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Attribut:Begründung

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Dieses allgemene Attribut kennzeichnet eine beliebige Begründung auf einer Seite.

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S
Die im Wesentlichen von freiwilliger und unentgeltlicher Mitarbeit geprägte Arbeit der Piratenpartei braucht unter bestimmten Umständen auch die finanzielle Unterstützung befreundeter Gliederungen. Es ist aber im gemeinsamen Interesse aller Piraten, die Rückzahlung in einem solchen Fall vorher zu klären, um Planungssicherheit und ein gutes Zusammenarbeiten der Gliederungen auch für die Zukunft gewährleisten zu können. Dieser großen Verantwortung soll durch den Antrag Rechnung getragen werden. Ist der Antrag als Ganzes nicht mehrheitsfähig, so wird über den mit (1) markierten Absatz als Modul abgestimmt. Anmerkung: Der Antrag wurde in ähnlicher Form auf der Kreismitgliederversammlung 2012 der PIRATEN Bremen-Stadt einstimmig angenommen.  +
Der Vorstand in der jetzigen Besetzung der Ämter '''Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär, politischer Geschäftsführer und Beisitzer''' ist zu fest an bestimmte Aufgaben gebunden, und erfordert zu viele eingebundene Piraten. Für den kleinen Landesverband Bremen sind diese festen Strukturen hinderlich, da eine Aufgabenverteilung durch die vielen Ämter unflexibel ist und wird. Es gab in den letzten zwei Jahren, in denen die geänderte Vorstandsbesetzung angewandt wurde, nur bedingt Aufgabenverteilungen an andere Vorstandsmitglieder. Die Arbeit als Gemeinschaft wird mit einer so festen Ämterbelegung erschwert. Wenn es einmal zu einer Verkleinerung des Vorstandes kommt (Amtsniederlegung, Ausfall), müssen diese fest definierten Aufgaben zwangsläufig neu verteilt werden, was bei einer engeren Zusammenarbeit deutlich vereinfacht wird. Es soll daher eine Änderung der Ämterbelegung, zurück zu kleineren Strukturen stattfinden. Der neue Vorstand setzt sich dabei aus folgenden Ämtern zusammen: # '''Vorsitzender''' # '''stellvertretender Vorsitzender''' # '''Schatzmeister''' # '''bis zu drei Beisitzern''' Die einzelnen Aufgaben werden im Vorstand abgestimmt.  +
Begründung: Bisher ist die Verteilung der Gelder aus der Parteienfinanzierung nicht in der Satzung geregelt. Um Planungssicherheit beim Aufstellen des Haushaltsplanes sicher zu stellen, ist eine Regelung ratsam. Die oben ausgeführte Regelung ist einfach und gerecht, da sie allen Kreisverbänden einen einheitlichen Sockel sichert und darüber hinaus die unterschiedlichen Bedürfnisse durch unterschiedliche Mitgliederzahlen berücksichtigt. Eine Beispielrechnung für diese Regelung findet sich hier: [https://docs.google.com/spreadsheet/ccc?key=0AqiS7EHzh6-vdFpIYkZmTDR3TE4tTlpadWdSRXEwdEE&usp=sharing Beispielrechnung auf GoogleDocs]  +
Dem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.  +
Dem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.  +
Dem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.  +
Dem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.  +
Dem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.  +
Dem Landesvorstand war es im vergangen Jahr nicht möglich, die Anschuldigen gegen einen Mandatsträger der Piratenpartei zu entkräften, weil der Mandatsträger alle Auskünfte mit der Begründung verweigerte, sein Arbeitsvertrag würde das nicht zulassen und eine gerichtliche Klärung verhinderte, weil er seinen Beschuldiger nicht angezeigt hat. Ohne entsprechende Regelungen können Mandatsträger somit eventuelle Verfehlungen aussitzen und der Landesvorstand hat keine Handhabe zu intervenieren, um Schaden von der Partei abzuwenden.  +
Die Unvereinbarkeitserklärung ist selbstbeschreibend. Es geht darum, sich von diskriminierenden Positionen zu distanzieren und ein Signal nach außen zu setzen, welche Dinge von uns nicht toleriert werden. Eine Distanzierung von den genannten Punkten sollte bereits selbstverständlich sein, allerdings kann eine symbolische Betonung für Außenstehende dabei behilflich sein, Klarheit zu schaffen.  +
Eure Begründung  +
Der Landesvorstand der Piratenpartei Bremen ist ein verwaltender Vorstand. Er handelt und handelte nicht politisch. Die politische Arbeit findet aufgrund der besonderen Strukturen des Bundeslandes ausschließlich in den Kreisverbänden statt. Üblicherweise landespolitische Aufgaben wie die Bereiche Schule oder Polizei werden im Bundesland Freie und Hansestadt Bremen durch getrennt agierende und unterschiedlich strukturierte Behörden in den Städten Bremen und Bremerhaven ausgeübt, so dass es faktisch keine Landespolitik gibt. Die Lebenssituationen in den beiden Städten sind stark unterschiedlich. Diese können durch politische Gliederungen vor Ort besser bewertet werden. Eine starre Aufgabenverteilung wie in der derzeitigen Satzungsfassung vorgesehen ist damit unnötig und der Landesvorstand kann auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgröße zurückgeführt werden. Aufgaben, die bisher durch Vorstandsämter ausgeführt wurden, können ohne qualitativen Verlust an Beauftragte abgegeben. Bei den anstehenden Aufgaben ist ein Vorstandsamt in weit überwiegendem Maße nicht notwendig. '''In kurzen Worten: Man kann auch ohne Amt $Dinge tun.''' Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.  +
