Attribut:Antragstext
Dies ist ein Attribut des Datentyps Text.
M
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
= Allgemeines =
(1)
Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
(2)
Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
(3)
Das Protokoll der Versammlung, das mindestens
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist)
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Protokollführers, der Versammlungsleitung und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter beurkundet.
Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Piratenwiki binnen sechs Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen.
== Akkreditierung ==
(1)
Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Bezirksvorstand Oberbayern als solche beauftragt wurden, oder die Ortsgruppensprecher selbst.
(2)
Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluß durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen.
Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}'''
(3)
Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
=== Verlassen der Versammlung ===
(1)
Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.
=== Betreten der Versammlung ===
(1) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.
= Versammlungsämter =
== Versammlungsleiter ==
(1)
Die Versammlung wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Ortsgruppensprecher als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.
(2)
Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan.
Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss.
Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen.
Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt.
Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''
(3)
Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagungen an.
(4)
Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
(5)
Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.
(6)
Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
== Wahlleiter ==
(1)
Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen einen Wahlleiter.
Dieser darf nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat.
Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden.
(2)
Die Durchführung umfasst
* die Ankündigung einer Wahl,
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.
* das Entgegennehmen der Stimmzettel,
* das Auszählen der Stimmen,
* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,
* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
(3)
Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für ein Amt kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''
= Kandidatur =
(1)
Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.
(2)
Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf, und gibt den Kandidaten Zeit sich zu melden.
(3)
Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
(4)
Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
= Wahlordnung =
(1)
Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz, oder die Gründungsversammlung anderes bestimmt.
(2)
Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.
(3)
Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
(4)
Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
(5)
Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''
(6)
Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.
== Abstimmungen ==
=== Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===
(1)
Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt.
(2)
Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''
=== Abstimmungen über allgemeine Anträge ===
(1)
Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:
* JA
* NEIN
* ENTHALTUNG
Stimmzettel, bei denen der Wille des wählenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind nach Maßgabe des Wahlleiters ungültig.
(2)
Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.
=== Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===
(1)
Es gelten die Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] entsprechend.
== Wahlen ==
(1)
Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt.
(2)
Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}'''
(3)
Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''
=== Wahlen zu Versammlungsämtern ===
(1)
Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.
(2)
Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat.
=== Wahlen zu Parteitagsämtern ===
(1)
Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.
(2)
Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].
=== Wahlen zu Vorstand ===
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim.
(2) Als Wahlverfahren wird das Approval-Voting-Verfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte
Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten.
Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen erhält.
(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter
diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß §4.3.2 durchgeführt. Steht danach immer noch kein
Sieger fest, wird per Los entschieden.
(4) Müssen gemäß Satzung N gleichnamige Posten besetzt werden (z.B. Stellvertreter), erfolgt dies in
einem Wahlgang. Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch
maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Gewählt sind die N Kandidaten mit den höchsten
Stimmenanteilen. Bei Stimmgleichstand an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach
entscheidet das Los.
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt,
falls mehr "ja" als "nein"-Stimmen abgegeben wurden.
(6) Wird der Kandidat bei §4.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur
Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr "ja" als "nein"-
Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.3.2
durchsetzt.
= Anträge =
== allgemeine Anträge an die Versammlung ==
(1)
Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Einer geringen Anzahl an Wortmeldungen, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen, ist ebenfalls angemessene Redezeit zu gewähren.
== Anträge auf Änderung der Satzung ==
(1)
Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
== Anträge auf Änderung des Programms ==
(1)
Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
== Anträge zur Geschäftsordnung ==
(1)
Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.
(2)
Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}'''
Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
(3)
Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
(4)
Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.
(5)
Es sind nur solche Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig, die in dieser Geschäftsordnung folgendermaßen gekennzeichnet sind: '''{GO-Antrag ...}'''.
=== Antrag auf Ende der Rednerliste ===
(1)
Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''
(2)
Der Antragsteller
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und
* darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.
(3)
Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
=== Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===
(1)
Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
* das Hinzufügen eines Punktes,
* das Entfernen eines Punktes,
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''
=== Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===
(1)
Eine Änderung der Geschäftsordnung muss die Änderungen im Wortlaut aufführen. Der Antrag muss der Versammlungsleitung in Textform vorgelegt werden. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''
=== Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===
(1)
Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'''
§5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
(2)
Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird.
