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Die Piratenpartei fordert die EZB auf, den Kauf italienischer Anleihen unverzüglich zu stoppen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, aufgrund des dauerhaft defizitären italienischen Haushaltes nicht länger zu zögern, das vertraglich vorgesehene Defizitverfahren gegen Italien einzuleiten. +
Die Piratenpartei steht für eine dezentrale Energieerzeugung und Versorgung. Strom soll daher dort produziert werden, wo er verbraucht wird. Vom Verbraucher zu finanzierende Stromtrassen von Nord nach Süd lehnen wir entschieden ab. +
Die Piratenpartei fordert das Europäische Parlament auf, für den Fall einer Weigerung Großbritanniens, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen oder diese als Druckmittel für Nachverhandlungen einzusetzen, keinerlei Haushaltsmittel für Zahlungen an britische EU: Beamte und Politiker bereitzustellen. Stattdessen sollen sich die Anspruchsberechtigten an ihre nationale Regierung wenden. +
Der LPT möge beschließen, im RP-Wahlprogramm nach dem Abschnitt "Videoüberwachung" einen neuen Abschnitt "Ablehnung des Einsatzes von Distanzwaffen" mit dem folgenden Text einzufügen:
"Wir lehnen den Einsatz von neuen, sogenannten "nicht-tödlichen" Waffen, die auf Distanzen von über einen Meter wirksam eingesetzt werden können (Elektroschocker, Reizgase, Laser, Lichteffekte, Schallkanonen, Gummigeschosse, etc.), bei Polizei und sonstigen Sicherheitsdiensten ab. "Distanz-Elektroimpulsgeräte" (Taser) sollen aus der Liste der gesetzlich erlaubten Polizeiwaffen gestrichen werden." +
Der LPT möge schließen, das Wahlprogramm im Kapitel "Mehr Demokratie" wie folgt zu ändern:
Der Satz "Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit bei Kommunal- und Landtagswahlen wählen dürfen. Die einzige Voraussetzung soll sein, mindestens drei Monate in der Gemeinde bzw. in unserem Bundesland zu leben." wird wie folgt erweitert:
"Wir wollen, dass alle Menschen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Alter - bei Kommunal- und Landtagswahlen wählen dürfen. Die einzige Voraussetzung soll sein, mindestens drei Monate in der Gemeinde bzw. in unserem Bundesland zu leben." +
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz verurteilt den Begriff „CO2Steuer“ als falschen Ansatz für ein großes Problem, welches Deutschland und die Welt mit dem CO2 Ausstoß hat.
Es geht nicht darum dem Staat durch einen CO2 Betrag mehr Steuern zu zu führen, sondern das Ziel lautete, die CO2 Emission zu verringern. Deshalb darf es nur CO2Abgabe heißen und im Gesetzt muss klar und deutlich, also zweckgebunden, geregelt werden was mit dem eingenommenen Geld geschieht. +
Positionspapier:
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz begrüßt die Initiativen zur CO2 Einsparungen.
Dies muss möglichst schnell geschehen.
Ein Weg seinen CO2 Fußabdruck zu verringern könnte der Weg über eine CO2 Abgabe sein.
Dies aber nur, wenn die Abgabe sozial verträglich angewandt wird.
Eine gute Möglichkeit wäre, alle CO2 Abgaben im Quartal zu sammeln, sie dann zu gleichen Teilen direkt (Überweisung/Scheck) an den Bürger zurück fließen zu lassen.
So hätten die Menschen, mit einem geringeren CO2 Fußabdruck sofort einen Gewinn für ihr umweltfreundliches Verhalten. Sie könnten dann entscheiden wie sie diese Ersparnis einsetzen wollen.
Z.B. noch mehr Fahrrad fahren, noch genauer bei Heizung auf Einsparungen achten oder ihre Ernährung ändern. Denkbar wäre bei Pendlern auch, sich eine Wohnung näher am Arbeitsort zu suchen. Flexibilität würde belohnt.
Bei Menschen die mehr CO2 Abgaben zahlen als sie wieder zurück bekommen, wäre ebenfalls der Anreiz vorhanden die Ausgaben einzuschränken.
Dies wäre eine sozial ausgewogene Abgabenverteilung mit dem Ziel, Anreize zur Einschränkung der CO2 Emission zu schaffen.
Wer dies nicht möchte, unterstützt dabei direkt Menschen die dies möchten, aber es sich vielleicht nicht leisten können. Je nach Betrag wäre es zB. möglich auf ein E-Bike oder E-KFZ zu sparen, Geld für einen Umzug in eine energiesparende Wohnung zu sparen, oder auch mal teurere regionale Lebensmittel zu kaufen. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, in der Satzung den Punkt „§5.9 {Virtuelles Meinungsbild] mit nachfolgendem Text einzusetzen:
Um der Piratenpartei Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zu geben, bei politischen Fragen schneller im Sinne der Mitglieder zu argumentieren, setzen wir ein virtuelles Meinungsbild (vMB) ein. Bei dem vMB wird jedes Mitglied angeschrieben, welches eine gültige E-Mail hat. Es ist bei der Befragung sicher zu stellen, dass jedes Mitglied nur einmal abstimmen kann.
1. Meinungsbilder werden gestellt, wenn mindestens 5 Piraten oder
die Mehrheit des Landesvorstandes die Fragestellung befürworten
und im Vorfeld die Möglichkeit der Diskussion stattgefunden hat.
2. Meinungsbilder ersetzen keine Programmarbeit. +
Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Satzung wie nachfolgend beschrieben geändert wird.
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1. Dem Glossar wird der Punkt '''„OPT = Onlineparteitag“''' ''hinzugefügt''.
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2. In §4 [Organe und Gremien des Landesverbandes] wird dem Punkt „Landesparteitag (LPT)“ ein neuer Unterpunkt '''„Onlineparteitag (OPT)“''' ''hinzugefügt''.
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3. An §4.1 [Der Landesparteitag (LPT)] werden folgende Veränderungen durchgeführt.
„(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder der SDMV nach den jeweiligen Regeln statt.“
''wird ersetzt durch''
'''„(1) Der Landesparteitag findet in Form der LMV oder der SDMV oder der OPT nach den jeweiligen Regeln statt.“'''
„(1a) Die LMV wählt einen Versammlungsleiter und die Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium besteht aus mindestens 3 Piraten zur Leitung und Protokollführung, den Versammlungsleiter mitgezählt.“
''wird ersetzt durch''
'''„(1a) Die LMV oder der OPT wählt einen Versammlungsleiter und die Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium besteht aus mindestens 3 Piraten zur Leitung und Protokollführung, den Versammlungsleiter mitgezählt.“'''
Absatz 2 wird ''hinzugefügt''
'''„(2b) Die Aufgaben des OPT sind:'''
'''a) die Beschlussfassung über sonstige Anträge,'''
'''b) die Beschlussfassung über Positionspapiere“'''
In Absatz 4 wird ''hinzugefügt''
'''„(4b) Der OPT wird auf'''
'''a) Beschluss des LVORs'''
'''b) Verlangen eines Piraten, der seit mindestens drei Monaten einen Antrag eingereicht hat'''
'''c) Beschluss einer LMV oder eines OPT'''
'''durchgeführt.“'''
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4. Neu ''hinzugefügt'' wird der Paragraph
'''„§4.1.4[Der Onlineparteitag (OPT)]“'''
'''(1) Der OPT tagt online und öffentlich.'''
