Attribut:Antrag
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L
Der LPT möge folgenden modularen Satzungsänderungsantrag für §8 Satz 1a und 1b beschließen.
'''ALT'''
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Positionspapiere,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage."
:(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
:*der Landessatzung,
:*Anhängen dieser Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*der Wahlprogramme
:*der Positionspapiere,
:*Finanzanträgen
:*und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
'''NEU'''
== MODUL 1==
=== Löschung des Begriffs Parteiprogramm ===
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*des Grundsatzprogramms,
:*und des Wahlprogramms
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
:(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von der Landessatzung,
:*Anhängen dieser Landessatzung,
:*des Grundsatzprogramms,
:*des Wahlprogramms
:*der Positionspapiere,
:*Finanzanträgen
:*und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
Begründung:
Der Begriff "Parteiprogramm" wird aus der Satzung genommen. Mit diesem Antrag legen wir uns darauf fest, dass wir ein Grundsatzprogramm und ein Wahlprogramm haben. Die Verwirrung bezüglich Wahl- und Parteiprogramm wird beseitigt.
== MODUL 2==
=== Verkürzung der Antragsfristen (21 Tage) ===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung.
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
:des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:* und Positionspapiere,
:welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für alle Anträge beträgt '''21 Tage'''.
In §6a Absatz (4) wird folgender Satz gelöscht: "Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen."
Für sonstige Anträge und Finanzanträge gelten keine Fristen.
== MODUL 3==
=== Verkürzung der Antragsfristen (28 Tage) ===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung.
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
:des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*und Positionspapiere,
:welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt '''21 Tage'''. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt '''28 Tage'''.
In §6a Absatz (4) wird folgender Satz gelöscht: "Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen."
Für sonstige Anträge und Finanzanträge gelten keine Fristen.
== MODUL 4==
=== Positionspapiere mit 2/3-Mehrheit===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung. Neue Positionspapiere werden zukünftig an geeigneter Stelle veröffentlicht.
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms,
:*der Positionspapiere,
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
Begründung:
Bei einer Legitimation von Positionspapieren durch eine 2/3-Mehrheit würde die Bedeutung dieser enorm angehoben und diese hätten damit eine Gleichstellung zu Programmpunkten.
==MODUL 5==
=== Löschung aller bisherigen Positionspapiere===
Bei Annahme von MODUL 4 möge die Versammlung die Löschung aller vor diesem Landesparteitag beschlossenen Positionspapiere beschließen.
Hinweis: Dieses Modul benötigt nur eine einfache Mehrheit.
==MODUL 6==
===Parteiprogramm wird Positionspapiere===
Bestehende Punkte des Parteiprogramms sowie neue Parteiprogrammanträge, die bis einschliesslich des LPT16.1 angenommen werden, als Positionspapiere festlegen.
Bei Annahme des MODUL 1 und des MODUL 4 werden alle Punkte des bisherigen Parteiprogramms zu Positionspapieren erklärt.
==MODUL 7==
=== Löschung von Positionspapieren ===
Bei Annahme von MODUL 4 möge die Versammlung beschliessen, folgende Sätze an geeigneter Stelle in die Satzung einzufügen:
Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt '''21 Tage'''.
Der LPT möge folgenden modularen Satzungsänderungsantrag für §8 Satz 1a und 1b beschließen.
'''ALT'''
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Positionspapiere,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage."
:(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
:*der Landessatzung,
:*Anhängen dieser Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*der Wahlprogramme
:*der Positionspapiere,
:*Finanzanträgen
:*und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
'''NEU'''
== MODUL 1==
=== Löschung des Begriffs Parteiprogramm ===
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*des Grundsatzprogramms,
:*und des Wahlprogramms
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
:(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von der Landessatzung,
:*Anhängen dieser Landessatzung,
:*des Grundsatzprogramms,
:*des Wahlprogramms
:*der Positionspapiere,
:*Finanzanträgen
:*und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
<font color="red"><u>'''Zusätzlich wird in §8 (5) folgender Passus gestrichen:'''<br/>
*'''Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.'''</u></font>
Begründung:
Der Begriff "Parteiprogramm" wird aus der Satzung genommen. Mit diesem Antrag legen wir uns darauf fest, dass wir ein Grundsatzprogramm und ein Wahlprogramm haben. Die Verwirrung bezüglich Wahl- und Parteiprogramm wird beseitigt.
