Attribut:Verarbeitungsfehlerhinweis (Processing error message)

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Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Michael Ebner|Michael Ebner“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „nicht direkt, aber die Annahmen des Antrags würden durch verschiedene SÄA verändert werden:

Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Für Piraten, die sowohl Mitglied bei der Piratenpartei Deutschland als auch den Jungen Piraten sind, wird eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags beantragt. Dies soll zum nächsten Geschäftsjahr gelten.

Momentan zahlen Doppelmitglieder nur den Beitrag an die Piratenpartei [die JuPis erlassen in diesem Fall den Beitrag], um insbesondere jüngeren Piraten eine einfachere Möglichkeit zu geben, sich auch in der Jugendorganisation zu engagieren. Um den JuPis den Einzug des Mitgliedsbeitrags zu ermöglichen und [potentielle] Piraten nicht doppelt zu belasten und Zugehörigkeit zu zeigen, sowie nicht miteinander um Mitglieder zu konkurrieren, aber gleichzeitig den JuPis bessere finanzielle Planung & Autonomie zu ermöglichen, soll dieser Passus dienen.

Der ursprüngliche Antrag wurde in dieser Art veraendert auf Hinweis des Landesverbands Bayern. Würden die JuPis direkt Geld von der PP erhalten, so wären sie eventuell keine unabhängige Organisation mehr. Dies könnte mitunter verschiedene negative Implikationen mit sich ziehen - so u.a. die Nichtanerkennung als NGO/'Nicht-Partei' [wichtig bei Veranstaltungen, auf denen Parteienbeteiligung unerwünscht ist].

Zudem fällt Geld, dass die Partei an einen externen Verein zahlt, sowieso aus der Parteienfinanzierung heraus. Es würde also durch diese umgekehrte Regelung kein direkter Nachteil entstehen.

Selbstverständlich planen die JuPis nicht, ihren Beitrag über den der Piraten zu erhöhen. Dieser Passus steht nur zur Sicherheit drin. Der Mindestbeitrag wurde so festgelegt, da die JuPis auch eine [jedoch individuelle, nicht festgesetzte] Ermäßigung anbieten. Dieser ermäßigte Beitrag dürfte aber wiederum unter dem ermäßigten Beitrag der Piraten liegen [so dass letztendlich 8€ + x€ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, das im §2 folgender neuer Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer hinzu gefügt wird:

Für Piraten, die gleichzeitig Mitglied bei den Jungen Piraten sind, verringert sich der Mitgliedsbeitrag bei der Piratenpartei um die Höhe des Mitgliedsbeitrags der Jungen Piraten. Es muss jedoch mindestens ein Beitrag in der Höhe von Dreivierteln des ermäßigten Mitgliedsbeitrags der Piratenpartei Deutschland gezahlt werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Yuri|Yuri“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Paragraph“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Abschnitt B: §2 [Ergänzung“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung:


(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.


Neue Fassung:

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitragspflichtigen kann der Vorstand des für dieses Mitglied zuständigen Landesverbands den Beschluss fassen, für diese Person auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(neu) Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.

  • Sollte der reguläre Beitrag, ob er nun bei 36€ bleibt oder etwas herunter- bzw. heraufgesetzt wird, für einen Piraten unzumutbar hoch sein, ist es zugleich Haarspalterei und ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand für Vorstände und Schatzmeister, diesem einen individuellen geminderten Mitgliedsbeitrag festzusetzen. Die Änderung sieht vor, dass die Beitragsminderung einheitlich die Form einer Beitragsbefreiung hat. Jedem steht es selbstverständlich frei, im Falle einer Beitragsbefreiung einen Teilbeitrag in zumutbarer Höhe der Partei als Spende zukommen zu lassen.
  • Ich verzichte absichtlich auf jegliche Regelungen, die Beitragsminderungen in Abhängigkeit von pauschalen Merkmalen wie z.B. Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen zu setzen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit, aus der teilweise mangelnden Aussagekraft sowie der mangelnden Nachprüfbarkeit (mit piratig hinnehmbaren Mitteln) solcher Merkmale.
  • Der Vorstand des Landesverbands ist die geeignete Ebene, über Beitragsstreichungen zu entscheiden, da es einerseits ausreichend basisnah ist und einen überschaubaren Arbeitsaufwand haben wird (im Gegensatz zum Bundesvorstand), andererseits aber weniger für Vetternwirtschaft anfällig ist als die untergeordneten Gliederungen. Ein Alternativantrag ist Antragsfabrik/Beitragsminderung durch die niedrigste Untergliederung zu finden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, im Abschnitt B der Bundessatzung im §2 im Absatz 3 das Wort "Beitrittswilligen" durch "Beitragspflichtigen" zu ersetzen sowie das Wort "Bundesvorstand" durch die Worte "Vorstand des für dieses Mitglied zuständigen Landesverbands" zu ersetzen, die Worte "einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten" durch die Worte "auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten" zu ersetzen sowie das Wort "nur" vor "Gültigkeit" ersatzlos zu streichen.

Sowie folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen: Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:TurBor|Boris Tourovsky“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung:


(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.


