Attribut:Antragstext

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Der Landesparteitag möge folgende Änderung des §2Abs.2 der bayerischen Finanzordnung beschließen: "Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 40%, der zuständige Kreisverband 20%, der zuständige Bezirksverband 20% und der Landesverband Bayern 20%. Ist auf einer Gliederungsebene kein Verband aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verband auf der nächsthöheren Gliederungsebene. "  +
Die akkreditierten Piraten des Landesparteitages mögen folgende Ergänzung des §2 der bayerischen Finanzordnung, Abschnitt B beschließen: "Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil aus der staatlichen Teilfinanzierung wird nach folgendem Umlageschlüssel auf die folgende Gliederungsebenen verteilt: *10 Prozent der Parteienfinanzierung verbleiben als Rücklage beim Landesverband. *Der Sockel aus dem Umlageschlüssel des Bundesverband verbleibt beim Landesverband. *Von dem verbleibenden Betrag werden 20% an den Landesverband, 20% an den Bezirksverbände und 60% an die Kreisverbände verteilt. Die Verteilung an die Kreisverbände erfolgt zu je 1/3 nach Sockel, Einwohner und Fläche des Kreisverbandes Die Teile aus Einwohner und Fläche ergeben sich aus dem Verhältnis zum gesamten Landesverband. Wenn es in einem Kreis noch keinen Kreis- bzw. Ortsverband gibt soll der Betrag auf einem virtuellen Unterkonto verbucht werden. Von diesem Unterkonto sollen primär Aktionen in dem jeweiligen Gebiet finanziert werden. Wenn mehrere Ortsverbände vorhanden sind, erfolgt eine gleichrangige Verteilung der Gelder. Anspruch auf Auszahlung aus der Parteienfinanzierung besteht ab dem Jahr der Gründung des Kreis- bzw. Ortsverbandes  +
§2 Abs. 2 der Finanzordung des Landesverbands Bayern der Piratenpartei Deutschland ist wie folgt neuzufassen: <sup>1</sup>Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: <sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%, der zuständige Kreisverband 20%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 35%. <sup>3</sup>Ist auf einer Gliederungsebene kein Verband aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verband auf der nächsthöheren Gliederungsebene. Die Neufassung soll zum 1.1.2013 in Kraft treten.  +
''Der Landesparteitag möge folgenden Text als Vorgabe für alle zukünftigen Mandatsträger und Kandidaten der Piratenpartei in Bayern, als Selbstverpflichtung, sowie als Erklärung gegenüber dem Wähler beschließen:''<br> Die Piratenpartei Bayern schätzt die Gewissensfreiheit als sehr hohes Gut ein, auch und besonders von Mandatsträgern, wie sie im Grundgesetz (Art. 38(1)) verankert ist. Deshalb sieht die Piratenpartei Bayern keinen Mandatsträger dazu verpflichtet, sich in seinem Abstimmverhalten und seinen Äußerungen als gewählter Volksvertreter an Weisungen irgenwelcher Art zu halten. Dazu zählen unter Anderem: * Mehrheitsentscheidungen in der jeweiligen Fraktion; * Entscheidungen von Organen der Piratenpartei, beispielsweise des Vorstands einer Gliederung oder des Parteitags bzw. Mitgliederversammlung einer Gliederung; * die in den Wahl- und Grundsatzprogrammen niedergeschriebenen politischen Positionen der Piratenpartei. <br> Zugleich ist die Piratenpartei Bayern an einer ehrlichen und offenen Politik interessiert. Jeder, der seine Kandidatur bei der Wahl einer Volksvertretung aufstellt ist deswegen angehalten, von sich aus mögliche Konfliktpunkte mit den bestehenden Programmtexten und Beschlüssen der jeweiligen Gliederung anzusprechen, um den wählenden Piraten damit eine qualifizierte Meinungsbildung zu ermöglichen. Ebenso ist ein Abstimmungsverhalten, welches nicht den programmatischen Beschlüssen der Piratenpartei Bayern entspricht, im Einzelfall transparent zu begründen.  +
