkeit<br>
Der digitale Wandel erfordert eine völlige Neubewertung der von Konzernen propagierten „Medienpiraterie“. <br>
Ein digital verfügbares Kulturgut wird durch kopieren oder Teilen niemandem genommen, es stellt vielmehr eine Bereicherung für andere Menschen dar. Während früher der Freund eine Schallplatte auf Kassette überspielte und so die Musik einem Freund zugänglich machte, ist der damals zeitraubende Vorgang heute in Sekundenschnelle über das Internet möglich. Das Prinzip ist das gleiche.<br>
Die hohen Zahlen, die häufig von Medienvertretern genannt werden, was Kopien und damit verbundene Verluste angeht, sind bisher noch von keiner uns bekannten unabhängigen Institution oder Studie bestätigt worden. <br><br>
19. Modul:<br>
Kern-Merkmale <br>
Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur sowie im Interesse der Urheber an einer gestärkten Position gegenüber den Rechteverwertern, soll die Urheberrechtsreform der Piratenpartei Deutschland, zu Ungunsten der derzeit unverhältnismäßig bevorteilten Rechteverwerter, folgende Kern-Merkmale beinhalten:<br>
Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes (?) und Mashups (?) soll erleichtert werden, Kopierschutzmaßnahmen komplett untersagt und Tauschbörsen (?) legalisiert werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.<br><br>
20. Modul:<br>
Trennung von kommerziell und privat<br>
Wir fordern die strikte juristische Trennung zwischen kommerzieller Verwertung und nicht kommerzieller Verwertung.<br>
Dabei soll nicht kommerzielle Verwertung grundsätzlich frei von Urheberrechtsabgaben und den Folgen von Urheberrechtsverstößen erfolgen können. <br><br>
21. Modul:<br>
Abmahnindustrie eindämmen<br>
Diese Maßnahme soll nicht zuletzt die sich ausweitende Abmahnindustrie, deren Mahnungen sich häufig gegen Privatpersonen richten eindämmen.
<br><br>
22. Modul:<br>
Lehrmittel <br>
Im Bildungskontext soll die Mediennutzung frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität, und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser. <br>
Des Weiteren sollen in diesem Bereich zusätzlich neue Geschäftsmodelle auf der Basis von freien Lizenzen angeregt werden. <br>
Ferner sollen insbesondere Lehrende und Referenten mit einer Reform aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.<br>
<br>
23. Modul:<br>
Was öffentlich bezahlt ist, steht öffentlich zur Verfügung<br>
Von öffentlichen Geldern finanzierte oder mitfinanzierte Forschungsergebnisse, Kulturgüter oder andere dem Urheberrecht unterworfene Inhalte oder Produkte sollen der Öffentlichkeit kostenlos und unter freien Lizenzen zur Verfügung stehen. <br>
Das stärkt den Wissens- und Kulturstandort Deutschland: -Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.- <br>
(Siehe auch Verfügbarkeit von Medieninhalten und Open Access) <br> <br>
24. Modul:<br>
Stärkung der Urheber <br>
Neben diesen Zugeständnissen an die Allgemeinheit sollen die Rechte der Urheber gegenüber den Verwertern gestärkt werden. So sollen Urhebern Zweitverwertungsrechte eingeräumt werden, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen und unbekannte Nutzungsarten nicht pauschal eingeräumt werden können. <br>
Es soll die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 25 Jahre beschränkt werden und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber fallen.<br>
Zudem soll ausgeschlossen werden, dass sich Verleger zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber sichern können.<br><br>
25. Modul:<br>
Förderung von GEMA Alternativen wie C3S<br>
Wir wollen eine Wahlmöglichkeit für Kunstschaffende, wenn es um die Rechtevertretung geht. Wir halten daher die Cultural Commons Collecting Society SCE mbH (C3S SCE) für eine Unternehmung, die zumindest in gleicher Weise Förderung und Unterstützung erhalten soll wie die GEMA. <br>
Um den Start zu erleichtern wollen wir prüfen, in welcher Weise das Land weitere Anschubförderungen unterstützen kann.<br>
Mit Ihrem Sitz in Düsseldorf haben wir als Land NRW ein besonderes Interesse, eine solchen Gesellschaft zu fördern, und mit Ihr Künstler, Kreative und Unternehmen in deren Branchen anzuziehen in das Land zu locken. <br><br>
26. Modul:<br>
Panoramafreiheit<br>
Die Panoramafreiheit ist zu gewährleisten. Um das weiterhin sicherzustellen, wollen wir uns auf Ebenen dafür einsetzen. <br>
Ferner Seiten wir uns dafür ein, vorhandene Einschränkungen in Innenräumen, bei Texten und 3D Kunstwerken zu überprüfen und wo sinnvoll abzuschaffen.<br><br>
27. Modul:<br>
Bundesratsinitiativen<br>
An vielen Stellen ist Landesrecht eingeschränkt und es sind Änderungen auf Bundesebene notwendig. Hier wollen wir über Initiativen im Bundesrat eine entsprechende Umsetzung erzielen.
