Attribut:Antrag

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L
Der Landesparteitag möge beschließen an §4 Absatz 3 der Finanzordnung einen weiteren Unterpunkt (Buchstaben) anzuhängen der folgenden Text enthält: Basis: "darf vom Vorstand nur mit einem Beschluss mit absoluter Mehrheit an Unternehmen, an denen Vorstandsmitglieder beteiligt oder angestellt sind, vergeben werden." Sowie um die Modular abzustimmende Texte 1a-d und 2a-d ergänzt wird wobei die Varianten a-d einer Ergänzung jeweils unterinander Konkurierend sind: Ergänzung 1a: ", wenn dieser 1,- € übersteigt." Ergänzung 1b: ", wenn dieser 50,- € übersteigt." Ergänzung 1c: ", wenn dieser 100,- € übersteigt." Ergänzung 1c: ", wenn dieser 250,- € übersteigt." Ergänzung 2a: "Werden 1,- € überstiegen, so müssen Vergleichsangebote eingeholt und anonymisiert veröffentlichen werden. Die Entscheidungsfindung ist transparent zu veröffentlichen." Ergänzung 2b: "Werden 50,- € überstiegen, so müssen Vergleichsangebote eingeholt und anonymisiert veröffentlichen werden. Die Entscheidungsfindung ist transparent zu veröffentlichen." Ergänzung 2c: "Werden 100,- € überstiegen, so müssen Vergleichsangebote eingeholt und anonymisiert veröffentlichen werden. Die Entscheidungsfindung ist transparent zu veröffentlichen." Ergänzung 2d: "Werden 250,- € überstiegen, so müssen Vergleichsangebote eingeholt und anonymisiert veröffentlichen werden. Die Entscheidungsfindung ist transparent zu veröffentlichen." Bei Annahme von Ergänung 1a-d entfällt der Punkt (.) am Ende des ersten Satzes.  +
Der Landesparteitag möge beschließen an §4 Absatz 3 der Finanzordnung einen weiteren Unterpunkt (Buchstaben) anzuhängen der folgenden Text enthält: Basis: "darf vom Vorstand nur mit einem Beschluss mit absoluter Mehrheit an Unternehmen, an denen Vorstandsmitglieder beteiligt oder angestellt sind, vergeben werden." Sowie um die Modular abzustimmende Texte 1a-d und 2<s>a-d</s> ergänzt wird wobei die Varianten a-d einer Ergänzung jeweils unterinander Konkurierend sind: Ergänzung 1a: ", wenn dieser 1<u>'''0'''</u>,- € übersteigt." Ergänzung 1b: ", wenn dieser 50<u>'''0'''</u>,- € übersteigt." Ergänzung 1c: ", wenn dieser 100<u>'''0'''</u>,- € übersteigt." Ergänzung 1c: ", wenn dieser 250<u>'''0'''</u>,- € übersteigt." Ergänzung 2<s>a: "Werden 1,- € überstiegen, so müssen Vergleichsangebote eingeholt und anonymisiert veröffentlichen werden. Die Entscheidungsfindung ist transparent zu veröffentlichen." Ergänzung 2b: "Werden 50,- € überstiegen, so müssen Vergleichsangebote eingeholt und anonymisiert veröffentlichen werden. Die Entscheidungsfindung ist transparent zu veröffentlichen." Ergänzung 2c: "Werden 100,- € überstiegen, so müssen Vergleichsangebote eingeholt und anonymisiert veröffentlichen werden. Die Entscheidungsfindung ist transparent zu veröffentlichen." Ergänzung 2d</s>: "Werden <s>250,- €</s> '''<u>''2500,- €''</u>''' überstiegen, so müssen Vergleichsangebote eingeholt und anonymisiert veröffentlichen werden. Die Entscheidungsfindung ist transparent zu veröffentlichen." Bei Annahme von Ergänung 1a-d entfällt der Punkt (.) am Ende des ersten Satzes.  +
Der Landesparteitag NRW der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, den folgenden Antrag an geeigneter Stelle der Satzung einzufügen: Für öffentliche Aussagen im Namen der Piratenpartei Deutschland gelten die folgenden Regelungen: 1. Pressemitteilungen im Namen der Piratenpartei Deutschland sollen durch die SG Presse oder den Bundespressesprecher herausgegeben werden. 2. Mitteilungen, die eine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland sind, müssen durch Grundsatzprogramm oder aktuelles Bundestagswahlprogramm gedeckt sein. 3. Die Piratenpartei Deutschland wird nach außen primär durch den Vorstand sowie zu diesem Zweck vom Vorstand oder dem Bundesparteitag beauftragte Personen oder Gruppen vertreten. Weiterhin haben Pressesprecher von Landes- und Kreisverbänden sowie Direkt- und Listenkandidaten die Möglichkeit, die Piratenpartei durch Pressemitteilungen oder andere öffentliche Äußerungen zu repräsentieren. Meinungen, welche vom Grundsatzprogramm oder dem Bundestagswahlprogramm abweichen, müssen als solche gekennzeichnet werden und sind nicht offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland. 4. Dokumentierte Arbeitsstände von AGs, Positionspapiere, politische Standpunkte, Meinungen und Visionen müssen als solche gekennzeichnet sein. Sofern diese Grundsatzprogramm oder Bundestagswahlprogramm widersprechen, muss dies zusätzlich dargestellt werden. 