'''(2) Der OPT tagt nach Bedarf, geregelt nach §4.1 Abs. 4b.'''
'''(3) Die Einberufung des OPT soll mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen. Neumitglieder werden über die Termine zu denen die Einladung bereits vor Eintritt des Mitglieds versandt wurde gesondert informiert.“'''
'''(4) Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes Rheinland-Pfalz hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied des OPT akkreditiert zu werden.'''
'''(5) Die Abstimmung erfolgt öffentlich. Geheime Abstimmungen sind nicht möglich.'''
'''(6) Der OPT gibt sich eine Geschäftsordnung, in der der Ablauf geregelt wird.'''
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5. Neu ''hinzugefügt'' wird der Paragraph
'''„§5.2b [Durchführung des OPT]'''
'''(1) §5.2 gilt nicht für den OPT'''
'''(2) Der LVOR schlägt einen Versammlungsleiter vor. Darüber hinaus hat die jeweilige Versammlung das Recht, alternative Versammlungsleiter vorzuschlagen. Wurden von der Versammlung eigene Versammlungsleiter vorgeschlagen, so wird zu Beginn der Sitzung der Versammlungsleiter mit einfacher Mehrheit gewählt. '''
'''(3) Zulässig sind ausschließlich Änderungsanträge zur Geschäftsordnung des OPT und Anträge nach §4.1 Absatz 2b. Es ist in der Antragsfabrik zu kennzeichnen, dass ein Antrag per OPT abgestimmt wird.'''
'''(4) Abgestimmt wird über Anträge, die mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung eingereicht werden. Die Anträge werden umgehend in der Antragsfabrik im Wiki veröffentlicht. Nach ihrer Einreichung für den OPT dürfen die Anträge nicht mehr grundlegend verändert werden. Auf Änderungen nach Einreichung muss deutlich hingewiesen werden.'''
'''(5) Eingereichte Anträge können vor der Abstimmung zurückgezogen werden. Zurückgezogene Anträge können übernommen werden.“'''
Folgender Text soll in die Satzung zwischen §4.2 (2b) und (2c) aufgenommen werden:
"In den Vorstand und als Beisitzer gewählte, und zur Wahl aufgestellte Mitglieder, sind bereit und in der Lage den notwendigen Zeitaufwand zu leisten um die in §4.2 (2b) der Satzung genannten Aufgaben und die Aufgaben der GO zu erfüllen. Ist ein Mitglied gewählt und nicht in der Lage an den vierzehntägigen Vorstandssitzungen teilzunehmen und verhindert damit die Beschlussfähigkeit des Vorstands, steht dies im Widerspruch zu den in §4.2 (2b) genannten Aufgaben. Daher wird jedem sich zur Wahl stellenden Mitglied empfohlen sich über die Aufgaben und den dafür benötigten Zeitaufwand im vornherein zu informieren. Bei Nichtteilnahme an Vorstandssitzungen und anderen Versammlungen wird erwartet das sich Vorstandsmitglieder ohne Angabe von Gründen vor der Sitzung entschuldigen lassen." +
Die Landesmitgliederversammlung möge den nachfolgenden Text modular abstimmen und ihn im Wahlprogramm im Kapitel 5 Bildung einfügen.
Das Modul 1 soll den Programmpunkt "5.1 Grundsätze" ersetzen
Das Modul 2 soll neu als erster Unterpunkt unter den Grundsätze eingefügt werden. Der bisherige Punkt "5.1.1 Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern" soll am Ende als Programmpunkt 5.11 eingefügt werden.
Das Modul 3 soll den Programmpunkt "5.1.6 Individuelle Förderung" ersetzen und hinter dem Modul 2 eingegliedert werden.
Das Modul 4 soll den Programmpunkt "5.1.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ersetzen
Das Modul 5 soll den Programmpunkt "5.1.4 Säkularisierung der Bildung" ersetzen.
Das Modul 6 soll den Programmpunkt "5.2.1 Kinderbetreuung" ersetzen.
Das Modul 7 soll den Programmpunkt "5.2.2 Freier Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten" ersetzen.
Das Modul 8 soll den Programmpunkt "5.2.3 Gleichbehandlung der Träger" ersetzen.
Das Modul 9 soll den Programmpunkt "5.2.4 Brennpunkte" ersetzen
Das Modul 10 soll den Programmpunkt "5.2.5 Grundschule" ersetzen.
Das Modul 11 soll den Programmpunkt "5.2.6 Weiterführende Schule" ersetzen.
Das Modul 12 soll den Programmpunkt "5.2.7 Alternative Schulformen" ersetzen.
Das Modul 13 soll den Programmpunkt "5.2.8 Hochschule" ersetzen.
Das Modul 14 soll den Programmpunkt "5.3 Faire Bezahlung in Bildungseinrichtungen" ersetzen.
Das Modul 15 soll den Programmpunkt "5.4.1 Umfassendere politische Bildung" ersetzen.
Das Modul 16 soll neu hinter den Programmpunkt "Umfassendere politische Bildung" eingefügt werden.
Das Modul 17 soll den Programmpunkt "5.4.2. Ernährung, Bewegung, Gesundheit" ersetzen.
Das Modul 18 soll hinter dem Programmpunkt "Einheitliche Voraussetzungen und Bewertung" eingefügt und den "5.4.4 Weder Bundeswehr noch Lobbyisten an Schulen" ersetzen.
Das Modul 19 soll den Programmpunkt "5.5.1 Lebenslanger Anspruch auf Bildung" ersetzen.
Das Modul 20 soll den Programmpunkt "5.6 Demokratie an Schulen" ersetzen.
Das Modul 21 soll den Programmpunkt "5.6.1 Demokratie an Grundschulen" ersetzen.
Das Modul 22 soll den Programmpunkt "5.8 E-Learing" ersetzen.
Das Modul 23 soll als erster Programmunterpunkt nach dem Modul 22 "Digitalisierung" neu eingefügt werden.
Das Modul 24 soll die Programmpunkte "5.9.1 Entlastungsstunden der Schulen" und "5.9.2 Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden" ersatzlos streichen.
Das Modul 25 soll den Programmpunkt "5.9.3 Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal" ersetzen.