(3)
Das Meinungsbild wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt.
Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].
=== Antrag auf Vertagung der Sitzung ===
(1)
Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}'''
=== Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===
(1)
Der Antrag muß die gewünschte Dauer (in Minuten) enthalten. '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}'''
=== Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===
(1)
Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''
= Gültigkeitsdauer =
(1)
Diese Geschäftsordnung behält ihre Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
Die Piraten fordern die Stadt München auf einen Bürgerhaushalt auf Open-Source-Basis einzurichten. +
Bürgerbüros sollen in der Nähe der Bürger sein. Die PIRATEN fordern die Zusammenlegung von Bürgerbüros rückgängig zu machen und jeder Stadtteil soll wieder ein eigenes Bürgerbüro erhalten. +
Es wird beantragt, den §16 "Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen" zu streichen und an dessen Stelle einen neuen Abschnitt V "Kandidatenaufstellungen für Wahlen" einzufügen mit den nachfolgenden §§. Die ursprüngliche Nummerierung der nachfolgenden Abschnitte und §§ der Satzung wird sinngemäß geändert.
* Bisheriger Wortlaut:
:: § 16 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
::: (1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der übergeordneten Gliederungen. Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben und Mitglied im Kreisverband sein.<br>
::: (2) Die Aufstellung findet im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt, zu der der Vorstand in angemessener Zeit und Form alle stimmberechtigten, wahlberechtigten Piraten einladen muss. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.
* Neuer Wortlaut:
:: V. Kandidatenaufstellungen für Wahlen
::: §16 – Subsidiarität der Satzung
:::: (1) Alle Veranstaltungen der Piratenpartei Deutschland, in denen ihre Kandidaten für Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten aufgestellt werden sollen, erfolgen strikt nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze sowie der zu ihrer Ergänzung erlassenen Rechtsnormen.
:::: (2) Nur soweit diesen staatlichen Rechtsnormen keine anzuwendenden Regelungen zu entnehmen bzw. aus ihnen abzuleiten sind, dann sind die folgenden Bestimmungen anzuwenden.
::: §17 - Gebietsverband
:::: (1) Deckt sich das satzungsgemäße Tätigkeitsgebiet eines Gebietsverbands mit dem Wahlgebiet, dann ist dieser Gebietsverband für die Aufstellung verantwortlich. Decken sich die Tätigkeitsgebiete nicht mit dem Wahlgebiet, dann ist der nächst höhere Gebietsverband für die Kandidatenaufstellung verantwortlich, dessen satzungsgemäßes Tätigkeitsgebiet das Wahlgebiet vollständig umfasst.
:::: (2) Ist ein Wahlgebiet nach staatlichen Normen in sich gegliedert, dann soll der Vorstand des insoweit zuständigen höheren Gebietsverbands für jede dieser staatlichen Gliederungen des Wahlgebiets einen weisungsgebundenen Beauftragten ernennen, dem die praktische Durchführung der Kandidatenaufstellung obliegt; ihm sind alle dazu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und eine angemessene Zahl von Assistenten beizugeben.
:::: (3) In Nominierungsveranstaltungen können weder Mitglieder der Versammlungsleitung noch ihre Assistenten als Kandidaten für die öffentliche Wahl aufgestellt werden.
::: §18 – Nominierungs-Versammlungen
:::: (1) Die Aufstellung von Kandidaten der Piratenpartei für Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten findet in nicht-öffentlichen Versammlungen statt (geschlossene Gesellschaft); zutrittsberechtigt sind insoweit nur die stimmberechtigten Mitglieder der Versammlung, Vorstandsmitglieder des verantwortlichen Gebietsverbands und die Versammlungsleitung nach §17 Abs.2 dieser Satzung. Die Versammlungsleitung gibt nach dem Ende der Versammlung ihr Ergebnis auf geeignete Weise bekannt; der Vorstand des verantwortlichen Gebietsverbands entscheidet danach, ob und in welcher Weise die Medien auch über den Verlauf der Versammlung informiert werden.