== MODUL 2==
=== Verkürzung der Antragsfristen (21 Tage) ===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung.
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
:des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:* und Positionspapiere,
:welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für alle Anträge beträgt '''21 Tage'''.
In §6a Absatz (4) wird folgender Satz gelöscht: "Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen."
Für sonstige Anträge und Finanzanträge gelten keine Fristen.
== MODUL 3==
=== Verkürzung der Antragsfristen (28 Tage) ===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung.
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
:des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*und Positionspapiere,
:welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt '''21 Tage'''. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt '''28 Tage'''.
In §6a Absatz (4) wird folgender Satz gelöscht: "Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen."
Für sonstige Anträge und Finanzanträge gelten keine Fristen.
== MODUL 4==
=== Positionspapiere mit 2/3-Mehrheit===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung. Neue Positionspapiere werden zukünftig an geeigneter Stelle veröffentlicht.
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms,
:*der Positionspapiere,
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
Begründung:
Bei einer Legitimation von Positionspapieren durch eine 2/3-Mehrheit würde die Bedeutung dieser enorm angehoben und diese hätten damit eine Gleichstellung zu Programmpunkten.
==MODUL 5==
=== Löschung aller bisherigen Positionspapiere===
Bei Annahme von MODUL 4 möge die Versammlung die Löschung aller vor diesem Landesparteitag beschlossenen Positionspapiere beschließen.
Hinweis: Dieses Modul benötigt nur eine einfache Mehrheit.
==MODUL 6==
===Parteiprogramm wird Positionspapiere===
Bestehende Punkte des Parteiprogramms sowie neue Parteiprogrammanträge, die bis einschliesslich des LPT16.1 angenommen werden, als Positionspapiere festlegen.
Bei Annahme des MODUL 1 und des MODUL 4 werden alle Punkte des bisherigen Parteiprogramms zu Positionspapieren erklärt.
==MODUL 7==
=== Löschung von Positionspapieren ===
Bei Annahme von MODUL 4 möge die Versammlung beschliessen, folgende Sätze an <font color="red">'''<s>geeigneter Stelle</s> <u>§8 (1a)</u>'''</font> in die Satzung <font color="red">'''<s>einzufügen</s> <u>anzuhängen</u>'''</font>:
Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt '''21 Tage'''.
Der LPT möge folgenden modularen Satzungsänderungsantrag für §8 Satz 1a und 1b beschließen.
'''ALT'''
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Positionspapiere,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage."
:(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
:*der Landessatzung,
:*Anhängen dieser Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*der Wahlprogramme
:*der Positionspapiere,
:*Finanzanträgen
:*und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
'''NEU'''
== MODUL 1==
=== Löschung des Begriffs Parteiprogramm ===
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*des Grundsatzprogramms,
:*und des Wahlprogramms
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
:(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von der Landessatzung,
:*Anhängen dieser Landessatzung,
:*des Grundsatzprogramms,
:*des Wahlprogramms
:*der Positionspapiere,
:*Finanzanträgen
:*und sonstigen Anträge
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
<font color="red"><u>'''Zusätzlich wird in §8 (5) folgender Passus gestrichen:'''<br/>
*'''Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.'''</u></font>
Begründung:
Der Begriff "Parteiprogramm" wird aus der Satzung genommen. Mit diesem Antrag legen wir uns darauf fest, dass wir ein Grundsatzprogramm und ein Wahlprogramm haben. Die Verwirrung bezüglich Wahl- und Parteiprogramm wird beseitigt.
== MODUL 2==
=== Verkürzung der Antragsfristen (21 Tage) ===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung.
