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Attribut:Begründung

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Wir sind Piraten, wir sind chaotisch. Aufnahmen dauern halt gerne mal etwas länger. Damit das nicht ausufert, sollte eine Begrenzung her, ab der man automatisch Mitglied ist. '''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">((2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung <b>innerhalb eines Monats</b>, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden. <b>Lehnt der Vorstand der Gliederung nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.</b></div>  +
Oftmals gibt es in der Piratenpartei die Behauptung wir seien Postgender, Geschlechter seien uns egal. Dies sollten wir als Werbeeffekt offensiv nach draußen tragen, indem wir explizit mit den althergebrachten Sprachkonstrukten spielen. Vorwürfe des <span style="white-space:nowrap;">[[Datei:Wikipedia-logo.png|12px|link=]] [[p:Androzentrismus|Androzentrismus]]</span> würden so an uns abprallen. Es gibt kein Grund, warum wir generisches Maskulinum verwenden sollten. Sprache wird von denen gemacht, die sie nutzen.  +
'''Aktuelle Fassung:''' :<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</div> '''Neue Fassung:''' :<div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen (relative Zweidrittelmehrheit) beschlossen werden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Ja-Stimmen sind (Zustimmungsquorum).</div> Die alte Fassung ist nicht eindeutig: eine 2/3 Mehrheit, aber von welcher Grundgesamtheit? Die neue Fassung präzisiert dies und fordert: * eine ''relative Zweidrittelmehrheit'', d.h. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden wie nicht abgegebene Stimmen gezählt, und * ein Mehrheits-''Zustimmungsquorum'', d.h. mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen müssen Ja-Stimmen sein. D.h. ungültige Stimmen zählen wie nicht abgegebene Stimmen, aber Enthaltungen zählen wie Nein-Stimmen, wenn sich zu viele enthalten. Dieser Abstimmungsmodus fordert, dass die Angabe von Enthaltungen möglich ist (z.B. weder Ja noch Nein angekreuzt / Zählung der Enthaltungshandzeichen). Die Idee dahinter ist, dass man sich nur enthalten sollte, wenn einem der Abstimmungsausgang egal ist (und so verteilt man seine Stimme quasi gleichmäßig auf die, die sich nicht enthalten). Wenn er aber zu vielen Piraten egal ist (mindestens 50%), so kommt der Änderungsantrag nicht zustande. Eine ähnliche Regelung findet man bspw. auch im [http://bundesrecht.juris.de/gg/art_115a.html Grundgesetz Art. 115a]. Siehe auch: Bundesschiedsgericht-Urteil [http://wiki.piratenpartei.de/images/5/5f/BSG_Urteil_BSG_2008-05-18_1.pdf 2008-05-18/1] (PDF) '''Hinweis''' Zwei Extrembeispiele: * Enthalten sich mindestens 50% der stimmabgebenden Piraten, so kann ein Antrag nicht durchkommen. * Enthalten sich nahezu 50% der stimmabgebenden Piraten, so kann ein Antrag nur durchkommen, wenn es keine Nein-Stimme gibt. Wer diese Einschränkung nicht mag, favorisiert vielleicht meinen konkurrierenden Antrag, der das Zustimmungsquorum weglässt. Wem diese Einschränkungen zu gering sind und wer höhere Schwellen fordert, dem liegt vielleicht eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit (Enthaltungen und unter Umständen ungültige Stimmen zählen als Nein). In allen Fällen muss der Abstimmungsmodus ''vor'' der Abstimmung für alle Beteiligten klar sein. Andernfalls wirkt sich bspw. eine abgegebene Enthaltung unerwünscht aus, ohne dass man dies vor der Abstimmung vollkommen begreifen konnte. Der Abstimmungsmodus legt indirekt auch fest, ob es bei Abstimmungen via Handzeichen überhaupt eine Rolle spielt nach Enthaltungen zu fragen. Eine Konkretisierung/Präzisierung des Begriffs der Zweidrittelmehrheit ist in jedem Falle notwendig.  