:::: (2) Stimmberechtigt in der Versammlung sind nur Mitglieder der Piratenpartei, die Kandidaten in der öffentlichen Wahl, für die sie aufgestellt werden, dann auch wählen dürften, wenn die öffentliche Wahl am selben Tag stattfinden würde. In der Ladung zur Versammlung sind die Stimmberechtigten ausdrücklich darauf hinzuweisen, für welche Wahlen zu öffentlichen Ämtern oder Mandaten die Kandidaten aufgestellt werden; im übrigen gelten für Form und Frist der Ladung die gleichen Regeln wie für die Ladungen zu Mitgliederversammlungen.
:::: (3) Die Nominierung der Kandidaten erfolgt nach demokratischen Grundsätzen in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer jeweils die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte; die Reihenfolge der Listenkandidaten im beschlossenen Wahlvorschlag richtet sich nach der Zahl der auf sie entfallenden Stimmen.
:::: (4) Nominierungs-Versammlungen können auch im Rahmen einer Mitgliederversammlung stattfinden, wenn in der Ladung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und sichergestellt ist, dass nur insoweit Stimmberechtigte an den Nominierungswahlen teilnehmen.
::: §19 – Geschäftsordnung der Versammlungen
:::: (1) Das Protokoll der Nominierungs-Versammlung muss mindestens enthalten:
::::: 1. Ort und Zeit der Versammlung;
::::: 2. Form und Datum ihrer Ladung;
::::: 3. Zahl der erschienenen Stimmberechtigten;
::::: 4. Gang der Wahlen und Abstimmungen;
::::: 5. Ergebnis der Nominierungswahlen.
:::: (2) Das Protokoll der Versammlung ist vom Versammlungsleiter und von zwei weiteren Teilnehmern zu unterschreiben; sie haben dabei an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Reihenfolge der Listenkandidaten in geheimer Abstimmung erfolgt ist.
:::: (3) Im übrigen gelten für Nominierungs-Versammlungen sinngemäß die Regelungen dieser Satzung über die Mitgliederversammlung sowie seine Geschäftsordnung.
München/Kreisverband/MV 2011/Antragsfabrik/Keine Weitergabe der Meldedaten ohne explizite Zustimmung +
Die Piraten München fordern, dass die Stadt Meldedaten eines Bürgers - soweit keine vorrangige gesetzliche Verpflichtung besteht - nur noch nach seiner expliziten Zustimmung (Opt-In) weitergibt. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
N
**'''Neue Arbeitswelt, und Neues Rentensystem.'''
*'''6 – Punkte für eine solidarische und sichere Rente'''
Der Umbau das Sozialstaats hat auch vor der Gesetzlichen Rentenversicherung
(GRV ) ob Riester Rente oder private Altetsvorsorgesysteme und die Rente ab
67 nicht Halt gemacht
All diese Maßnahmen haben das Ziel, das Vertrauen in die solidarische Sicherung
durch die gesetzliche Rente systematisch zu zerstören. Ergebnis wird
sein : Es droht Armutsrente . Millionen Manschen müssen damit rechnen , im
Alter auf Sozialhilfe angewiesen zu sein .
* '''Piraten stehen gegen Altersarmut'''
*'''1 - 1 Neue Arbeitswelt, und altes Rentensystem.'''
Wir haben eine neue Arbeitswelt, die unser Zukunft bestimmt. Sie wird von
Maschinen und Robotern gesteuert . Wir sind die Verlierer.
Deshalb benötigten wir ein neues zeitgemäßes Rentensystem .
*'''1 - 2 Arbeitgeber und Arbeitsmaschinen sind nicht mehr steuerfrei''' .
Gleichbehandlung von Menschen und Maschinen, weil die Maschinen Arbeitsleistung erbringen.
<- Umschreiben wie besprochen
*'''1 -3. Piraten stehen für Gleichberechtigung''' von Politiker und Beamten
und Selbständigen und Angestellten . Alle zahlen in die Rentenversicherung ein
und haben einen Anspruch auf die Grundrente
*'''1 -4. Piraten stehen für erhöhte Grundsicherung im Alter .