5. Persönliche Meinungen einzelner Piraten oder Gruppen innerhalb der Piratenpartei müssen im Rahmen von Pressemitteilungen oder anderen öffentliche Äußerungen gegebenenfalls als programmatisch nicht abgedeckt gekennzeichnet sein. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland handelt. 6. Äußerungen, welcher der Satzung widersprechen, dürfen nicht in einer Form geäußert werden, welche den Eindruck erwecken, dass dies eine Meinung der Piratenpartei  +
Der Landesparteitag NRW der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, den folgenden Antrag an geeigneter Stelle der Satzung einzufügen: Betrifft: Satzung des Landesverbands NRW / §8 Abs. 5 Beantragte Änderungen: Der Landesparteitag möge folgende Ergänzungen an § 8 der Satzung beschließen: (5) Jeder innerhalb der Antragsfrist eingereichte Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen / deren Bevollmächtigten geändert werden. Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen. Ebenso ist es möglich Textpassagen zu streichen oder eine Formulierung zu ergänzen. Der geänderte Antrag muss dem Parteitag mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung im Piraten-Wiki vorliegen. Änderungen sind hervorzuheben. Die Adresse ist zu verkünden. Gegebenenfalls wird die Abstimmung solange zurückgestellt und ein anderer Tagesordnungspunkt vorgezogen. Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Satzung des Landesverbandes NRW den zweiten §7 Abs. 2 durch einen §7 Abs. 3 zu ersetzen. ====Aktuelle Fassung:==== § 7 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen (2) Die Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen finden im Rahmen eines Landesparteitages statt. ====Neue Fassung::=== § 7 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen (3) Die Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen finden im Rahmen eines Landesparteitages statt.  +
Der Landesparteitag möge beschließen sämtliche Vorkomnisse von "Organisationsliste" durch "NRW-Organisationsliste" zu ersetzen. Dies betrifft die §§: Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen § 5 - Gliederung Absatz 3 § 6b - Der Landesvorstand Absatz 13 Satz b) d) und f) Strukturordnung §1 - Begriffe Absatz 2 §2 - Transparenz Absatz 3 §3 - Gründung einer Organisationseinheit Absatz 1  +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Satzung des Landesverbandes NRW innerhalb des §6b Absatz 2 das Wort "deren" durch das Wort "dessen" zu ersetzen. ====Aktuelle Fassung:==== (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Organe der Landespartei. ====Neue Fassung::=== (2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband Nordrhein-Westfalen nach innen und außen. Er führt dessen Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Organe der Landespartei.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Satzung des Landesverbandes NRW innerhalb des §6b Absatz 13 die Punkte c) und g) entsprechend der untenstehenden neuen Fassung zu spezifieren: ====Aktuelle Fassung:==== c) dokumentiert jede Sitzung,<br/> g) hält die Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und ====Neue Fassung::=== c) dokumentiert jede seiner Sitzungen,<br/> g) hält seine Sitzungen mindestens einmal im Monat ab und  +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Satzung des Landesverbandes NRW innerhalb des §6b Absatz 13 den Punkte f) folgendermaßen neu zu fassen: ====Aktuelle Fassung:==== f) lädt mindestens 6 Tage vorher auf seiner Internetpräsenz und der Organisationsliste zu Sitzungen ein, ====Neue Fassung::=== f) lädt zu außerordentliche Sitzungen gesondert mit einem angemessenem Vorlauf auf der NRW-Organisationsliste sowie der NRW-Info Mailingliste ein,  +