Aktueller §7(1): <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. </div> Die derzeitige Fassung ermöglicht es Landesverbänden Untergliederungen zu unterbinden. Die Entscheidung einer lokalen Struktur sollte von den Mitgliedern in dem entsprechenden Gebiet entschieden werden und nicht per Beschluss von oben. Die Neufassung wäre eine Konkretisierung des Parteiengesetz §7. Quellen: :Parteiengesetz §7: http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__7.html :Ipsen (Kommentar zum Parteiengesetz)  +
In der bisherigen Fassung ruht die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt wurde. Das ist etwas zu hart, das sollte man praxistauglicher gestalten. Das Ruhen sollte erst dann zum Tragen kommen, wenn auch nach der ersten Mahnung nicht gezahlt wurde. Außerdem ist derselbe Sachverhalt zweimal geregelt (und dazu noch unterschiedlich), einmal in Finanzordnung/§3 Abs. 2 und Grundlagen/§ 4 Abs. 4. Einmal reicht und Grundlagen/§ 4 Abs. 4 kann dann gestrichen werden.  +
Manch einer ist ja für Scherze wie die Abschaffung Bayerns zu haben. "Soweit mir bekannt ist, haben alle Bezirksverbände eine eigene Satzung und es ergibt sich für die Bezirksverbände damit keine Änderung. Sollte ein Bezirksverband es nicht geregelt haben, wie der Fall zu regeln ist, dass irgendeine Untergliederung keine Satzung hat, dann wäre spätestens mit der Landesverbandssatzung die satzungslose Gliederung mit einer Satzung versehen, wenn es das Gesetz erfordert. Der Kreisverband Nürnberg hätte dann die Satzung erhalten und statt Land würde überall Kreis stehen und statt Landesparteitag Mitgliederversammlung. Die Gründung des KV Nürnberg wäre dann daran nicht gescheitert. " [[Antragsfabrik_Bayern/Satzungslose_Gliederung]]  +
Dieser Antrag ist als Alternative zum Antrag "Spenden über 1000 Euro zeitnah veröffentlichen" gedacht, der seinerseits eine Alternative zum Antrag "Verbot von Firmenspenden" ist. Die Argumente pro und kontra sind weitgehend dieselben und sollen hier nicht wiederholt werden. Abweichend ist nur die Regelung der kumulierten Veröffentlichungen. Sie sind mit quartalsweise statt jählich zeitnäher und damit transparenter, als der Alternativvorschlag. Zudem besorgt die gleitende Fortschreibung - ein neues Quartal kommt hinzu, das älteste fällt heraus - die gleichen Informationen wie der Alternativvorschlag, nur dynamischer und mit einer vierfach höheren zeitlichen Granularität. So sind die Chancen für Reaktionen der Beobachter besser, ohne ernsthaft mehr technischen Aufwand zu erzeugen.  +
Die Bundesländer sind sehr unterschiedlich strukturiert. Die Stadtstaaten und Rheinland-Pfalz besitzen keine Regierungsbezirke, auch kreisfreie Städte und Landkreise sucht man in Hamburg, Berlin und Bremen vergeblich. Daher genügt §7 (1) "Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband." vollkommen aus. Der gesetzlichen Pflicht zur Festlegung der Untergliederung ist auch genüge getan, wenn jeweils eine Gliederung die nächstniedrigere Ebene vorgibt. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.</div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(2) entfällt. </div>  +
[http://www.gesetze-im-internet.de/partg/BJNR007730967.html PartG § 10 Absatz 1 Satz 4]:"Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglieder einer Partei sein."  +
Dieser Antrag soll einen "Standard-Vorstand" ohne viele Spezialposten kombinieren mit der Erweiterung des Vorstands um zusätzliche Mitglieder durch den Bundesparteitag. Hier macht die Satzung einen mindestens sechsköpfigen Vorstand zur Pflicht. Diese Konstellation stellt aber ausdrücklich keine Empfehlung dar, sondern das Minimum!! Die sechs Posten sind essenziell oder gar gesetzlich vorgeschrieben. Vorsitzender: "Chef", Repräsentation nach außen, Koordination Stellvertreter: Reserve für Vorsitzenden, "zweite Achse" Schatzmeister: Geld, Finanzen, Buchhaltung GenSek: Verwaltung, Innere Kommunikation, Bund <-> Länder zwei Beisitzer: breitere Verwurzelung, sorgen für sachliche, persönliche, regionale und Kompetenz-Vielfalt, Reserve für andere Posten, Delegation von Aufgaben, Transparenz Der Bundesparteitag kann diese Konfiguration erweitern, und er soll das auch, weshalb dies auch explizit