Attribut:Bemerkung

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P
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Römerberg.pdf Genehmigung]  +
Gebühr 21 Euro, Genehmigung liegt vor  +
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Freinsheim.pdf Genehmigung]  +
[https://wiki.piratenpartei.de/Datei:BTW13_Plakatierung_Waldsee.pdf Genehmigung]  +
Keine Genehmigung nötig.  +
Unter Beachtung des Runderlasses ("Lautsprecher- und Plakatwerbung") kann im Stadtgebiert Hörstel plakatiert werden. Grossflächenplakate werden von der Stadt Hörstel nicht aufgestellt  +
Dummy-Eintrag! Saerbeck hat ein Formular gesandt, das ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Da kümmert sich Rene drum. Anschliessend müssen die Daten hier eingepflegt werden.  +
Es steht jeweils die Fläche "Sonstige" auf folgenden Wahlplakattafeln zur Verfügung: 1. Iburger Strasse in Höhe Einmündung Merschweg 2. Lengericher Strasse westlich Hotel Wittmann 3. Kattenvenner Strasse südlich Kreuzung Warendorfer Weg 4. Lienen-Kattenvenne, Schweger Strasse, zwischen den Einmündungen Heckenstrasse und Schwarzer Weg Es ist nur gestattet, auf den vorhandenen Wahlplakattafeln zu plakatieren! Die Wahltafeln werden voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche aufgestellt.  +
"In der Gemeinde Recke sind Plakatierungstafeln an folgenden Standorten aufgestellt: - Mettinger Str. / Einm. Raumühlenweg - Hopstener Str./Schulzentrum - Vogteistrasse/Voltlager Str. - Hauptstrasse/Aa-Brücke - Hörsteler Str./Töddenweg Eine Aufteilung dieser Tafeln nach Parteien erfolgt nicht Sonstige Werbeträger sind mit Angabe von Anzahl und Aufstellort vorher anzumelden."  +
"Die Gemeinde Ladbergen stellt den Parteien an drei Zentralen Stellen des Gemeindegebietes (Grevener Str., Kattenvenner Str. und Dorfstrasse) bereits in Kürze (voraussichtlich ab Anfang Juli) Plakatwände zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Die Erteilung einer weiteren, besonderen Ausnahmegenehmigung ist somit entbehrlich."  +
"Zum Ende der 32. Kalenderwoche (=9.8.13) werden auf dem Stadtgebiet Wahlwerbetafeln aufgestellt, die auch von Ihnen genutzt werden können. Die genauen Standorte entnehmen Sie bitte der Anlage. Sollten Sie darüber hinaus noch Wahlwerbung betreiben wollen, so teilen Sie mir dieses bitte mit. Ich werde dann in der 30. KW auf Ihren Antrag zurück kommen und eine entsprechende Erlaubnis für den Zeitraum von 6 Wochen vor der Wahl (11.08. - 22.09.) erteilen. Diese Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden; u.a. Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 300,- € und eine maximale Plaktgrösse von DIA-A-1" 23.7.13: "Sehr geehrte Damen und Herren! Seitens der Stadt Tecklenburg bestehen gegen die Aufstellung von Wahlplakaten zu der bevorstehenden Bundestagswahlen 2013 keine Bedenken: Folgendes bitte ich jedoch zu beachten: 1. Der Werbezeitraum ist vom 11.08.2013 bis zum 22.09.2013 begrenzt. Die Plakate sind nach Ende der Wahl unverzüglich zu entfernen, andernfalls werden sie kostenpflichtig vom Baubetriebshof entfernt. 2. Es dürfen insgesamt nicht mehr als maximal 5 Plakate (Hartfasertafel) pro Ortschaft aufgestellt werden. Die Gesamtanzahl der Plakate für den Bereich der Stadt Tecklenburg darf insgesamt 15 Plakate nicht überschreiten. 3. Die Wahlplakate (maximale Größe DIN A 1) dürfen nur an innerörtliche Laternenmasten aufgehängt werden und zwar nur so, dass sie nicht verkehrsbehindernd oder gefährlich für etwaige andere Verkehrsteilnehmer sind (Unterkante Plakat:: mindestens 2,20 m über Grund). 4. Es ist darauf zu achten, dass pro Laternenmast lediglich ein Plakat befestigt werden darf. Mehrfachplakatierungen sind unzulässig. 5. Im historischen denkmalgeschützten Innenstadtbereich (insbesondere auf dem Markplatz) ist eine übermäßige Plakatierung bzw. Beschilderung zu vermeiden. 6. Vor der Plakatierung ist eine Kaution von 300,00 € bei der Stadtkasse Tecklenburg zu hinterlegen, die nach Entfernung der Hartfasertafeln erstattet wird (Bankverbindung umseitig, Verwendungszweck: Wahlplakate Kaution Piraten). Sollten die Plakate nicht unverzüglich nach dem 22.09.2013 entfernt werden, wird die Kaution zur Finanzierung der Plakatentfernung einbehalten. 