Attribut:Antrag

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L
Der Landesparteitag möge beschließen den §6a Absatz 1 von: "Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt mindestens einmal jährlich, grundsätzlich öffentlich und unter Zulassung von Gästen." in: "Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Er tagt :a) mindestens ein Mal im Jahr, :b) innerhalb der ersten 6 Monate eines Geschäftsjahres zur Neuwahl des Landesvorstandes, :c) grundsätzlich öffentlich und :d) grundsätzlich unter Zulassung von Gästen." zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen §6a Absatz 5 von: "Der Landesparteitag nimmt den Bericht der Kassenprüfer und den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen, sofern Vorstandsämter neu gewählt werden. In diesem Fall entscheidet der Landesparteitag auf Empfehlung der Kassenprüfer über die Entlastung des Landesvorstandes." in: "Der Landesparteitag nimmt den Bericht der Kassenprüfer und den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen, sofern Vorstandsämter neu gewählt werden. Der Landesparteitag entscheidet auf Empfehlung der Kassenprüfer über die Entlastung des Landesvorstandes." zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §6a Absatz 4 die Formulierung "im Wortlaut" zu streichen und den Satz "Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen." anzuhängen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen §7 Absatz 1 Satz zwei und den folgenden Absatz 2 zu streichen und an Absatz 1 den Satz "Mit Ausnahme von Kommunalwahlen müssen Bewerber NRW-Pirat sein." anzuhängen  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §2 Absatz 2 der Finanzordnung das Wort "Bundeslandes" gegen "Landes" zu ersetzten.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §5 einen neuen Absatz mit entsprechender Nummer und dem Text "Nach Beschluss der jeweiligen Mitgliederversammlung kann in untergeordneten Gliederungen ein Schiedsgericht eingerichtet werden." anzuhängen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen bei §1 Absatz 1 der Strukturordnung die Texte von Punkt b mit Punkt c zu tauschen,  +
Der Landesparteitag möge beschließen § 2 Absatz 3 der Strukturordnung den Text: "Treffen sind zu protokollieren und zeitnah ..." durch: "Treffen sind zeitnah zu protokollieren und in der Regel binnen 7 Tagen ..." zu ersetzen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen § 2 Absatz 3 der Strukturordnung den Text: "Treffen sind zu protokollieren und zeitnah ..." durch: "Treffen sind immer zu protokollieren. Die Protokolle sind zeitnah ..." zu ersetzen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen § 2 Absatz 3 der Strukturordnung den Text: "Treffen sind zu protokollieren und zeitnah ..." durch: "Treffen sind immer zeitnah zu protokollieren. Die Protokolle sind in der Regel binnen 7 Tagen ..." zu ersetzen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen $4 Absatz 4 Punkt d der Finanzordnung von: "des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden. " in: "können auf Antrag vom Landesparteitag zu maximal 50% anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war und dem Landesparteitag keine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln angezeigt wird." zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen $4 Absatz 4 Punkt d der Finanzordnung von: "des jeweils letzten Geschäftsjahres können vom Landesparteitag ganz oder teilweise anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war. Wird spätestens eine Woche vor dem Landesparteitag dem Landesvorstand eine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln in Textform angezeigt, soll in der Regel von dieser Zuweisung abgesehen werden. " in: "können auf Antrag vom Landesparteitag zu maximal 75% anderweitig zugewiesen werden, wenn dort im Vorjahr keine Verwendung zu verzeichnen war und dem Landesparteitag keine zukünftige Verwendung von Finanzmitteln angezeigt wird." zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen §2 Absatz 2 der Satzung wie folgt zu ändern. Alt: "(2) Ein Mitglied des Landesverbandes kann seine Zugehörigkeit zu einer Gliederung seiner Wahl innerhalb des Landesverbandes sowohl vertikal als auch horizontal frei bestimmen :a) zum Jahreswechsel, :b) bei Gründung eines Gebietsverbandes dessen Tätigkeitsgebiet seinen Wohnsitz einschließt." Neu: "(2) Ein Mitglied des Landesverbandes kann seine Zugehörigkeit zu :a) einer Gliederung seiner Wahl oder :b) einem durch die politischen Grenzen gegebenen Gebiet seiner Wahl, in dem die Gründung einer Gliederung möglich wäre, innerhalb des Landesverbandes sowohl vertikal als auch horizontal frei bestimmen :a) zum Jahreswechsel, :b) bei Gründung eines Gebietsverbandes, dessen Tätigkeitsgebiet seinen Wohnsitz oder das Gebiet, dem es aktuell zugehörig ist, einschließt."  +
Der Landesparteitag möge beschließen an §3 Absatz 2 der Strukturordnung folgenden Text anzuhängen: "Der Landesvorstand kann der Gründung einer Organisationseinheit innerhalb von 21 Tagen widersprechen, wenn sie die satzungswidrige Bestrebungen einer durch Schiedsgerichturteil oder Entscheidung des Landesparteitages aufgelösten Organisationseinheit an deren Stelle weiterverfolgt (Ersatzorganisationseinheit). Dieser Widerspruch muß vom Vorstand schriftlich begründet werden und es kann beim Landesschiedsgericht Klage gegen den Widerspruch erhoben werden. Die Klage gegen den Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung."  +
Der Landesparteitag möge beschließen an den Anfang von §6 Absatz 1 Punkt B der Strukturordnung den Text: "durch den Landesvorstand festgestellt wird, dass" vorzustellen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen §2 Absatz 2 der Strukturordnung wie folgt zu ändern. Alt: "(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt, und veröffentlicht dort zeitnah insbesondere ..." Neu: "(2) Jede Organisationseinheit unterhält im Piraten-Wiki eine Internetpräsenz und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen, insbesondere ..."  +
Der Landesparteitag möge beschließen zwischen den ersten und den zweiten Satz von §3 Absatz 2 der Strukturordnung, jeh nach Wortlaut des ersten Satzes, den Satz: "Die Identität der erforderlichen Gründungsmitglieder, die NRW-Piraten sind, muss dem Landesvorstand mit ihrem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliednummer mitgeteilt werden." bzw. "Die Identität des erforderlichen Gründungsmitgliedes, das NRW-Pirat ist, muss dem Landesvorstand mit seinem dem Landesverband bekannten Namen und der Mitgliednummer mitgeteilt werden." einzufügen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen § 6b Absatz 10 der Satzung von: "... so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über." in: "... so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über." zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen § 4 Absatz 2 der Strukturordnung wie folgt zu ändern. Alt: "(2) Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit." Neu: "(2) Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Organisationseinheit."  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §4 Absatz 3 der Strukturordnung den Text: " und den Landesparteitag" zu streichen.  +