Das Modul 26 soll den Programmpunkt "5.9.4 Kleinere Schulklassen und Kita-Gruppen" ersetzen.
Das Modul 27 soll den Programmpunkt "5.10 Leistungsdruck in der Schule verringern" ersetzen.
Das Modul 28 soll neu als weiterer Programmpunkt eingefügt werden.
Das Modul 29 soll neu als weiterer Programmpunkt eingefügt werden.
Das Modul 30 soll neu als weiterer Programmpunkt eingefügt werden.
== ''' Bildung ''' ==
'''<u>Modul 1</u>'''
'''5.1 Grundsätze '''
Bildung ist unabdingbares Menschenrecht, daher will die Piratenpartei Chancengleichheit und einen freien Zugang zu Information und Bildung für alle Menschen uneingeschränkt durchsetzen. Eine Lehrmittelfreiheit an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist das Ziel. Dazu wollen wir einen massiven Ausbau der Investitionen ins Bildungssystem erstreiten. Wir setzen uns für neue Methoden und eine grundlegende Reform des Schulsystems ein.
'''<u>Modul 2</u>'''
'''5.1.1 Lernen'''
Unter Lernen verstehen wir einen individuellen, ganzheitlichen, lebensnahen Erfahrungsprozess. Dies soll sich im Schulalltag widerspiegeln, indem Lernen nicht nur als Reproduktion von Wissen verstanden wird. Im Mittelpunkt stehen hierbei Kreativität, Kritisches Denken, Kompetenzentwicklung, Wissen und Kooperatives Arbeiten, emotionale Bildung, sowie dem Umgang mit neuen Problemfragen, gelungene Kommunikation, Persönlichkeitsentwicklung, Empathie, Körperbildung, Selbstausdruck durch Musik, Kunst, oder Theater, ethischer Urteilsbildung, lernmethodisches Wissen, Sprach und Medienkompetenzen und den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen. Lerninhalte sind auf die realen Anforderungen im Leben anzupassen. Das Anhäufen von totem Wissen macht keinen Sinn. Stattdessen soll auf bedeutsame Lerninhalte und mehr Wahlfreiheit bei den Lernthemen hingearbeitet werden. Mit zunehmendem Altern sollen Schüler mehr Mitspracherecht an ihren Lerninhalten haben. Neue Lernende sollen auf einen nachhaltigen Umgang mit Mensch und Natur vorbereitet und zu frei denkenden Individuen heranwachsen. Schule soll dabei helfen ihre Potentiale zu entfalten.
<u>'''Modul''' 3</u>
'''5.1.2 Individuelle Förderung'''
Wir möchten eine bessere Förderung einzelner Schüler und deren Interessen. Dies kann durch Angebote wie Arbeitsgruppen, Wahlpflichtfächern und staatlich bezahlten Förderunterricht erreicht werden.
<u>'''Modul 4'''</u>
'''5.1.3 Vereinbarkeit von Familie und Beruf'''
An allen Grundschulen verpflichtend und in den höheren Klassenstufen optional je nach Bedarf soll ein Angebot zur Ganztagsbetreuung geschaffen werden.
<u>'''Modul 5'''</u>
'''5.1.4 Säkularisierung der Bildung'''
Staatliche Bildungseinrichtungen müssen weltanschaulich und religiös neutral sein. Der bisher im Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll deswegen gestrichen werden. Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse als Regelfach angeboten werden. Der Religionsunterricht kann als freiwilliges Zusatzfach beibehalten werden. Dieser sollte religionsübergreifend angelegt sein.
Im Rahmen des Ethikunterrichts sollen unter anderem die Konzepte Religion und Glaube an exemplarischen Beispielen (Weltreligionen, Glaubensgemeinschaften, Philosophien) erläutert und ihr Stellenwert für unsere und andere Kulturen verdeutlicht werden. In beiden Fächern sollen verbindende Aspekte hervorgehoben und die Toleranz gegenüber trennenden Positionen gefördert werden
<u>'''Modul 6'''</u>
'''5.2.1 Frühkindliche Bildung und Erziehung'''
Sie soll gewährleisten, dass Kinder unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft mit guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Daher muss sie selbstverständlich kostenfrei sein. Jedes Kind muss bis zum Schuleintritt ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz in einer staatlichen oder staatlich geförderten Einrichtung haben. Ein Betreuungsgeld lehnen wir ab. Die Ausbildung der Erzieher.innen sollte finanziert werden und Kitas sollten bessere Arbeitsbedingungen ermöglicht werden. Durch mehr Personal kann der Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen und damit die Belastung gesenkt werden.
Zur frühkindlichen Förderung ist ein motiviertes, gut ausgebildetes und angemessen bezahltes Personal ebenso wichtig wie eine moderne Ausstattung, die Spielen und Lernen gleichermaßen ermöglicht. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle privaten Träger gleichzustellen. Im Gegenzug dürfen Betreuungseinrichtungen bei der Aufnahme von Kindern keine Vorauswahl anhand konfessioneller, sozialer, kultureller oder sonstiger Merkmale treffen.
Die moderne Arbeitswelt verlangt den Menschen ein hohes Maß an Flexibilität ab. Insbesondere alleinerziehende Eltern, aber auch Familien ohne Unterstützung durch Verwandte oder Freunde, sind daher auf ein gutes Betreuungsangebot für ihre Kinder angewiesen. Plätze in Krippen, Kindertagesstätten und Kindergärten müssen schnellstmöglich und flächendeckend an den bestehenden Bedarf angepasst werden. Wir wollen insbesondere Betreuungseinrichtungen am Arbeitsplatz bzw. an Ausbildungsstätten stärker fördern. Die Öffnungszeiten sind so zu gestalten, dass auch außerhalb der Kernarbeitszeit eine Betreuung ermöglicht wird. Dies kann entweder durch ein Ganztagsangebot oder durch flexible Öffnungszeiten gewährleistet werden. Eine gesunde Verpflegung und Grundausstattung an Kleidung der Kinder muss sichergestellt werden. In Gemeinden, in denen zu wenig Kinder für den Betrieb einer Betreuungseinrichtung vorhanden sind, sehen wir staatlich finanzierte und qualifizierte Tageseltern als eine sinnvolle Ergänzung an.
<u>'''Modul 7'''</u>
'''5.2.2 Freier Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten'''
Jedem Kind muss ab dem Alter von drei Jahren ein kostenloser Platz in einem staatlichen Kindergarten in der Nähe zur Verfügung stehen.
<u>'''Modul 8'''</u>
'''5.2.3. Gleichbehandlung der Träger'''
Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen dürfen in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht geduldet werden.