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
:des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*<u><font color="red"> Finanzanträge,</font>
:*<font color="red">sonstige Anträge,</font></u>
:* und Positionspapiere,
:welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. <font color="red">'''<u>Für Finanz- und sonstige Anträge gilt keine Antragsfrist.</u>'''</font> Die Antragsfrist für alle <font color="red">'''<u>anderen</u>'''</font> Anträge beträgt '''21 Tage'''.
In §6a Absatz (4) wird folgender Satz gelöscht: "Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen."
Für sonstige Anträge und Finanzanträge gelten keine Fristen.
== MODUL 3==
=== Verkürzung der Antragsfristen (28 Tage) ===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung.
:§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
:(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
:des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*<u><font color="red"> Finanzanträge,</font>
:*<font color="red">sonstige Anträge,</font></u>
:*und Positionspapiere,
:welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. <font color="red">'''<u>Für Finanz- und sonstige Anträge gilt keine Antragsfrist.</u>'''</font> Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt '''21 Tage'''. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt '''28 Tage'''.
In §6a Absatz (4) wird folgender Satz gelöscht: "Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen."
Für sonstige Anträge und Finanzanträge gelten keine Fristen.
== MODUL 4==
=== Positionspapiere mit 2/3-Mehrheit===
Klausel: falls MODUL 1 angenommen wurde, entfällt der Begriff "Parteiprogramm". Falls MODUL 1 nicht angenommen wurde, bleibt die alte Formulierung. Neue Positionspapiere werden zukünftig an geeigneter Stelle veröffentlicht.
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms,
:*der Positionspapiere,
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
Begründung:
Bei einer Legitimation von Positionspapieren durch eine 2/3-Mehrheit würde die Bedeutung dieser enorm angehoben und diese hätten damit eine Gleichstellung zu Programmpunkten.
==MODUL 5==
=== Löschung aller bisherigen Positionspapiere===
Bei Annahme von MODUL 4 möge die Versammlung die Löschung aller vor diesem Landesparteitag beschlossenen Positionspapiere beschließen.
Hinweis: Dieses Modul benötigt nur eine einfache Mehrheit.
==MODUL 6==
===Parteiprogramm wird Positionspapiere===
Bestehende Punkte des Parteiprogramms sowie neue Parteiprogrammanträge, die bis einschliesslich des LPT16.1 angenommen werden, als Positionspapiere festlegen.
Bei Annahme des MODUL 1 und des MODUL 4 werden alle Punkte des bisherigen Parteiprogramms zu Positionspapieren erklärt.
==MODUL 7==
=== Löschung von Positionspapieren ===
Bei Annahme von MODUL 4 möge die Versammlung beschliessen, folgende Sätze an <font color="red">'''<s>geeigneter Stelle</s> <u>§8 (1a)</u>'''</font> in die Satzung <font color="red">'''<s>einzufügen</s> <u>anzuhängen</u>'''</font>:
Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt '''21 Tage'''.
Es wird beantragt, die Satzung der Piratenpartei NRW wie folgt zu ändern; die 3 Module sind konkurrierend zueinander.
a)
Änderung des §6a Satz 3:
alt:
Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
neu:
Die Einladungsfrist beträgt 50 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
b)
Änderung §8
alt:
Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage.
neu:
Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentlichen Parteitagen beträgt 14 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 21 Tage.
c)
Erweiterung §8
Hinzufügen des Satzes:
Das Ende der Antragsfrist muss mindestens 3 Wochen vor Ablauf an alle Mitglieder kommuniziert werden, damit eine Vorbereitung in den Arbeitskreisen erfolgen kann. +
Der LPT möge folgenden Satzungsänderungsantrag für §8 Satz 1a beschließen.
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§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Positionspapiere,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 2 Tage." +
Der LPT möge folgenden Satzungsänderungsantrag für §6a (abs. 4) und §8 Satz 1a beschließen.
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<ins>§6a - Der Landesparteitag</ins>
<ins>(4) Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Satzungsänderungsanträge zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.</ins>
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Positionspapiere,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 2 Tage." +
Der LPT möge folgenden Satzungsänderungsantrag für §8 Satz 1a beschließen.
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Positionspapiere,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 7 Tage. +
Der LPT möge folgenden Satzungsänderungsantrag für §6a (abs. 4) und §8 Satz 1a beschließen.