'''
Auch die Grundsicherung im Alter muss ein Leben in Würde ermöglichen
*'''1 -5. Piraten gegen Rente ab 67'''
Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf über 65 Jahre lehnen wir ab
*'''1-6.Piraten stehen für Absicherung der medizinischen Versorgung ohne Selbstbeteiliung
'''
*'''Begründung
'''
*'''1 - Arbeitsgeber und Arbeitsmaschinen sind nicht mehr steuerfrei .'''
Gleichbehandlung von Manschen und Maschinen weil sind auch Arbeitskräfte
*1-Arbeitsgeberanteil auch Maschinenerbrachten Leistungen .
*2-Maschinen ersetzen zunehmend Manschen im der Arbeitswelt daran
Leistung wird aber im Sozialsystem nicht berücksichtigt.
Im sinne der Solidarität müssen Arbeitsgeber auch für Leistungen die
Maschinenerbacht werden Sozialabgaben zahlen .
'''eine gerechtigkeit zu schaffen muß man solladarich sein aber leider es gibt nicht'''
wir kauft auto bezahlt die '''Mehrwertsteuer''' auch muß die '''kfz steuer''' bezahlen wir
fahrt auto bezahlt auch '''minerall steuer''' . aber die Unternehmer betzahlt nicht .
*'''warum nicht ?'''
*'''ist dass solidarisch ?'''
*'''aber soll auch betzahlen.'''
wir warn immer solidarisch aber die anderen nicht .
*'''2. Piraten stehen für erhöhen Grundsicherung im Alter .'''
Auch die Grundsicherung im Alter muss ein Leben in Würde ermöglichen. Eine
Anhebung des Regelsatzes auf''' 500+45 Arbeitsjahren A 10 Euro((im Monat 950€ ))'''
und bundesweite Standards zur Erstattung
Zukünftig soll dies innerhalb der Erwerbstätigenversicherung abgesichert
werden. Das Ziel ist, dass nach Anrechnung von Einkommen und Vermögen keine
Rentnerin und kein Rentner im Monat '''unter 950 Euro''' fallen dürfen.
*'''3. Die Gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stärken'''
Durchschnittsverdiener müssen wieder Renten aus der GRV erhalten, die einen
deutlichen Abstand zur Grundsicherung aufweisen. Um die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben sicher zu stellen, ist als Sicherungsziel ein Betrag
von '''4000 € rund 55 % 3500 € rund 60% und 3000 € rund 65% und 2500 € rund 70%
'''
'''und 2000 € rund 75% und 1500 € rund 80% bis 1200€ '''
des Durchschnittseinkommens der Versicherten nötig.
*'''4. – Piraten gegen Rente ab 67'''
Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf über 65 Jahre lehnen wir ab, weil
sie nichts außer einer weiteren flächendeckenden Kürzung der Renten bewirkt.
Notwendig sind flexible Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr. Wir
streben langfristig das Renteneintrittsalter ab 60 Jahre an, ohne Abschläge.
Wir wollen eine Fortführung der Förderung der Altersteilzeit durch die
Bundesagentur für Arbeit und einen abschlagsfreien Zugang zu
Erwerbsminderungsrenten.
*'''5. Piraten stehen für Absicherung Medsinesche Verzgung ohne Selbstbeteiligung''''''
'''1 - Senioren im Hörer alter ernst zu nehmen im Krankenfall'''.
viele älter senioren haben kenen Vertrauen in die Medsineschesysteme weil
werden vom ärtze mit ihren Krankheit alleine gelassen .