<u>'''Modul 9'''</u>
'''5.2.4 Brennpunkte'''
Bereits im Vorschulalter soll ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung von sozial benachteiligten Kindern liegen. Gerade Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten sollen sowohl beim Personal, Aus- und Weiterbildung sowie bei der räumlichen Ausstattung (z. B. Küchen) und den pädagogischen Bedarfsmaterialien verstärkt berücksichtigt werden. Die durch eine Zusatzqualifikation am besten befähigten Lehrenden sollen an die schwierigsten Einrichtungen kommen können und dementsprechend bezahlt werden.
<u>'''Modul 10'''</u>
'''5.2.5 Grundschule'''
Die Grundschule setzt die Arbeit der Kindertagesstätten im Hinblick auf ein lebensnahes Lernen fort. Alle Kinder müssen in einer positiven Lernumgebung entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen gefordert und gefördert werden, sowie kindgerechte Beratung und Begleitung erfahren können. Dies erfordert eine entsprechende Personalpolitik. Gerade an Brennpunktschulen sind aufgrund des speziellen Förderbedarfs mehr Lehrkräfte/pädagogische Fachkräfte einzusetzen.
Eine besondere Herausforderung stellt die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf dar. Wenn diese an Regelschulen unterrichtet werden sollen, dann nur mit der Unterstützung von speziell ausgebildeten Lehrkräften (Förderschullehrer) oder Assistenzen und zusätzlichen Lehrerstunden. Es sind räumlich, personell und finanziell passende Möglichkeiten für eine gelungene Inklusion zu schaffen.
Es ist immer eine individuelle Entscheidung, welche Schulform Kinder mit speziellem Förderbedarf besuchen. Diese Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Allerdings sollte eine intensive Beratung durch geschultes Fachpersonal vorausgehen. In Zukunft soll eine inklusive Schule zum Regelfall werden. Eine gute Umsetzung des Inklusionsgedanken ist für alle ein Gewinn.
Wir unterstützen den Ausbau von Ganztagsschulen im Primarbereich.
<u>'''Modul 11'''</u>
'''5.2.6 Weiterführende Schule'''
Als weiterführende staatliche Schulen sollen ab der 7. Klasse die Schulformen Gesamtschule und Gymnasium zur Wahl stehen. Beide Schulformen unterrichten die 5. und 6. Klasse gemeinsam, ab der 7. Klasse wird ein Kurssystem umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler nach persönlicher Leistung im jeweiligen Fach differenzieren zu können. Langfristig soll auch das Gymnasium in die Gesamtschule integriert werden. Die Qualität des Abiturs ist derzeit schon vergleichbar. Durch das Kurssystem wird eine Über- oder Unterforderung der Schüler vermieden und eine gleichbleibende Qualität sichergestellt, ohne dass ein vielgliedriges Schulsystem nötig ist.
Beide Schulformen setzen stärker auf Projektlernen, Lernfelder und Themenblöcke, um bereits bestehende Strukturen an Grundschulen und Berufsschulen besser zu unterstützen. Dabei kann auch das klassische Raster von 45-minütigen Schulstunden in Autonomie der Schule aufgelöst werden. Sowohl Gymnasium als auch Gesamtschule sollen vermehrt als Ganztagsschulen mit offenen Lerneinheiten im Wechsel mit Unterricht arbeiten. Das heißt, dass projektorientiertes Arbeiten, Sport und Ruhephasen in die reguläre Schulzeit integriert werden. Auch können so die Räumlichkeiten der Schulen effizienter genutzt und berufstätige Eltern entlastet werden.
Mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler soll das Lehrangebot verstärkt in Richtung Medienkompetenz, Problemlösungskompetenz und wissenschaftliche Arbeitsweise ausgebaut werden, wobei der Pflege einer Fehlerkultur eine besondere Bedeutung zukommt. Kritischem und eigenständigem Lernen soll Vorrang vor Fachkompetenzen eingeräumt werden.
Die Unterschiede zwischen Gymnasium und Gesamtschule bestehen nur bis einschließlich zur 10. Klasse, danach wird bis zur 13. Klasse gemeinsam in einem Kurssystem mit Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungs- und Grundkursen gelernt. Als Alternative gibt es die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zu beginnen und die letzten zwei bis drei Jahre ihrer Schullaufbahn im Dualen System und der Berufsschule zu absolvieren. Abschlüsse gibt es jeweils am Ende der 10. Klasse (für die Bewerber um Ausbildungsplätze) und am Ende der 13. Klasse. Es kann die Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife erworben werden. Ausschlaggebend für diesen letzten Schulabschluss ist der Erwerb mehrerer Leistungsnachweise innerhalb der gesamten letzten zwei bzw. drei Jahre der Schullaufbahn. Die Auswahl der Leistungsnachweise, die den Abschluss bilden, kann unterschiedlich sein und spiegelt das persönliche Profil der Schülerinnen und Schüler wieder.
<u>'''Modul 12'''</u>
'''5.2.7 Alternative Schulformen'''
Schule sollte durch die Aufspaltung von Grundschule, Förderschule, Gesamtschule, Realschule und Gymnasium nicht separierend wirken. Vielmehr sollte das Konzept der Gesamtschule gefördert werden, um eine inklusive Gesellschaft und den Umgang mit Diversität zu fördern. Die Schüler sind dabei individuell zu fördern
<u>'''Modul 13'''</u>'
'''5.2.8 Hochschule'''
Es gibt zwei Hochschulformen, die sich in der Vermittlung der Lerninhalte, nicht jedoch in der Regelstudienzeit oder im erreichten Abschluss unterscheiden. In der Fachhochschule können in kurzer Zeit (ca. 8 bis ca. 12 Semester) alle Hochschulabschlüsse erworben werden. Ziel der Fachhochschule ist eine Ausbildung auf hohem Niveau, die durch ihre Strukturierung auf das Erreichen eines Abschlusses ausgerichtet ist. Dies wird durch Lernen in Vorlesungen, Seminaren und Übungen erreicht, wobei durch den gewählten Studiengang eine sinnvolle Abfolge der Veranstaltungen vorgeschrieben wird. In Einzelfällen sollte auch eine Umorganisation des Studiums möglich sein.
Die Universität schließlich ermöglicht gänzlich freies Lernen. Hier besteht die Möglichkeit, Fächergrenzen zu überschreiten, und nach Interesse Veranstaltungen aus vielen Bereichen und mit unterschiedlicher Dauer zu besuchen. Es können auch alle Hochschulabschlüsse erworben werden, jedoch werden keine Studienverlaufspläne vorgegeben.
Die Studienleistungen an Universität und Fachhochschule sollen vergleichbar sein, sodass den Studierenden ein Wechsel zwischen den Hochschulformen jederzeit möglich ist.
Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen oder Universitäten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder Abitur. Die Qualität der Abschlüsse soll europaweit einheitlich sein.
Alle haben das Recht auf ein weiterführendes Studium, für das es keine Zulassungsbeschränkungen geben darf.