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<ins>§6a - Der Landesparteitag</ins>
<ins>(4) Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung und die geplante Tagungsdauer zu veröffentlichen. Satzungsänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.</ins>
§8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
(1a) Änderungen
:*der Landessatzung,
:*der Grundsatzprogramme,
:*des Parteiprogramms
:*und der Wahlprogramme
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für
:*die Anhänge dieser Landessatzung,
:*Positionspapiere,
:*Finanzanträge
:*und Sonstige Anträge,
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 7 Tage. +
Hiermit beantrage ich die Auflösung (bzw. die Umwandlung in einen vKV) des KV Coesfeld. +
Der Landesparteitag möge im Gesamten oder bei Bedarf mit modularer Abstimmung beschließen,
den Landesvorstand mit der redaktionellen Überarbeitung von Grundsatz- und Wahlprogramm nach folgenden Auflagen zu beauftragen:
Der Landesvorstand ernennt nach Ausschreibung eine „ständigen Programmkommission“. Zweck dieser Kommission ist die Prüfung und ggf. Überarbeitung bestehender und zukünftiger Programmbestandteile, um ein konsistenten Sprachstil unserer Programme zu erreichen und eine Qualitätssicherung zu etablieren.
Konkrete Aufgaben der Programmkommission (im weiteren „PK“):
Modul 1 – Rechtschreibprüfung ohne relevanten Änderungen
Die PK prüft bestehende Programmbestandteile auf Rechtschreibung, Grammatik und geschlechtersensible Sprache. Entsprechende Korrekturen, welche den ursprünglichen Sinn der Programmbestandteile nicht verändern, können umgehend in das Programm übernommen werden.
Modul 2 – Inhaltliche Prüfung
Die PK prüft bestehende Programmbestandteile regelmäßig auf Aktualität hinsichtlich Veränderungen der rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten sowie auf Unstimmigkeiten und inhaltlichen Widersprüchen zu anderen Programmbestandteilen. Bei Konflikten schlägt die PK einzelne Abschnitte zur Streichung vor bzw. erarbeitet – sofern möglich in Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Antragstellern - eine Aktualisierung. Die Streichvorschläge und Überarbeitungen werden dem nächsten Parteitag zur Abstimmung vorgelegt und dort mit Vorrang in der Tagesordnung behandelt.
Modul 3 – Sprachliche Prüfung
Die PK prüft bestehende Programmbestandteile auf sprachliche Formulierungen und Stil und erarbeitet bei Bedarf – sofern möglich in Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Antragstellern – einen Vorschlag zur sprachlichen Optimierung des Programmbestandteils oder Antrags. Sprachliche Optimierungen sollen dabei immer dem ursprünglichen Sinn des Abschnitts entsprechen und sollen dazu dienen, das Gesamtprogramm „aus einem Guss“ zu schreiben. Die Überarbeitungen werden dem nächsten Parteitag zur Abstimmung vorgelegt und dort mit Vorrang in der Tagesordnung behandelt.
Modul 4 - Neue Anträge
Antragstellende werden dazu angehalten, die Antragsentwürfe frühzeitig bei der PK zur Überprüfung einzureichen, um so schon in der Entstehungsphase Konflikte lösen und Optimierungen einfließen lassen zu können.
Der Landesparteitag beschließt die Verbindlichkeit des vorliegenden Styleguides (1) für die Piratenpartei Deutschland (Landesverband NRW). Alle künftigen Druckerzeugnisse, Social-Media Bilder oder sonstigen Grafiken, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen, sind ab sofort im Rahmen dieses Styleguides zu gestalten. Der Landesparteitag empfiehlt den (virtuellen)Kreisverbänden und weiteren (virtuellen) Untergliederungen, diesen Styleguide zu übernehmen.