Neue Fassung:

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitragspflichtigen kann der Vorstand der für dieses Mitglied zuständigen niedrigsten Gliederung den Beschluss fassen, für diese Person auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(neu) Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.


  • Sollte der reguläre Beitrag, ob er nun bei 36€ bleibt oder etwas herunter- bzw. heraufgesetzt wird, für einen Piraten unzumutbar hoch sein, ist es zugleich Haarspalterei und ein ungerechtfertigter Arbeitsaufwand für Vorstände und Schatzmeister, diesem einen individuellen geminderten Mitgliedsbeitrag festzusetzen. Die Änderung sieht vor, dass die Beitragsminderung einheitlich die Form einer Beitragsbefreiung hat. Jedem steht es selbstverständlich frei, im Falle einer Beitragsbefreiung einen Teilbeitrag in zumutbarer Höhe der Partei als Spende zukommen zu lassen.
  • Ich verzichte absichtlich auf jegliche Regelungen, die Beitragsminderungen in Abhängigkeit von pauschalen Merkmalen wie z.B. Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen zu setzen. Dies folgt aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit, aus der teilweise mangelnden Aussagekraft sowie der mangelnden Nachprüfbarkeit (mit piratig hinnehmbaren Mitteln) solcher Merkmale.
  • Der Vorstand der niedrigsten Untergliederung ist als basisbächstes Organ am Besten dazu geeignet, die Begründung für einen Beitragsverzicht zu evaluieren und wird zugleich nicht mit Anträgen überschwemmt werden. Wegen begründeter Ängste vor einer Vetternwirtschaft habe ich auch einen Alternativantrag gestellt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt, im Abschnitt B der Bundessatzung im §2 im Absatz 3 das Wort "Beitrittswilligen" durch "Beitragspflichtigen" zu ersetzen sowie das Wort "Bundesvorstand" durch die Worte "Vorstand der für dieses Mitglied zuständigen niedrigsten Gliederung" zu ersetzen, die Worte "einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten" durch die Worte "auf einen Mitgliedsbeitrag zu verzichten" zu ersetzen sowie das Wort "nur" vor "Gültigkeit" ersatzlos zu streichen.

Sowie folgenden Absatz mit der nächst höheren freien Absatznummer anzufügen: Übergangsregelung: die Änderungen des Abs. 3 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:TurBor|Boris Tourovsky“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge_streichen

Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Wir sind bereits 12.000 Mitglieder und haben den niedrigsten Mitgliedsbeitrag aller vergleichbarer Parteien. Die finanziell schlechte Situation bedingt es, dass wir eine neue Beitragsordnung erstellen müssen die an der fianziellen Situation des Piraten ausgerichtet ist und der Partei größeren Handlungsspielraum garantiert! Das neue Verfahren ist simpel und sollte jedem einleuchten.

WICHTIGER HINWEIS: Mitgliedsbeiträge sind absetzbar! Viele wissen gar nicht, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen können. Hier ist der entsprechende Part:

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.

Wichtiger Vergleich mit den Beitragsordnungen anderer Parteien:

Die Linke, CDU, FDP, Grüne, SPD

Alte Fassung:


(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen.

Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.


Neue Fassung


(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.

(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat. Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.

(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle: '"`UNIQ--pre-00000001-QINU`"' (9) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.


Weitere Hinweise

  1. Politische Arbeit kostet dauerhaft Geld, was wir irgendwoher bekommen müssen. Verglichen mit anderen Parteien sind wir auch mit dieser neuen Beitragsordnung mit ganz ganz großen Abstand die Partei mit den niedrigsten Beiträgen!
  2. Selbsteinschätzung hat sich etabliert und bei anderen Parteien bewährt. Da der Mitgliedsbeitrag von unterschiedlichen Stellen eingezogen wird und nur sehr wenige auf die Zahlen Zugriff haben werden wir auch keinerlei Probleme mit einem "gläsernen Pirat" haben.
  3. Mit dieser Ordnung können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt im Abschnitt B die Absätze 1-3 und 8 des §2 durch folgende zu ersetzen:


(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.

(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat. Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.

(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle: '"`UNIQ--pre-00000000-QINU`"'


Weiterhin wird beantragt den Foglenden Absatz mit der nächsten freien Absatznummer an den §2 des Abschnitts B anzufügen:


Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Validom|Roland 'ValiDOM' Jungnickel]], Ruben Bridgewater, Stefan Körner, [[Benutzer:B.pwned|Alexander Bock“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_von_der_laut_Satzungen_niedrigsten_berechtigten_Gliederung_einziehen_lassen

  • [[Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_selbst_bestimmen“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Wir überlassen die Regelungen zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages und die Verfahrensweisen dazu den Landesverbänden. Bayern braucht schon allein wegen seiner Größe und Organisationsart andere Verfahren als das Saarland. Das schließt die Möglichkeit ein, dass LV diese Aufgaben an ihre Gliederungen delegieren.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt im Abschnitt B den Absatz 4 des §2 durch folgenden zu ersetzen:

Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.

Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Bragi|Bragi“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.