An der Universität können verschiedenste Zusatzqualifikationen erworben werden, die die überprüften Leistungen des Abschlusses übersteigen. Diese Zusatzqualifikationen können jederzeit (auch mitten im Berufsleben) von allen Menschen mit Hochschulabschluss erworben werden.
Die Qualität der Hochschulen wird durch ein gemischtes Gremium aus Vertretern verschiedener Hochschulen gewährleistet. Private Agenturen sollen keinen Einfluss auf die Akkreditierung von Studiengängen bekommen. Anwesenheitslisten oder Fristen für den Abschluss des Studiums sprechen unserer Auffassung von intrinsisch motiviertem Lernen entgegen
<u>'''Modul 14'''</u>
'''5.3. Faire Bezahlung in Bildungseinrichtungen'''
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird sich dafür einsetzen, neue, unbefristete Hochschulstellen vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir besser als bisher vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln. Die Erzieher*innenausbildung soll grundsätzlich vergütet werden. Die Bezahlung für das Referendariat soll angehoben und befristete Stellen sollen vermieden und im Einzelfall begründet werden.
<u>'''Modul 15'''</u>
'''5.4.1 Umfassendere politische Bildung'''
Um als mündiger Bürger an der demokratischen Willensbildung mitzuwirken, wird ein gutes Verständnis unseres politischen Systems benötigt. Wir fordern deshalb eine erhöhte Partizipation der Lernenden und Lehrenden an den Prozessen innerhalb der Einrichtungen.
Wirtschaftskunde soll dabei Aspekte aller relevanten Themenbereiche von der Verbraucherbildung bis zu den Grundfragen des Wirtschaftssystems umfassen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass ein unparteiischer und kritischer Unterricht angeboten wird, der nicht von Wirtschaftsinteressen gesteuert wird. Es sollen die Kompetenzen eines gesunden Konsumverhaltens vermittelt werden.
<u>'''Modul 16'''</u>'
'''5.4.2. Umgang mit psychoaktiven Substanzen'''
Ab der 7. Klasse soll flächendeckend der angemessene Umgang mit Genussmitteln gelehrt werden. Hier wird auf einen sachgemäßen Konsum und einen Substanzenmissbrauch aufmerksam gemacht und dies deutlich geschult.
<u>'''Modul 17'''</u>
'''5.4.3. Ernährung, Bewegung, Gesundheit'''
Wir setzen uns dafür ein, dass die Themen Gesundheit, Ernährung und Bewegung unter aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in ausreichendem Maß an Schulen gelehrt werden. Erklärtes Ziel ist es, Schülern eine ausgewogene Lebensweise zu vermitteln. Dies kann gefördert werden, indem theoretische Überlegungen praktisch angewandt werden, beispielsweise durch gemeinsames Kochen und Essen, bei gleichzeitiger Erläuterung der theoretischen Hintergründe.
Wir fordern die Einführung gesunder und ausgewogener Ernährung an allen Schulen und Kindertagesstätten. Die Finanzierung ist dabei so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie daran teilnehmen können. Zur Vermeidung von Ausgrenzung sollen finanzielle Erleichterungen so gestaltet sein, dass andere Schüler nicht erfahren, wer gefördert wird. Bei der Planung sollte auch berücksichtigt werden, ob die Verwaltungskosten für die Essensgebühren die Einnahmen übersteigen oder eine vollständig kostenlose gesunde Ernährung günstiger wäre.
Der Spaß an Bewegung soll gefördert werden. Statt des üblichen Rahmenlehrplans sollen soll Bewegung und Sport in den Schulalltag integriert und nicht als einzelnes Fach outgesourct werden. Spaß an Bewegung und Konzepte für Bewegung im Unterricht müssen gefördert werde.
Die Schüler sollen über die Bereiche Sexualität, Gewalt und Suchtprävention altersangemessen aufgeklärt werden. Es soll jährlich ab der siebten Klasse mindestens ein Tag für den Kurs zur Ersten Hilfe vorbehalten sein.
<u>'''Modul 18'''</u>
'''5.4.5 Weder Bundeswehr noch Lobbyisten an Schulen'''
Wir sehen die Entsendung von Jugendoffizieren der Bundeswehr für Lehrzwecke in Schulen sehr kritisch. Klassenzimmer sollen nicht zu Rekrutierungsbüros werden. Von der Bundeswehr ausgebildete Referendare, einseitiges Unterrichtsmaterial, Bundeswehrbesuche und von Soldaten gestaltete Unterrichtseinheiten mit Abiturprüfungsinhalten dienen der Rekrutierung, nicht der Erziehung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problematik. Die Kooperationsvereinbarung des Landes RLP mit der Bundeswehr zum Einsatz von Jugendoffizieren im Unterricht an rheinland-pfälzischen Schulen lehnen wir ab und fordern deren Aufkündigung. Einseitige Information und Bundeswehrplanspiele haben im Unterricht nichts verloren. Wir fordern einen ausgewogenen Unterricht und die kontroverse Darstellung und Diskussion von Themen, die in der Öffentlichkeit umstritten erscheinen. Die Bundeswehr darf an Schulen nur informieren, wenn gleichzeitig auch Kritiker zu Wort kommen.
<u>'''Modul 19'''</u>
'''5.5.1 Lebenslanger Anspruch auf Bildung'''
Bisher beschränkt sich die Ausbildung fast ausschließlich auf die jüngeren Generationen. Älteren Menschen wird die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung derzeit nicht in demselben Maße zugestanden wie den jüngeren. Zukünftig soll der Anspruch auf Bildung sich auf das gesamte Leben erstrecken, um die Möglichkeiten der Bürger für freie Selbstentfaltung und Lebensgestaltung zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch freien Zugang an den Volkshochschulen oder Universitäten ermöglicht werden.
<u>'''Modul 20'''</u>
'''5.6 Demokratie an Schulen'''
Demokratie kann nur unzureichend im Sozialkundeunterricht erklärt werden. Besser ist es, wenn Schülerinnen und Schüler frühzeitig mit den Mechanismen demokratischer Meinungsbildung und den Institutionen eines demokratischen Systems durch Erleben und Mitmachen vertraut werden. Aus diesem Grund muss jede Schule eine Schülervertretung besitzen oder Schüler-/ Kinderparlament, die von der Vollversammlung der Lernenden gewählt wird. Politische Parteien dürfen sich an Schulen nicht direkt einbringen. Es ist jedoch erlaubt, wenn Schüler sich zu Gemeinschaften zusammenschließen, die mit allgemein-politischen Parteien korrespondieren.
Wichtig für eine funktionierende Demokratie ist ein transparentes Vorgehen der Entscheidungsträger und eine permanente Kontrolle durch die Wähler. An der Schule bedeutet das eine Kontrolle der Lehrenden durch die Schüler und die Verpflichtung, für Lehrer und Schulleitung transparent zu arbeiten.