'''2 - Abschaffung Arztgebühren'''
'''3 - Abschaffung Rezeptgebühren
'''
'''4 - Abschaffung Krankenhausgebühren
'''
------------------------------------------------
Danke
Dieser Antrag ist auch modular eingereicht (Einleitung + 6 Einzelmodule)
O
Text des Antrages
zweite Zeile etc. +
P
Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen - sie sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert. +
Die PIRATEN in München unterstützen die Initiative Stolpersteine für München e.V.! Ziel der PIRATEN in München ist es, dass zukünftig auch auf öffentlichem Boden die Stolpersteine verlegt werden dürfen. +
R
Der Text aus §4.1.3 (2) "Der Abstand zwischen zwei Abstimmungen soll 2 bis 6 Monate betragen." ist zu streichen und durch "Eine Abstimmung ist zu beantragen, wenn mehr als 3 Anträge für die SDMV eingereicht wurden. Der Abstand zwischen 2 Abstimmungen soll mindestens 3 Monate betragen." +
Für die Landtagswahl 2016 stellt die Piratenpartei Rheinland-Pfalz Bezirkslisten für die jeweiligen Wahlbezirke auf. +
Die Versammlung möge beschließen nachfolgende Punkte ins Wahlprogramm unter dem Abschnitt "Bildung & Wissenschaft" einzufügen:
'''Bildung und Betreuung in der frühen Kindheit stärken'''<br>
Kinder sollen unabhängig von Herkunft oder Einkommen beste Startbedingungen erhalten. Wir setzen uns für beitragsfreie, qualitativ hochwertige und barrierefreie Bildung und Betreuung in der frühen Kindheit ein. Der Betreuungsschlüssel muss verbessert und das Personal qualifiziert weitergebildet sowie angemessen vergütet werden. Sprachförderung und Inklusion sind zentrale Bestandteile des Konzepts.
'''Schule als Lern- und Lebensort'''<br>
Wir fordern eine Schule, die Persönlichkeitsentwicklung, kreative Entfaltung, kritisches Denken und soziale Kompetenz gleichwertig mit fachlichem Wissen vermittelt. Lernen soll projektbasiert, digital unterstützt, individualisiert und inklusiv stattfinden. Noten sollen durch kontinuierliches Feedback ergänzt werden. Lehrpläne sind lebensnah zu gestalten.
'''Bildungsgerechtigkeit verwirklichen'''<br>
Bildung darf nicht vom sozialen Status, Einkommen oder Wohnort abhängen. Wir setzen uns für gebührenfreie Bildung, Lehrmittelfreiheit, flächendeckende Ganztagsschulen und gezielte Förderung in sozialen Brennpunkten ein. Statt früher Trennung streben wir eine gemeinsame Schulzeit bis Klasse 6 an – mit anschließender individueller Profilbildung.
'''Lizenzfreies Unterrichtsmaterial'''<br>
Bildungsmedien sollen allen Menschen kostenlos und frei zugänglich sein. Staatlich finanzierte Schulbücher und Unterrichtsmaterialien sollen unter freien Lizenzen digital veröffentlicht werden. Eine staatlich betriebene Plattform soll Lehrer:innen und Schüler:innen den Austausch sowie Peer-Reviews ermöglichen. Lehrkräfte, die freie Materialien erstellen, erhalten Entlastungsstunden. Materialien, die während der Arbeitszeit entstehen, sollen verpflichtend unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht werden – nutzbar auch digital ohne Buchkauf. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Schulbuchverlagen zu beenden; Autorenleistungen werden einmalig vom Staat vergütet.
'''E-Learning'''<br>
E-Learning soll als Ergänzung ab der Mittelstufe ausgebaut werden. Es bietet ortsunabhängiges Lernen im eigenen Tempo, entlastet Bildungsstätten und fördert Selbstlernkompetenzen. Eine qualifizierte Lernbegleitung ist sicherzustellen. Der E-Learning-Anteil soll zur Oberstufe hin steigen.
'''Gamification'''<br>
Statt klassischer Noten soll Gamification Motivation schaffen: Lernfortschritte werden spielerisch belohnt – mit Punkten, Fortschrittsbalken oder freigeschalteten Inhalten. Die Bewertung erfolgt objektiv per Software. Lehrkräfte begleiten individuell, wenn Lernende Hilfe benötigen. Zeugnisse sollen durch modulare Leistungsnachweise ersetzt werden, während Noten bei Abschlüssen bestehen bleiben.