<br><br>
Der LPT möge beschließen, den folgenden Abschnitt in das Kapitel „1.4.3, Bauen und Wohnen überall in Nordrhein-Westfalen" im Wahlprogramm 2017 an geeigneter Stelle einzufügen<br><br>
1.4.3 Bauen und Wohnen überall in Nordrhein-Westfalen<br><br>
Einführen eines qualifizierten Mietspiegels<br>
Wir fordern für alle Kommunen die verpflichtende Einführung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB. Das Land NRW soll mit entsprechenden Gesetzen und Gesetzesinitiativen dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse ihre Wirkung überhaupt entfalten kann, denn ohne vergleichbaren und anerkannten Mietspiegel auch keine Kenntnis über Mietpreise und damit auch keine Mietpreisbremse. <br><br>
+
Der LPT möge beschließen, den folgenden Abschnitt in das Kapitel "Wirtschaft, Mittelstand und Energie" im Wahlprogramm 2017 an geeigneter Stelle einzufügen.<br><br>
Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. <br>
Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.<br> +
Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. <br>
Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.<br> +
Der LPT möge beschließen, den folgenden Abschnitt in das Kapitel „1.13.x, Weiterbildung" im Wahlprogramm 2017 an geeigneter Stelle einzufügen<br><br>
1.13.x Weiterbildung <br><br>
Lebenslanges Lernen stärken<br>
Erwachsenenbildung ist für das digitale Zeitalter unerlässlich. Berufsbilder ändern sich heute und in Zukunft grundlegend. Viele klassische Berufe wird es in einigen Jahren nicht mehr geben. Um diesen Menschen weiterhin Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft zu ermöglichen ist ein lebenslanges lernen notwendig. <br>
Insbesondere die Fortbildung im Bereich der Anwendung digitaler Inhalte und Umgang mit digitalen Infrastrukturen wird in Zukunft immer wichtiger.<br>
Wir fordern daher eine Stärkung der Volkshochschulen und anderer Erwachsenenbildungseinrichtungen. Auch die Unternehmen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden.<br><br> +
Der LPT möge beschließen, den folgenden Abschnitt in das Wahlprogramm 2017 an geeigneter Stelle (z.B. 1.9 Innenpolitik und Recht) einzufügen<br><br>
Bitte den Antrag modular abstimmen.<br><br>
Modul 1<br><br>
Mobiltelefonortung<br>
Wir fordern eine strikte Einschränkung von Funkzellenabfragen. Eine Funkzellenabfrage soll weiterhin einem konsequente Richtervorbehalt unterliegen. Nach einer solchen Maßnahme sind alle betroffenen Menschen zu informieren und in barrierefreier, verständlicher Sprache über den Sachverhalt, den Hintergrund und die rechtlichen Möglichkeiten, auch zur Löschung zu informieren. <br>
Alle erfassten Daten müssen nach 6 Wochen, jedoch spätestens nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Eine Verknüpfung und Speicherung im Zusammenhang mit anderen Datenbänken, z.B. Fanerfassungen aller Art werden untersagt.<br><br>
Für Stille SMS, Mobiltelefonortung und andere Überwachungsmaßnahmen fordern wir zudem zuvor genannten Einschränkungen die Einführung des Richtervorbehalts.<br><br>
Modul 2<br><br>
Staatstrojaner<br>
Wir fordern ein vollständiges Verbot von Staatstrojanern und aller unter diesem Begriff und zu den gleichen Zielen entwickelter Werkzeuge. <br><br>
Modul 3<br><br>
Predictive Policing<br>
Predictive Policing bezeichnet eine Möglichkeit Verbrechen anhand von Statistiken und anderen Informationen vor deren Eintreten vorherzusagen.<br>
Diese Methoden weisen ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerrisiko auf. Grundlage für die Statistiken und anderen Informationsquellen sind Daten, die zuvor gesammelt wurden. Das steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu unserer Forderung zur Datensparsamkeit. <br>
Wir sehen diese Art der daher Polizeiarbeit kritisch. Eine Aussage zu Erfolgen ist derzeit noch schwer. <br>
Wir fordern daher, dass die Datenschutzbeauftragte des Landes die stattfindenden Programme überwacht und regelmäßig öffentlich über die Programme berichtet. <br><br>
Modul 4<br><br>
Automatische Kennzeichenerfassung <br>