<u>'''Modul 21'''</u>
'''5.6.1 Demokratie an Grundschulen'''
Die Schülervertretung (SV)/ Kinderkonferenz an Grundschulen hat das Recht, in Entscheidungen bezüglich der Anschaffung von Spielzeug und Sportgeräten, sowie der Gestaltung der Klassenräume einbezogen zu werden.
Klassensprecher werden von den Lernenden einer Klasse gewählt und dürfen bei Fragen der Unterrichtsgestaltung mitreden. Lehrer sind verpflichtet, auf Anträge der Klassensprecher einzugehen.
Die SV und die Elternvertretung haben jeweils das Recht, Einblick in die Entscheidungsfindungsprozesse der Lehrenden sowie der Schulleitung zu nehmen.
Der begründete Verdacht von diskriminierendem, pädagogisch negativem oder intransparentem Verhalten seitens des Lehrkörpers oder der Schulleitung kann in Form einer Beschwerde bei der SV oder Elternvertretung, bei größeren Problemen an die Stufen- und Schulleitung eingereicht werden.
<u>'''Modul 22'''</u>
'''5.8. Digitalisierung'''
Die Digitalisierung der Gesellschaft beginnt in den Bildungseinrichtungen. Hierzu sollen Schulen umfassend mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet aber auch mit der nachhaltigen Qualifizierung des Personals betreut werden. Es ist in allen schulischen Inhalten auf einen kompetenten Umgang mit Medienkritik, Medienkunde, Mediengestaltung und Mediennutzung hinzuwirken.
<u>'''Modul 23'''</u>
'''5.8.1. E-Learning'''
E-Learning ermöglicht das dezentrale Vermitteln von Lerninhalten per Computer. Von Zuhause aus kann man Vorlesungen verfolgen, Lernprogramme anwenden und medial aufbereitete Dokumentationen und Lehrvideos ansehen, wodurch die physische Anwesenheit in Klassen- und Hörsaal in angemessenem Maß teilweise ersetzt werden kann. Dies kommt zum einen dem persönlichen Lernrhythmus zu gute, der nicht bei jedem mit den Unterrichts-/Vorlesungszeiten übereinstimmt. Zum anderen entlastet man somit überfüllte Universitäten und Schulgebäude. Derzeit wird E-Learning bereits erfolgreich im Rahmen von Fernuniversitäten angewendet. Unser Ziel ist eine Ausweitung auf alle Bildungsangebote ab der Mittelstufe als Ergänzung zum herkömmlichen Lehrbetrieb. Dabei soll der Anteil des E-Learning-Angebots allmählich bis zur Oberstufe gesteigert werden. Eine qualifizierte Lernbegleitung ist sicherzustellen und die Förderung der Selbstlernkompetenzen der Lernenden sollten hierbei im Vordergrund stehen.
<u>'''Modul 24'''</u>
Die Programmpunkte
5.9.1 Entlastungsstunden der Schulen
5.9.2 Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden
werden ersatzlos gestrichen.
<u>'''Modul 25'''</u>
'''5.9.1 Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal'''
Bildungseinrichtungen müssen bedarfsgerecht mit nicht-lehrendem Personal versorgt werden, damit sich Erzieher, Lehrer und Dozenten vorrangig auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Nicht-lehrendes Personal sind beispielsweise technische Assistenten, Sozialarbeiter und Mitarbeiter für administrative Aufgaben. Diese sollen nach freiem Ermessen der Leitung einer Bildungseinrichtung eingestellt werden können, wobei auf eine angemessene Entlohnung gemäß TVöD (Tarif des öffentlichen Dienstes) zu achten ist.
Technische Assistenten kümmern sich um die Wartung und den Aufbau der technischen Einrichtungen und bieten fachliche Unterstützung bei Fragen. Dies steigert Effizienz und Qualität von Lehrveranstaltungen erheblich.
Eine Verbesserung des Arbeitsklimas ist auch zu erwarten, indem Konflikte durch Psychologen und/oder Sozialarbeiter gelöst werden. Sie stehen Lehrenden und Lernenden gleichermaßen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auch thematisch sollen Menschen aus dem Feld der Inhalte in die Schule einbezogen werden: Bauern, Wissenschaftler, Krankenpfleger*innen, Programmierer*innen, Gärtner*innen usw. Diese sollen einen realitätsnahen Einblick in das Feld des Handelns ermöglichen und durch eine angemessene Ausbildung für den Umgang mit Lernenden ausgebildet werden. Hierbei können auch Vereine mit einbezogen werden.
<u>'''Modul 26'''</u>
'''5.9.2 Kleinere Schulklassen und Kita Gruppen'''
Es ist wünschenswerte möglichst kleine Lerngruppen zu schaffen, sodass eine individuellere Förderung möglich ist. Diesbezüglich muss der Beruf der Erzieher- und Lehrer*innen durch attraktivere Arbeitsbedingungen, wie höheres Gehalt, bürokratische Entlastung und eine bezahlte Ausbildung interessanter werden.
<u>'''Modul 27'''</u>
'''5.10 Leistungsdruck in der Schule verringern'''
Überfüllte Lehrpläne sind Stressfaktoren, die für unnötigen Druck sorgen. Schulen sollten pädagogisch eigenständiger handeln und flexibler bei der Inhaltsgestaltung sein können.
Abschlussprüfungen sollten weniger Gewicht haben und stattdessen die Entwicklung der Lernleistung im Vordergrund stehen.
Zusätzlich soll die Dauer der Grundschule auf sechs Jahre erhöht werden. Erst ab dem Alter von etwa 12 Jahren kann die weitere geistige Entwicklung des Kindes genauer betrachtet werden. Das Gehalt der Grundschullehrer soll erhöht werden um den somit gesteigerten Bedarf decken zu können.
<u>'''Modul 28'''</u>
'''5.11 Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern'''
Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Durchsuchungen und Kontrollen (beispielsweise Urinuntersuchungen) sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler.
<u>'''Modul 29'''</u>
'''5.12.Hitzefrei'''
Um ein gutes Lernen und die Gesundheit zu fördern, ist es sinnvoll ab Mittagstemperaturen von 27 Grad den Unterricht ab der 6. Stunde zu beenden. Die Schüler sind nach Bedarf alternativ zu betreuen. Liegt das Einverständnis der Eltern vor, können die Kinder, sofern eine adäquate Betreuung nicht gewährleistet werden kann, auch nach Hause entlassen. Für die heißen Monate sind geeignete Lernorte aufzusuchen. In Rheinland Pfalz gibt es dazu aktuell keine einheitliche Regelung.