Der Landesparteitag möge beschließen in der Satzung des Landesverbandes NRW den Punkt f) des §6b Absatz 13 zu streichen. Punkt g) und h) werden jeweils nach vorne gezogen und so zu Punkt f) und g). ==== Betreffender Punkt ==== f) lädt mindestens 6 Tage vorher auf seiner Internetpräsenz und der Organisationsliste zu Sitzungen ein,  +
Der Landeparteitag möge beschließen, dass die Paragraphen der Finanzordnung und Strukturordnung nach dem Einpflegen aller anderen angenommenen SÄA fortlaufend zum ersten Satzungsteil neu nummeriert und ggf. vorhandene Verweise innerhalb der Satzung entsprechend angepasst werden.  +
Der Landesparteitag möge beschließen die Formulierung "Kreisen und kreisfreien Städten" in §5 Absatz 2 in "Kreisen, kreisfreien Städten oder Städteregionen" zu ändern sowie die Formulierung "Mitgliedervollversammlungen der beteiligten Verbände" in §5 Absatz 3 in "Mitgliederversammlungen der beteiligten Kreise, kreisfreien Städte oder Städteregionen" zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen an §5 Absatz 5 den Satz "Die Kreismitgliederversammlung kann eine Geschäftsordnung beschliessen, die für die Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend ist." anzuhängen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §5 nach Absatz 5 einen neuen Absatz mit entsprechender Nummer und dem Text "Die Einladungsfristen für ordentliche Mitgliederversammlungen unterhalb der Landesebene dürfen 14 Tage nicht unterschreiten." einzufügen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §5 nach Absatz 5 einen neuen Absatz mit entsprechender Nummer und dem Text "Die Einladungsfristen für ordentliche Mitgliederversammlungen unterhalb der Landesebene sollen 14 Tage nicht unterschreiten." einzufügen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen §10 Absatz 1 von: "Die Satzungen untergeordneter Gliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen der Bundes- und Landessatzung übereinstimmen." in: "Die Satzungen untergeordneter Gliederungen dürfen nicht mit den Regelungen der Bundes- und Landessatzung in Konflikt stehen." zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §7 den Satz: "Die Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen finden im Rahmen eines Landesparteitages statt." in: "Für die Versammlungen zur Aufstellung von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen gelten die Einladungsfristen für den Landesparteitag nach §6a Abs. 3." zu ändern.  +
Der Landesparteitag möge beschließen das §2 Absatz 1 um folgenden Text ergänzt wird: "Ergänzend dazu sind Organisationen, deren Zielsetzung den Zielen der Piratenpartei Deutschland widersprechen, in Anhang D (Unvereinbarkeit) aufgeführt. Die Mitgliedschaft in einer der in Anhang D genannten Organisationen ist mit einer Mitgliedschaft in der Piratenpartei nicht vereinbar und schadet dem öffentlichen Ansehen der Piratenpartei. Wird solch eine Mitgliedschaft bekannt, so muss der Vorstand ein Partei-Ausschlussverfahrens einleiten." Zusätzlich wird der Anhang "UNVEREINBARKEIT" mit entsprechendem Buchstaben und folgendem Text an die Satzung angehängt: "Als unvereinbar mit den Zielen der Piratenpartei Deutschland wird die Mitgliedschaft in folgenden Organisationen angesehen:" Solle es zu dem Zeitpunkt der Abstimmung dieses SÄA bereits einen Anhang D geben, so ist der entsprechend nächste freie Buchstabe im Antragstext einzufügen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen in §5 Absatz 1 hinter "(Regierungsbezirke)," den Text " Regional-," einzufügen.  +
Der Landesparteitag möge beschließen an den §6b Absatz 4 den Text: "Der Antrag auf eine nichtöffentliche Sitzung oder einen nichtöffentlichen Sitzungsteil bedarf einer Begründung, die der Öffentlichkeit zeitgleich mit dem Antrag mitzuteilen ist. Auch während der nichtöffentlichen Sitzung beziehungsweise des nicht öffentlichen Sitzungsteils ist ein Protokoll zu führen. Dieses Protokoll ist anschließend zusammen mit dem Protokoll des öffentlichen Teils zu veröffentlichen, gegebenenfalls entsprechend anonymisiert und/oder mit einem geeigneten zeitlichen Versatz, um den Datenschutz-Erfordernissen Rechnung zu tragen." anzuhängen.  +