vermerkt ist. Sechs Mitglieder sind natürlich sehr knapp (logischerweise, s. o.). Der BPT kann hier nach seinen Bedürfnissen die Wahl von zusätzlichen Vorsitzenden, Spezialposten und mehr Beisitzern beschließen. Es sei auch ausdrücklich empfohlen, dies zu tun. Das Konzept hat den Vorteil, dass man bei sich ändernden Rahmenbedingungen nicht jedesmal von vorne anfangen muss, sondern nur die "Schablone" verschieben oder größer/kleiner machen muss. Gleichzeitig fördert diese Regelung die Diskussion im Vorfeld, was für ein Vorstand eigentlich gewählt werden soll. Also beispielsweise, ob man für einen Schwerpunkt einen eigenen Posten schaffen will, oder ob die Beisitzer dafür ausreichen. Schwächen/Probleme: Sollte es ein BPT "schaffen", nur sechs Vorstände zu wählen, hätte dieser Vorstand durch zwei Beisitzer zumindest ein gewisses Maß an Robustheit. Da ein Vorstand mehr als vier handlungsfähige Mitglieder haben muss, kann auch kein stark dezimierter Vorstand einfach "durchregieren". Ein Nachteil stellt auf jeden Fall dar, dass man erst auf dem Parteitag sicher weiß, welche zusätzlichen Posten alle besetzt werden müssen. Dies ist jedoch mit diesem Konzept nicht vermeidbar. Außerdem wird einige Wochen vorher ungefähr klar sein, welche weiteren Vorstandsmitglieder gewählt werden. Und schließlich kann das ganze auch dazu führen, dass Leute eher mit ihren Fähigkeiten kandidieren als einfach nur für ein bestimmtes Amt.  
Die 10% (momentan etwa 1200 Piraten) sind mittlerweile eine zu hohe Hürde. Das ist das selbe Quorum wie für einen außerordentlichen BuPT und sollte niedriger liegen. 2% ODER zwei Landesvorstände sollten ausreichen, um den Bundesvorstand mit einem Thema zu befassen.  +
Dieser Antrag besteht alternativ zu dem Antrag [[Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Freiheit Gleichheit Geschwisterlichkeit|Antragsfabrik/Freiheit Gleichheit Brüderlichkeit]]. Die Diskussion um jenen ergab diesen Antrag. Bitte Diskussionbeiträge entsprechend beachten. „[http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Gerechtigkeit Soziale Gerechtigkeit]“ wird als Universalbegründung für verschiedenste politische Maßnahmen oder Forderungen verwendet. Wahre Gründe werden dadurch verschleiert oder komplexe Erklärungen vermieden. - „Soziale Gerechtigkeit“ ist eine Sprachmanipultation: Durch Verwendung der Kombination dieser zwei ursprünglich positiv belegten Wörter ergibt sich ein neues „Hochwertwort“ mit dem sehr einfach Zuspruch in der Öffentlichkeit erzeugt wird. Im Gegensatz zu juristischer Gerechtigkeit geht es der Politik nicht um wirkliche Gerechtigkeit, sondern um die Definitionshoheit über die „Gerechtigkeit“. Deshalb wird in der Politik, im Gegensatz zu den Gerichten, das Doppelwort „Soziale Gerechtigkeit“ verwendet. Die Parteien definieren je nach Klientel, parteipolitischen Zielen und aktueller politischer Lage „Soziale Gerechtigkeit“ willkürlich. Das Wort „Soziale Gerechtigkeit“ ist damit im Gegensatz zur "Gerechtigkeit" relativ. "Soziale Gerechtigkeit" ist ein unscharfer Begriff, eine Worthülse. '''"Soziale Gerechtigkeit" kann ein abstraktes Ziel von Politik sein jedoch nicht der Geist der Politik.''' Die Forderung nach Gerechtigkeit bedeutet immer den Ruf nach einem Richter, einer Obrigkeit oder höheren Instanz. Soziales Verhalten wie z. B. Fairness findet zwischen den Menschen statt, unabhängig von einem Richter. Doch die richterliche Instanz und somit "Gerechtigkeit" ist von den Menschen geschaffen,- nicht das Menschenbild wird von der richterlichen Instanz bestimmt! Die Judikative der BRD ist an das Sozialstaatsprinzip (Art.20 GG) gebunden. Gerechtigkeit ist so implizit sozial! Ich möchte den "Geist der Sozialen Gerechtigkeit“ durch einen Hinweis auf den Respekt und die Achtung vor dem Leben, der Natur und der Erde ersetzen. Begriffserklärend muß ich wohl hinzufügen, daß das "Universum" die "Gesamtheit aller Dinge" bezeichnet, - die (Welt-)Ordnung, den Kosmos. Der "Rest" im Terminus "das Universum und der ganze Rest" verweist auf die nicht geordneten/erkannten Dinge hin, die Bereiche zwischen der Ordnung, das Chaos. - Alles und Nichts! Der Bezug auf das ''unser Bewusstsein der Verantwortung vor dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest'' ist der Bezug auf die Verantwortung vor Alles <u>und</u> Nichts. Scheinbar unsinnig - Doch aus dieser Idee folgt überpositives Recht: Naturrecht! Das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Das Naturrecht ist "eine wesentliche Argumentationsgrundlage bestimmter Rechtsgebiete wie denen der Menschenrechte oder des Völkerrechts." [http://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht#Bedeutung]. - Das Naturrecht als ur-rechtliche Grundlage des Pirat-Seins. Durch diesen Antrag will ich einen <u>gemeinsamen Standpunkt</u> derer feststellen, ''die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken wollen.'' - Obwohl wir alle in unserer Individualität einzig sind, muß es eine gemeinsame Feststellung geben, auf deren Basis wir unsere Vorstellung von einem Staatswesen aufbauen wollen. Die Menschenrechte bzw das Naturrecht bietet sich rechtsphilosophisch und historisch als Ausgangspunkt von rechtsstaaticher, demokratischer und sozialer Politik an. Wobei der Bezug auf das Naturrecht noch weiter greift, da es auch alle erkannten Dinge neben dem Menschen - die Umwelt des Menschen - einschließt. '''Das Naturrecht als Basis der Rechtsstaatlichkeit ist die einzige Möglichkeit, die Aneignung aller Dinge durch den Menschen rechtlich auszuschließen'''. Der Terminus "geprägt von dem Bewusstsein ihrer Verantwortung vor dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest" ist eindeutig, er impliziert in sich Respekt vor den Dingen und dem Leben, benötigt keinerlei Obrigkeit und wirkt nicht manipulierend oder verschleiernd. Zugleich erinnert er an Douglas Adams "Per Anhalter durch die Galaxis" als Weltanschauung eines Nerds. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung <s>geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit</s> mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab. </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken wollen''' - geprägt von dem Bewusstsein ihrer Verantwortung vor dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest'''. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.</div>  
Dieser Antrag ist ein Alternativantrag zu [[Antragsfabrik/§1, Absatz 5: "im Folgenden" statt "geschlechtsneutral"|TE057]]: Es geht auch uns darum, die bisher vielfach missverstandene Formulierung des §1 (5) durch eine sprachlich klarere zu ersetzen. Der in TE057 dargestellten Ausführung in Sachen Redundanz können wir zwar folgen; die thematische Diskussion macht es aus unserer Sicht aber erforderlich, dennoch in der Satzung eine klare, unmissverständliche Formulierung zu verankern. Daher möchten wir die mit TE057 vorgeschlagene Änderung um '''"unabhängig von ihrem Geschlecht"''' erweitern. Inhaltlich ergibt sich wie für den Änderungsantrag TE057 keine Veränderung. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden <s>geschlechtsneutral</s> als Piraten bezeichnet.</div> '''Fassung aus Änderungsantrag TE057''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden '''im Folgenden''' als Piraten bezeichnet.</div> '''Neue Fassung aus dem hier vorliegenden Antrag''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden '''im Folgenden unabhängig von ihrem Geschlecht''' als Piraten bezeichnet.</div> Hinsichtlich der Erfordernis folgen wir den nachstehenden Begründungspunkten aus TE057: * Es wird angenommen, es würde sich daraus eine Verpflichtung ergeben, wie Piraten sich selbst zu nennen hätten, obwohl es nur um eine einheitliche und leicht lesbare Sprachregelung im Text der Satzung geht * Es wird die Aussage, das Wort "Pirat" wäre geschlechtsneutral, in den Text hineingelesen, obwohl nur die Neutralität der Bezeichnungsweise gemeint ist Der neue Text vermeidet diese Probleme. In der weiteren Begründung (für "im Folgenden") folgt der vorliegende Antrag den Ausführungen aus TE057: Der Zusatz "im Folgenden" stellt klar, dass hier nur die Bezeichnung innerhalb des Satzungstextes gemeint ist und der Absatz nicht als Anweisung an Mitglieder der Piratenpartei zu verstehen ist, wie sie sich zu benennen haben (wie es auch im Gründungsprotokoll der Partei festgehalten ist, siehe http://wiki.piratenpartei.de/images/4/4a/Gruendungsprotokoll.pdf).  