<u>'''Modul 30'''</u>
'''5.13 Lehramtsstudium und Referendariat'''
Das Lehramtsstudium soll inhaltlich auf die Realität des Berufs aufgebaut sein. Inhalte wie Methodik, Didaktik, Psychologie, Soziologie, Pädagogik etc. sollen grundlegende Bestandteile der Ausbildung sein. Schon zu Beginn des Studiums sind hier Pflichtpraktika im Schulalltag zu implementieren. Studium und Referendariat sollen sich an den für Lehrkräften in Zukunft gestellten Erwartungen orientieren.
<u>'''Modul 31'''</u>
'''5.14 Elternpartnerschaft'''
Zur Gewährung von Chancengleichheit ist die Verstärkung der Elternpartnerschaft vor allem an Grundschulen zur Unterstützung von Familien mit wenig kulturellem, oder finanziellen Kapital durch geeignete Konzepte wie Elterncafes zu verwirklichen. Hierbei soll auf eine Institutionalisierung von der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Bildungseinrichtung hingewirkt werden.
Der LPT möge beschließen, in der Landessatzung den §4.2 [Der
Landesvorstand (LVOR) durch den folgenden Text zu ersetzen:
§4.2 [Der Landesvorstand (LVOR)
(1) Der LVOR vertritt den Landesverband vor dem Bundesvorstand und führt
alle organisatorischen und politischen Tätigkeiten auf Grundlage der
Beschlüsse des Bundesvorstandes, des Bundesparteitages, des
Bundesschiedsgerichtes, des Landesparteitages, des
Landesschiedsgerichtes und der Ergebnisse von Urabstimmungen durch.
(2) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens drei Piraten zusammen
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Schatzmeister
(2a) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere Ämter
(Generalsekretär, Poltischer Geschäftsführer, Stellvertreter, Beisitzer)
werden durch den LPT festgelegt.
(2b) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die
organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die
Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist
für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung
zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung
der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die
programmatische Entwicklung im Landesverband. Die Aufgaben der
Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands
näher definiert und bei Bedarf ergänzt.
(2c) Zwei durch den Vorstand gewählte Vorstandsmitglieder bilden die
Abstimmungsleitung für die SDMV. Durch Beschluss des Landesvorstands
können ihr weitere Piraten angehören.
(3) Die Mitglieder des LVORs werden von der LMV in geheimer Wahl für die
Dauer von maximal 13 Monaten gewählt.
(4) Die Positionen des Landesvorsitzenden, des stellvertretenden
Landesvorsitzenden und des Landesschatzmeisters werden gesondert gewählt.
(5) Personen, die in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zum LV
stehen, sind nicht zur Wahl zuzulassen.
(6) Der LVOR hat neben den Aufgaben nach Abs. 1 insbesondere folgende
Aufgaben:
a) den LV nach außen zu vertreten,
b) Diskussionen zur programmatischen Weiterentwicklung zu koordinieren,
c) seine Geschäfte inkl. Personalverantwortung zu führen,
d) die LMV vorzubereiten, einzuberufen und durchzuführen.
(7) Der LVOR tritt mindestens 4 Mal jährlich zusammen.
(8) Die Einberufung einer LVOR-Sitzung nach §5.1 soll mindestens eine
Woche vor der Veranstaltung erfolgen. Zu regelmäßigen Treffen braucht
nicht gesondert eingeladen zu werden.
(9) Auf Antrag eines Zehntels der Landespiraten kann der Vorstand zum
Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
(10) Über die Sitzungen ist ein dokumentenechtes Protokoll zu führen.
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich für alle Landespiraten.
Ausnahmen hierzu sind nur nach §5.4 zulässig.
(11) Der LVOR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens
jedoch zwei, der Mitglieder des LVOR anwesend sind. Sie entscheiden mit
der einfachen Mehrheit der Anwesenden.
(11a) Verliert der LVOR dauerhaft die Beschlussfähigkeit, weil weniger
als zwei Mitglieder im LVOR verbleiben, müssen die verbleibenden
Mitglieder des LVOR unverzüglich eine außerordentliche LMV einberufen,
wenn innerhalb der nächsten 3 Monate keine reguläre LMV mit
Vorstandswahlen stattfindet. Die verbleibenden Vorstandsmitglieder
führen den Landesverband bis zur Wahl das nächsten Vorstandes
kommissarisch weiter.
(12) Der LVOR soll eine freiwillige Person für die Belange des
innerorganisatorischen Datenschutzes beauftragen. Diese legt zusammen
mit dem Rechenschaftsbericht des LVORs einen Bericht zum Datenschutz
vor. Die Person soll eine hohe Sachkenntnis im Bereich Datenschutz
aufweisen.
(13) Der LVOR gibt sich spätestens auf seiner vierten Sitzung eine
Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a.
Regelungen zu:
Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
Dokumentation der Sitzungen
virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
Im Falle von virtuellen Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig,
wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem
Beschluss in Textform erklärt. Im Falle von fernmündlichen
Vorstandssitzungen ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrheit der an
der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu dem
Beschluss fernmündlich erklärt. In beiden Fällen kann der Vorstand in
seiner GO einschränkende Regelungen treffen.Ref
(14) Der LVOR liefert auf der LMV einen formlosen mündlichen
Tätigkeitsbericht ab. Dient die LMV laut vorläufiger Tagesordnung auch
der Wahl eines neuen Vorstandes, so liefert der amtierende Vorstand
einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab.
Wird außerordentlich ein neuer Vorstand gewählt, so reicht der alte
Vorstand zur nächsten LMV den schriftlichen Tätigkeitsbericht nach. Der
schriftliche Tätigkeitsbericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete der
Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen
erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied
nicht entlastet, so kann die LMV oder der neue Vorstand gegen ihn
Ansprüche gelten machen. Ein Vorstand kann nur dann entlastet werden,
wenn die LMV vorher seinen schriftlichen Tätigkeitsbericht zur Kenntnis
genommen hat. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses
unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand
zuzuleiten.
(15) Scheidet ein Mitglied des LVOR aus diesem aus oder kann anderweitig
seinen Aufgaben nicht nachkommen, so beschließt der LVOR die
kommissarische Übernahme der betroffenen Aufgaben durch ein anderes
Mitglied des LVOR. Fällt der Verhinderungsgrund weg, kann das
ursprüngliche Mitglied die Aufgaben wieder übernehmen, sofern es
weiterhin Mitglied des LVOR ist.
(15a) Ist ein Mitglied des LVOR aus diesem ausgeschieden, so ist zur
nächsten regulären oder außerordentlichen LMV eine Nachwahl oder Neuwahl
anzusetzen.
(16) Der Landesvorstand erstellt gemeinsam mit dem Landesschatzmeister
den Haushalt für den Landesverband.
(16a) Der Landesvorstand berichtet über den Haushalt auf der darauf
folgenden Landesmitgliederversammlung.