Wir setzen uns für den verstärkten Einsatz von freien Open Source Produkten in den Gemeine- und Stadtverwaltungen in Bayern ein. Dies soll nach Vorbild des Münchner Pilotprojektes "LiMux" erfolgen. Zu Beginn sollen Rechner, die keine spezielle Softwarelösung benötigen, auf Open-Source-Alternativen umsteigen.  +
Offene Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind und vereinfachen den Datenaustausch. Diese müssen möglichst in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt, ob spezielle Software installiert oder gekauft wurde. Deshalb ist es erforderlich, Veröffentlichungen in einer Form vorzunehmen, die auf offenen standardisierten Formaten basiert.  +
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: <br><br> Förderung einer grundlegenden Reform der GEMA <br><br> Eine angemessene und alle Mitglieder umfassende Vertretung in den satzungsgebenden GEMA Gremien, sowie eine gerechte Ausgestaltung der bisher angewandten Verteilungsschlüssel hinsichtlich einer fairen Vergütung und Verteilung der Erlöse aus öffentlichen Aufführungsrechten, mechanischen und sonstigen Vervielfältigungsrechten, Geräte- und eventuellen Flatrateabgaben ist dringend erforderlich um einen modernen gesellschaftlichen Auftrag der GEMA gerecht zu werden. <br><br> Im Rahmen einer globalen Wettbewerbsfähigkeit muss es die GEMA ihren Mitgliedern in Zukunft gestatten, lizenzfrei einzelne Werke und Werkteile dem CC für alle Nutzungsarten zuzuführen, sowie Aufführungen des eigenen Repertoires im virtuellen und realen Raum lizenzzahlungsbefreit zu veranstalten. <br><br> Daraus resultiert auch das Recht des Urhebers, seine Werke im Internet auf Portalen zu veröffentlichen, welche die GEMA bisher durch rechtliche Verfügungen vom Netzzugang gesperrt hat. Um dies zu gewährleisten, erfordert auch das Verlagsrecht eine Revision im Sinne einer stärkeren Selbstbestimmung des Urhebers. <br><br> Die GEMA muss sich von den Stereotypen der Kulturklassifizierung in E (Ernste Werke) und U (Unterhaltung) sowie dem in der Erlösstruktur höher gewerteten Begriff des Standardwerkes trennen, denn in einer kreativen Netzwelt sind nicht nur die Grenzen, sondern auch die Kulturauffassungen fliessend. <br><br> Wir fordern die Abschaffung der GEMA Vermutung zu Gunsten eines offenen und transparenten Systems der vom Urheber bestimmten Einzeichnung von Werken innerhalb des Wahrnehmungsvertrages.  +
Änderung der GO: § 5.1 der Geschäftsordnung soll folgendermaßen neu gefasst werden: " (1) Zu einem Antrag (außer Anträgen zur Geschäftsordnung) gibt es zunächst Redebeiträge in Form einer Pro- und einer Gegen-Rede. Die Redezeit beträgt je 5 Minuten. Den Redner für die Pro-Rede bestimmt der Antragsteller. Gibt es mehrere Gegenredner, so bestimmt diesen die Versammlungsleitung, vorbehaltlich einer Entscheidung der Versammlung. {GO-Antrag auf Bestimmung des Gegenredners} (2) Nach den Reden sind weitere Beiträge in Form von Redebeiträgen und Fragen (Rednerliste) möglich, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Die Redezeit beträgt jeweils zwei Minuten. "  +
Genehmigungsfreiheit für die Errichtung von bivalent nutzbaren, regenerativen Energieerzeugungsanlagen auf Konversionsflächen (bis 150 Meter Abstand von Eisenbahnlinien und Bundesfernstraßen und anderen Konversionsflächen)  +