Wir fordern eine strikte Einschränkung von automatischer Kennzeichenerfassung und ähnlichen Technologie, die zur Erfassung von Standortdaten von Fahrzeugen dienen.<br>
Dazu zählen z.B. auch die in automatischen Notrufsystemen integrierten SIM Karten. <br><br>
Modul 5<br><br>
Selbstauskunft vereinfachen<br>
Wir fordern die Auskunftsansprüche zu den eigenen Daten zu stärken und den Zugang zu vereinfachen. Das kann z.B. über eine Onlineplattform. Beantragung und Erhalt der Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. <br><br>
<br>
Der LPT möge beschließen, die folgende Ergänzung in das Kapitel „1.4.4.2, Güterverkehr auf die Schiene" im Wahlprogramm 2017 an geeigneter Stelle einzufügen<br><br>
1.4.4.2 Güterverkehr auf die Schiene <br><br>
Um eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen und eine schnellere Umsetzung zu gewährleisten ist die frühzeitige Einbeziehung der Menschen vor Ort von großer Bedeutung. Informationen über den Planungsstand und Beteiligungsmöglichkeiten müssen jederzeit barrierefrei und anwenderfreundlich im Internet zur Verfügung zu stehen.<br>
Die Beteiligung muss mit für die Bürger spürbaren Ergebnissen erfolgen. Dabei sind Veranstaltungen vor Ort genauso vorzusehen wie die Moderation durch Unabhängige. <br><br> +
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen:
Wir setzen uns für den Erhalt der wohnortnahen und niedrigschwelligen geburtshilflichen Versorgung und Verbesserung der Versorgung von Müttern und Neugeborenen ein.
Uns ist der Erhalt der Wahlfreiheit des Geburtsortes für Frauen und der Erhalt der Versorgung mit Hebammenhilfe wichtig.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die wohnortnahe Versorgung der Frauen mit Hebammen sichergestellt wird und die Hebammenhilfe in Deutschland auch zukünftig erhalten wird, sowie die Hebammenleistungen entsprechend der hohen Verantwortung des Berufes angemessen bezahlt werden.
Wir fordern die Verpflichtung der Kliniken, der angestellten Hebamme Art und Umfang der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen, die Einrichtung eines steuerfinanzierten Fonds für Haftpflichthärtefälle, die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre und die Festlegung einer Haftungsobergrenze, so dass z.B. Inflationsrisiken über die Zeit der Verjährungsfrist ausgeglichen sind. +
Mehr Freiheit für die Geheimdienste, Hintertüren in Gesetzentwürfen und Parlamentsanträgen, um selbst die Installation von Kameras auf Schultoiletten oder in Umkleidekabinen von Sporthallen zu legalisieren, zunehmende Kameradichte, Datensammelwut vieler Einrichtung und so weiter. Der Überwachungswahn muss gestoppt werden. Die Bevölkerung muss besser über ihre Rechte beim Schutz der Privatheit und über die Gefahren von Überwachung aufgeklärt werden. Die Bevölkerung muss darin bestärkt werden, frei und unbeobachtet zu leben. +
Privatpersonen müssen stets die gebührenfreie Möglichkeit haben, anonym zu bezahlen. Es ist egal, ob es sich um den Kauf eines neuen Auto, einer neuen Küche oder nur um ein Brötchen handelt. Anonyme Bezahlung sollte bei Geschäftsabschluss mit Privatpersonen immer gebührenfrei möglich sein. +
Fahrscheine für öffentliche Transportmittel innerhalb Deutschlands (auch Inlandsflüge sofern kein anderes Gesetz dagegen spricht) müssen anonym bezahl- und nutzbar sein. Das gilt auch für Monatstickets und Jahresabos. Bei der Einführung von aufladbaren Karten nach dem Vorbild von London oder Amsterdam, sollte darauf geachtet werden, dass die Karten auch bei Kartenzahlen oder Überweisung die Nutzung anonym bleibt. +
Smart Meter müssen vom Wohnungsnutzer selbst ablesbar und die Übertragung (z.B. per Funk) kontrollierbar vom Wohnungsnutzer (abstellbar) sein. +
Kinder und Jugendliche haben das Recht, frei und ungezwungen aufzuwachsen. Sie sollten nicht schon in jungen Jahren an Überwachung gewöhnt werden. Daher fordern wir das Verbot von Kameras in öffentliche Gebäuden und Plätzen, an denen sich überwiegend Kinder und Jugendliche aufhalten, wie Schulen, Kindergärten, Spielplätze usw. +