7. Die Genehmigung des Eigentümers für die Nutzung der Flächen bzw. des Gebäudes muss vorliegen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung umfasst nicht die Genehmigung zum Aufbau von Informationsständen. Diese sind vor der Durchführung bei mir schriftlich mit genauer Orts- und Zeitangabe zu beantragen." Standorte der Wahltafeln Brochterbeck: 1 Dorfstr. am Dorfplatz (Haus Heemann) 2 Dörenther Str. an der Apotheke (Durchlass Mühlenbach) 3 Am Mühlenbach, Freifläche am Sagenbaum Ledde: 1 Ledder Dorfstr. am Feuerwehrgerätehaus 2 Schulstr. Ledde an der Grundschule 3 Osnabrücker Str., Gaststätte Kemken Leeden: 1 Stiftsschule Leeden 2 Natrup-Hagener-Straße, ehem. Lebensmittelgeschäft Auffahrt 3 Am Habichtswald, Höhe Sportplatz Tecklenburg 1 Chalonnes-Platz auf dem Wall 2 Parkplatz Altstadt neben Treppe zum Tecklenburg Howesträßchen 3 Gegenüber der Kreisverwaltung (Mauer Bardelmeier)  
Keine Werbeflächen an Kreuzungen, Einmündungen, Innenrand vorn Kurven, nicht an Bäumen, nicht in oder an Gebäuden in denen sich Wahlräume befinden so wie unmittelbar vor dem Zugang. Anbringung nur mit Kunststoffband (Kabelbinder).  +
Bestätigung mit Deitails liegt noch nicht vor, Zeiträume und Details werden noch ergänzt.  +
3 Monate vorher frei, keine Verkehrsschilder, keine Sichtbehinderung, Laternen sind OK. Weitere Infos folgen wenn die Stadt die Bestätigung schickt.  +
In Düren müssen zwei Genehmigungen eingeholt werden: Für die Plakatwände beim Bürgerbüro Wahlen und für die Hohlkammerplakate an Laternen beim Bauverwaltungsamt. Es gelten weitere Bedingungen für die Plakatierung (u.a. Verteilschlüssel für die Plakatwände, nur jede vierte Laterne darf verwendet werden). Bei Bedarf bitte an [[Benutzer:Dummfilm|Dummfilm]] wenden.  +
- 14 Tage vor dem Aufhängen der Plakate muss bei der Stadt spezifisch für den jeweiligen Standort die Anbringung eines Plakates angemeldet werden. - Nicht an Schildern, Ampeln, Kreuzungen, Einmündungen, auf Verkehrsinseln, am Innenrand von Kurven. - Je Lichtmast nur ein Plakat Vorder- und Rückseite.  +
- Nicht plakatieren in Kurven (Innenseiten), an Kreuzungen, an Einmündungen, vor Bahnübergängen, nicht an Glasfaser/Kunststoff Laternen  +
. Plakatstellflächen werden durch die Stadt Frechen nicht "separat vergeben". . Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. D.h., dass Plakate an folgenden Standorten nicht angebracht werden dürfen: - Verkehrszeichenmasten - Lichtsignalanlagen - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen) - Sonstige Verkehrseinrichtungen (Straßennamenschilder, Wegweisungsbeschilderung etc.) - Bäume (gilt nur für Plakate, aber nicht für Dreieckständer) . Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven . Zur Befestigung sind grundsätzlich Kabelbinder zu verwenden. Andere Befestigungen/Halterungen müssen vor Installation durch die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden. Beschädigungen sind auszuschließen. . Auf Gehwegen ist eine Restbreite von 1,20 m zu gewähren und die Restbreite zum Straßenkörper muss mit 0,50 m Sicherheitsabstand eingehalten werden. . Plakate an Straßenbeleuchtungsmasten sind in einer Höhe von 2,50 m (Unterkante Plakat) zu in-stallieren. . Des weiteren sind die erforderlichen Sichtdreiecke einzuhalten (nach StVO). . Kosten, die für die Beseitigung von Schäden, die durch die Plakatierung entstehen bzw. für die Entfernung solcher Plakate, die offensichtlich die Verkehrssicherheit gefährden, werden in Rechnung gestellt. . 90 Tage vor der Wahl kann gegen eine Gebühr von 15,00 Euro, je angefangene 25 Wahlplakate, plakatiert werden. 6 Wochen vor der Wahl ist die Plakatierung -Gebührenfrei-. Die Standorte der Plakate bestimmen Sie selbst. Die Überlassung eines Standortverzeichnisses würde uns helfen, erfahrungsgemäß eingehende Äußerungen aus der Bevölkerung im Einvernehmen mit Ihnen zu klären.  +
# Nur an Standorten (Laternen, etc.), an denen noch keine Plakate hängen. # Unter Höhe mindestens 2 m. # Die üblichen Verbote. # Nur im Sandwichverfahren. Genehmigung liegt vor.   +
Plakatwände werden von der Gemeinde aufgestellt. Pro Plakatwand ein Plakat.  +