Von Tobias kam der Vorschlag, ob man nicht eine eigene Rubrik Geschäftsordnung auf der Antragsfabrik einrichten könnte. Mit vier Spalten wird das aber schon sehr eng. Kein Problem ist es aber im Wiki bei der Kategorie weiter Kategorien hinzuzufügen. Damit der Antrag bei Sonstige Anträge erscheint, muss lediglich '"`UNIQ--nowiki-0001522B-QINU`"' erhalten bleiben. Handelt es sich um einen GO-Antrag, den man vorher schon in das Wiki stellen möchte, dann füge man einfach '"`UNIQ--nowiki-0001522C-QINU`"' zusätzlich bei der Erstellung des Sonstigen Antrags hinzu. Sollte dies zu schwierig sein, müsste extra eine Vorlage erstellt werden, die sich kaum vom sonstigen Antrag unterscheidet ausser dieser einen Zeile. Dieses Beispiel habe ich für Tobias erstellt und hoffe damit auch anderen ein Demonstrationsantrag geschaffen zu haben.  +
Die Piratenpartei fordert eine grundlegende Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland.<br> 1. Angestrebt wird die Einrichtung eines Bundeswahlhofs (BWH) als oberste Bundesbehörde sowie von Landeswahlhöfen (LWH). Als eigenständige und voneinander unabhängige Organe sind sie weder der Legislative, der Judikative oder der Exekutive zuzurechnen und unterliegen nur dem Gesetz. Ihre Rechtsstellung entspricht damit im Grundsatz der der Rechnungshöfe von Bund und Ländern.<br> 2. Der BWH/LWH hat die Aufgabe in Vorbereitung der Wahlen zum deutschen Bundestag bzw. zu den Landtagen konkurrierende Wahlprogramme und aus ihnen resultierende Haushaltspläne für die nächste Legislaturperiode zu erarbeiten. Dazu beruft der BWH/LWH alle vier Jahre eine unabhängige Expertenkommission aus führenden Wissenschaftlern1 und Experten aller Ressorts und Fachbereiche, Vertretern der Länder (nur BWH), der kommunalen Spitzenverbände etc.<br> 3. Die Parteien haben die Möglichkeit, dem BWH/LWH programmatische Entwürfe sowie einzelne Programminhalte vorzulegen, die durch die Expertenkommission bei der Entwicklung konsistenter Wahlprogramme grundsätzlich zu berücksichtigen sind.<br> 4. Der BWH/LWH stellt ein Jahr vor der Bundestags- bzw. den Landtagswahlen die erarbeiteten Wahlprogramme/Haushaltspläne der Öffentlichkeit vor und macht diese in ihren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Zielen und Auswirkungen transparent.<br> 5. Die politischen Parteien geben sechs Monate vor der Bundestags- bzw. den Landtagswahlen auf Grundlage eines Mitgliederentscheides ihr Votum ab, welches Wahlprogramm sie in der nächsten Legislaturperiode umsetzen wollen und für das sie ihr politisches Personal im Falle eines Wahlsieges zur Verfügung stellen. Dabei können sich grundsätzlich auch mehrere Parteien für dasselbe Wahlprogramm aussprechen. Die Entscheidung der Partei für ein Wahlprogramm ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme der Partei an der Wahl.<br> 6. Am Wahltag entscheidet sich der Wahlberechtigte mit seiner Erststimme für eines der Wahlprogramme. Mit seiner Zweitstimme wählt er eine der an der Wahl teilnehmenden Parteien. Die Wahl eines Direktkandidaten entfällt.<br> 7. Das Wahlprogramm, für das die meisten Erststimmen abgegeben wurde, ist durch die Regierung in der kommenden Legislaturperiode verbindlich umzusetzen.<br> 8. Die Parteien entsenden gemäß ihres Anteils an Zweitstimmen Vertreter in den neu gewählte Bundestag/Landtag. Diese wählen den Bundeskanzler/Ministerpräsidenten aus dem Kreis der Kandidaten, die sich für das mit der Mehrheit der Erststimmen gewählte Wahlprogramm ausgesprochen haben. Hat sich nur eine Partei für das gewählte Wahlprogramm ausgesprochen, ist ihr Kandidat als Regierungsoberhaupt gesetzt.<br> 9. Der Bundeskanzler/Ministerpräsident ist mit der Regierungsbildung beauftragt. Sollten sich mehrere Parteien dem gewählten Wahlprogramm angeschlossen haben, ist das Kabinett proportional zu den auf diese Parteien entfallenen Zweitstimmenanteile zu bilden.  