(1) Styleguide der Piratenpartei Deutschland: https://www.dropbox.com/s/yvzja8yw01cj6d1/PP-Bund-Style-v7_4.pdf?dl=0 +
Der Landesparteitag möge beschließen: Die Anzahl zu wählender Ersatzrichter i.S.d. § 3 Abs. 3 SGO für das Landesschiedsgericht auf fünf zu wählende Ersatzrichter zu erhöhen. +
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel "Bildung" unter dem Punkt "Schulen demokratisieren" einzufügen:
Schule gemeinsam gestalten
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass sich alle Schülerinnen und Schüler aktiv an Entscheidungen in der Schule beteiligen können. Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass jede Schülerinnen und jeder Schüler seine Stimme abgeben und sich aktiv an dem Entscheidungsprozess beteiligen kann. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen ihre eigene Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben und diese abzugeben. +
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel \"Bildung\" unter dem Punkt \"Schulen demokratisieren\" einzufügen:
Schule gemeinsam gestalten<br>
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass sich alle Schülerinnen und Schüler aktiv an Entscheidungen in der Schule beteiligen können. Es sollen Möglichkeiten '''neben oder als Ersatz der Schülervertretung''' geschaffen werden, <s>dass</s> '''damit sich''' jede Schülerin<s>nen</s> und jeder Schüler '''auch ohne Amt oder Funktionen''' <s>seine Stimme abgeben und</s> '''mit der eigenen Stimme''' <s>sich</s> aktiv an dem Entscheidungsprozess beteiligen kann. '''Dies könnte z.B. über eine Plattform stattfinden, die auf Liquid Democracy basiert. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit gegeben werden dort Ideen zu erstellen, Verbesserungsvorschläge vorzustellen und über sie zu diskutieren und abzustimmen.''' Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen''',''' ihre <s>eigene</s> Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben und <s>diese abzugeben</s> '''zu Gehör bringen.''' +
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel "Bildung" einzufügen:
Jokertage - ein Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule
Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler sich in einem Schuljahr zwei sogenannte "Jokertage" nehmen dürfen, an denen sie frei haben. Diese Tage sollen zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule beitragen. +
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel "Bildung" einzufügen:
Sexualerziehung
Für viele Schülerinnen und Schülern ist es befremdlich von Lehrkräften aufgeklärt zu werden oder mit ihnen über die eigene Sexualität zu reden. In Nordrhein-Westfalen gibt es unzählige Organisationen, die Projekte und Workshops zur Sexualerziehung anbieten. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass die Schulen in NRW neben der schulischen Sexualerziehung im Unterricht auch durch externe Projekte zur Sexualpädagogik unterstützt werden. +
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel \"Bildung\" einzufügen:
Sexualerziehung<br>
Für viele Schülerinnen und Schülern ist es befremdlich von Lehrkräften aufgeklärt zu werden oder mit ihnen über die eigene Sexualität zu reden. In Nordrhein-Westfalen gibt es unzählige Organisationen, die Projekte und Workshops zur Sexualerziehung anbieten. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass die Schulen in NRW neben der schulischen Sexualerziehung im Unterricht '''die Möglichkeit haben''' auch durch externe Projekte zur Sexualpädagogik unterstützt '''zu''' werden.
'''Hierbei soll das Land Nordrhein-Westfalen mehr Gelder bereitstellen, damit diese Projekte allen Schulen angeboten werden können.''' +
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel "Bildung" einzufügen:
Alltagswissen - Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereiten
Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule Alltagswissen vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird. +
Der Parteitag möge beschließen an geeigneter Stelle in dem Kapitel \"Bildung\" einzufügen:
Alltagswissen - Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereiten
ALT
Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden. Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule Alltagswissen vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird.
NEU<br>
'''Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule ''erweitertes'' Alltagswissen ''wie z.B. das Schreiben der Steuererklärung'' vermittelt wird und dies fester Bestandteil des Lehrplans wird ''und in den bereits vorhandenen Fächern integriert wird.''
'''Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Fit in Geometrie und Algebra, Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen und top informiert zur französischen Revolution. Wie das mit der eigenen Krankenversicherung funktioniert oder wie beim ersten Job eine Steuererklärung schreibt ist völlig unbekannt. In vielen Familien kann dieses Alltagswissen nicht ausreichend besprochen werden.'''
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