'''Demokratische Schul- und Hochschulkultur'''<br>
Schüler:innenvertretungen sollen mehr Mitspracherechte und Ressourcen erhalten. An Hochschulen fordern wir die Abschaffung der professoralen Mehrheit und die Einführung echter paritätischer Gremien. Das Studierendenparlament erhält Vetorechte bei Budgetentscheidungen. Hochschulräte sollen durch demokratisch legitimierte Vertreter ersetzt werden.
'''Weder Bundeswehr noch Lobbyisten an Schulen'''<br>
Klassenzimmer sind kein Ort für Rekrutierung. Wir lehnen die Kooperation des Landes mit der Bundeswehr zum Einsatz von Jugendoffizieren an Schulen ab. Einseitige Unterrichtsmaterialien, Bundeswehr-Planspiele und von Soldaten gestaltete Inhalte haben im Unterricht nichts verloren. Information darf nur stattfinden, wenn auch kritische Stimmen gehört werden. Wir fordern einen ausgewogenen und kontroversen Unterricht – ohne Einfluss von Militär oder Lobbygruppen.
'''Säkularisierung der Bildung'''<br>
Staatliche Bildungseinrichtungen müssen weltanschaulich und religiös neutral sein. Der bisher im Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll deswegen gestrichen werden. Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse als Regelfach angeboten werden. Der Religionsunterricht kann als freiwilliges Zusatzfach beibehalten werden. Dieser sollte religionsübergreifend angelegt sein. Im Rahmen des Ethikunterrichts sollen unter anderem die Konzepte Religion und Glaube an exemplarischen Beispielen (Weltreligionen, Glaubensgemeinschaften, Philosophien) erläutert und ihr Stellenwert für unsere und andere Kulturen verdeutlicht werden. In beiden Fächern sollen verbindende Aspekte hervorgehoben und die Toleranz gegenüber trennenden Positionen gefördert werden
'''Wissenschaft frei und offen gestalten'''<br>
Forschung ist ein öffentliches Gut. Wir setzen uns für Open Access an Hochschulen ein und fordern die Digitalisierung historischer Bestände. Drittmittelabhängigkeit muss reduziert und die Grundfinanzierung gestärkt werden. Kooperationen mit Wirtschaft sind transparent zu gestalten, die Inhalte bleiben wissenschaftlich unabhängig.
'''Gleichbehandlung der Träger'''<br>
Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen dürfen in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht geduldet werden.
'''Faire Bezahlung in Bildungseinrichtungen'''<br>
Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wird sich dafür einsetzen, neue, unbefristete Hochschulstellen – insbesondere für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen – einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir besser vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln. Auch Referendar:innen sollen angemessen bezahlt werden – denn gute Bildung braucht faire Bedingungen in der Ausbildung und im Beruf.
'''Lebenslanges Lernen und Erwachsenenbildung'''<br>
Bildung endet nicht mit dem Schul- oder Studienabschluss. Berufliche Weiterbildung, digitale Lernangebote und Teilhabe an der Erwachsenenbildung müssen gezielt gefördert und finanziell abgesichert werden. Menschen jeden Alters sollen das Recht auf kostenfreie und flexible Weiterqualifizierung haben.
Rheinland-Pfalz soll den Menschen kostenlos ermöglichen, staatlich anerkannte Online-Lernmodule abzuschließen, um sich orts- und zeitunabhängig weiterzubilden – sei es zur beruflichen Umorientierung, zur Auffrischung vorhandenen Wissens oder zum Erwerb neuer Kompetenzen.
'''Entlastungen an Bildungseinrichtungen'''<br>
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Qualität an Bildungseinrichtungen sollen Lehrkräfte stärker entlastet und unterstützt werden. Dazu gehören eine Ausweitung der Entlastungsstunden, die Abschaffung ungerechter Arbeitszeitregelungen im Abiturjahrgang, der gezielte Einsatz nicht-lehrenden Personals sowie kleinere Gruppen und Klassen für eine individuellere Förderung. Konkret fordern wir:
*Verdopplung der Entlastungsstunden an Schulen zur Förderung zusätzlichen Engagements und zur Entlastung engagierter Lehrkräfte.