Absatz (3) enthält den Satz: „Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen.“ Dieses läßt eindeutig zu viel Freiraum zu und ist nicht eindeutig formuliert. Es wäre sogar möglich, dass Landesverband a. einem Mitglied aus Landesverband b. Ordnungsmaßnahmen erteilt. Desweiteren sollten auch Untergliederungen alle Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluß ergreifen können, was in der alten Formulierung nicht eindeutig ist. Nach der neuen Formulierung ist es auch Untergliederungen wie Landes- oder niedrigeren Verbände zweifelsfrei möglich Ordnungsmaßnahmen zu definieren und auszusprechen, aber in umgekehrter Logik nicht mehr möglich, dass Landesverband a. einem Mitglied aus Landesverband b. Ordnungsmaßnahmen unterzieht(!). In Absatz 6 (Grammatikfehler) war ein „sind“ zu viel (aus: "...sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich:" WIRD: "…. Gebietsverbände möglich:") Gebietsverbände durch Gliederung getauscht - wenn in Absatz (1) von Gliederungen die Rede ist, gibt es keinen Grund davon auch in den weiteren Absätzen abzuweichen. Absatz (8) wird hinzugefügt. Nach dem Parteiengesetz muß die Enthebung von Parteiämtern und der Ausschluß aus der Partei begründet dargelegt werden. Aus Gründen der Transparenz sollten sämtliche Ordnungsmaßnahmen begründet werden, es kann ja auch zu einer Selbsterkenntnis führen.  +
Die Bundessatzung verweist in Absatz (1) auf sich selbst, was nicht unbedingt verkehrt, aber hier weder vollständig noch klar formuliert ist. Zusätzliche Absätze sollen helfen Verfahrensfehler zu vermeiden und klare Verhältnisse schaffen. In Absatz (2) wird die Formulierung verschärft. Ein Bewerber muss Mitglied der Piratenpartei sein - etwas anderes ist nach §21 Abs. (1) Bundeswahlgesetz auch nicht zulässig: "§ 21 Aufstellung von Parteibewerbern (1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und...." Neu hinzu kommen Absatz 3 und 4 welche soweit im Parteiengesetz und Bundeswahlgesetz geregelt sind, aber bei Nichtbeachtung zur Annulierung der Nominierung führen würden. Ich halte es daher für Notwendig, diese Dinge zumindest in der obersten Satzung einmal anzuführen. Absatz (3) nach §17 Parteiengesetz und §21 Abs. 3 Bundeswahlgesetz Absatz (4) regelt Fristen, sowie die Form nach §21 Abs. 1 Bundeswahlgesetz.  +
Die Verpflichtung schriftlich einzuladen hat es so gut wie unmöglich gemacht die Einladung ausschließlich per Email zu verschicken. Durch die obige Änderung ist es nun möglich zuerst per Email einzuladen und nur bei Bedarf noch zusätzlich per Brief. So ist es auf jeden Fall gewährleistet das auch Personen die nicht andauernd Email verwenden trotzdem ihre Rechte als Piraten wahrnehmen können.  +
Im weitern Verlauf der Satzung wird immer wieder von Piraten im Sinne von Mitgliedern gesprochen. Um Probleme mit den Satzungen der höheren Gliederungen und andere Probleme zu vermeiden sollte dies zu Beginn festgelegt werden.  +