Die derzeitigen Fassung ist etwas unübersichtlich und teilweise unklar definiert. Eine Gliederung in drei Teile ist sinnvoller.<br /> Im ersten Teil (§ 5) werden die Grundsätze zu Ordnungsmaßnahmen zusammengefasst (Abs. 3-4). Das Recht des BuVo, Ordnungsmaßnahmen nach der Bundessatzung anzuordnen wurde spezifiziert (Abs. 1). Durch die klare Definierung von Zuständigkeit und Beschlussfassung wird ein einheitliches Verfahren im gesamten LV gewährt (Abs. 2).<br /> Der zweite Teil (§ 6a) ist etwas schlanker als die derzeitige Fassung des § 5. Das Grundsätzliche regelt Abs. 1, wobei die Schadenzuführung herausgenommen wurde. Eine Schadensnachweis ist bei einem PAV nötig (vgl. Abs. 4) und ist, besonders bei geringfügigen Vergehen, eher hinderlich. In der Liste der Maßnahmen wurde das Ruhen von Mitgliedsrechten aufgenommen, was bisher schlecht verständlich (und juristisch bewertbar) formuliert wurde (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 4 derzeitige Fassung).<br /> Teil drei (§ 6b) wurde chronologisch etwas angepasst und mit der Bundessatzung abgestimmt. Unwesentliche und schon aufgenommene Teile aus der derzeitigen Fassung von § 6 wurden weggelassen. Wichtigste Änderung ist die direkte Bestimmung, Ordnungsmaßnahmen gegen Vorstände explizit zu nennen (Abs. 1) und dessen Außerkraftsetzung (Abs. 3).<br />  +
Die Begriff „anwesende Piraten“ ist irreführend. Es könne damit auch Piraten gemeint sein,die nicht akkreditiert wurden und somit auch diejenigen, die nicht dem LV angehören. Eine klarere Formulierung kann dem abhelfen und würde dem Schwerpunkt des Absatzes, der Rechenschaftslegung des Landesvorstandes, Rechnung tragen. Daher sollte verdeutlicht werden, dass nur akkreditierte und somit stimmberechtigte Piraten hier wirken dürfen.  +
Offenbar verhindert der oben genannte Beschluss, dass redaktionelle Änderungen zwischen den Parteitagen durchgeführt werden können. Das führt dazu, dass Menschen Satzungsänderungsanträge stellen, um ein falsch gesetztes Komma aus der Satzung zu entfernen. Da ich finde, dass wir unsere Zeit auf Parteitagen lieber für Politik oder für wirklich relevante Satzungsänderungen nutzen sollten, möge die Versammlung den oben genannten Beschluss aufheben.  +
Das PartG schreibt in § 11 Abs.1 vor, dass ein Vorstand aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen muss. Darunter wäre er also nicht handlungs- und beschlussfähig. Eines besonderen Hinweises bedarf es daher in der Satzung nicht.<br /> Der Text der derzeitigen Fassung könnte aber dahingehend interpretiert werden, ein Vorstand mit 6 gewählten Mitgliedern wäre auch mit 3 Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig. Dem entgegen steht, dass der LaVo ein Organ im LV (vgl. § 10 Landessatzung) ist. § 15 Abs. 1 PartG schreibt vor, dass Organe (mindestens) mit einfacher Stimmenmehrheit Beschlüsse fassen. In der Satzung sollte dieses klar definiert werden, denn es kann sonst schnell zu Unklarheiten führen.  +
Nach derzeitiger Satzung wären bei 300 (eingetragenen) Mitgliedern 50 Unterschriften nötig, um die Einberufung eines LPT zu erwirken. Auch Mitglieder, die ihrer ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen, haben dieses Recht, obwohl sie (zum Zeitpunkt des Begehrs) bei einem LPT nicht akkreditiert würden und somit kein Stimmrecht hätten. Es ist daher unverständlich, wenn sich dieser Personenkreis an der Finanzierung der Partei nicht beteiligt, jedoch eine kostenintensive Ausgabe (LPT) erwirken darf. Weiter ist es unverhältnismäßig, die Hürde zum Einberufungsbegehr de facto um Nichtakkreditierungsfähige zu erhöhen. Wenn von 300 eingetragenen Mitgliedern lediglich 240 ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben, würde die Quote auf nur noch 40 sinken.  +
Nicht nur Rassismus, Sexismus, Ableismus, Heterosexismus, Cissexismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt sollten für alle Piraten unakzeptabel sein. Es gibt auch andere Grenzen, die überschritten werden können und nicht durch die globale Gemeinschaft der Piraten Unterstützung finden sollten. <br />  +
Auch wenn der SA 017 nicht angenommen würde, ist dessen Begründung nachvollziehbar und der SA dahingehend konsequent. Daher wurde dessen Wortlaut weitestgehend übernommen und nur hinter dem Wort Portal ergänzt (der PIRATEN Bremen oder Wiki Bereich), da ein zu wählendes Portal, welches für die Veröffentlichung von Satzungsänderungsanträgen dienen soll, sich auch im Herrschaftsbereich der PIRATEN Bremen befinden muss oder, um es nicht gänzlich auszuschließen, im Wiki angesiedelt werden sollte.<br />  +