Ein Vergleich mit anderen weltweit agierenden öffentlich-rechtlichen Anstalten zeigt, dass die Gebühren um 30 Prozent gekürzt werden können. Spätere Anpassungen der Gebühren sollen lediglich dem Erhalt der Qualität dienen. Eine mittelfristig geplante Kürzung der Gebühren ist ohne Kündigungen durchführbar. Ein angekündigter Kapitalentzug würde bisher ungenutzte Rationalisierungsschritte erzwingen und weiteren, notwendigen Reformwillen innerhalb des ÖRR wecken. Weiterhin soll auf Werbeeinnahmen, Sponsoring und Product Placement vollständig verzichtet werden. Die Werbeeinnahmen haben keinen wesentlichen Anteil an der Finanzierung. Die Sender könnten das Programm ohne Rücksicht auf mögliche Interessenskonflikte gestalten. Die Nutzer wären für werbefreie Sendungen dankbar. Hohe Einnahmen sind weder Voraussetzung noch die Garantie für eine qualitativ hochwertige Grundversorgung. Eine Senkung der Kosten des ÖRR würde aber die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.  +
Digitaltechnik erweiterte die Möglichkeiten der Sender. Das Internet bietet weitere Chancen. Als Transportkanal für Sendungen, als Zugangsmöglichkeit zu ewigen Mediatheken. Durch Gebühren bezahlte Inhalte dürfen nicht der Gemeinschaft entzogen werden. Wo immer das möglich ist sollen eigene Inhalte unter freie Lizenzen gestellt und dem Interessierten zur Verfügung gestellt werden.  +
Der ÖRR ist aktuell nach Sendern organisiert: ARD, ZDF, DLF, die Dritten und diverse digitale Kanäle. Dadurch ist der ÖRR breit gefächert, er ist für eine Grundversorgung jedoch überdimensioniert. Hieraus ergibt sich die Forderung nach einer massiven Reduktion der Senderanzahl. Für den Auftrag der Grundversorgung reichen auch weniger Sender völlig aus. Die frei werdenden Kapazitäten, Mitarbeiter und Equipment, können bei den verbliebenen Sendern zur Erhöhung der Qualität und Verfügbarkeit eingesetzt werden. Die Kosten sinken. Zusätzlich sollen die Redaktionen nicht mehr nach Sendern, sondern nach inhaltlichen Themenfeldern organisiert werden. Das Führungspersonal ist dann nicht mit dem Tagesgeschäft eines ganzen Senders beschäftigt, sondern kann sich auf die Inhalte eines Themengebiets konzentrieren (z.B. Nachrichten). Durch die Spezialisierung wird die Qualität der Inhalte steigen und gegenseitige Beeinflussung der Sparten werden reduziert. Eine zusätzliche eigenständige Organisation hat ausschließlich für die Publizierung der Inhalte zu sorgen (TV, AM/FM, Internet).  +
Ein Rundfunkrat kontrolliert Anstalten des ÖRR. Jeder Rundfunkrat besteht aus entsendeten Vertretern gesellschaftlicher Organisationen. Es gibt derzeit kein Mitglied welches explizit die Interessen der Bürger vertritt. Hier fehlen Vertreter der Zivilgesellschaft. Daraus ergibt sich die Forderung, die Nutzer des ÖRR auch an der Kontrolle und an der Steuerung zu beteiligen. Das Ziel dabei ist nicht die Erhöhung der Einschaltquoten. Die Rückmeldungen der Nutzer sollen statt dessen aufzeigen was der gewünschte Umfang einer Grundversorgung ist, wo Lücken klaffen und wo Überfluss herrscht. Ein jährlicher Bericht darüber bildet dann die Grundlage eines öffentlichen Aufgabenkatalogs für den ÖRR. Ein repräsentativer Rundfunkrat wird weiterhin benötigt. Die Zusammensetzung der Mitglieder soll jedoch die reale, inhomogne Gesellschaftstruktur abbilden. Eine Gegenüberstelung des Aufgabenkatalogs des ÖRR und der Tätigkeitsberichte der Mitglieder ermöglicht eine jährliche Leistungsbeurteilung. Mit diesen Informationen versorgt, sollen interessierte Nutzer das Gremium beurteilen dürfen. Ziel ist ein demokratisch gesteuerter ÖRR: Der Nutzer sagt was er gerne hätte. Der ÖRR gleicht Angebot und Nachfrage aus. Der Rundfunkrat überwacht den ÖRR. Der Nutzer überwacht den Rundfunkrat.  +
Die Qualität des Programms darf nicht von der Quote abgeleitet werden. Ein gutes Programm wagt neue Ansätze und bietet kreative Inhalte jenseits des etablierten Weges, beispielsweise durch die Erschließung der Internet-Community als Quelle neuer Inhalte. Statt teurer Übertragungsrechte sollen die Gebühren der Nutzer in guten Journalismus fließen. Erstrebenswert sind die gleichberechtigten Säulen Nachrichten, Regionales, Bildung, Kultur sowie Unterhaltung.  +
§11(3) der Satzung des Landesverbands Bayern wird wie folgt neugefasst:<br> <b><sup>1</sup>Vom Landesparteitag kann ein eigenes Grundsatzprogramm für den Landesverband sowie Wahlprogramme für Landtagswahlen verabschiedet werden. <sup>2</sup>Diese dürfen dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland nicht widersprechen.</b>  +
Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner soziale und kulturellen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person. Gleichzeitig ist Bildung ein elementarer Teil der kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft. Voraussetzung dafür ist die selbständige Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung und über die Art der Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Grundlagen dafür sind Bildung und der Zugang zu Kultur.  +
Grundsätze: Politischer Standpunkt und Selbstverständnis (1) Die Würde und und die Rechte eines jeden Menschen sind gesetzt in seinem Hineingeborensein in die Gesellschaft aller Menschen. PIRATEN setzen im Diskurs mit den Prinzipien der Deklarationen der Menschenrechte und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ihre Positionen. (2) Das politische Menschenbild der PIRATEN respektiert das Recht jedes Menschen. (3) Die Gesellschaft ist eine Gemeinschaft vieler Gemeinschaften. Der Respekt gegenüber dem Einzelnen ergibt sich aus dem Recht jedes Menschen. Fremde wie auch eigene Sitten und Moralvorstellungen ergeben sich in der gesamten Abwägung aller Rechte und Pflichten. (4) Die Freiheit des einzelnen Menschen steht nicht über aber auch nicht unter der gesamten Freiheit der Gemeinschaft. (5) Die direkte Demokratie ergibt sich aus der Berücksichtigung des Rechtes des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft und des Rechtes aller gegenüber dem Einzelnen. Alle brauchen gemeinsam die freie Entscheidung. (6) Dort wo eine herrschenden Kraft notwendig ist darf sie den Anspruch der individuellen Freiheit nur in Ausnahmefällen der Straftaten verletzen. (7) Eine Weiterentwicklung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat sich immer an einer freiheitlichen Gesellschaftsordung zu orientieren und die Würde des Menschen und seine Freiheit bleibt unumstösslich. (9) Die PIRATEN sprechen sich gegen eine Einschränkung der Grundrechte durch die herrschende Politik aus und sehen das Grundgesetz - inbesondere die "Grundrechte" in ihrer ursprünglichen Form von 1949 sowie die Deklaration der Menschenrecht von 1948 als maßgeblich. (10) Analog zur Gewaltenteilung sehen die PIRATEN eine Gefahr in der Konzentration von politischer Macht, da sie die politische Macht des Einzelnen im Diskurs nicht berücksichtigt. (11) Kritische Politik ist der Einflussnahme einzelner Interessensverbände entgegenzusetzen. Jeder hat das Recht sich an der Politik zu beteiligen und direkt auf die Politik durch mitmachen einzuwirken. (12) Den Verlust des Bürgerbezugs der Politik wollen die PIRATEN bewusst entgegenwirken. Jeder ist zur Beteiligung an den politischen Prozessen aufgefordert. (13) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, was sich aus dem Recht des einzelnen Menschen ableitet, muß insbesondere vom Staatswesen respektiert werden. (14) Die PIRATEN erkennen in neuen Technologien die Möglichkeit der Vernetzung der Menschen zur politischen Zusammenarbeit. (15) Es wird von den PIRATEN kritisch unterschieden zwischen staatlichen transparenten Infrastrukturen und der bürgerlichen Privatsphäre, die jedem Einzelnen ein Recht auf geschützten Informationsaustausch und Datenschutz gewährt. (17) Die PIRATEN wollen eine strikte Trennung behördlicher Informationsmaschinen bzw. Netzwerke und Informationsstrukturen. Ein übergeordnerter Datenabgleich der Datensammlungen wird im Sinne der bürgerlichen Privatsphäre abgelehnt.  
Hiermit beantrage ich die Einführung einer „Allgemeinen Selbstsperrung“ bezüglich Etablissements der Glücks- und Geldspielautomatenbranche. Das heißt, jede/r Bürger/in soll das Recht und die Mittel haben, sich selbst sperren zu lassen, wenn er/sie dies möchte, zum Beispiel wenn er/sie merkt, dass sein/ihr Spielverhalten problematische oder existenzbedrohliche Ausmaße annimmt. (Hilfe zur Selbsthilfe). Dies beinhaltet staatliche Kasinos inkl. Automatensäle, gewerbliche Spielhallen, Gaststätten und Tankstellen sowie auch „Pommes- oder Dönerbuden“ etc., sofern sich ein Geldspielautomat darin befindet. Wer einen Kunden trotz Selbstsperrung spielen lässt, muss die Verluste erstatten; dies ist bereits Praxis in staatlichen Kasinos und soll auch auf oben gennante Einrichtungen in Zukunft gelten.  +