*Abschaffung der Abitur-Ausgleichsstunden in Rheinland-Pfalz – das Deputat für Abiturkurs-Lehrkräfte soll regulär berechnet werden.
*Bedarfsgerechte Einstellung nicht-lehrenden Personals, z. B. technischer Assistent:innen, Sozialarbeiter:innen und Verwaltungskräften, mit angemessener Bezahlung nach TVöD.
*Nutzung des demographischen Wandels zur Verkleinerung von Schulklassen und Kita-Gruppen, anstatt Personal abzubauen – für mehr individuelle Förderung und bessere Lernbedingungen.
Die Versammlung möge beschließen, dass der bestehende Wahlprogrammabschnitt Bildung abzüglich obsoleter Forderungen auch nach dem LPT2025.1 bestehen bleibt. +
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:<br>
Die Piratenpartei RLP setzt sich für eine Lösung ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe nach den Vorgaben eines bedingungslosen Grundeinkommens garantiert. +
In §4.1 (12) der Landessatzung soll nach dem Satz, "Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig vorzulegen sind", folgender Satz eingefügt werden: "Sie müssen eine aktuelle Datenschutzschulung nachweisen oder sich verpflichten eine Datenschutzschulung zu besuchen und eine Datenschutzerklärung abgeben." +
Die Versammlung möge beschließen nachfolgende Punkte ins Wahlprogramm unter dem Abschnitt "Demokratie, Verwaltung & Bürgerrechte" einzufügen:
'''Direkte Demokratie und neue Mitbestimmung'''<br>
Wir fordern die konsequente Ausweitung direktdemokratischer Instrumente auf Landes- und kommunaler Ebene. Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide müssen gesenkt, Fristen verlängert und digitale Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden. Petitionen sollen öffentlich sichtbar und digital diskutierbar sein. Die Einführung von Bürger:innenversammlungen für zentrale politische Fragen verbessert die Qualität demokratischer Entscheidungen.
'''Transparente Politik und Verwaltungen'''<br>
Demokratie lebt vom Vertrauen. Deshalb setzen wir uns für ein umfassendes Transparenzgesetz ein. Sitzungen öffentlicher Gremien müssen live übertragen, Lobbykontakte registriert und Gesetze digital kommentierbar sein. Abgeordneten-Nebeneinkünfte sind vollständig zu offenbaren. Ministerien dürfen nicht durch externe Interessenvertretungen unterwandert werden. Ein zentrales Lobbyregister schafft Klarheit.
'''Informationsfreiheit garantieren'''<br>
Der Zugang zu Wissen und Information ist eine Voraussetzung für demokratische Mitwirkung. Wir setzen uns für einen Auskunftsanspruch gegenüber allen öffentlichen Stellen ein. Daten öffentlicher Verwaltungen müssen standardisiert, maschinenlesbar und barrierefrei bereitgestellt werden (Open Data). Bürger:innen sollen das Recht erhalten, staatliches Handeln umfassend nachzuvollziehen.
'''Wahlrecht und demokratische Teilhabe'''<br>
Wir fordern die Abschaffung der 5%-Sperrklausel auf Landesebene. Demokratie lebt von Vielfalt, nicht von Ausgrenzung. Außerdem müssen Jugendliche ab 14 Jahren bei Landtags- und Kommunalwahlen mitentscheiden dürfen. Auch EU-Bürger:innen sollen bereits nach sechs Monaten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz auf Landes- und kommunaler Ebene wahlberechtigt sein. Menschen aus Drittstaaten, die langfristig in Rheinland-Pfalz leben, sollen zumindest auf kommunaler Ebene wählen dürfen
'''Politische Bildung stärken'''<br>
Demokratie muss gelernt und erlebt werden. Politische Bildung soll integraler Bestandteil von Schule, Ausbildung, Hochschule und Erwachsenenbildung sein. Schülervertretungen erhalten Mitbestimmungsrechte und Budgets. Politische Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit, sondern die kritische Auseinandersetzung mit Werten wie Menschenwürde, Freiheit und Gerechtigkeit. Auch die Medienkompetenz – insbesondere die medienbezogene Kritikfähigkeit – muss gestärkt werden.