Der Vorstand kann in geeigneten Fällen, in denen ein Mitglied plausibel
macht, dass bzgl. seiner Einkommens- und Vermögenssituation dauerhaft
keine Veränderung zu erwarten ist (z.B. geringe Alters- oder
Erwerbsunfähigkeitsrente), die Beitragsminderung auf unbestimmte Zeit
ohne jährlichen Neuantrag zu gewähren. Die betroffenen Mitglieder
bleiben verpflichtet, Änderungen, die dieser Fortschreibung entgegen
stehen, unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen. +
Begründung für verbesserte Version:
Um Missverständnisse bei der Verwendung des Begriffes "Bürger" der im juristischen Sinne Staatsangehörige bzw. wenn in Deutschland geäußert Deutsche meint, und nur umgangssprachlich synonym mit Einwohner verwendet wird, empfehle ich den Antrag der AG 60+ mit dem Titel "Rentenmodell für das 21. Jahrhundert" dahingehend abzuändern, dass an Stelle der verwendeten Begriffe "Staatsbürger", "Bürger" und "Einwohner" die Formulierung "alle in Deutschland lebenden Menschen" benutzt wird.
Dies stellt sicher, dass der Antrag nicht dahingehend missverstanden werden kann, dass wir eine gesetzliche Rente nur für Deutsche oder Sesshafte fordern, sondern auch Migranten und Obdachlose eingeschlossen sind.
Im übrigens verwendet das bisherige Rentengesetz (SGB VI) den Begriff Personen, der ebenfalls nicht die Nationalität und Sesshaftigkeit voraussetzt.
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen, folgende Programmpunkte als Programmteil "Rentenpolitik" in das Programm der Piratenpartei Landesverband Bayern aufzunehmen.
Dieser Programmantrag basiert auf dem Positionspapier P 80 beschlossen auf dem Landesparteitag 2012.1 in Straubing
Programmpunkte:
1. Wir sind für eine nach unten und oben begrenzte, umlagefinanzierte Grundrente für alle in Deutschland lebenden Menschen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.
2. Wir sind für eine staatlich abgesicherte obligatorische Betriebsrente, bei welcher die Firmen z.B. im Falle einer Insolvenz nicht auf die Rücklagen zurückgreifen können.
3. Wir sind für die Bereitstellung von staatlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle in Deutschland lebenden Menschen für eine Zusatzrente ansparen können.
Das Programm lehnt sich an das bestehende Rentenmodell in der Schweiz und Schweden an.
Ziele:
1. Gerechte Absicherung eines menschenwürdigen Lebensabends
2. Transparente und solidarische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen an der Finanzierung der Altersversorgung
3. Tragfähiges Konzept für die Bewältigung der demographischen Veränderungen
S
Folgender Satz in der Satzung der Piratenpartei Hamburg ist ersatzlos zu streichen, da er eine unzulässige Ungleichbehandlung später gegründeter Bezirksverbände darstellt.
"§ 7 Gliederung
6. Zum 22. Oktober 2011 existierende Bezirksverbände sind reguläre Bezirksverbände." +
#§ 13, Abs. 3 der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.
#§ 8a Abs. 6 wird ersetzt durch:
#:Anträge sollen spätestens drei Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung oder des Landesprogramms müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden.
+
Satzung/Anträge/Allgemeine Drei-Wochen-Frist für Anträge, Änderungen möglich - Änderung §8a Abs. 6 (0001) +
#§ 13 (3) der Satzung der Piratenpartei Hamburg wird gestrichen.
#§ 8a (6) wird ersetzt durch:
#:Anträge sollen spätestens drei Wochen vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung oder des Landesprogramms müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden. Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt. Änderungs- und Gegenanträge zu Satzung und Landesprogramm sind unabhängig von Satz 3 bis zu einer Woche nach möglicher Kenntnisnahme des ursprünglichen Antrags möglich.
+
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass der Landesvorstand nur noch für ein Jahr, statt wie bisher für zwei Jahre gewählt wird und künftig bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleibt. Hierzu wird in der Landessatzung § 12 Absatz 3,
: von 2 Jahren gewählt
ersetzt durch
: eines Jahres gewählt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt. +
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, dass § 16 der Landessatzung umbenannt wird in
:Auflösung und Verschmelzung
und ersetzt wird durch
:(1) Die Auflösung eines Landesverbandes oder seine Verschmelzung mit einem anderen Landesverband bedarf eines Beschlusses mit einer Mehrheit von drei Viertel der zum Landesparteitag Stimmberechtigten.
:(2) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes muss durch eine Urabstimmung unter den Hamburger Piraten bestätigt werden. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich und geheim. Bei der Urabstimmung müssen drei Viertel der stimmberechtigten Hamburger Piraten der Entscheidung des Landesparteitages zur Auflösung oder Verschmelzung zustimmen.
:(3) Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
:(4) Die Abwicklung der Geschäfte im Falle der Auflösung übernehmen die Vorsitzenden und der Schatzmeister.
:(5) Durch den Beschluss des Landesverbandes, sich aufzulösen, wird automatisch auch die Auflösung aller unteren Gliederungen beschlossen.
:(6) Bei der Auflösung des Landesverbandes fallen sein Vermögen und das Vermögen aller unteren Gliederungen an die Bundespartei.
:(7) Der Beschluss der Auflösung oder Verschmelzung erhält erst durch Zustimmung eines Bundesparteitages endgültige Rechtskraft. +
In § 9 werden nach Absatz (1) folgende Absätze eingefügt:
:(2) Aufstellungsversammlungen, für die der Landesverband zuständig ist, finden im Rahmen von Landesparteitagen oder Gebietsversammlungen statt. Es muss gewährleistet sein, dass alle nach dem betreffenden Wahlgesetz Stimmberechtigten eingeladen werden. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
:(3) Dient die Versammlung auch noch anderen Zwecken als der Kandidatenaufstellung, so ist durch die Verwendung optisch unterscheidbarer Stimmkarten sicher zu stellen, dass
:# an den Wahlen zur Kandidatenaufstellung, sowie an Beschlüssen, die sich auf die Kandidatenaufstellung beziehen, nur wahlberechtigte Parteimitglieder nach Maßgabe des betreffenden Wahlgesetzes teilnehmen,
:# an den Wahlen für Parteiämter und an sonstigen Parteibeschlüssen nur stimmberechtigte Piraten nach Maßgabe dieser Satzung in Verbindung mit § 4 (4) der Satzung der Piratenpartei Deutschland teilnehmen, und dass
:# an den Wahlen für die Versammlungsämter und an Beschlüssen den Ablauf der Versammlung betreffend (z.B. Tagesordnung, Anträge zur Geschäftsordnung) alle Stimmberechtigten nach Maßgabe von Punkt 1. und 2. teilnehmen können.
Der bisherige Absatz (2) wird zu Absatz (4). +