Wir wollen den Schutz der Privatheit von Anfang an mitdenken und stärken. Dazu wollen wir datensparsame und privatheitsschonende Technologien fördern und die vorhandenen, oft überwachungsintensiven Verfahren reduzieren. +
Der LPT möge beschließen das folgende Kapitel in den Absatz 1.12.4, Rundfunk und Medien, des vorläufigen Wahlprogramms aufzunehmen:
Der Zwangsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ungerecht, verursacht unnötige Kosten und erfordert die Anhäufung von Daten über private Lebensumstände, die von einer nicht kontrollierten Einrichtung verwaltet werden. Der Rundfunkbeitrag soll in seiner Gänze abgeschafft werden und durch ein plausibles, kosten- sowie datensparendes Instrument ersetzt werden. Dazu ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom Land NRW zu kündigen. +
Alle positiv abgestimmten Vorschläge aus dem Digitalen Kompass übernehmen. +
Der LPT möge beschließen, den folgenden Abschnitt im Wahlprogramm 2017 an geeigneter Stelle einzufügen.
Wir fordern die sofortige Einrichtung eines neuen Ministeriums „Digitale Gesellschaft, Vernetzung,
Datenschutz und Breitbandausbau“ („Internetministerium“) mit Bündelungs- und Koordinationsaufgaben für den Weg in die Informationsgesellschaft. +
Die Piratenpartei NRW fordert die Landesregierung auf, die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr aufzulösen.
Der Kooperationsvertrag räumt der Bundeswehr exklusive Rechte in der Bildungslandschaft in NRW ein: Er sieht vor, dass Jugendoffiziere der Bundeswehr Schülerinnen und Schüler in sicherheitspolitischen Fragen aufklären. Dafür übernehmen Jugendoffiziere die Gestaltung von Unterrichtsstunden, um die Schüler über Militärpolitik zu informieren.
Zudem werden Jugendoffiziere in die Ausbildung von Lehramtanwärter/innen eingebunden. Klassen werden zu Studienfahrten oder zum "Tag der offenen Tür" in Kasernen eingeladen. Lehrerinnen und Lehrer haben außerdem die Möglichkeit, an Seminaren zur Sicherheitspolitik der Bundeswehr teilzunehmen.
http://www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/Vereinbarung_BW-NRW-Schulen-2012.pdf
Die zwischen dem MSW und der Bundeswehr getroffenen Kooperationsvereinbarung existiert seit 2008. Aufgrund massiver Kritik in dieser Vereinbarung gab es 2012 eine Neufassung durch die rot/grüne Landesregierung. Die neu eingefügte Aussage, auch Friedensaktivist/innen könnten eingeladen werden, ändert an der grundsätzlichen Kritik nichts. Nach wie vor ist die vorrangige Aussage des MSW, dass die Landesregierung die Einladung von Jugendoffizieren in den Unterricht begrüßt. +
Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um eine gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu ermöglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kollegen. Die Besoldung von Beamten und die Bezahlung von angestellten Lehrern und Lehrerinnen weisen vielfältige Unterschiede auf. Dies führt dazu, dass Tätigkeiten desselben Inhalts, je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, mit bis zu 500 Euro und teilweise größerem Unterschied bezahlt werden.
Wir setzen uns dafür ein, in Gesetzgebungen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten. Entsprechend dem, in der Landesverfassung von NRW, festgeschriebenen Grundsatz muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung gleiche Vergütung gezahlt werden.
Noch immer werden Kollegen und Kolleginnen an den Grundschulen schlechter bezahlt als Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen. Durch die Umstellung des Staatsexamenstudiums auf Bachelor- und Masterstudiengänge ist die Ausbildung der Lehramtstudiengänge gleichwertig. Daher setzen wir uns für die finanzielle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte mit den Lehrkräften weiterführender Schulen ein.
Noch immer kommt es dazu, dass Vertretungslehrer Verträge erhalten, die vor den Sommerferien auslaufen und nach den Sommerferien neu geschlossen werden. Dadurch sind diese Lehrkräfte während der Sommerferien arbeitslos.
Wir fordern für alle Vertretungslehrer Verträge, die sie nicht zwingen, während der Ferien Arbeitslosengeld zu beantragen. +